Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern
Im Rahmen des Teilnahmewettbewerbs müssen die untenstehende Angaben gemacht werden. Die Wertung der einzelnen Kriterien ist im Folgendem beschrieben:
1) Erklärung über den Gesamtumsatz netto des Bewerbers in den letzten 3 Jahren von 2017 bis 2019 (§ 45 Abs. 1 Nr. 1 VgV) – Wichtung 10 %. Die zu vergebenden Punkte werden wie folgt aufgeteilt:
— Gesamtumsatz ≥ 500 000 EUR/a (10 Punkte);
— Gesamtumsatz < 500 000 EUR/a und ≥ 400 000 EUR/a (8 Punkte);
— Gesamtumsatz < 400 000 EUR/a und ≥ 300 000 EUR/a (6 Punkte);
— Gesamtumsatz < 300 000 EUR/a und ≥ 200 000 EUR/a (4 Punkte);
— Gesamtumsatz < 200 000 EUR/a und ≥ 100 000 EUR/a (2 Punkt);
— Gesamtumsatz < 100 000 EUR/a (0 Punkte).
2.) Angabe der Beschäftigten der letzten 3 Jahre von 2017 bis 2019 für das gesamte Büro des Bewerbers aufgeteilt in Berufsgruppen (Führungskräfte, Ingenieure, sonstige Mitarbeiter) (§ 46 Abs. 3 Nr. 8 VgV) – Wichtung 5 %. Die zu vergebenden Punkte werden wie folgt aufgeteilt:
— durchschnittlich ≥ 5 Gesamtmitarbeiter (10 Punkte);
— durchschnittlich < 5 Gesamtmitarbeiter und ≥ 2 Gesamtmitarbeiter (5 Punkte);
— durchschnittlich < 2 Gesamtmitarbeiter (0 Punkte).
3.) Darstellung von maximal 4 abgeschlossene (d. h. in Betrieb genommene) Referenzprojekten aus den letzten 3 Jahren von 2017 bis zum Zeitpunkt des Schlusstermins für den Eingang der Teilnahmeanträge gemäß IV.2.2) dieser Bekanntmachung, aus der die Erfahrung des Bewerbers bei Projekten mit vergleichbaren Anforderungen hervorgeht (§ 46 Abs. 3 Nr. 1 VgV). Die Vergabestelle weist darauf hin, dass ausnahmsweise auch länger zurückreichende Referenzen (ab 1.1.2015 bis zum Zeitpunkt des Schlusstermins für den Eingang der Teilnahmeanträge gemäß IV.2.2) dieser Bekanntmachung) berücksichtigt werden – Wichtung 80 %.
Referenzprojekte die vor 2015 oder noch nicht in Betrieb genommen wurden, werden bei der Wertung nicht berücksichtigt.
Folgende Anforderungen sollten durch die Referenzprojekte erfüllt sein:
— bei dem Referenzprojekt handelt es sich sowohl um eine Erweiterungs- oder Neubaumaßnahme als auch um eine Sanierungsmaßnahme (max. 6 Punkte);
— das Referenzprojekt ist hinsichtlich der Größenordnung vergleichbar (Gesamtkosten (Kgr. 200-700) ≥ 20,0 Mio. EUR brutto) (max. 7 Punkte);
— durch den Bewerber wurden mindestens die Leistungsphasen 2-6 (gem. § 51 HOAI) erbracht (max. 7 Punkte).
Folgende Angaben sind bei den Referenzen zu jedem Projekt aufzuführen:
— Projektgegenstand (= kurze, jedoch aussagekräftige Projektdarstellung);
— Auftraggeber (Name, Anschrift, Ansprechpartner, Telefonnummer);
— Leistungszeit;
— Gesamtprojektkosten (Kgr. 200-700, DIN 276) brutto;
— erbrachte Leistungsphasen.
Es können 20 Punkte je Referenzprojekt erreicht werden. Die maximal zu erreichende Punktzahl im Rahmen des Teilnahmewettbewerbs sind 100 Punkte (5 Punkte für Gesamtumsatz + 5 Punkte für Mitarbeiterzahl + 4 x 20 Punkte für Referenzprojekte).
Die teilweise Erfüllung der vorgenannten Kriterien führt nicht zum Ausschluss, sondern zu einer entsprechend geringeren Bewertung. Eine Übersicht ist dem „Kriterienkatalog Teilnahmewettbewerb“ aus den Vergabeunterlagen zu entnehmen.