Sanierung städtischer Sozialwohnungen

Stadt Leer (Ostfriesland)

Das Projekt „Sanierung städtischer Sozialwohnungen Weststadt“ umfasst die Sanierung 92 Sozialwohnungen in Leer. Es wird 6 Bauabschnitte geben, die jeweils überschneidend ablaufen. Start der Bauarbeiten ist am 5.3.2021, Projektende: 31.5.2022.
Bestandteile der zu erbringenden Leistung sind Maßnahmen nach TRGS 519 und 521, sowie das Entfernen von Wand- und Bodenbelägen, das Einrichten von Schutzmaßnahmen und der Abbruch von alten Zargen und Türblättern.

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2020-11-03. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2020-09-17.

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2020-09-17 Auftragsbekanntmachung
Auftragsbekanntmachung (2020-09-17)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Abbruch von Gebäuden sowie allgemeine Abbruch- und Erdbewegungsarbeiten
Kurze Beschreibung:
Das Projekt „Sanierung städtischer Sozialwohnungen Weststadt“ umfasst die Sanierung 92 Sozialwohnungen in Leer. Es wird 6 Bauabschnitte geben, die jeweils überschneidend ablaufen. Start der Bauarbeiten ist am 5.3.2021, Projektende: 31.5.2022. Bestandteile der zu erbringenden Leistung sind Maßnahmen nach TRGS 519 und 521, sowie das Entfernen von Wand- und Bodenbelägen, das Einrichten von Schutzmaßnahmen und der Abbruch von alten Zargen und Türblättern.
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Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Bauleistung
Verordnung: Europäische Union
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Abbruch von Gebäuden sowie allgemeine Abbruch- und Erdbewegungsarbeiten 📦
Zusätzlicher CPV-Code: Sanierungsarbeiten 📦
Ort der Leistung
NUTS-Region: Leer 🏙️

Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Niedrigster Preis

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Regional- oder Kommunalbehörde
Name des öffentlichen Auftraggebers: Stadt Leer (Ostfriesland)
Postanschrift: Rathausstraße 1
Postleitzahl: 26789
Postort: Leer
Kontakt
Internetadresse: https://leer.de/Politik-Verwaltung/Verwaltung/Verwaltungsstruktur/Kommunale-Wohnungsverwaltung-Leer 🌏
E-Mail: hlr@architektenstern.de 📧
URL der Dokumente: https://www.subreport.de/E42261441 🌏
URL der Teilnahme: https://www.subreport.de/E42261441 🌏

Referenz
Daten
Absendedatum: 2020-09-17 📅
Einreichungsfrist: 2020-11-03 📅
Veröffentlichungsdatum: 2020-09-22 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2020/S 184-443297
ABl. S-Ausgabe: 184

Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Das Projekt „Sanierung städtischer Sozialwohnungen Weststadt“ umfasst die Sanierung 92 Sozialwohnungen in Leer. Es wird 6 Bauabschnitte geben, die jeweils überschneidend ablaufen. Start der Bauarbeiten ist am 5.3.2021, Projektende: 31.5.2022.
Bestandteile der zu erbringenden Leistung sind Maßnahmen nach TRGS 519 und 521, sowie das Entfernen von Wand- und Bodenbelägen, das Einrichten von Schutzmaßnahmen und der Abbruch von alten Zargen und Türblättern.
Geschätzter Gesamtwert: 130 000 EUR 💰
Kurze Beschreibung:
Abbruch von Bädern (92 St.) Abbrucharbeiten Kleinflächen nach TRGS 519 und 521 Abbrucharbeiten Dämmungen nach TRGS 519 und 521.
Geschätzter Wert ohne MwSt: 130 000 EUR 💰
Dauer: 20 Monate
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort:
Hermann-Lange-Ring 2_20
Wendekamp 15_17
26789 Leer

Verfahren
Rechtsgrundlage: 32014L0024
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 11:59
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2021-01-26 📅
Datum der Angebotseröffnung: 2020-11-03 📅
Zeitpunkt der Angebotseröffnung: 12:00

Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
Dokumente URL: https://www.subreport.de/E42261441 🌏

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer beim Niedersächsischen Ministerium für Wirtschaft-, Arbeit und Verkehr
Postanschrift: An der Hude 2
Postort: Lüneburg
Postleitzahl: 21339
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 4131-152340 📞
Fax: +49 4131-152943 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
In diesem Zusammenhang wird auf § 160 (3) GWB hingewiesen, der nachfolgend in seinem Wortlaut aufgeführt ist:
§ 160 (3): Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1. Der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
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2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. Mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind 2 Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. 3§ 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
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§ 135 GWB Unwirksamkeit ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber 1. gegen § 134 verstoßen hat oder 2. den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist.
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(2) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
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Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Postanschrift: Auf der Hude 2
Quelle: OJS 2020/S 184-443297 (2020-09-17)