Sanierung und Neukonzeption des Museumsensembles Weißenhorn – Ausstellungsgestaltung und Lichtplanung

Stadt Weißenhorn, Stadtbauamt

Auftragsgegenstand ist die Planung der neuen Dauerausstellung, der Ausstellung „Erlebnispfad Turm“ (Innenräume, Licht, Grafik und Medien) sowie der Ausstattung für den Wechselausstellungsbereich (Innenräume und Licht). Zusätzlich sind die Leistungen des Raumbildenden Ausbaues LPH 1-3 und 5-9 gem. §33 ff. HOAI sowie die Leistungen Grafikdesign und Medienplanung (Hard- und Software) sowie die Lichtplanung in den LPH 1-3 Anlagengruppe 4 §§ 53, 55 HOAI und die raumakustische Beratung zu vergeben. Die Umsetzung der Lichtplanung in den LPH 5-9 wird vom Fachingenieur Elektroanlagenplanung geleistet.

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2020-09-29. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2020-08-28.

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2020-08-28 Auftragsbekanntmachung
Auftragsbekanntmachung (2020-08-28)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Dienstleistungen von Architekturbüros bei raumbildenden Ausbauten
Kurze Beschreibung:
Auftragsgegenstand ist die Planung der neuen Dauerausstellung, der Ausstellung „Erlebnispfad Turm“ (Innenräume, Licht, Grafik und Medien) sowie der Ausstattung für den Wechselausstellungsbereich (Innenräume und Licht). Zusätzlich sind die Leistungen des Raumbildenden Ausbaues LPH 1-3 und 5-9 gem. §33 ff. HOAI sowie die Leistungen Grafikdesign und Medienplanung (Hard- und Software) sowie die Lichtplanung in den LPH 1-3 Anlagengruppe 4 §§ 53, 55 HOAI und die raumakustische Beratung zu vergeben. Die Umsetzung der Lichtplanung in den LPH 5-9 wird vom Fachingenieur Elektroanlagenplanung geleistet.
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Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Dienstleistungen von Architekturbüros bei raumbildenden Ausbauten 📦
Zusätzlicher CPV-Code: Dienstleistungen für Lichttechnik und Tageslichttechnik 📦
Ort der Leistung
NUTS-Region: Neu-Ulm 🏙️

Verfahren
Verfahrensart: Verhandlungsverfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Regional- oder Kommunalbehörde
Name des öffentlichen Auftraggebers: Stadt Weißenhorn, Stadtbauamt
Postanschrift: Schlossplatz 1
Postleitzahl: 89264
Postort: Weißenhorn
Kontakt
Internetadresse: http://www.weissenhorn.de 🌏
E-Mail: hochbau@weissenhorn.de 📧
Telefon: +49 730984410 📞
Fax: +49 73098459 📠
URL der Dokumente: https://www.staatsanzeiger-eservices.de/aJs/EuBekVuUrl?z_param=197851 🌏
URL der Teilnahme: https://www.staatsanzeiger-eservices.de/aJs/EuBekVuUrl?z_param=197851 🌏

Referenz
Daten
Absendedatum: 2020-08-28 📅
Einreichungsfrist: 2020-09-29 📅
Veröffentlichungsdatum: 2020-09-02 📅
Datum des Beginns: 2021-03-01 📅
Datum des Endes: 2027-12-31 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2020/S 170-411601
ABl. S-Ausgabe: 170
Zusätzliche Informationen
1. Die Bewerbungsunterlagen und Angebote sind elektronisch in Textform abzugeben; es werden nur die im Postfach des jeweiligen Auftrages auf der Vergabeplattform eingegangenen Unterlagen berücksichtigt. Teilnahmeanträge und Angebote müssen nicht handschriftlich signiert werden. Der Bewerber / Bieter informiert sich selbstständig über die Beschränkungen der Vergabeplattform (z. B. Beschränkungen zu Dateien). 2. Weitere Unterlagen über die verlangten Erklärungen, Nachweise und Referenzen hinaus sind nicht Erwünscht und werden bei der Wertung nicht berücksichtigt. 3. Die vom Bewerber / Bieter eingereichten personenbezogenen Angaben werden im Rahmen des Vergabeverfahrens verarbeitet und gespeichert. 4. Informationspflicht des Bewerbers: Sofern Fragen von Bewerbern oder Bietern eingehen, deren Beantwortung über die in den sonstigen Vergabeunterlagen hinausgehende Information enthält, werden die Fragen und Antworten auf der Vergabeplattform als Fragen- und Antwortliste veröffentlicht. Die Bewerber / Bieter verpflichten sich, sich eigenverantwortlich auf der Vergabeplattform zu informieren, ob Erläuterungen, Aktualisierungen oder Änderungen zu den Vergabeunterlagen vorgenommen wurden. Weiter werden die Bewerber / Bieter ausdrücklich darauf hingewiesen, dass sich in besonderen Fällen die Notwendigkeit ergeben kann, die Teilnahmefrist / Angebotsfrist zu verlängern. Entsprechende Erläuterungen, Aktualisierungen oder Änderungen werden unverzüglich auf der Vergabeplattform veröffentlicht. Alle veröffentlichten Erläuterungen, Aktualisierungen oder Änderungen sind Bestandteil der Vergabeunterlagen. 5. Sollten sich die veröffentlichten Erläuterungen, Aktualisierungen oder Änderungen auf den Teilnahmeantrag oder das Angebot auswirken, gelten folgende Regelungen: Sofern keine gesonderte Mitteilung des Bieters / Bewerbers eingeht, wird davon ausgegangen, dass der schon eingereichte Teilnahmeantrag / das schon eingereichte Angebot unverändert aufrechtgehalten wird. Ansonsten ist vom Bewerber / Bieter bis zum Ende der Teilnahmefrist / Angebotsfrist über die Vergabeplattform mitzuteilen, dass: — Der bisher eingereichte Teilnahmeantrag / das bisher eingereichte Angebot für ungültig erklärt und kein neuer Teilnahmeantrag / kein neues Angebot abgegeben wird; — oder der bisher eingereichte Teilnahmeantrag / das bisher eingereichte Angebot für ungültig erklärt und ein neuer Teilnahmeantrag / ein neues Angebot abgegeben vor Ende der Frist elektronisch abgegeben wird; — oder der bisher eingereichte Teilnahmeantrag / das bisher eingereichte Angebot – ergänzt um das Erläuterungs-, Aktualisierungs- oder Änderungsschreiben – aufrechterhalten werden soll. Auf die Möglichkeit diese, vom speziellen Einzelfall abhängige Variante wählen zu können, wird in dem betreffenden Erläuterungs-, Aktualisierungs- oder Änderungsschreiben ausdrücklich hingewiesen. Es wird darauf hingewiesen, dass das unterzeichnete Erläuterungs-, Aktualisierungs- oder Änderungsschreiben vor Ablauf der Frist dem Auftraggeber elektronisch vorliegen muss.
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Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Planungsleistungen für die Ausstellungsgestaltung, d. h.
1. innenräumliche Gestaltung sowie Gestaltung aller Ausstellungsmöbel (inkl. Vitrinenbeleuchtung),
2. Ausstellungsbeleuchtung (allgemein und Akzent),
3. Ausstellungsgrafik (Text- und Bildelemente),
4. Medien (Audio- und Videostationen sowie interaktive Stationen) für die neue Dauerausstellung, die Ausstellung „Turmerlebnispfad“ sowie für den Bereich für Sonderausstellungen und Veranstaltungen. Darüber hinaus zu erbringen sind Planungsleistungen (raumbildender Ausbau und Lichtplanung) für die Ausstattung der öffentlichen Bereiche Empfang und Garderobe. Im Rahmen des VgV-Verfahrens wird zudem ein Lösungsvorschlag angefordert.
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Das Heimatmuseum der Stadt Weißenhorn entspricht in Bezug auf Präsentation und Raumsprache nicht mehr der Zeit und soll durch eine Neukonzeption und Reaktivierung wieder Anlaufstelle für ein großes Publikum werden.
In einer Umbau-, Sanierungs- und Erweiterungsmaßnahme werden 3 Gebäude zum neuen Museum Weißenhorn zusammengefügt.
Der Gebäudekomplex „Museum, Oberes Tor und Altes Rathaus“ besteht aus 3 historisch wertvollen Gebäuden, dem bisherigen Museum (erbaut 1534), dem Oberen Tor (erbaut 1470) und dem Alten Rathaus (erbaut 1761).
Für die inhaltliche Neuordnung des Ensembles wurde eine Rahmenkonzeption erstellt.
Dieses Konzept stellt ein neues Raumprogramm vor, das alle 3 Bauten einschließt und das Ziel formuliert, einen barrierefreien Zugang zu allen Dauer- und Sonderausstellungsbereichen durch einen Außenaufzug am Bestandsgebäude und einen Innenaufzug im Erweiterungsgebäude sowie einen Übergang zwischen beiden Gebäuden durch das dazwischenliegende Tor zu schaffen.
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Das Obere Tor mit seinen Türmen kann nicht barrierefrei erschlossen werden. Hierfür zeigt die Rahmenkonzeption des Museums eine Möglichkeit den Turm als Turmerlebnispfad für junge und junggebliebene Besucher zu einem besonderen Erlebnis zu machen.
Hauptziel des Vorhabens ist es, den Gebäudekomplex zu aktivieren und neu zu beleben. Durch die Erweiterung des Museums mittels Schaffung neuer Ausstellungsflächen aus derzeit ungenutzten Räumen des „Alten Rathauses“ und die konzeptionelle Einbeziehung der gesamten Altstadt in die Ausstellungskulisse soll den Besuchern ein neuer Zugang zur historischen Stadt ermöglicht werden.
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Auf der Vermittlungsebene ist gewünscht, eine enge Verbindung zwischen Museum und historischer Altstadt zu knüpfen. Sowohl in der Dauerausstellung als auch an den betreffenden Gebäuden der historischen Altstadt soll es gegenseitige Verweise geben, die einerseits auf die Ausstellung andererseits auf den konkreten Ort verweisen.
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Ein weiteres Ziel ist Ausweitung der Öffentlichkeitsarbeit mit Räumen für Museumspädagogik und Kreativprogrammen, sowie die multifunktionale Nutzung von Museumsräumen auch durch nicht museale Anbieter von Kulturangeboten.
Der Gebäudekomplex umfasst ca. 1 350 m
— Dauerausstellung 611 m
— Sonderausstellung, Sonderveranstaltungen 325 m
— Museumspädagogik 204 m
— Büro, Depot, Archiv (Arbeitsplätze) 145 m
— Foyer, Kasse, Shop, Garderobe 74 m
Der einzuhaltende Kostenrahmen für die KG 370, KG 600 beträgt Brutto 2,2 Mio EUR einschl. Kosten für die Produktion aller Ausstellungselemente und Ausstattung, ohne Planungskosten.
Nach der Eignungsprüfung sind von den zur Auftragsverhandlung eingeladenen Bewerbern jeweils honorierte Lösungsvorschläge zu bearbeiten.
Der Aufraggeber behält sich vor, die Aufgabenstellung für die Mehrfachbeauftragung im Zuge der Angebotsaufforderung zu ergänzen.
Die Planungsleistungen für die Objektplanung Gebäude sind bereits in einem parallel laufenden Verfahren ausgeschrieben worden.
Beschreibung der Verlängerungen:
Die Verlängerung ist für den Fall vorbehalten, dass
— eine längere Ausführungsdauer bei der Umsetzung der Maßnahme zu einem wirtschaftlicheren Ergebnis führt,
— die Haushaltsmittelbereitstellung zu einer Verlängerung der Baumaßnahme führt.
Beschreibung der Optionen:
Die Beauftragung erfolgt stufenweise. Der Auftraggeber beauftragt den Auftragnehmer mit Vertragsschluss mit den Leistungsstufe 1, das sind vorliegend die Leistungen der Leistungsphase 1 und 2 gem.§ 34 HOAI. Leistungen, die der Auftraggeber nicht mit Vertragsschluss beauftragt, stehen unter der aufschiebenden Bedingung, dass der Auftraggeber sie erst bei Fortsetzung der Planung/Ausführung abruft.
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Der Auftraggeber behält sich vor, die Beauftragung auf Teilleistungen einzelner Leistungsstufen/Leistungsphasen oder auf Abschnitte der Baumaßnahme zu beschränken.
Der Auftraggeber behält sich vor Besondere Leistungen nicht zu beauftragen, sofern diese für die Planung nicht erforderlich werden.
Ein Rechtsanspruch auf die Beauftragung weiterer Leistungen besteht nicht. siehe hierzu alle Informationen in den beiliegenden Vertragsunterlagen. Der Abruf erfolgt schriftlich.
Im Falle des Abrufs ist der Auftragnehmer verpflichtet, die Leistungen zu erbringen.
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Stadt Weißenhorn

Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Die Angaben der Bewerbung sind zwingend in den Teilnahmeantrag einzutragen, der vom Auftraggeber auf der Vergabeplattform zur Verfügung gestellt wird. Die in dieser Ankündigung und im Teilnahmeantrag genannten Nachweise sind der Bewerbung als Anlage beizufügen. Formlose Bewerbungen werden nicht berücksichtigt. Gefordert werden:
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1. Erklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach § 123 und § 124 GWB,
2. Erklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach § 19 Abs. 1 MiLoG, § 21 Abs.1SchwarzArbG, § 21 Abs. 1 AentG,
3. Erklärung über wirtschaftliche und/ oder rechtliche Verknüpfungen mit anderen Unternehmen § 36 Abs.1VgV,
4. Erklärung zur Zusammenarbeit mit anderen Unternehmen,
5. Erklärung über eine eventuelle Weitergabe von Auftragsteilen an andere Unternehmen. Der Bewerber muss außerdem gem. § 36 Abs. 1 VgV und § 46 Abs. 3 Nr. 10 VgV angeben, welche Teile des Auftrags er beabsichtigt als Unterauftrag zu vergeben. Eine entsprechende Verpflichtungserklärung dieser Unternehmen ist in der Phase 2 dieses Verfahrens abzugeben,
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6. Der Bewerber muss bereit sein, im Auftragsfall eine Erklärung gem. Verpflichtungsgesetzes abzugeben,
7. Erklärung des Bewerbers über die Bildung von Bewerbergemeinschaften. Bewerbergemeinschaften haften gesamtschuldnerisch und haben mit ihrem Teilnahmeantrag eine Erklärung abzugeben, in der alle Mitglieder aufgeführt sind und der bevollmächtigte Vertreter benannt ist, der die Mitglieder gegenüber der Vergabestelle rechtsverbindlich vertritt. Mehrfachbeteiligungen einzelner Mitglieder einer Bewerbergemeinschaft sind unzulässig und führen zur Nichtberücksichtigung sämtlicher betroffener Bewerbergemeinschaften im weiteren Verfahren. Mehrfachbewerbungen sind auch Bewerbungen unterschiedlicher Niederlassungen eines Bewerberbüros sowie mehrerer Mitglieder ständiger Büro- und Arbeitsgemeinschaften,
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8. Erklärung zur Eignungsleihe: Beabsichtigt der Bewerber im Hinblick auf die Leistungsfähigkeit die Kapazitäten Dritter in Anspruch zu nehmen (Eignungsleihe), so hat er diese zu benennen. Der Bewerber muss mit der Bewerbung nachweisen, dass ihm die für den Auftrag erforderlichen Mittel tatsächlich zur Verfügung stehen werden, indem er beispielsweise eine entsprechende Verpflichtungserklärung dieser Unternehmen vorlegt. Zudem muss der Dritte die Angaben zu Ausschlusskriterien (§§ 123 und 124 GWB) machen.
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Nimmt der Bewerber im Hinblick auf die Kriterien für die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit im Rahmen einer Eignungsleihe die Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch, müssen diese Unternehmen in dem Umfang, in dem ihre Kapazitäten in Anspruch genommen werden, gemeinsam für die Auftragsdurchführung haften. Bei der Prüfung der Eignung des Bewerbers werden Leitungen der Eignungsleihe nur in dem Umfang und für die Bereiche der beabsichtigten Leistungsübertragung bewertet. Eine entsprechende Haftungserklärung ist auf Anforderung nachzureichen,
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9. Bei juristischen Personen Auszug aus dem Handelsregister, aus dem der Unternehmenszweck zu ersehen ist. Bei Partnergesellschaften und Partnergesellschaften mit beschränkter Berufshaftung: Nachweis der Eintragung ins Partnerschaftsregister nach PartG.
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Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
Siehe Matrix zur Wertung des Teilnahmeantrages.
Es werden Angaben gefordert zu:
Mittel des Rechnungswertes der in den letzten 3 Geschäftsjahren erbrachten Leistungen gem. § 45 Abs. 1 Nr. 1 VgV im Leistungsbild der ausgeschriebenen Leistungen. (brutto EUR)
Mindeststandards:
Berufshaftpflichtversicherung über mind. 1 500 000 EUR für Personenschäden und 500 000 EUR für sonstige Schäden. Die Ersatzleistung der Versicherung muss mindestens das dreifache der o. g. Deckungssummen pro Jahr betragen. Der Nachweis bzw. die Erklärung darf nicht älter als 12 Monate vor Tag der Absendung der Bekanntmachung sein und muss der Bewerbung beiliegen. Die Deckung muss über die gesamte
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Vertragslaufzeit uneingeschränkt erhalten bleiben. Im Falle einer Bewerbergemeinschaft muss der Versicherungsschutz auf die Bewerbergemeinschaft ausgestellt sein. Alternativ kann eine gleichlautende Versicherungsbestätigung aller Mitglieder der Bewerbergemeinschaft eingereicht werden (Mindestsummen sind von jedem Mitglied der Bewerbergemeinschaft vorzuweisen), wenn in der jeweiligen Bescheinigung der Passus enthalten ist, dass auch die Teilnahme an Bewerbergemeinschaften sowie das in diesem Zusammenhang bestehende Risiko aus der gesamtschuldnerischen Haftung und dem Insolvenzrisiko eines Bewerbergemeinschafts-Partners mitversichert ist. Bei Erteilung des Auftrags muss der gültige Versicherungsschein vorgelegt werden.
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Technische und berufliche Fähigkeiten:
Siehe Matrix zur Wertung des Teilnahmeantrages.
Es werden Angaben gefordert zu:
1. Bürostruktur zur Erbringung der Leistung, d.h. durchschnittliche Anzahl an festangestellten Mitarbeitern in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren,
2. Erfahrungen in der Ausstellungsplanung bzw. Beleuchtungsplanung anhand vergleichbarer Referenzprojekte,
Mindestbedingungen an diese Referenzen sind:
Kriterium c) Erfahrung in der Planung und Realisierung d.h. mind. LPH 3, 5 und 8 § 34 HOAI von vergleichbaren, mind. im Bau befindlichen Ausstellungsräumen oder raumbildenden Ausbauten als beauftragte Leistung, Beginn der Bauausführung nach 1.1.2013, 3 Referenzprojekte, die besten 2 werden gewertet.
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Mit Angaben zu:
— Bezeichnung des Referenzprojektes;
— Auftraggeber;
— vom Bauherrn namentlich beauftragter Auftragnehmer;
— Nennung evtl. Mitbeauftragter und deren Leistungsanteile;
— Monat und Jahr des Beginns der Ausführung;
— Monat und Jahr der vorgesehene Inbetriebnahme.
Gewertet werden:
— Auftraggeber gem. § 99 GWB (Berücksichtigung VOB Teile A, B und C);
— selbst erbrachte und abgeschlossenen LPH gem. § 34 HOAI, auch für Grafik- und Multimedia-Elemente;
— Honorarzone;
— Ausstellunggestaltung unter Berücksichtigung von Denkmalschuztanforderungen;
— Beschreibung der vom Bewerber geplanten Grafik-Design-Elemente;
— Beschreibung der vom Bewerber geplanten Medienausstattung;
— Beschreibung der Konzeption Besucherfluss.
Kriterium d) Erfahrung in der Planung d.h. mind. LPH 2 und 3 von vergleichbaren Beleuchtungskonzepten für eine Exponatbeleuchtung mit hohen Anforderungen der präventiven Konservierung als beauftragte Leistung, Leistung seit 1.1.2015.
3 Referenzprojekte, die besten 2 werden gewertet.
— Leistung seit, Monat und Jahr.
— selbst erbrachte und abgeschlossenen LPH gem. § 53 HOAI;
— Beschreibung der vom Bewerber geplanten Exponatbeleuchtung;
— Beschreibung der vom Bewerber geplanten Raumbeleuchtung.
Die Nichteinhaltung der geforderten Mindestforderungen an die Referenzen führt zur Wertung mit 0 Punkten bei der betroffenen Referenz, nicht aber zum Ausschluss. Die Referenzen sind so anschaulich zu präsentieren, dass eine Bewertung ermöglicht wird. Die detaillierte Bewertung ergibt sich aus der Matrix zur Wertung des Teilnahmeantrags, die mit dem Bewerbungsbogen abrufbar ist. Wurde ein Referenzprojekt durch eine ARGE geleistet, kann nur der tatsächlich erbrachte Leistungsanteil des Bewerbers gewertet werden. Hierzu muss der genaue Leistungsanteil in den Bewerbungsunterlagen angegeben werden. Die Angaben sind zwingend in den Teilnahmeantrag einzutragen. Zusätzliche Angaben zu den Referenzen zum Nachweis der Erfüllung der Kriterien können auf bis zu 2 DIN A4 Anlagenblätter pro Projekt angegeben werden. Der Auftraggeber behält sich vor, Bescheinigungen von öffentlichen und privaten Auftraggebern über die Ausführung der angegebenen Referenzprojekte anzufordern.
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Erfüllen mehrere Bewerber an einem Teilnahmewettbewerb mit festgelegter Höchstzahl gemäß § 51 VgV gleichermaßen die Anforderungen und ist die Bewerberzahl auch nach einer objektiven Auswahl entsprechend der zugrunde gelegten Kriterien zu hoch, kann die Auswahl unter den verbleibenden Bewerbern durch Los getroffen werden (§ 75 Abs. 6 VgV).
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Mindeststandards:
Die Leistungen für die verschiedenen Bereiche können in der Regel nur durch Fachplaner, technische Fachkräfte oder Personen mit vergleichbarer Berufserfahrung, erbracht werden:
— Die Planung der Innenräume erfolgt durch Personen, die folgende Berufsausbildungen nachweisen können:
Studium der Architektur oder Innenarchitektur, des Kommunikations- /Ausstellungsdesigns, der Ausstellungsgestaltung oder Szenografie.
— Die Lichtplanung erfolgt durch Personen, die lichttechnische und lichtplanerische Kenntnisse nachweisen können, beispielsweise von Architekten/Innenarchitekten mit entsprechender Spezialisierung;
— Die Planung von grafischen Leistungen für Ausstellungen kann erbracht werden durch ausgebildete Grafiker und Kommunikationsdesigner mit entsprechender Erfahrung im musealen Feld;
— Medienplanungen erfordern spezielle Kenntnisse zu Medientechnik sowie über Erfahrung in der Entwicklung und im Einsatz von Medien in Ausstellungen. Darüber können Personen verfügen, die Informationsdesign, Interaction Design, Medieninformatik studiert, vergleichbare Ausbildungen haben oder sich als Quereinsteiger bereits bewiesen haben.
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Auftragsausführung
Bedingungen für die Vertragserfüllung: Grundlage für die Beauftragung wird das Vertragsmuster des Auftraggebers sein.

Verfahren
Rechtsgrundlage: 32014L0024
Mindestzahl der Bewerber: 3
Höchstzahl der Bewerber: 5
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern:
Die Angaben und Erklärungen aus den Ziff. III.1.1) bis III.1.3), zusammengefasst im Teilnahmeantrag, dienen
Zur Auswahl der Teilnehmer für die Auftragsverhandlungen.
1. Wirtschaftliche Leistungsfähigkeit – Jahresumsatz: Gewichtung 10 von 165 Punkten,
2. Technische Leistungsfähigkeit – Personalstärke: Gewichtung 15 von 165 Punkten,
3. Technische Leistungsfähigkeit – Referenzen: Erfahrung in der Planung und Realisierung d.h. mind. LPH 3, 5 und 8 § 34 HOAI von vergleichbaren, mind. im Bau befindlichen Ausstellungsräumen oder raumbildenden Ausbauten als beauftragte Leistung, 3 Referenzprojekte, die besten 2 werden gewertet. Beginn der Bauausführung nach 1.1.2013, Gewichtung 100 von 165 Punkten.
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3) Technische Leistungsfähigkeit – Referenzen: Erfahrung in der Planung d.h. mind. LPH 2 und 3 von vergleichbaren Beleuchtungskonzepten für eine Exponatbeleuchtung mit hohen Anforderungen der präventiven Konservierung als beauftragte Leistung, 3 Referenzprojekte, die besten 2 werden gewertet.
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Leistung seit 1.1.2015, Gewichtung 40 von 165 Punkten.
Die detaillierte Matrix zur Wertung des Teilnahmeantrags mit Angabe über die Verteilung der Punkte und Gewichtung der einzelnen Eignungskriterien ist den Vergabeunterlagen beigefügt. Bei der Bewertung wird der Auftraggeber ein Punktesystem anwenden, somit ergibt sich eine Reihenfolge der Bewerber. Erfüllen mehrere Bewerber gleichermaßen die Anforderungen und ist die Bewerberanzahl nach objektiver Auswahl entsprechend der zugrunde gelegten Eignungskriterien zu hoch, entscheidet bei Punktgleichheit auf dem letzten Rang das Los (§ 51 VgV i. V. m. § 75 Abs. 6 VgV).
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Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 12:00
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 3 Monate

Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
Internetadresse: www.weissenhorn.de 🌏
Dokumente URL: https://www.staatsanzeiger-eservices.de/aJs/EuBekVuUrl?z_param=197851 🌏

Referenz
Zusätzliche Informationen
1. Die Bewerbungsunterlagen und Angebote sind elektronisch in Textform abzugeben; es werden nur die im Postfach des jeweiligen Auftrages auf der Vergabeplattform eingegangenen Unterlagen berücksichtigt. Teilnahmeanträge und Angebote müssen nicht handschriftlich signiert werden. Der Bewerber / Bieter informiert sich selbstständig über die Beschränkungen der Vergabeplattform (z. B. Beschränkungen zu Dateien).
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2. Weitere Unterlagen über die verlangten Erklärungen, Nachweise und Referenzen hinaus sind nicht Erwünscht und werden bei der Wertung nicht berücksichtigt.
3. Die vom Bewerber / Bieter eingereichten personenbezogenen Angaben werden im Rahmen des Vergabeverfahrens verarbeitet und gespeichert.
4. Informationspflicht des Bewerbers: Sofern Fragen von Bewerbern oder Bietern eingehen, deren Beantwortung über die in den sonstigen Vergabeunterlagen hinausgehende Information enthält, werden die Fragen und Antworten auf der Vergabeplattform als Fragen- und Antwortliste veröffentlicht. Die Bewerber / Bieter verpflichten sich, sich eigenverantwortlich auf der Vergabeplattform zu informieren, ob Erläuterungen, Aktualisierungen oder Änderungen zu den Vergabeunterlagen vorgenommen wurden. Weiter werden die Bewerber / Bieter ausdrücklich darauf hingewiesen, dass sich in besonderen Fällen die Notwendigkeit ergeben kann, die Teilnahmefrist / Angebotsfrist zu verlängern. Entsprechende Erläuterungen, Aktualisierungen oder Änderungen werden unverzüglich auf der Vergabeplattform veröffentlicht. Alle veröffentlichten Erläuterungen, Aktualisierungen oder Änderungen sind Bestandteil der Vergabeunterlagen.
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5. Sollten sich die veröffentlichten Erläuterungen, Aktualisierungen oder Änderungen auf den Teilnahmeantrag oder das Angebot auswirken, gelten folgende Regelungen:
Sofern keine gesonderte Mitteilung des Bieters / Bewerbers eingeht, wird davon ausgegangen, dass der schon eingereichte Teilnahmeantrag / das schon eingereichte Angebot unverändert aufrechtgehalten wird. Ansonsten ist vom Bewerber / Bieter bis zum Ende der Teilnahmefrist / Angebotsfrist über die Vergabeplattform mitzuteilen, dass:
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— Der bisher eingereichte Teilnahmeantrag / das bisher eingereichte Angebot für ungültig erklärt und kein neuer Teilnahmeantrag / kein neues Angebot abgegeben wird;
— oder der bisher eingereichte Teilnahmeantrag / das bisher eingereichte Angebot
für ungültig erklärt und ein neuer Teilnahmeantrag / ein neues Angebot abgegeben vor Ende der Frist elektronisch abgegeben wird;
– ergänzt um das Erläuterungs-, Aktualisierungs- oder Änderungsschreiben – aufrechterhalten werden soll. Auf die Möglichkeit diese, vom speziellen Einzelfall abhängige Variante wählen zu können, wird in dem betreffenden Erläuterungs-, Aktualisierungs- oder Änderungsschreiben ausdrücklich hingewiesen. Es wird darauf hingewiesen, dass das unterzeichnete Erläuterungs-, Aktualisierungs- oder Änderungsschreiben vor Ablauf der Frist dem Auftraggeber elektronisch vorliegen muss.

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Südbayern bei der Regierung von Oberbayern
Postanschrift: Maximilianstraße 39
Postort: München
Postleitzahl: 80538
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 8921762411 📞
E-Mail: vergabekammer.suedbayern@reg-ob.bayern.de 📧
Fax: +49 8921762847 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Der Antrag auf Nachprüfung des Vergabeverfahrens und der Vergabeentscheidung ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat (§ 160 Abs. 3 Nr.1 GWB),
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§160 Abs. 3 Nr. 2 GWB),
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3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB),
4) mehr als 15 Kalendertage nach Absendung der vorläufigen Absagen in Briefform, beziehungsweise mehr als 10 Kalendertage bei Absendung per Fax oder Mail vergangen sind (§ 134 Abs. 2 GWB),
5) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB).
Quelle: OJS 2020/S 170-411601 (2020-08-28)