Objekt Umfang der Beschaffung
Titel:
“Sanierung, Um- und Ausbau der Unter- und Mittelburg des Burg-Gymnasiums Wettin, Lüftungstechnik
VST-82/2020/Ho”
Produkte/Dienstleistungen: Installation von Lüftungsanlagen📦
Kurze Beschreibung: Lüftungstechnik – Installationen und Wartungsvertrag.
1️⃣
Ort der Leistung: Saalekreis🏙️
Hauptstandort oder Erfüllungsort: 06193 Wettin-Löbejün OT Wettin, Burg-Gymnasium Wettin, Burgstraße 5
Beschreibung der Beschaffung:
“— Lüftungsgerät mit Wärmerückgewinnung 2 000 mh für innen liegende Räume;
— Lüftungsgerät mit Wärmerückgewinnung 950 m/h für Cafeteria;
— Zuluftgerät 1 400...”
Beschreibung der Beschaffung
— Lüftungsgerät mit Wärmerückgewinnung 2 000 mh für innen liegende Räume;
— Lüftungsgerät mit Wärmerückgewinnung 950 m/h für Cafeteria;
— Zuluftgerät 1 400 m/h für Fachkabinette;
— 2 Stück Abluftventilatoren ex- geschützt für Fachkabinette;
— 2 Stück WC- Abluftventilatoren 2 x 300 m/h;
— ca. 100 Stück Rohrschalldämpfer;
— ca. 70 Stück Brandschutzklappen, teilweise ex-geschützt;
— ca. 30 Stück Volumenstromregler konstant;
— ca. 100 Stück Lüftungsgitter und Luftauslässe;
— ca. 200 m Luftkanal verzinkt;
— ca. 400 m Wickelfalzrohr verzinkt;
— ca. 100 m PPs Rohr;
— ca. 200 m Wärmedämmung Mineralwolle und Weichschaum an Kanälen.
Mehr anzeigen Vergabekriterien
Preis
Dauer
Datum des Beginns: 2020-09-28 📅
Datum des Endes: 2021-10-31 📅
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen:
“Die Eignung ist mit dem Angebot durch Eintragung in die Liste des Vereins für Präqualifikation von Bauunternehmen e. V. (Präqualifikationsverzeichnis) oder...”
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen
Die Eignung ist mit dem Angebot durch Eintragung in die Liste des Vereins für Präqualifikation von Bauunternehmen e. V. (Präqualifikationsverzeichnis) oder Eigenerklärungen gemäß Formblatt 124 (Eigenerklärung zur Eignung) nachzuweisen. Gelangt das Angebot eines nicht präqualifizierten Bieters in die engere Wahl, sind die Eigenerklärungen auf gesondertes Verlangen innerhalb von 6 Kalendertagen durch Vorlage der in der Eigenerklärung zur Eignung genannten Bescheinigungen zuständiger Stellen zu bestätigen. Beruft sich der Bieter zur Erfüllung des Auftrages auf die Fähigkeiten anderer Unternehmen, ist die jeweilige Nummer im Präqualifikationsverzeichnis oder die Erklärungen und Bescheinigungen gemäß Formblatt 124 (Eigenerklärung zur Eignung) auch für diese anderen Unternehmen auf Verlangen vorzulegen. Das Formblatt 124 (Eigenerklärung zur Eignung) liegt den Vergabeunterlagen bei. Bieter, die ihren Sitz nicht in der Bundesrepublik Deutschland haben, haben gleichwertige Bescheinigungen von anerkannten Stellen ihres Herkunftslandes vorzulegen.
Der Auftraggeber wird für den Bieter, der den Zuschlag erhalten soll, einen Auszug aus dem Gewerbezentralregister (§ 150a Gewerbeordnung) beim Bundesamt für Justiz anfordern. Ausländische Bieter haben gleichwertige Bescheinigungen ihres Herkunftslandes vorzulegen. Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen.
Mit dem Angebot einzureichen sind:
1. Erklärungen über die Einhaltung der Verpflichtungen gemäß Gesetz über die Vergabe öffentlicher Aufträge in Sachsen-Anhalt:
— Erklärung zur Tariftreue und Entgeltgleichheit (§ 10 Abs. 1 und Abs. 3 des Landesvergabegesetzes Sachsen-Anhalt);
— Beachtung der Kernarbeitsnormen der Internationalen Arbeitsorganisation (§ 12 des Landesvergabegesetzes Sachsen-Anhalt);
— Erklärung zum Nachunternehmereinsatz (§ 13 Abs. 2 und 4 des Landesvergabegesetzes Sachsen-Anhalt);
— Erklärung zur Handwerksrolleneintragung im Sinne der Handwerksordnung Anlage A.
Alle Erklärungen sind in den Vergabeunterlagen enthalten.
Hinweis:
Die Angaben zur Preisermittlung entsprechend Formblatt 221 oder 222 VHB Bund sind mit dem Angebot einzureichen.
Die Urkalkulation und die Aufgliederung der Einheitspreise entsprechend Formblatt 223 VHB Bund sind auf gesondertes Verlangen vorzulegen.
Mehr anzeigen Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“Wie Punkt III.1.1)
— Nachweis einer Betriebshaftpflichtversicherung mit Angabe der Deckungssummen.” Technische und berufliche Fähigkeiten
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien: Wie Punkt III.1.1)
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2020-06-23
13:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Das Angebot muss gültig sein bis: 2020-08-28 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2020-06-23
13:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote (Informationen über die befugten Personen und das Öffnungsverfahren): Entsprechend § 14 EU VOB/A
“Die Vergabestelle weist darauf hin, dass zur Gewährleistung eines zügigen Verfahrens nur rechtzeitig bei der Vergabestelle eingegangene...”
Die Vergabestelle weist darauf hin, dass zur Gewährleistung eines zügigen Verfahrens nur rechtzeitig bei der Vergabestelle eingegangene Bieteranfragen
Beantwortet werden können.
Fristende: 10.6.2020
Mehr anzeigen Körper überprüfen
Name:
“1. und 2. Vergabekammer des Landes Sachsen- Anhalt beim Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt”
Postanschrift: Ernst-Kamieth-Straße 2
Postort: Halle (Saale)
Postleitzahl: 06112
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 345-5141529📞
E-Mail: poststelle@lvwa.sachsen-anhalt.de📧
Fax: +49 345-5141115 📠
URL: http://www.lvwa.sachsen-anhalt.de🌏 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Bitte beachten Sie für die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrages die Voraussetzungen des § 160 GWB. Insofern weisen wir insbesondere darauf hin,
— dass...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Bitte beachten Sie für die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrages die Voraussetzungen des § 160 GWB. Insofern weisen wir insbesondere darauf hin,
— dass ein Antrag bei der Vergabekammer unzulässig ist, sofern ein Verstoß gegen Vergabevorschriften nicht unverzüglich bei der Vergabestelle gerügt wird (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 bis 3 GWB) und nicht innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, ein Nachprüfungsantrag gestellt wurde (vgl. § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB),
— dass das Verfahren vor der Vergabekammer für die unterliegende Partei kostenpflichtig ist.
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Quelle: OJS 2020/S 095-225882 (2020-05-12)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2020-09-03) Objekt Umfang der Beschaffung
Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.): EUR 210 000 💰
Beschreibung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: 06193 Wettin-Löbejün OT Wettin
Burg-Gymnasium Wettin
Burgstraße 5
Verfahren Administrative Informationen
Frühere Veröffentlichungen zu diesem Verfahren: 2020/S 095-225882
Auftragsvergabe
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Vertragsnummer: VST-82/2020/Ho
Titel:
“Sanierung, Um- und Ausbau der Unter- und Mittelburg des Burg-Gymnasiums Wettin, Lüftungstechnik”
Datum des Vertragsabschlusses: 2020-08-24 📅
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 5
Anzahl der eingegangenen Angebote von KMU: 5
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus anderen EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus Nicht-EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der auf elektronischem Wege eingegangenen Angebote: 5
Name und Anschrift des Auftragnehmers
Name: Dillinger GmbH
Postort: Pößneck/Thüringen
Postleitzahl: 07381
Land: Deutschland 🇩🇪
Region: Saale-Orla-Kreis🏙️
Der Auftragnehmer ist ein KMU ✅ Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Geschätzter Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 210 000 💰
Währungscode: EUR 💰
Niedrigstes Angebot: 196978.64
Höchstes Angebot: 196978.64
Ergänzende Informationen Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Bitte beachten Sie für die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrages die Voraussetzungen des § 160 GWB. Insofern weisen wir insbesondere darauf hin,
— dass...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Bitte beachten Sie für die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrages die Voraussetzungen des § 160 GWB. Insofern weisen wir insbesondere darauf hin,
— dass ein Antrag bei der Vergabekammer unzulässig ist, sofern ein Verstoß gegen Vergabevorschriften nicht unverzüglich bei der Vergabestelle gerügt wird (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 bis 3 GWB) und nicht innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, ein Nachprüfungsantrag gestellt wurde (vgl. § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB);
— dass das Verfahren vor der Vergabekammer für die unterliegende Partei kostenpflichtig ist.
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Quelle: OJS 2020/S 174-419485 (2020-09-03)