Der Auftraggeber saniert im Jahr 2021 die Nordbahn RWY-08L/26R sowie der dazugehörenden Anschluss-Rollbahnen TWY-A1 bis A9 in einem Bereich bis zu 210 m von der Bahnachse. Die Erneuerung der Betondecke erfolgt wieder in Betonbauweise. Auch die bestehenden Schlitzrinnen beidseits der Bahnschultern sollen erneuert werden und an die bestehenden Ableitungsrohre wieder angeschlossen werden. Die bestehende ca. 15 cm starke hydraulisch gebundene Tragschicht (HGT) unter der Betondecke soll nicht erneuert werden. Der Abbruch der Betondecke ist in mehreren Durchgängen mittels Betonfräsungen durchzuführen. Die verbleibende HGT ist vom Auftragnehmer während der Bauarbeiten gegen Beschädigungen (Bauverkehr, Niederschläge) zu schützen. Bauseits sind in den Anflugbereichen die Feuerfundamente auszutauschen und die vorhandenen Strahlschutzflächen zu ertüchtigen. Weiterhin werden erforderliche Rollbahn-Verbreiterungen in den Kurvenbereichen (Filleterweiterungen) vorgenommen.
Deadline
Die Frist fĂĽr den Eingang der Angebote war 2020-05-04.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2020-04-01.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Auftragsbekanntmachung (2020-04-01) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Bauarbeiten fĂĽr Start- und Landebahnen
Kurze Beschreibung:
Der Auftraggeber saniert im Jahr 2021 die Nordbahn RWY-08L/26R sowie der dazugehörenden Anschluss-Rollbahnen TWY-A1 bis A9 in einem Bereich bis zu 210 m von der Bahnachse.
Die Erneuerung der Betondecke erfolgt wieder in Betonbauweise. Auch die bestehenden Schlitzrinnen beidseits der Bahnschultern sollen erneuert werden und an die bestehenden Ableitungsrohre wieder angeschlossen werden. Die bestehende ca. 15 cm starke hydraulisch gebundene Tragschicht (HGT) unter der Betondecke soll nicht erneuert werden. Der Abbruch der Betondecke ist in mehreren Durchgängen mittels Betonfräsungen durchzuführen. Die verbleibende HGT ist vom Auftragnehmer während der Bauarbeiten gegen Beschädigungen (Bauverkehr, Niederschläge) zu schützen.
Bauseits sind in den Anflugbereichen die Feuerfundamente auszutauschen und die vorhandenen Strahlschutzflächen zu ertüchtigen.
Weiterhin werden erforderliche Rollbahn-Verbreiterungen in den Kurvenbereichen (Filleterweiterungen) vorgenommen.
Der Auftraggeber saniert im Jahr 2021 die Nordbahn RWY-08L/26R sowie der dazugehörenden Anschluss-Rollbahnen TWY-A1 bis A9 in einem Bereich bis zu 210 m von der Bahnachse.
Die Erneuerung der Betondecke erfolgt wieder in Betonbauweise. Auch die bestehenden Schlitzrinnen beidseits der Bahnschultern sollen erneuert werden und an die bestehenden Ableitungsrohre wieder angeschlossen werden. Die bestehende ca. 15 cm starke hydraulisch gebundene Tragschicht (HGT) unter der Betondecke soll nicht erneuert werden. Der Abbruch der Betondecke ist in mehreren Durchgängen mittels Betonfräsungen durchzuführen. Die verbleibende HGT ist vom Auftragnehmer während der Bauarbeiten gegen Beschädigungen (Bauverkehr, Niederschläge) zu schützen.
Bauseits sind in den Anflugbereichen die Feuerfundamente auszutauschen und die vorhandenen Strahlschutzflächen zu ertüchtigen.
Weiterhin werden erforderliche Rollbahn-Verbreiterungen in den Kurvenbereichen (Filleterweiterungen) vorgenommen.
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Bauleistung
Verordnung: Europäische Union
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Bauarbeiten für Start- und Landebahnen📦
Zusätzlicher CPV-Code: Abbrucharbeiten📦 Ort der Leistung
NUTS-Region: Nordsachsen
🏙️
Referenz Daten
Absendedatum: 2020-04-01 đź“…
Einreichungsfrist: 2020-05-04 đź“…
Veröffentlichungsdatum: 2020-04-03 📅
Datum des Beginns: 2020-12-08 đź“…
Datum des Endes: 2021-09-30 đź“…
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2020/S 067-160225
ABl. S-Ausgabe: 67
Zusätzliche Informationen
Jeder Bieter, der ein wertungsfähiges Angebot einreicht, erhält für dieses eine Bearbeitungspauschale in Höhe von netto 50 000,00 EUR zahlbar gegen Rechnungsstellung mit gesondertem USt-Ausweis nach Beendigung des Vergabeverfahrens. Bei dem Bieter, der den Zuschlag erhält, ist die Bearbeitungspauschale mit der vertraglichen Vergütung abgegolten.
Jeder Bieter, der ein wertungsfähiges Angebot einreicht, erhält für dieses eine Bearbeitungspauschale in Höhe von netto 50 000,00 EUR zahlbar gegen Rechnungsstellung mit gesondertem USt-Ausweis nach Beendigung des Vergabeverfahrens. Bei dem Bieter, der den Zuschlag erhält, ist die Bearbeitungspauschale mit der vertraglichen Vergütung abgegolten.
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Der Auftraggeber saniert im Jahr 2021 die Nordbahn RWY-08L/26R sowie der dazugehörenden Anschluss-Rollbahnen TWY-A1 bis A9 in einem Bereich bis zu 210 m von der Bahnachse.
Die Erneuerung der Betondecke erfolgt wieder in Betonbauweise. Auch die bestehenden Schlitzrinnen beidseits der Bahnschultern sollen erneuert werden und an die bestehenden Ableitungsrohre wieder angeschlossen werden. Die bestehende ca. 15 cm starke hydraulisch gebundene Tragschicht (HGT) unter der Betondecke soll nicht erneuert werden. Der Abbruch der Betondecke ist in mehreren Durchgängen mittels Betonfräsungen durchzuführen. Die verbleibende HGT ist vom Auftragnehmer während der Bauarbeiten gegen Beschädigungen (Bauverkehr, Niederschläge) zu schützen.
Die Erneuerung der Betondecke erfolgt wieder in Betonbauweise. Auch die bestehenden Schlitzrinnen beidseits der Bahnschultern sollen erneuert werden und an die bestehenden Ableitungsrohre wieder angeschlossen werden. Die bestehende ca. 15 cm starke hydraulisch gebundene Tragschicht (HGT) unter der Betondecke soll nicht erneuert werden. Der Abbruch der Betondecke ist in mehreren Durchgängen mittels Betonfräsungen durchzuführen. Die verbleibende HGT ist vom Auftragnehmer während der Bauarbeiten gegen Beschädigungen (Bauverkehr, Niederschläge) zu schützen.
Bauseits sind in den Anflugbereichen die Feuerfundamente auszutauschen und die vorhandenen Strahlschutzflächen zu ertüchtigen.
Weiterhin werden erforderliche Rollbahn-Verbreiterungen in den Kurvenbereichen (Filleterweiterungen) vorgenommen.
Folgende Leistungen sind insbesondere vorgesehen:
Abbruch (erschĂĽtterungsarm):
— Entsorgung Betondecke ca. 40 cm 305 000 m
— Abtrag ca. 2 cm HGT/Beton durch Profilfeinfräsen ca. 305 000 m
— Abtrag von Schotterrasen/Oberboden ca. 11 000 m
— Abtrag Rinne/Schlitzrinne ca. 10 500 m;
— Betondecke neu Einbaustärke ca. 42 cm SLB ca. 216 000 m
— Betondecke neu Einbaustärke ca. 42 cm Rollwege ca. 91 000 m
— Filleterweiterung, voller Aufbau (Betonfläche) ca. 1 150 m
— Rinne U-Profil neu (inkl. Fillets) ca. 10 500 m;
— Schotterrasen/Oberboden Auftrag ca. 11 000 m
— Rasensansaat ca. 11 000 m
— Kernbohrungen ca. 2 400 St.;
— Strahlschutzfläche (Asphalt) abfräsen und wiederherstellen ca. 12 000 m
— Anflugbefeuerung Mastfundament ca. 34 St.;
— Anflugbefeuerung Streifenfundament ca. 86 St.;
— Schwellenbefeuerung, Einzelfundament ca. 56 St.;
— Markierungsarbeiten - Markierung Bezeichnung ca. 8 000 m
— Markierungsarbeiten - Markierung Linien ca. 22 000 m.
Gegenstand der Leistungserbringung ist auch die Umsetzung der vom Auftraggeber erstellten Entwurfsplanung in eine AusfĂĽhrungsplanung.
Im Rahmen der Sanierung der Nordpiste (siehe II.1.4) wird die Befeuerung vollständig in einem gesonderten Auftrag modernisiert. Im Bereich der Nordpiste sowie der angeschlossenen Rollbahnen sind bestehende Kabelleerrohre der Sekundärverrohrung, die unterhalb der HGT betonummantelt in der Frostschutzschicht liegen, vereinzelt zu adaptieren bzw. zu ergänzen. Die Anpassung der eigentlichen Befeuerungsanlagen ist jedoch nicht Teil dieses Vergabeverfahrens.
Im Rahmen der Sanierung der Nordpiste (siehe II.1.4) wird die Befeuerung vollständig in einem gesonderten Auftrag modernisiert. Im Bereich der Nordpiste sowie der angeschlossenen Rollbahnen sind bestehende Kabelleerrohre der Sekundärverrohrung, die unterhalb der HGT betonummantelt in der Frostschutzschicht liegen, vereinzelt zu adaptieren bzw. zu ergänzen. Die Anpassung der eigentlichen Befeuerungsanlagen ist jedoch nicht Teil dieses Vergabeverfahrens.
Alle Arbeiten finden auĂźerhalb des Flughafen-Sicherheitsbereiches (landseitig) statt. Die Abgrenzung des Baufelds vom Sicherheitsbereich erfolgt durch einen provisorischen ICAO-Zaun, welcher vorab bauseits errichtet und nach Bauende wieder abgebaut wird.
Alle Arbeiten finden auĂźerhalb des Flughafen-Sicherheitsbereiches (landseitig) statt. Die Abgrenzung des Baufelds vom Sicherheitsbereich erfolgt durch einen provisorischen ICAO-Zaun, welcher vorab bauseits errichtet und nach Bauende wieder abgebaut wird.
Die gesamte Baudurchführung erfolgt im Zuge einer durchgehenden Bahnsperrung vom 12.4.2021 bis 30.9.2021. Ab 1.10.2021 können dann nur mehr solche Nebenarbeiten durchgeführt werden, welche für die Inbetriebnahme der Bahn nicht erforderlich waren, und während maximal 12-stündigen Tagessperren auch möglich sind.
Die gesamte Baudurchführung erfolgt im Zuge einer durchgehenden Bahnsperrung vom 12.4.2021 bis 30.9.2021. Ab 1.10.2021 können dann nur mehr solche Nebenarbeiten durchgeführt werden, welche für die Inbetriebnahme der Bahn nicht erforderlich waren, und während maximal 12-stündigen Tagessperren auch möglich sind.
Um sicher zu stellen, dass die BaumaĂźnahmen termingerecht fertiggestellt werden, und die Bahn mit 1.10.2020 wieder in Vollbetrieb gehen kann, werden dem Auftragnehmer die gesamte Koordination mit dem parallel beauftragten Unternehmer fĂĽr die Technischen Anlagen ĂĽbertragen.
Um sicher zu stellen, dass die BaumaĂźnahmen termingerecht fertiggestellt werden, und die Bahn mit 1.10.2020 wieder in Vollbetrieb gehen kann, werden dem Auftragnehmer die gesamte Koordination mit dem parallel beauftragten Unternehmer fĂĽr die Technischen Anlagen ĂĽbertragen.
Aufgrund der Alkalie-Kiesel-Reaktion wird der Auftraggeber in den Vergabeunterlagen, die den erfolgreichen Bewerbern zur Verfügung gestellt werden, vgl. Ziffer VI.3 e) bb) der Bekanntmachung, die Rezeptur mit Zuschlagsstoffen benennen, für die ein erfolgreicher Performancetest am Flughafen Leipzig/Halle vorliegt. Der Auftraggeber beabsichtigt, mit den Lieferanten der dort benannten Zuschlagsstoffe, Vereinbarungen über einheitliche Bezugskonditionen für alle Bieter abzuschließen. Bieter haben die Möglichkeit, alternativ eine Rezeptur anzubieten, für die ein erfolgreicher Performancetest vorgelegt werden kann und der Bieter zusichert, die dem erfolgreichen Performancetest zugrundeliegenden Komponenten im Auftragsfall identisch zu verwenden.
Aufgrund der Alkalie-Kiesel-Reaktion wird der Auftraggeber in den Vergabeunterlagen, die den erfolgreichen Bewerbern zur Verfügung gestellt werden, vgl. Ziffer VI.3 e) bb) der Bekanntmachung, die Rezeptur mit Zuschlagsstoffen benennen, für die ein erfolgreicher Performancetest am Flughafen Leipzig/Halle vorliegt. Der Auftraggeber beabsichtigt, mit den Lieferanten der dort benannten Zuschlagsstoffe, Vereinbarungen über einheitliche Bezugskonditionen für alle Bieter abzuschließen. Bieter haben die Möglichkeit, alternativ eine Rezeptur anzubieten, für die ein erfolgreicher Performancetest vorgelegt werden kann und der Bieter zusichert, die dem erfolgreichen Performancetest zugrundeliegenden Komponenten im Auftragsfall identisch zu verwenden.
Beschreibung der Optionen:
Optionale Erweiterung der Flugbetriebsflächen um einen weiteren Teilabschnitt des Rollwegs Bravo zwischen G1 bis A4 (parallel zur Start- und Landebahn) Herstellen einer befestigten Baustelleneinrichtungsfläche (einschließlich Erschließung).
Zusätzliche Informationen:
Jeder Bieter, der ein wertungsfähiges Angebot einreicht, erhält für dieses eine Bearbeitungspauschale in Höhe von netto 50 000,00 EUR zahlbar gegen Rechnungsstellung mit gesondertem USt-Ausweis nach Beendigung des Vergabeverfahrens. Bei dem Bieter, der den Zuschlag erhält, ist die Bearbeitungspauschale mit der vertraglichen Vergütung abgegolten.
Jeder Bieter, der ein wertungsfähiges Angebot einreicht, erhält für dieses eine Bearbeitungspauschale in Höhe von netto 50 000,00 EUR zahlbar gegen Rechnungsstellung mit gesondertem USt-Ausweis nach Beendigung des Vergabeverfahrens. Bei dem Bieter, der den Zuschlag erhält, ist die Bearbeitungspauschale mit der vertraglichen Vergütung abgegolten.
Ort der Leistung
Hauptstandort oder ErfĂĽllungsort: Flughafen Leipzig/Halle
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen fĂĽr die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
a) Eigenerklärung,
aa) dass der Bewerber in den letzten 2 Jahren nicht aufgrund eines Verstoßes gegen Vorschriften (z. B. § 23 AEntG, § 21 MiLoG oder Vorschriften wegen illegaler Beschäftigung von Arbeitskräften), die zu einer Eintragung im Gewerbezentralregister geführt hat, mit einer Freiheitsstrafe von mehr als 3 Monaten oder einer Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen oder einer Geldbuße von mehr als 2 500 EUR belegt worden ist.
aa) dass der Bewerber in den letzten 2 Jahren nicht aufgrund eines Verstoßes gegen Vorschriften (z. B. § 23 AEntG, § 21 MiLoG oder Vorschriften wegen illegaler Beschäftigung von Arbeitskräften), die zu einer Eintragung im Gewerbezentralregister geführt hat, mit einer Freiheitsstrafe von mehr als 3 Monaten oder einer Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen oder einer Geldbuße von mehr als 2 500 EUR belegt worden ist.
bb) dass der Bewerber nicht zahlungsunfähig ist, dass über das Vermögen des Bewerbers kein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet worden ist, dass die Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse nicht abgelehnt worden ist, sich der Bewerber nicht im Verfahren der Liquidation befindet oder seine Tätigkeit eingestellt hat, § 124 Abs. 1 Nr. 2 GWB.
bb) dass der Bewerber nicht zahlungsunfähig ist, dass über das Vermögen des Bewerbers kein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet worden ist, dass die Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse nicht abgelehnt worden ist, sich der Bewerber nicht im Verfahren der Liquidation befindet oder seine Tätigkeit eingestellt hat, § 124 Abs. 1 Nr. 2 GWB.
cc) dass der Bewerber im Rahmen der beruflichen Tätigkeit nicht nachweislich eine schwere Verfehlung begangen hat, durch die die Integrität des Bewerbers in Frage gestellt wird, § 124 Abs. 1 Nr. 3 GWB; das Verhalten einer rechtskräftig verurteilten Person ist einem Unternehmen zuzurechnen, wenn diese Person als für die Leitung des Unternehmens Verantwortlicher gehandelt hat; dazu gehört auch die Überwachung der Geschäftsführung oder die sonstige Ausübung von Kontrollbefugnissen in leitender Stellung, § 123 Abs. 3 GWB entsprechend.
cc) dass der Bewerber im Rahmen der beruflichen Tätigkeit nicht nachweislich eine schwere Verfehlung begangen hat, durch die die Integrität des Bewerbers in Frage gestellt wird, § 124 Abs. 1 Nr. 3 GWB; das Verhalten einer rechtskräftig verurteilten Person ist einem Unternehmen zuzurechnen, wenn diese Person als für die Leitung des Unternehmens Verantwortlicher gehandelt hat; dazu gehört auch die Überwachung der Geschäftsführung oder die sonstige Ausübung von Kontrollbefugnissen in leitender Stellung, § 123 Abs. 3 GWB entsprechend.
dd) dass für den Bewerber kein zwingender Ausschlussgrund nach § 123 GWB vorliegt.
b) Benennung der Handelsregisternummer des Bewerbers oder eine gleichwertige eindeutige Unternehmenskennzeichnung einer zuständigen Verwaltungsbehörde oder eines Gerichts des Herkunftslandes des Bewerbers.
Der Auftraggeber behält sich vor, beteiligte Unternehmen nach § 124 GWB auszuschließen, wenn einer der dort genannten fakultativen Ausschlussgründe vorliegt. Die Nennung der vorliegend unter Ziffer III.1.1) a) der Bekanntmachung benannten Ausschlussgründe ist daher nicht abschließend. Bei Vorliegen von Ausschlussgründen wird der Auftraggeber Angaben der Bieter zur Selbstreinigung nach § 125 GWB sowie den zulässigen Zeitraum für Ausschlüsse nach § 126 GWB berücksichtigen.
Der Auftraggeber behält sich vor, beteiligte Unternehmen nach § 124 GWB auszuschließen, wenn einer der dort genannten fakultativen Ausschlussgründe vorliegt. Die Nennung der vorliegend unter Ziffer III.1.1) a) der Bekanntmachung benannten Ausschlussgründe ist daher nicht abschließend. Bei Vorliegen von Ausschlussgründen wird der Auftraggeber Angaben der Bieter zur Selbstreinigung nach § 125 GWB sowie den zulässigen Zeitraum für Ausschlüsse nach § 126 GWB berücksichtigen.
FĂĽr die Verwendung eines vom Auftraggeber vorgegebenen Bewerbungsbogens wird auf Ziffer VI.3 d) verwiesen.
Für die Prüfung der Teilnahmeanträge wird auf Ziffer III.1.4 verwiesen, für eine ggf. erforderliche Auswahl der Bewerber, die zur Angebotsabgabe aufgefordert werden (Bewertung) wird auf Ziffer II.2.9 verwiesen. Zusätzlich zu den voranstehend aufgeführten Eigenerklärungen des Bewerbers nach voranstehender Ziffer III.2.1 a) sind keine Bescheinigungen oder Erklärungen von Behörden oder sonstigen Einrichtungen (Originale oder Kopien) vorzulegen. Der Auftraggeber behält sich vor, bei Zweifeln an der Erfüllung der vorgenannten Vorgaben Bescheinigungen oder Erklärungen im vorgenannten Sinn zu fordern.
Für die Prüfung der Teilnahmeanträge wird auf Ziffer III.1.4 verwiesen, für eine ggf. erforderliche Auswahl der Bewerber, die zur Angebotsabgabe aufgefordert werden (Bewertung) wird auf Ziffer II.2.9 verwiesen. Zusätzlich zu den voranstehend aufgeführten Eigenerklärungen des Bewerbers nach voranstehender Ziffer III.2.1 a) sind keine Bescheinigungen oder Erklärungen von Behörden oder sonstigen Einrichtungen (Originale oder Kopien) vorzulegen. Der Auftraggeber behält sich vor, bei Zweifeln an der Erfüllung der vorgenannten Vorgaben Bescheinigungen oder Erklärungen im vorgenannten Sinn zu fordern.
Ein Hinweis auf eine Präqualifizierung des Bewerbers kann die Einreichung der unter Ziffer III.1.1. bis III.1.3. aufgeführten Nachweise und Eigenerklärungen nicht ersetzen, da die für die Präqualifizierung geforderten Angaben und Eigenerklärungen nicht mit den vorliegend vorgegebenen Erklärungen und Nachweisen inhaltlich nicht übereinstimmen.
Ein Hinweis auf eine Präqualifizierung des Bewerbers kann die Einreichung der unter Ziffer III.1.1. bis III.1.3. aufgeführten Nachweise und Eigenerklärungen nicht ersetzen, da die für die Präqualifizierung geforderten Angaben und Eigenerklärungen nicht mit den vorliegend vorgegebenen Erklärungen und Nachweisen inhaltlich nicht übereinstimmen.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
a) Eigenerklärung zum Umsatz des Bewerbers (Euro, netto), der auf Leistungen entfällt, die mit den vorliegend ausgeschriebenen Leistungen vergleichbar sind, aufgeteilt für die letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre; als vergleichbar angesehen werden Planungs- und Bauleistungen für Flugbetriebsflächen oder sonstige Verkehrsflächen in Betonbauweise.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
a) Eigenerklärung zum Umsatz des Bewerbers (Euro, netto), der auf Leistungen entfällt, die mit den vorliegend ausgeschriebenen Leistungen vergleichbar sind, aufgeteilt für die letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre; als vergleichbar angesehen werden Planungs- und Bauleistungen für Flugbetriebsflächen oder sonstige Verkehrsflächen in Betonbauweise.
b) Eigenerklärung zum Gesamtumsatz des Bewerbers (Euro, netto), aufgeteilt für die letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre;
FĂĽr die Verwendung eines vom Auftraggeber vorgegebenen Bewerbungsbogens wird auf Ziffer VI.3 d) verwiesen.
Für die Prüfung der Teilnahmeanträge wird auf Ziffer III.1.4. verwiesen, für eine ggf. erforderliche Auswahl der Bewerber, die zur Angebotsabgabe aufgefordert werden (Bewertung) wird auf Ziffer II.2.9 verwiesen.
Mindeststandards:
Zu Ziffer III.1.2 b):
Der angegebene jährliche Gesamtumsatz darf im Durchschnitt der letzten 3 Geschäftsjahre nicht unter 70 000 000,00 EUR p. a. (ohne Umsatzsteuer) liegen.
FĂĽr die Einhaltung der vorgenannten Mindestbedingungen werden bei allen Kooperationsformen nach Ziffer VI.3 b) die Angaben der benannten Unternehmen addiert.
Technische und berufliche Fähigkeiten:
a) Benennung der Anzahl der in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren jahresdurchschnittlich beim Bewerber beschäftigten Arbeitskräfte (für jedes Geschäftsjahr getrennt), gegliedert nach Berufsgruppen sowie nach Anzahl.
a) Auflistung der dem Bewerber für die Ausführung der zu vergebenden Leistungen zur Verfügung stehenden technischen Ausrüstung mit Angaben zu folgenden Geräten: Anzahl Fertiger mit Breite von ≧15 Metern, Anzahl Fertiger mit Breite von 5-10 Metern, Anzahl mobile Betonmischanlagen für Fertiger mit Breite von ≧15 Metern, Anzahl mobile Mischanlagen für Fertiger mit Breite von 5-10 Metern, Anzahl Betongroßfräsen mit Mindestausbaubreite 2,0 m und Doppelkopffräsen b) Referenzlage Errichtung:
a) Auflistung der dem Bewerber für die Ausführung der zu vergebenden Leistungen zur Verfügung stehenden technischen Ausrüstung mit Angaben zu folgenden Geräten: Anzahl Fertiger mit Breite von ≧15 Metern, Anzahl Fertiger mit Breite von 5-10 Metern, Anzahl mobile Betonmischanlagen für Fertiger mit Breite von ≧15 Metern, Anzahl mobile Mischanlagen für Fertiger mit Breite von 5-10 Metern, Anzahl Betongroßfräsen mit Mindestausbaubreite 2,0 m und Doppelkopffräsen b) Referenzlage Errichtung:
Angaben zu realisierten oder in der Realisierung weit fortgeschrittenen Referenzprojekten des Bewerbers aus den vor der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung vergangenen 80 Monate, bei denen in Art und Umfang mit der vorliegend ausgeschriebenen Leistung (vgl. Vergabeunterlagen) vergleichbare Leistungen durchgeführt wurden. Erwartet werden folgende Angaben für jedes Referenzprojekt:
Angaben zu realisierten oder in der Realisierung weit fortgeschrittenen Referenzprojekten des Bewerbers aus den vor der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung vergangenen 80 Monate, bei denen in Art und Umfang mit der vorliegend ausgeschriebenen Leistung (vgl. Vergabeunterlagen) vergleichbare Leistungen durchgeführt wurden. Erwartet werden folgende Angaben für jedes Referenzprojekt:
— Name und Adresse des Auftraggebers, die Benennung eines Ansprechpartners beim Auftraggeber mit Telefonnummer und E-Mail-Adresse bleibt vorbehalten;
— Bezeichnung und Standort des Referenzobjekts;
— Kurzbeschreibung der Art der erbrachten Leistungen mit Angaben zur Art des Referenzprojekts, Ausführung der Leistung in Beton oder Asphalt, Art der erbrachten Leistungen, Art der Beauftragung, Benennung der ggf. vom Bewerber bearbeiteten HOAI-Leistungsphasen, besondere Umstände der Leistungserbringung;
— Kurzbeschreibung der Art der erbrachten Leistungen mit Angaben zur Art des Referenzprojekts, Ausführung der Leistung in Beton oder Asphalt, Art der erbrachten Leistungen, Art der Beauftragung, Benennung der ggf. vom Bewerber bearbeiteten HOAI-Leistungsphasen, besondere Umstände der Leistungserbringung;
— Kurzbeschreibung des Umfangs der erbrachten Leistungen mit Angaben zu: Gesamtfläche der Referenz in m
— Zeitraum der Leistungserbringung sowie Datum der Inbetriebnahme;
— Angabe, ob die Leistungen als vollständige Eigenleistung, mit Nachunternehmern oder in Kooperation mit anderen Firmen erbracht wurden, sowie ggf. Angabe des Eigenleistungsanteils. Wurden die Leistungen nicht vollständig als Eigenleistung erbracht, so ist anzugeben, welche Leistungen als Eigenleistung erbracht wurden.
— Angabe, ob die Leistungen als vollständige Eigenleistung, mit Nachunternehmern oder in Kooperation mit anderen Firmen erbracht wurden, sowie ggf. Angabe des Eigenleistungsanteils. Wurden die Leistungen nicht vollständig als Eigenleistung erbracht, so ist anzugeben, welche Leistungen als Eigenleistung erbracht wurden.
c) Referenzlage Fräsen:
— Kurzbeschreibung der Art der erbrachten Leistungen mit Angaben zur Art des Referenzprojekts, Leistungsgegenstand (Fräsen Beton, Asphalt, gemischt), Benennung der besonderen Umstände der Leistungserbringung;
FĂĽr die Verwendung eines vom Auftraggeber vorgegebenen Bewerbungsbogens wird auf Ziffer VI.3 d) verwiesen. Die an die Referenzen gestellten Anforderungen nach Ziffer III.1.3 c) und III.1.3 d) werden im Bewerbungsbogen konkretisiert.
Für die Prüfung der Teilnahmeanträge wird auf Ziffer III.1.4. verwiesen, für eine ggf. erforderliche Auswahl der Bewerber, die zur Angebotsabgabe aufgefordert werden (Bewertung) wird auf Ziffer II.2.9. verwiesen.
Mindeststandards:
Zu Ziffer III.1. c) Referenzlage Errichtung:
Der Bewerber muss seine besondere Erfahrung dadurch nachweisen, dass zusätzlich zu den in Ziffer III.1.3 c) genannten Anforderungen folgende Mindestanforderungen in einer Referenz erfüllt werden:
— Flugbetriebsflächen:
—— Start- und Landebahn;
—— Luftfahrzeug-Vorfeld;
—— Rollweg mit einer Fläche von mindestens 100 000 m
— Einbau einer Betondecke mit einer Stärke von mindestens 30 cm.
Zu Ziffer III.1.3 d) Referenzlage Fräsen:
Der Bewerber muss seine besondere Erfahrung dadurch nachweisen, dass zusätzlich zu den in Ziffer III.1.3 d) genannten Anforderungen folgende Mindestanforderungen in einer Referenz erfüllt werden:
— Fräsleitungen von Betonflächen mit > 50 000 m
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
Der Auftraggeber behält sich nach § 51 Abs. 2 SektVO unter Einhaltung der Grundsätze der Transparenz und der Gleichbehandlung vor, die Bewerber aufzufordern, fehlende, unvollständige oder fehlerhafte unternehmensbezogene Unterlagen oder sonstige Nachweise nachzureichen, zu vervollständigen oder zu korrigieren.
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Der Auftraggeber behält sich nach § 51 Abs. 2 SektVO unter Einhaltung der Grundsätze der Transparenz und der Gleichbehandlung vor, die Bewerber aufzufordern, fehlende, unvollständige oder fehlerhafte unternehmensbezogene Unterlagen oder sonstige Nachweise nachzureichen, zu vervollständigen oder zu korrigieren.
Der Auftraggeber wird anschließend die vollständigen Teilnahmeanträge inhaltlich prüfen. Die Prüfung bezieht sich auf die Einhaltung etwaiger in Ziffer III.1.1. bis III.1.3. genannter Mindestanforderungen.
Unbeschadet etwaiger Mindestanforderungen wird der Auftraggeber inhaltlich prüfen, ob die grundsätzliche Eignung des Bewerbers nach den in Ziffer III.1.1. bis III.1.3. genannten Unterlagen vorliegt. Kann im Ergebnis die grundsätzliche Eignung nicht bejaht werden, wird der Teilnahmeantrag nicht berücksichtigt.
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Unbeschadet etwaiger Mindestanforderungen wird der Auftraggeber inhaltlich prüfen, ob die grundsätzliche Eignung des Bewerbers nach den in Ziffer III.1.1. bis III.1.3. genannten Unterlagen vorliegt. Kann im Ergebnis die grundsätzliche Eignung nicht bejaht werden, wird der Teilnahmeantrag nicht berücksichtigt.
Eine ggf. erforderliche Bewertung der Teilnahmeanträge erfolgt gemäß Ziffer II.2.9.
AuftragsausfĂĽhrung
Geforderte Kautionen und Garantien: Sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Wichtigste Finanzierungsbedingungen und Zahlungsmodalitäten und/oder Verweis auf die einschlägigen Bestimmungen, die sie regeln: Sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll:
Gesamtschuldnerisch haftend mit bevollmächtigtem Vertreter. Künftige Bietergemeinschaften müssen den Teilnahmeantrag als Bewerbergemeinschaft einreichen. Zum Nachweis des Vorliegens einer Bewerbergemeinschaft muss – zusätzlich zum Bewerbungsbogen nach Ziffer VI.3 d) – eine ausdrückliche Erklärung der Bewerbergemeinschaft mit dem Teilnahmeantrag eingereicht werden, in welchem die Mitglieder der Bewerbergemeinschaft benannt werden sowie dasjenige Mitglied der Bewerbergemeinschaft, welches die Bewerbergemeinschaft im vorliegenden Vergabeverfahren gegenüber dem Auftraggeber rechtsverbindlich vertritt. Die vorbeschriebene Bewerbergemeinschaftserklärung muss von sämtlichen Mitgliedern der Bewerbergemeinschaft unterzeichnet sein. Die Aufteilung der Leistungsbereiche bzw. Aufgaben auf die einzelnen Mitglieder der Bewerbergemeinschaft im Auftragsfall ist darzustellen.
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll
Gesamtschuldnerisch haftend mit bevollmächtigtem Vertreter. Künftige Bietergemeinschaften müssen den Teilnahmeantrag als Bewerbergemeinschaft einreichen. Zum Nachweis des Vorliegens einer Bewerbergemeinschaft muss – zusätzlich zum Bewerbungsbogen nach Ziffer VI.3 d) – eine ausdrückliche Erklärung der Bewerbergemeinschaft mit dem Teilnahmeantrag eingereicht werden, in welchem die Mitglieder der Bewerbergemeinschaft benannt werden sowie dasjenige Mitglied der Bewerbergemeinschaft, welches die Bewerbergemeinschaft im vorliegenden Vergabeverfahren gegenüber dem Auftraggeber rechtsverbindlich vertritt. Die vorbeschriebene Bewerbergemeinschaftserklärung muss von sämtlichen Mitgliedern der Bewerbergemeinschaft unterzeichnet sein. Die Aufteilung der Leistungsbereiche bzw. Aufgaben auf die einzelnen Mitglieder der Bewerbergemeinschaft im Auftragsfall ist darzustellen.
Verfahren
Rechtsgrundlage: 32014L0025
Mindestzahl der Bewerber: 3
Höchstzahl der Bewerber: 6
Objektive Kriterien fĂĽr die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern:
Sollte die Durchführung des Teilnahmewettbewerbs ergeben, dass mehr Bewerber grundsätzlich geeignet sind als zur Abgabe eines Angebots aufgefordert werden sollen, so wird der Auftraggeber die Bewerber auswählen, welche die nachfolgend aufgeführten Eignungsvoraussetzungen am besten erfüllen. Um dies zu ermitteln, wird der Auftraggeber die nachfolgend beschriebene Bewertung vornehmen. Der Auftraggeber wird eine Bewertungsmatrix verwenden, bei der ein Bewerber maximal 1 000 Punkte erreichen kann.
Objektive Kriterien fĂĽr die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern
Sollte die Durchführung des Teilnahmewettbewerbs ergeben, dass mehr Bewerber grundsätzlich geeignet sind als zur Abgabe eines Angebots aufgefordert werden sollen, so wird der Auftraggeber die Bewerber auswählen, welche die nachfolgend aufgeführten Eignungsvoraussetzungen am besten erfüllen. Um dies zu ermitteln, wird der Auftraggeber die nachfolgend beschriebene Bewertung vornehmen. Der Auftraggeber wird eine Bewertungsmatrix verwenden, bei der ein Bewerber maximal 1 000 Punkte erreichen kann.
Von diesen 1 000 Punkten entfallen:
— maximal 300 Punkte auf die Unterlagen nach Ziffer III.1.2, wobei hiervon maximal 200 Punkte auf die Angaben nach Ziffer III.1.2 a) (Umsatz vergleichbare Leistungen) und maximal 100 Punkte auf die Angaben nach Ziffer III.1.2 b) (Gesamtumsatz entfallen);
Objektive Kriterien fĂĽr die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern
— maximal 300 Punkte auf die Unterlagen nach Ziffer III.1.2, wobei hiervon maximal 200 Punkte auf die Angaben nach Ziffer III.1.2 a) (Umsatz vergleichbare Leistungen) und maximal 100 Punkte auf die Angaben nach Ziffer III.1.2 b) (Gesamtumsatz entfallen);
— maximal 700 Punkte entfallen auf die Unterlagen nach Ziffer III.1.3, wobei hiervon maximal 100 Punkte auf die Angaben nach Ziffer III.1.3 a) (Mitarbeiter), maximal 100 Punkte auf die Angaben nach Ziffer III.1.3 b) (Geräte), maximal 300 Punkte auf die Angaben nach Ziffer III.1.3 c) (Referenzlage Errichtung) und maximal 200 Punkte auf die Referenzlage Fräsen nach Ziffer III.1.3 d) entfallen.
Objektive Kriterien fĂĽr die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern
— maximal 700 Punkte entfallen auf die Unterlagen nach Ziffer III.1.3, wobei hiervon maximal 100 Punkte auf die Angaben nach Ziffer III.1.3 a) (Mitarbeiter), maximal 100 Punkte auf die Angaben nach Ziffer III.1.3 b) (Geräte), maximal 300 Punkte auf die Angaben nach Ziffer III.1.3 c) (Referenzlage Errichtung) und maximal 200 Punkte auf die Referenzlage Fräsen nach Ziffer III.1.3 d) entfallen.
Bei der Bewertung der Referenzangaben nach Ziffer III.1.3 c) (Errichtung) werden bewertet:
— Vergleichbarkeit der Art der Leistung, einschließlich etwaiger besonderer Umstände der Leistungserbringung (max. 150 Punkte);
— Vergleichbarkeit des Umfangs erbrachten Leistungen (max. 100 Punkte);
— Umfang der vom Bewerber selbst erbrachten Leistungen (max. 50 Punkte).
Bei der Bewertung der Referenzangaben nach Ziffer III.1.3 d) (Fräsen) werden bewertet:
— Vergleichbarkeit der Art der Leistung (max. 120 Punkte);
— Vergleichbarkeit des Umfangs erbrachten Leistungen (max. 60 Punkte);
— Umfang der vom Bewerber selbst erbrachten Leistungen (max. 20 Punkte).
Im Rahmen der vorgenannten Gewichtung werden die vorgenannten Unterlagen bewertet. Die Bewertung der benannten Unterlagen wird anhand des nachfolgenden BewertungsmaĂźstabes erfolgen:
— 5 Punkte: Der Bewerber erfüllt das jeweilige Merkmal vollständig und uneingeschränkt;
— 4 Punkte: Punkteabzug, da die Erklärungen und Angaben des Bewerbers zum jeweiligen Merkmal vereinzelt bzw. geringfügige Defizite und Schwächen aufweisen;
— 3 Punkte: Punkteabzug, da die Erklärungen und Angaben des Bewerbers zum jeweiligen Merkmal mehrere bzw. nicht lediglich geringe Defizite und Schwächen aufweisen;
— 2 Punkte: Punkteabzug, da die Erklärungen und Angaben des Bewerbers zum jeweiligen Merkmal weiterreichende bzw. gewichtige Defizite und Schwächen aufweisen oder: Die Erklärungen und Angaben des Bewerbers enthalten zum jeweiligen Merkmal nur wenige wertungsfähige Aussagen;
Objektive Kriterien fĂĽr die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern
— 2 Punkte: Punkteabzug, da die Erklärungen und Angaben des Bewerbers zum jeweiligen Merkmal weiterreichende bzw. gewichtige Defizite und Schwächen aufweisen oder: Die Erklärungen und Angaben des Bewerbers enthalten zum jeweiligen Merkmal nur wenige wertungsfähige Aussagen;
— 1 Punkt: Punkteabzug, da die Erklärungen und Angaben des Bewerbers zum jeweiligen Merkmal insgesamt bzw. schwerwiegende Defizite und Schwächen aufweisen;
— 0 Punkte: Punkteabzug, da die Erklärungen und Angaben des Bewerbers zum jeweiligen Merkmal in allen Belangen ungenügend bzw. unzureichend sind, oder: Die Erklärungen und Angaben des Bewerbers enthalten zum jeweiligen Merkmal keine wertungsfähigen Angaben.
Objektive Kriterien fĂĽr die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern
— 0 Punkte: Punkteabzug, da die Erklärungen und Angaben des Bewerbers zum jeweiligen Merkmal in allen Belangen ungenügend bzw. unzureichend sind, oder: Die Erklärungen und Angaben des Bewerbers enthalten zum jeweiligen Merkmal keine wertungsfähigen Angaben.
Der Auftraggeber wird Teilnahmeanträge unberücksichtigt lassen, die bei einem oder mehreren Bewertungskriterien gemäß dem voranstehenden Bewertungsmaßstab null Punkte oder einen Punkt erhalten oder bei einer Bewertung weniger als 600 Punkte erreichen.
Objektive Kriterien fĂĽr die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern
Der Auftraggeber wird Teilnahmeanträge unberücksichtigt lassen, die bei einem oder mehreren Bewertungskriterien gemäß dem voranstehenden Bewertungsmaßstab null Punkte oder einen Punkt erhalten oder bei einer Bewertung weniger als 600 Punkte erreichen.
Die Ermittlung des Punkteergebnisses fĂĽr jede Unterlage erfolgt durch die Verwendung eines Gewichtungsfaktors, mit dem bei einer Bewertung mit 5 Punkten die jeweilige maximale Punktezahl entsprechend der prozentualen Gewichtung erzielt werden kann.
Sollte sich aufgrund der Bewertung ergeben, dass durch eine mehrfache Belegung einer Rangstelle die vorgenannte Höchstzahl der zur Angebotsabgabe zuzulassenden Bewerber überschritten wird, wird der Auftraggeber alle Bewerber mit einer erfolgreichen Rangstelle berücksichtigen.
Objektive Kriterien fĂĽr die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern
Sollte sich aufgrund der Bewertung ergeben, dass durch eine mehrfache Belegung einer Rangstelle die vorgenannte Höchstzahl der zur Angebotsabgabe zuzulassenden Bewerber überschritten wird, wird der Auftraggeber alle Bewerber mit einer erfolgreichen Rangstelle berücksichtigen.
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 12:00
Datum der Absendung der Aufforderungen: 2020-05-13 đź“…
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
a) Der Auftraggeber ist ausschließlich Sektorenauftraggeber nach § 100 Abs. 1 Nr. 2 GWB.
b) Zu Kooperationsformen im vorliegenden Vergabeverfahren:
Die unter Ziffer III.1.1. bis Ziffer III.1.3. benannten Unterlagen sind bei Vorliegen einer Bewerbergemeinschaft fĂĽr jedes Mitglied der Bewerbergemeinschaft in einem gesonderten Bewerbungsbogen vorzulegen.
Beabsichtigt der Bewerber oder ein Mitglied einer Bewerbergemeinschaft, sich zum Nachweis der wirtschaftlichen und finanziellen oder technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit auf andere Unternehmen (z. B. durch Subunternehmer) zu berufen, so sind die unter Ziffer III.1.2. bis III.1.3. benannten Unterlagen für die anderen Unternehmen insoweit in einem gesonderten Bewerbungsbogen vorzulegen, als die Bezugnahme auf die Leistungsfähigkeit Dritter erfolgt. Zusätzlich hat der Bewerber mit dem Teilnahmeantrag die Verpflichtungserklärung der anderen Unternehmen vorzulegen, nach deren Inhalt die rechtlich und tatsächlich abgesicherte Verfügbarkeit über die entsprechenden Ressourcen der Dritten nachgewiesen wird.
Beabsichtigt der Bewerber oder ein Mitglied einer Bewerbergemeinschaft, sich zum Nachweis der wirtschaftlichen und finanziellen oder technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit auf andere Unternehmen (z. B. durch Subunternehmer) zu berufen, so sind die unter Ziffer III.1.2. bis III.1.3. benannten Unterlagen für die anderen Unternehmen insoweit in einem gesonderten Bewerbungsbogen vorzulegen, als die Bezugnahme auf die Leistungsfähigkeit Dritter erfolgt. Zusätzlich hat der Bewerber mit dem Teilnahmeantrag die Verpflichtungserklärung der anderen Unternehmen vorzulegen, nach deren Inhalt die rechtlich und tatsächlich abgesicherte Verfügbarkeit über die entsprechenden Ressourcen der Dritten nachgewiesen wird.
Bei einer Bezugnahme auf Kapazitäten eines anderen Unternehmens im Hinblick auf die wirtschaftliche oder finanzielle Leistungsfähigkeit ist durch dieses ausdrücklich zu bestätigen, dass es mit dem Bewerber im Auftragsfall gemeinsam für die Auftragsdurchführung entsprechend dem Umfang der Eignungsleihe haftet.
Bei einer Bezugnahme auf Kapazitäten eines anderen Unternehmens im Hinblick auf die wirtschaftliche oder finanzielle Leistungsfähigkeit ist durch dieses ausdrücklich zu bestätigen, dass es mit dem Bewerber im Auftragsfall gemeinsam für die Auftragsdurchführung entsprechend dem Umfang der Eignungsleihe haftet.
Beabsichtigt der Bewerber, im Hinblick auf vorzulegende Nachweise für die erforderliche berufliche Leistungsfähigkeit wie Ausbildungs- oder Befähigungsnachweise oder die einschlägige berufliche Erfahrung (Referenzen) die Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch zu nehmen, so ist durch dieses ausdrücklich zu bestätigen, dass es die Leistungen als Subunternehmer im Auftragsfall erbringen wird, für die diese Kapazitäten benötigt werden.
Beabsichtigt der Bewerber, im Hinblick auf vorzulegende Nachweise für die erforderliche berufliche Leistungsfähigkeit wie Ausbildungs- oder Befähigungsnachweise oder die einschlägige berufliche Erfahrung (Referenzen) die Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch zu nehmen, so ist durch dieses ausdrücklich zu bestätigen, dass es die Leistungen als Subunternehmer im Auftragsfall erbringen wird, für die diese Kapazitäten benötigt werden.
c) Die Teilnahmeanträge sind in allen Bestandteilen in deutscher Sprache einzureichen; bei fremdsprachigen Dokumenten in deutscher Übersetzung.
d) Der Auftraggeber hat für die Einreichung der Teilnahmeanträge einen Bewerbungsbogen erstellt. Dieser ist für die Einreichung der Teilnahmeanträge zu verwenden. Der Bewerbungsbogen ist über die Vergabeplattform „ELVIS – subreport unter https://www.subreport-elvis.de/ herunterzuladen. Eine vorherige Registrierung auf v. g. Vergabeplattform ist erforderlich.
d) Der Auftraggeber hat für die Einreichung der Teilnahmeanträge einen Bewerbungsbogen erstellt. Dieser ist für die Einreichung der Teilnahmeanträge zu verwenden. Der Bewerbungsbogen ist über die Vergabeplattform „ELVIS – subreport unter https://www.subreport-elvis.de/ herunterzuladen. Eine vorherige Registrierung auf v. g. Vergabeplattform ist erforderlich.
Die Teilnahmeanträge müssen bis zum Schlusstermin (s. Ziffer IV.2.2) über die Vergabeplattform in Textform eingereicht werden.
e) Erläuterung zum Ablauf des Verhandlungsverfahrens:
aa) Der Auftraggeber behält sich vor, die nach Ziffer I.3 veröffentlichten informatorischen Vergabeunterlagen anzupassen und den ausgewählten Bewerbern eine überarbeitete Fassung der Vergabeunterlagen, insbesondere der Leistungsbeschreibung, zur Verfügung zu stellen.
aa) Der Auftraggeber behält sich vor, die nach Ziffer I.3 veröffentlichten informatorischen Vergabeunterlagen anzupassen und den ausgewählten Bewerbern eine überarbeitete Fassung der Vergabeunterlagen, insbesondere der Leistungsbeschreibung, zur Verfügung zu stellen.
bb) Die Bereitstellung der Vergabeunterlagen an die erfolgreichen Bewerber wird von der Einreichung einer Vertraulichkeitserklärung abhängig gemacht, da die Vergabeunterlagen sicherheitsrelevante Inhalte aufweisen.
cc) Der Auftraggeber behält sich nach § 15 Abs. 4 SektVO vor, den Auftrag auf der Grundlage der Erstangebote zu vergeben, ohne in Verhandlungen einzutreten.
f) Die in Ziffer II.2.7. und in Ziffer IV.2.3. enthaltenen Zeitangaben stehen unter dem Vorbehalt der Anpassung und Aktualisierung.
g) Anfragen von interessierten Unternehmen müssen bis spätestens 27.4.2020 in schriftlicher Form bei der Kontaktstelle gemäß Ziffer I.1) vorliegen.
h) Datenschutz: Der Bewerber hat die Bestimmungen der Datenschutz-Grundverordnung, des Bundesdatenschutzgesetzes sowie anderer geltender Gesetze zum Schutz personenbezogenen Daten einzuhalten. Für die Übermittlung personenbezogener Daten an den Auftraggeber trägt der Bewerber die datenschutzrechtliche Verantwortung und hat entsprechend die Rechtmäßigkeit sicherzustellen (z. B. durch Einholung von Einwilligungen bei Angaben natürlicher Personen).
h) Datenschutz: Der Bewerber hat die Bestimmungen der Datenschutz-Grundverordnung, des Bundesdatenschutzgesetzes sowie anderer geltender Gesetze zum Schutz personenbezogenen Daten einzuhalten. Für die Übermittlung personenbezogener Daten an den Auftraggeber trägt der Bewerber die datenschutzrechtliche Verantwortung und hat entsprechend die Rechtmäßigkeit sicherzustellen (z. B. durch Einholung von Einwilligungen bei Angaben natürlicher Personen).
Auf die Rügeobliegenheiten nach § 160 Abs. 3 GWB wird verwiesen. Ein Nachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB insbesondere unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, der Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Informationen zu Fristen fĂĽr NachprĂĽfungsverfahren
Auf die Rügeobliegenheiten nach § 160 Abs. 3 GWB wird verwiesen. Ein Nachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB insbesondere unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, der Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Quelle: OJS 2020/S 067-160225 (2020-04-01)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2020-12-08) Objekt Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Die unter Ziffer III.1.1) bis Ziffer III.1.3) benannten Unterlagen sind bei Vorliegen einer Bewerbergemeinschaft fĂĽr jedes Mitglied der Bewerbergemeinschaft in einem gesonderten Bewerbungsbogen vorzulegen.
Beabsichtigt der Bewerber oder ein Mitglied einer Bewerbergemeinschaft, sich zum Nachweis der wirtschaftlichen und finanziellen oder technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit auf andere Unternehmen (z. B. durch Subunternehmer) zu berufen, so sind die unter Ziffer III.1.2) bis III.1.3) benannten Unterlagen für die anderen Unternehmen insoweit in einem gesonderten Bewerbungsbogen vorzulegen, als die Bezugnahme auf die Leistungsfähigkeit Dritter erfolgt. Zusätzlich hat der Bewerber mit dem Teilnahmeantrag die Verpflichtungserklärung der anderen Unternehmen vorzulegen, nach deren Inhalt die rechtlich und tatsächlich abgesicherte Verfügbarkeit über die entsprechenden Ressourcen der Dritten nachgewiesen wird.
Beabsichtigt der Bewerber oder ein Mitglied einer Bewerbergemeinschaft, sich zum Nachweis der wirtschaftlichen und finanziellen oder technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit auf andere Unternehmen (z. B. durch Subunternehmer) zu berufen, so sind die unter Ziffer III.1.2) bis III.1.3) benannten Unterlagen für die anderen Unternehmen insoweit in einem gesonderten Bewerbungsbogen vorzulegen, als die Bezugnahme auf die Leistungsfähigkeit Dritter erfolgt. Zusätzlich hat der Bewerber mit dem Teilnahmeantrag die Verpflichtungserklärung der anderen Unternehmen vorzulegen, nach deren Inhalt die rechtlich und tatsächlich abgesicherte Verfügbarkeit über die entsprechenden Ressourcen der Dritten nachgewiesen wird.
Aa) Der Auftraggeber behält sich vor, die nach Ziffer I.3 veröffentlichten informatorischen Vergabeunterlagen anzupassen und den ausgewählten Bewerbern eine überarbeitete Fassung der Vergabeunterlagen, insbesondere der Leistungsbeschreibung, zur Verfügung zu stellen.
Aa) Der Auftraggeber behält sich vor, die nach Ziffer I.3 veröffentlichten informatorischen Vergabeunterlagen anzupassen und den ausgewählten Bewerbern eine überarbeitete Fassung der Vergabeunterlagen, insbesondere der Leistungsbeschreibung, zur Verfügung zu stellen.
Bb) Die Bereitstellung der Vergabeunterlagen an die erfolgreichen Bewerber wird von der Einreichung einer Vertraulichkeitserklärung abhängig gemacht, da die Vergabeunterlagen sicherheitsrelevante Inhalte aufweisen.
f) Die in Ziffer II.2.7) und in Ziffer IV.2.3) enthaltenen Zeitangaben stehen unter dem Vorbehalt der Anpassung und Aktualisierung.