Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern
Im Rahmen des Teilnahmewettbewerbs müssen die untenstehende Angaben gemacht werden. Die Wertung der einzelnen Kriterien ist im Folgendem beschrieben:
1. Erklärung über den Gesamtumsatz netto des Bewerbers in den letzten 3 Jahren von 2017 bis 2019 – Wichtung 10 %. Die zu vergebenden Punkte werden wie folgt aufgeteilt:
— durchschnittlicher Gesamtumsatz ≥ 100 000 EUR/a (10 Punkte);
— durchschnittlicher Gesamtumsatz < 100 000 EUR/a und ≥ 50 000 EUR/a (5 Punkte);
— durchschnittlicher Gesamtumsatz < 50 000 EUR/a (0 Punkte).
2.1. Darstellung von maximal 2 abgeschlossene (d. h. in Betrieb genommene) Referenzprojekten aus den letzten 3 Jahren von 2017 bis zum Zeitpunkt des Schlusstermins für den Eingang der Teilnahmeanträge gemäß IV.2.2) dieser Bekanntmachung, aus der die Erfahrung des Bewerbers bei Projekten mit vergleichbaren Anforderungen hervorgeht – Wichtung 90 %.
Die Vergabestelle weist darauf hin, dass ausnahmsweise auch länger zurückreichende Referenzen (ab 1.1.2015 bis zum Zeitpunkt des Schlusstermins für den Eingang der Teilnahmeanträge gemäß IV.2.2) dieser Bekanntmachung) berücksichtigt werden. Referenzprojekte die vor 2015 oder noch nicht in Betrieb genommen wurden, werden bei der Wertung nicht berücksichtigt. Maßgebend für die Bewertung ist der Inbetriebnahmezeitpunkt!
Folgende Anforderungen sollten durch die Referenzprojekte erfüllt sein:
— bei dem Referenzprojekt handelt es sich um ein Ingenieurbauwerk im Sinne des § 41 HOAI (10 Punkte);
— das Referenzprojekt ist hinsichtlich der Größenordnung vergleichbar (Kosten (Kgr. 300+400) ≥ 1,0 Mio. EUR brutto) (max. 10 Punkte);
— durch den Bewerber wurden mindestens die Leistungsphasen 3-6 (gem. § 51 HOAI) erbracht (max. 10 Punkte).
2.2. Darstellung von maximal 1 abgeschlossenes (d. h. in Betrieb genommenes) Referenzprojekt aus den letzten 3 Jahren von 2017 bis zum Zeitpunkt des Schlusstermins für den Eingang der Teilnahmeanträge gemäß IV.2.2) dieser Bekanntmachung, aus der die Erfahrung des Bewerbers bei Projekten mit vergleichbaren Anforderungen hervorgeht – Wichtung 90 %.
Die Vergabestelle weist darauf hin, dass ausnahmsweise auch länger zurückreichende Referenzen (ab 1.1.2015 bis zum Zeitpunkt des Schlusstermins für den Eingang der Teilnahmeanträge gemäß IV.2.2) dieser Bekanntmachung) berücksichtigt werden. Referenzprojekte die vor 2015 oder noch nicht in Betrieb genommen wurden, werden bei der Wertung nicht berücksichtigt. Maßgebend für die Bewertung ist der Inbetriebnahmezeitpunkt!
Folgende Anforderungen sollten durch das Referenzprojekt erfüllt sein:
— bei dem Referenzprojekt handelt es sich um eine Hochbaumaßnahme (7 Punkte);
— bei dem Referenzprojekt handelt es sich um eine Neubaumaßnahme (7 Punkte);
— das Referenzprojekt ist hinsichtlich der Größenordnung vergleichbar (Kosten (Kgr. 300+400) ≥ 500 000 EUR brutto) (max. 8 Punkte);
— durch den Bewerber wurden mindestens die Leistungsphasen 3-6 (gem. § 51 HOAI) erbracht (max. 8 Punkte).
Folgende Angaben sind bei den Referenzen zu jedem Projekt aufzuführen:
— Projektgegenstand (= kurze, jedoch aussagekräftige Projektdarstellung);
— Auftraggeber (Name, Anschrift, Ansprechpartner, Telefonnummer);
— Leistungszeit;
— Kosten (Kgr. 300+400, DIN 276) brutto;
— erbrachte Leistungsphasen.
Es können 30 Punkte je Referenzprojekt erreicht werden. Die maximal zu erreichende Punktzahl im Rahmen des Teilnahmewettbewerbs sind 100 Punkte (10 Punkte für Gesamtumsatz + 3 x 30 Punkte für Referenzprojekte).
Die teilweise Erfüllung der vorgenannten Kriterien führt nicht zum Ausschluss, sondern zu einer entsprechend geringeren Bewertung. Eine Übersicht ist dem „Kriterienkatalog“ aus den Vergabeunterlagen zu entnehmen.