Wir weisen darauf hin, dass die Bewerberkommunikation ausschließlich über das DTVP, dort die Schaltfläche „Kommunikation“, elektronisch zu führen ist. Fragen sind bis einschließlich 1.12.2020 ausnahmslos über diesen Kommunikationsweg zu stellen und werden nur auf diesem Weg beantwortet. Die Bewerber sind verpflichtet die Veröffentlichung neuer Bewerberfragen und deren Beantwortung selbstständig zu prüfen. Eine gesonderte Mitteilung seitens der Vergabestelle erfolgt nicht.
Zuschlagskriterien (in den Anlagen – Bewertungsmatrix Auftragsvergaben/Vergabeverhandlung)
Die nachstehenden Kriterien
Qualitätskriterium
— Darstellung des für die Durchführung des Projekts vorgesehenen Projektteams, unter Nennung von konkreten Angaben im Hinblick auf die nachfolgend genannten Punkte: Vorstellung des konkreten Projektteams. Angaben zur vorgesehenen Projektorganisation. Beschreibung von Verantwortlichkeiten und Vertretungsregelungen. Organigramm zum Büro- und Projektteam. Darlegung Verfügbarkeit vor Ort Fachliche und persönliche Qualifikation des Projektleitenden Gewichtung: 15 Qualitätskriterium
— Darlegung der Herangehensweise an die konkrete Planungsaufgabe durch Projektleiter/in oder stellvertretende/n Projektleiter/in, wobei auf die nachfolgend genannten Punkte eingegangen werden soll. Die Darlegung soll am Beispiel ähnlicher, bereits durchgeführter Projekte erfolgen. Angaben zu Methoden der Kosten-, Termin- u. Qualitätskontrolle anhand konkreter Anwendungsbeispiele Darstellung der geplanten Vorgehensweise bei der Ausarbeitung der Planungsaufgabe. Erläuterungen zur Herangehensweise Angaben zu Methoden der Kosten-, Termin- u. Qualitätskontrolle anhand konkreter Anwendungsbeispiele Darstellung der geplanten Zusammenarbeit mit dem Auftraggeber und anderen Planungsbeteiligten bei dem konkreten Projekt. Gewichtung: 15 Qualitätskriterium
— Gesamteindruck / Qualität der Präsentationsunterlagen, Beantwortung von Rückfragen Gewichtung: 10 Qualitätskriterium
— Honorar: Honorarermittlung im Rahmen der HOAI. Gewichtung: 60
1. „Fehlende Unterlagen“:
— Es ist nicht geplant fehlende oder unvollständige Unterlagen u. Angaben bei den Bewerbern nachzufordern. Gleiches gilt für Veraltete/abgelaufene Erklärungen. Sollten die geforderten Erklärungen o. Nachweise unvollständig o. unzureichend sein, droht der Ausschluss aus dem Verfahren; der Bewerber kann nicht darauf vertrauen, dass die Vergabestelle Gelegenheit zur Ergänzung o. Vervollständigung gibt, das Recht hierzu behält sie sich jedoch vor.
2. „Bewerbungsformular und Bieterplattform“:
— Zur Angabe der notwendigen Nachweise ist ein Bewerbungsformular zu verwenden, welches unter
https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXS0Y6CYYMY/documents
Heruntergeladen werden kann.
3. „Ausschlusskriterien“:
— Auflistung der Ausschlusskriterien zum Download unter:
https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXS0Y6CYYMY/documents
Siehe 1.3).
4. „Bietergemeinschaften/Eignungsleihe/Unterauftragsvergabe“:
— Bietergemeinschaften geben eine gemeinsame Bewerbung ab. Geforderte Eigenerklärungen und/oder Nachweise sind für jedes Bietergemeinschaftsmitglied gesondert zu erklären und vorzulegen. Dazu sind die entsprechenden Seiten zu kopieren und kenntlich zu machen, von welchem Bietergemeinschaftsmitglied die/der Erklärung/Nachweis stammt. Ferner ist eine Bietergemeinschaftserklärung (Anlage 1 der Bewerbungsunterlagen) abzugeben, in der auch der Vertreter der Bietergemeinschaft mit postalischer und elektronischer Adresse zu benennen ist.
— Im Fall der Eignungsleihe oder beabsichtigter Unterauftragsvergabe sind geforderte Eigenerklärungen und/oder Nachweise von dem Eignungsverleiher/ Unterauftragnehmer vorzulegen. Der AG behält sich vor, einen Nachweis der Verfügbarkeit im Auftragsfall vor Auftragserteilung zu fordern. Auf §§ 43, 47 VgV wird verwiesen.
5. „Allgemeine Hinweise“:
— Alle vorzulegenden Erklärungen sind mit dem Teilnahmeantrag (Bewerbungsformular) bis zum Ende der Teilnahmeantragsfrist der Vergabestelle (Kontaktstelle gemäß 1.1) vorzulegen, sofern diese nicht erst auf Anforderung vorzulegen benannt sind. Scans von Nachweisen werden anerkannt, sofern sie keinen Anlass zu Zweifeln an der Übereinstimmung mit dem Original geben. Eingereichte Nachweise müssen noch gültig u. aktuell sein (bei Ablauf der Teilnahmeantragsfrist nicht älter als ein Jahr, außer bei Prüfungszeugnissen u. anderen Nachweisen, die nach ihrem Inhalt nicht zeitbezogen aktualisiert werden). Ausländische Bewerber können anstelle der genannten Eignungsnachweise auch vergleichbare Eignungsnachweise vorlegen. Sie werden anerkannt, sofern sie nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Staates, in dem das Unternehmen ansässig ist, erstellt wurden. Bestätigungen in anderer als der dt. Sprache sind in beglaubigter Übersetzung vorzulegen.
Bekanntmachungs-ID: CXS0Y6CYYMY.