Die Flughafen Köln/Bonn GmbH plant seit Mitte 2015 die Sanierung der Rollbahn B. Die bauliche Umsetzung hat im Oktober 2016 mit dem so genannten 8. Bauabschnitt begonnen. Im Anschluss an den 8. Bauabschnitt wird seit Juli 2019 die Sanierung der Bauabschnitte 6 und 7 durchgeführt. Anschließend soll ab dem 4. Quartal 2021 die Sanierung der Bauabschnitte 1 bis 5 beginnen. In dieser Maßnahme werden die Flächenbefestigungen erneuert, ein Stauraumkanal errichtet und neue Kabelleerrohrtrassen parallel zur Rollbahn B hergestellt. Die Maßnahme umfasst die erforderlichen Abbruch- und Erdarbeiten, die Herstellung der Leitungstrassen, des Oberbaus und der Fundamente für die Beschilderung sowie die Markierungsarbeiten. Die abzubrechenden Flächen bestehen überwiegend aus Spannbetondecken, und aus Normalbetondecken und untergeordnet aus Schwarzdecken, die auf hydraulisch gebundenen oder ungebundenen Tragschichten gelagert sind. Die Oberflächenentwässerung erfolgt über Schlitzrinnen, die im Bereich der Rollbahn mit den Flächenbefestigungen abzubrechen sind. Der Neubau der Flugbetriebsflächen erfolgt in Betonbauweise auf einer HGT. Bei der Herstellung der HGT und der ungebundenen Tragschichten ist das Material aus dem Flächenaufbruch wieder zu verwenden. Die Baumaßnahme befindet sich im Luftsicherheitsbereich des Flughafens. Der Zugang des Baufelds erfordert daher eine positive Zuverlässigkeitsüberprüfung nach Luftsicherheitsgesetz sowie Zugangskontrolle für alle Personen und Waren.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2020-12-21.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2020-11-18.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Auftragsbekanntmachung (2020-11-18) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Bauarbeiten für Flugplätze, Start- und Landebahnen und Rollfelder
Kurze Beschreibung:
Die Flughafen Köln/Bonn GmbH plant seit Mitte 2015 die Sanierung der Rollbahn B.
Die bauliche Umsetzung hat im Oktober 2016 mit dem so genannten 8. Bauabschnitt begonnen. Im Anschluss an den 8. Bauabschnitt wird seit Juli 2019 die Sanierung der Bauabschnitte 6 und 7 durchgeführt. Anschließend soll ab dem 4. Quartal 2021 die Sanierung der Bauabschnitte 1 bis 5 beginnen.
In dieser Maßnahme werden die Flächenbefestigungen erneuert, ein Stauraumkanal errichtet und neue Kabelleerrohrtrassen parallel zur Rollbahn B hergestellt.
Die Maßnahme umfasst die erforderlichen Abbruch- und Erdarbeiten, die Herstellung der Leitungstrassen, des Oberbaus und der Fundamente für die Beschilderung sowie die Markierungsarbeiten.
Die abzubrechenden Flächen bestehen überwiegend aus Spannbetondecken, und aus Normalbetondecken und untergeordnet aus Schwarzdecken, die auf hydraulisch gebundenen oder ungebundenen Tragschichten gelagert sind. Die Oberflächenentwässerung erfolgt über Schlitzrinnen, die im Bereich der Rollbahn mit den Flächenbefestigungen abzubrechen sind.
Der Neubau der Flugbetriebsflächen erfolgt in Betonbauweise auf einer HGT.
Bei der Herstellung der HGT und der ungebundenen Tragschichten ist das Material aus dem Flächenaufbruch wieder zu verwenden.
Die Baumaßnahme befindet sich im Luftsicherheitsbereich des Flughafens.
Der Zugang des Baufelds erfordert daher eine positive Zuverlässigkeitsüberprüfung nach Luftsicherheitsgesetz sowie Zugangskontrolle für alle Personen und Waren.
Die Flughafen Köln/Bonn GmbH plant seit Mitte 2015 die Sanierung der Rollbahn B.
Die bauliche Umsetzung hat im Oktober 2016 mit dem so genannten 8. Bauabschnitt begonnen. Im Anschluss an den 8. Bauabschnitt wird seit Juli 2019 die Sanierung der Bauabschnitte 6 und 7 durchgeführt. Anschließend soll ab dem 4. Quartal 2021 die Sanierung der Bauabschnitte 1 bis 5 beginnen.
In dieser Maßnahme werden die Flächenbefestigungen erneuert, ein Stauraumkanal errichtet und neue Kabelleerrohrtrassen parallel zur Rollbahn B hergestellt.
Die Maßnahme umfasst die erforderlichen Abbruch- und Erdarbeiten, die Herstellung der Leitungstrassen, des Oberbaus und der Fundamente für die Beschilderung sowie die Markierungsarbeiten.
Die abzubrechenden Flächen bestehen überwiegend aus Spannbetondecken, und aus Normalbetondecken und untergeordnet aus Schwarzdecken, die auf hydraulisch gebundenen oder ungebundenen Tragschichten gelagert sind. Die Oberflächenentwässerung erfolgt über Schlitzrinnen, die im Bereich der Rollbahn mit den Flächenbefestigungen abzubrechen sind.
Der Neubau der Flugbetriebsflächen erfolgt in Betonbauweise auf einer HGT.
Bei der Herstellung der HGT und der ungebundenen Tragschichten ist das Material aus dem Flächenaufbruch wieder zu verwenden.
Die Baumaßnahme befindet sich im Luftsicherheitsbereich des Flughafens.
Der Zugang des Baufelds erfordert daher eine positive Zuverlässigkeitsüberprüfung nach Luftsicherheitsgesetz sowie Zugangskontrolle für alle Personen und Waren.
Referenz Daten
Absendedatum: 2020-11-18 📅
Einreichungsfrist: 2020-12-21 📅
Veröffentlichungsdatum: 2020-11-23 📅
Datum des Beginns: 2021-10-01 📅
Datum des Endes: 2025-10-01 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2020/S 228-562657
ABl. S-Ausgabe: 228
Zusätzliche Informationen
Die Auftragsvergabe erfolgt erst nach Vorlage der naturschutzrechtlichen Genehmigung.
Weiterhin behält sich der Auftraggeber vor, ohne Verhandlung das wirtschaftlichste Angebot zu bezuschlagen.
Ein Anspruch auf eine Verhandlungsrunde besteht nicht.
Die Auftragsvergabe erfolgt erst nach Vorlage der naturschutzrechtlichen Genehmigung.
Weiterhin behält sich der Auftraggeber vor, ohne Verhandlung das wirtschaftlichste Angebot zu bezuschlagen.
Ein Anspruch auf eine Verhandlungsrunde besteht nicht.
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Die Flughafen Köln/Bonn GmbH plant seit Mitte 2015 die Sanierung der Rollbahn B.
Die bauliche Umsetzung hat im Oktober 2016 mit dem so genannten 8. Bauabschnitt begonnen. Im Anschluss an den 8. Bauabschnitt wird seit Juli 2019 die Sanierung der Bauabschnitte 6 und 7 durchgeführt. Anschließend soll ab dem 4. Quartal 2021 die Sanierung der Bauabschnitte 1 bis 5 beginnen.
Die bauliche Umsetzung hat im Oktober 2016 mit dem so genannten 8. Bauabschnitt begonnen. Im Anschluss an den 8. Bauabschnitt wird seit Juli 2019 die Sanierung der Bauabschnitte 6 und 7 durchgeführt. Anschließend soll ab dem 4. Quartal 2021 die Sanierung der Bauabschnitte 1 bis 5 beginnen.
In dieser Maßnahme werden die Flächenbefestigungen erneuert, ein Stauraumkanal errichtet und neue Kabelleerrohrtrassen parallel zur Rollbahn B hergestellt.
Die Maßnahme umfasst die erforderlichen Abbruch- und Erdarbeiten, die Herstellung der Leitungstrassen, des Oberbaus und der Fundamente für die Beschilderung sowie die Markierungsarbeiten.
Die abzubrechenden Flächen bestehen überwiegend aus Spannbetondecken, und aus Normalbetondecken und untergeordnet aus Schwarzdecken, die auf hydraulisch gebundenen oder ungebundenen Tragschichten gelagert sind. Die Oberflächenentwässerung erfolgt über Schlitzrinnen, die im Bereich der Rollbahn mit den Flächenbefestigungen abzubrechen sind.
Die abzubrechenden Flächen bestehen überwiegend aus Spannbetondecken, und aus Normalbetondecken und untergeordnet aus Schwarzdecken, die auf hydraulisch gebundenen oder ungebundenen Tragschichten gelagert sind. Die Oberflächenentwässerung erfolgt über Schlitzrinnen, die im Bereich der Rollbahn mit den Flächenbefestigungen abzubrechen sind.
Der Neubau der Flugbetriebsflächen erfolgt in Betonbauweise auf einer HGT.
Bei der Herstellung der HGT und der ungebundenen Tragschichten ist das Material aus dem Flächenaufbruch wieder zu verwenden.
Die Baumaßnahme befindet sich im Luftsicherheitsbereich des Flughafens.
Der Zugang des Baufelds erfordert daher eine positive Zuverlässigkeitsüberprüfung nach Luftsicherheitsgesetz sowie Zugangskontrolle für alle Personen und Waren.
Die Leistungen beinhalten
— ca. 108 000 m
— ca. 89 000 m
— ca. 19 000 m
— ca. 2 500 m
— ca. 2 500 m Entwässerungsrinnen,
— ca. 140 m Neubau von Entwässerungskanal,
— ca. 650 m Neubau eines Stauraumkanals,
— ca. 210 m Frischwasserleitung,
— ca. 1 900 m Kabelschutzrohrtrassen,
— ca. 1 000 m Kabelschachtentwässerung.
Sowie die zugehörigen Erd- und Markierungsarbeiten.
Zusätzliche Informationen:
Die Auftragsvergabe erfolgt erst nach Vorlage der naturschutzrechtlichen Genehmigung.
Weiterhin behält sich der Auftraggeber vor, ohne Verhandlung das wirtschaftlichste Angebot zu bezuschlagen.
Ein Anspruch auf eine Verhandlungsrunde besteht nicht.
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Im Sicherheitsbereich des Flughafen Köln/Bonn GmbH.
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
a) Eigenerklärungen zum Nichtvorliegen von fakultativen Ausschlussgründen nach § 124 Abs. 1 GWB;
b) Aktueller Auszug aus dem Handelsregister (max. 6 Monate alt, maßgebend ist der Schlusstermin für die Einreichung der Teilnahmeanträge);
c) Eigenerklärung zur positiven Zuverlässigkeitsüberprüfung nach § 7 LuftSiG.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
a) Erklärung zum Umsatz der letzten 3 Geschäftsjahre des Bewerbers für vergleichbare Leistungen.
Mindeststandards: Zu a) der Mindestumsatz muss pro Jahr 20 Mio. EUR (netto) betragen.
Technische und berufliche Fähigkeiten:
a) Darstellung der Geschäftsbereiche des Unternehmens (Bewerbers) samt Vorlage eines Organigramms (Gliederungsplans) des Unternehmens (Bewerbers);
b) Benennung der Anzahl der in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren jahresdurchschnittlich beschäftigten festangestellten Arbeitskräfte, welche im bewerbungsspezifischen Bereich tätig sind;
c) Erklärung, dass der Bewerber über eine ausreichende Anzahl an Baugeräten verfügt;
d) Angaben von realisierten oder in Realisierung befindlichen 3 Referenzprojekten aus den vor der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung vergangenen 8 Jahren.
Mindeststandards:
Zu b) die Anzahl der fest angestellten Mitarbeiter im bewerbungsspezifischen Bereich muss mindestens 40 Mitarbeiter betragen;
Zu c) Betondeckenfertiger mit einer Mindesteinbaubreite von 15 m und eine Betonmischanlage mit einer Mischleistung von mindestens 200 m
Zu d) 3 Referenzprojekte mit einem Bauvolumen (netto) von mindestens 5 000 000 EUR.
Auftragsausführung
Geforderte Kautionen und Garantien: Gemäß Verdingungsunterlagen
Wichtigste Finanzierungsbedingungen und Zahlungsmodalitäten und/oder Verweis auf die einschlägigen Bestimmungen, die sie regeln: Gemäß Verdingungsunterlagen
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll:
Bietergemeinschaften sind zugelassen. Es ist aufzuzeigen, wer an der Bietergemeinschaft beteiligt ist. Dem Auftraggeber ist ein bevollmächtigter Vertreter aus der Bietergemeinschaft zu benennen. Die Übernahme der gesamtschuldnerischen Haftung ist durch jedes Mitglied der Bietergemeinschaft zu erklären. Im Angebot ist detailliert die aufgabenspezifische Aufteilung der Leistungserbringung darzulegen.
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll
Bietergemeinschaften sind zugelassen. Es ist aufzuzeigen, wer an der Bietergemeinschaft beteiligt ist. Dem Auftraggeber ist ein bevollmächtigter Vertreter aus der Bietergemeinschaft zu benennen. Die Übernahme der gesamtschuldnerischen Haftung ist durch jedes Mitglied der Bietergemeinschaft zu erklären. Im Angebot ist detailliert die aufgabenspezifische Aufteilung der Leistungserbringung darzulegen.
Geforderte Nachweise sind von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft zu erbringen.
Eine Nichtvorlage/Nichtabgabe oder unvollständige Abgabe der vor genannten Erklärungen mit dem Angebot führt für die Bietergemeinschaft automatisch zum Ausschluss vom weiteren Verfahren.
Verfahren
Rechtsgrundlage: 32014L0025
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 12:00
Datum der Absendung der Aufforderungen: 2021-01-29 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 6 Monate
Das Angebot ist ausschließlich digital über www.subreport.de abzugeben. Weitere Informationen rund um die elektronische Vergabe erhalten Sie unter www.subreport.de oder direkt bei subreport Verlag SchaweGmbH, Buchforststr. 1-15, 51101 Köln, Tel.: 02 21/9 85 78-0, Fax: 02 21/9 8578-66, E-Mail: info@subreport.de. Der Auftraggeber weist darauf hin, dass allein der Inhalt dieser EU-weiten Veröffentlichung maßgeblich ist, wenn die Bekanntmachung zusätzlich in weiteren Bekanntmachungsmedien veröffentlicht wird und der Bekanntmachungstext in diesen zusätzlichen Bekanntmachungen nicht vollständig, unrichtig, verändert oder mit weiteren Angaben wiedergegeben wird.
Das Angebot ist ausschließlich digital über www.subreport.de abzugeben. Weitere Informationen rund um die elektronische Vergabe erhalten Sie unter www.subreport.de oder direkt bei subreport Verlag SchaweGmbH, Buchforststr. 1-15, 51101 Köln, Tel.: 02 21/9 85 78-0, Fax: 02 21/9 8578-66, E-Mail: info@subreport.de. Der Auftraggeber weist darauf hin, dass allein der Inhalt dieser EU-weiten Veröffentlichung maßgeblich ist, wenn die Bekanntmachung zusätzlich in weiteren Bekanntmachungsmedien veröffentlicht wird und der Bekanntmachungstext in diesen zusätzlichen Bekanntmachungen nicht vollständig, unrichtig, verändert oder mit weiteren Angaben wiedergegeben wird.
Es darf nur ein Angebot abgegeben werden, an dem ein Bieter entweder in einer Bietergemeinschaft beteiligt ist oder das ein Bieter alleine abgibt. Falls Angebote mit Mehrfachbeteiligungen eingehen, werden alle Angebote vom weiteren Verfahren ausgeschlossen.
Es darf nur ein Angebot abgegeben werden, an dem ein Bieter entweder in einer Bietergemeinschaft beteiligt ist oder das ein Bieter alleine abgibt. Falls Angebote mit Mehrfachbeteiligungen eingehen, werden alle Angebote vom weiteren Verfahren ausgeschlossen.
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Rheinland bei der Bezirksregierung Köln, Spruchkörper Köln
Postanschrift: Zeughausgasse 2-8
Postort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vergabekammer@bezreg-koeln.nrw.de📧
Fax: +49 2211473116 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
§ 160 GWB Einleitung, Antrag.
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Quelle: OJS 2020/S 228-562657 (2020-11-18)
Ergänzende Angaben (2020-12-08) Objekt Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Ergänzende Angaben
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Bauarbeiten für Flugzeug-Rollfelder📦
Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2021-07-12 📅
Name: ARGE Peter Gross Tiefbau GmbH Co. KG und Berger Bau SE
Postort: Koblenz
Postleitzahl: 56070
Land: Deutschland 🇩🇪 Koblenz
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Quelle: OJS 2021/S 137-365615 (2021-07-14)