Beschreibung der Beschaffung
Die Stadtteilschule Altona (vormals Kurt-Tucholsky-StS) wird nach Fertigstellung des Neubaus in der Mitte Altona ca. im Sommer 2022 umziehen. Nach erfolgtem Umzug soll der Schulstandort Eckernförder Straße 70 schrittweise zur 7-zügigen Campus-Stadtteilschule gemäß SEPL 2019 ausgebaut werden. Im Rahmen der Neugründung erhält der Schulstandort eine neue Adresse an der Kieler Straße und wird im Folgenden als Campus Kieler Straße bezeichnet.
Auf dem Standort befinden sich derzeit 3 Gebäude. Das viergeschossige Klassengebäude aus dem Jahr 1976 mit einer Fläche von ca. 15 543 m (Mietfläche) soll saniert und umgebaut werden.
Die Dreifeldhalle und das Wohnhaus des SHM sind nicht Bestandteil der Planungen.
In einem ersten BA sollen ein Hamburger Klassenhaus sowie eine Einfeldhalle bis Sommer 2023 entstehen. Letztere soll temporär als Mensa genutzt werden. Es handelt sich hierbei um SBH- Rahmenverträge von Typenbauten.
Ab Sommer 2023 bis Sommer 2025 erfolgen die Sanierung und der Umbau des Bestandsgebäudes inklusive Ausbau der dortigen Mensa.
Aufgrund des Baujahres ist von einer Schadstoffbelastung insbesondere der Fassade auszugehen. Entsprechende Untersuchungen müssen im Vorfeld durchgeführt werden.
Besonderes Augenmerk ist auf die Neugestaltung der Fassade zu legen.
Die Adressbildung wird im Rahmen der Gesamtüberplanung des Standortes eine übergeordnete Rolle spielen.
Der Campus soll zukünftig fußläufig von der Kieler Straße erschlossen werden.
Bei der Neugestaltung der Außenanlagen und Siele ist hierauf ein besonderer Fokus zu legen. Da die Arbeiten gleichzeitig stattfinden, ist eine enge Abstimmung zwischen allen beteiligten Planern erforderlich.
Die Durchführung der Phase Null soll direktnach der Vergabe der Leistungen der Fachplaner in Zusammenarbeit mit der BSB erfolgen.
Die Ergebnisse fließen in die anschließenden Planungen ein. Das Vergabeverfahren für die Objektplanung und Außenanlagen soll durch die PS begleitet werden.
Aufgrund der geplanten Neugründung des Campus Kieler Straße im Sommer 2023 sollen die über Rahmenvertrag abzurufenden Bauleistungen bereits im Sommer 2022, nach Auszug der jetzigen Nutzer, beginnen und zu Beginn des Schuljahres 2023/24 vollständig bezugsfertig sein.
Die Sanierung und der Umbau müssen im Frühjahr 2025 abgeschlossen sein. Abhängig ist der Baubeginn vom Auszug von 2 sich noch am Standort befindenden Schulen ca. im Frühjahr 2023.
Derzeit wird eine Machbarkeitsstudie für die Außenanlagen zur Verortung der Zubauten und Darstellung des neuen Zugangs von der Kieler Straße durch das Büro Kübert Landschaftsarchitektur aus Hamburg erstellt, diese soll bis Ende 2020 abgeschlossen sein.
Mind. das Ergebnis der Machbarkeitsstudie wird mit der Angebotsaufforderung zur Verfügung gestellt. Ebenso ist zurzeit eine Phase Null in Vorbereitung. Sofern das Ergebnis zur Angebotsaufforderung vorliegt wird dies (mind. teilweise) zur Verfügung gestellt.
Das Projektbudget (KG 200-700) inkl. PS beträgt ca. 42,2 Mio. EUR brutto (bei 19 %).
Die zu vergebenden Leistungen bestehen aus:
— Projektstufe 1-2, Handlungsbereiche A-E gem. § 2 AHO Heft Nr. 9, Projektleitungsaufgaben für die Projektstufe 2 gem. § 3 der Schriftenreihe Nr. 9 der AHO-Fachkommission „Projektsteuerung/Projektmanagement“,
— Besondere Leistungen Projektstufe 2: Mitwirken bei der Einbeziehung zu beteiligender Dritter und der Öffentlichkeit,
— Projektstufen 3-5, Handlungsbereiche A-E gem. § 2 AHO Heft Nr. 9 Projektleitungsaufgaben für die Projektstufen 3-5 gem. § 3 der Schriftenreihe Nr. 9 der AHO-Fachkommission „Projektsteuerung/Projektmanagement“ als optionale Leistung durch Bestimmung des AG,
— Projektstufen 3-5: Mitwirken bei der Einbeziehung zu beteiligender Dritter und der Öffentlichkeit als optionale Leistung durch Bestimmung des AG.
Besondere Leistungen:
— Ausschreibungsvorbereitung und Steuerung einer Phase Null,
— Koordination des Umzugsmanagements (Ausschreibung, Vergabe über Objektplanung) inkl. Auslagerung und Rücktransport,
— Mitwirken bei der Einbeziehung zu beteiligender Dritter und der Öffentlichkeit bei der weiteren Projektrealisierung.
Hinweis: Zum Schutz aller am Verfahren Beteiligten vor den mit der Verbreitung von COVID-19 einhergehenden Gesundheitsgefahren behält sich der AG vor, die Verhandlung ohne Verhandlungstermin durchzuführen (vgl. §17 Abs. 11 VgV).
Eine Vertretung der Schulleitung und ggf. weitere Vertreter aus behördlichem Kontext werden ggf. in beratender Funktion in die Angebotsbewertung einbezogen.
Die Vergabestelle lässt sich in der operativen Umsetzung dieses VgV-Verfahrens durch das büro luchterhandt, Hamburg, unterstützen und beratend begleiten.