Der AG beabsichtigt den Umbau/Sanierung d. Rheingoldhalle, Rheinstraße 66,55116 Mainz. Die Rheingoldhalle ist Teil eines Gebäudeensembles. Die Errichtung der Rheingoldhalle in den Jahren 1965-68 wurde um einen Anbau i. d. Jahren 2006/07 ergänzt. Teile wie Fassade u. Dachkonstruktion des Ursprungbaus stehen unter Denkmalschutz. Durch die Auslagerung der Spielbank stehen Flächen leer. Die Maßnahme beinhaltet auch die Gesamtsanierung der fast komplett abgängigen Haustechnik u. die Trennung der Technik in die Hauptbereiche. Die Brandschutzertüchtigung des zu sanierenden Bereiches ist von zentraler Bedeutung u. ist funktional vom Bereich d. Anbaus zu trennen. Gegenstand der hiesigen Ausschreibung sind die Leistungen der Fachplanung Ingenieurbauwerke/Betonsanierung für den Bereich der Tiefgarage Rathaus/Jöckel-Fuchs-Platz.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2020-06-29.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2020-05-28.
Auftragsbekanntmachung (2020-05-28) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Dienstleistungen von Architektur-, Konstruktions- und Ingenieurbüros und Prüfstellen
Referenznummer: RGH_2020_Ingenieurbauwerke
Kurze Beschreibung:
Der AG beabsichtigt den Umbau/Sanierung d. Rheingoldhalle, Rheinstraße 66,55116 Mainz. Die Rheingoldhalle ist Teil eines Gebäudeensembles. Die Errichtung der Rheingoldhalle in den Jahren 1965-68 wurde um einen Anbau i. d. Jahren 2006/07 ergänzt. Teile wie Fassade u. Dachkonstruktion des Ursprungbaus stehen unter Denkmalschutz. Durch die Auslagerung der Spielbank stehen Flächen leer. Die Maßnahme beinhaltet auch die Gesamtsanierung der fast komplett abgängigen Haustechnik u. die Trennung der Technik in die Hauptbereiche. Die Brandschutzertüchtigung des zu sanierenden Bereiches ist von zentraler Bedeutung u. ist funktional vom Bereich d. Anbaus zu trennen.
Gegenstand der hiesigen Ausschreibung sind die Leistungen der Fachplanung Ingenieurbauwerke/Betonsanierung für den Bereich der Tiefgarage Rathaus/Jöckel-Fuchs-Platz.
Der AG beabsichtigt den Umbau/Sanierung d. Rheingoldhalle, Rheinstraße 66,55116 Mainz. Die Rheingoldhalle ist Teil eines Gebäudeensembles. Die Errichtung der Rheingoldhalle in den Jahren 1965-68 wurde um einen Anbau i. d. Jahren 2006/07 ergänzt. Teile wie Fassade u. Dachkonstruktion des Ursprungbaus stehen unter Denkmalschutz. Durch die Auslagerung der Spielbank stehen Flächen leer. Die Maßnahme beinhaltet auch die Gesamtsanierung der fast komplett abgängigen Haustechnik u. die Trennung der Technik in die Hauptbereiche. Die Brandschutzertüchtigung des zu sanierenden Bereiches ist von zentraler Bedeutung u. ist funktional vom Bereich d. Anbaus zu trennen.
Gegenstand der hiesigen Ausschreibung sind die Leistungen der Fachplanung Ingenieurbauwerke/Betonsanierung für den Bereich der Tiefgarage Rathaus/Jöckel-Fuchs-Platz.
Der AG beabsichtigt den Umbau/Sanierung d. Rheingoldhalle, Rheinstraße 66,55116 Mainz. Die Rheingoldhalle ist Teil eines Gebäudeensembles. Die Errichtung der Rheingoldhalle in den Jahren 1965-68 wurde um einen Anbau i. d. Jahren 2006/07 ergänzt. Teile wie Fassade u. Dachkonstruktion des Ursprungbaus stehen unter Denkmalschutz. Durch die Auslagerung der Spielbank stehen Flächen leer. Die Maßnahme beinhaltet auch die Gesamtsanierung der fast komplett abgängigen Haustechnik u. die Trennung der Technik in die Hauptbereiche. Die Brandschutzertüchtigung des zu sanierenden Bereiches ist von zentraler Bedeutung u. ist funktional vom Bereich d. Anbaus zu trennen.
Der AG beabsichtigt den Umbau/Sanierung d. Rheingoldhalle, Rheinstraße 66,55116 Mainz. Die Rheingoldhalle ist Teil eines Gebäudeensembles. Die Errichtung der Rheingoldhalle in den Jahren 1965-68 wurde um einen Anbau i. d. Jahren 2006/07 ergänzt. Teile wie Fassade u. Dachkonstruktion des Ursprungbaus stehen unter Denkmalschutz. Durch die Auslagerung der Spielbank stehen Flächen leer. Die Maßnahme beinhaltet auch die Gesamtsanierung der fast komplett abgängigen Haustechnik u. die Trennung der Technik in die Hauptbereiche. Die Brandschutzertüchtigung des zu sanierenden Bereiches ist von zentraler Bedeutung u. ist funktional vom Bereich d. Anbaus zu trennen.
Gegenstand der hiesigen Ausschreibung sind die Leistungen der Fachplanung Ingenieurbauwerke/Betonsanierung für den Bereich der Tiefgarage Rathaus/Jöckel-Fuchs-Platz.
Die Planungsleistungen der Leistungsphasen 1-4 der Fachplanung Ingenieurbauwerke wurden bereits erbracht. Gegenstand der hiesigen Ausschreibung sind daher die Planungsleistungen der Leistungsphasen 5-9 gem. Leistungsbild (Anlage 2 zum Vertrag).
Dauer: 36 Monate Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort:
Rheingoldhalle Rheinstr. 66
55116 Mainz
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
1. Kopie der Anmeldungs- bzw. Eintragungsbescheinigung zum Nachweis der ordnungsgemäßen Gewerbeanmeldung/- ummeldung bzw. Eintragung ins Berufs- oder Handelsregister nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Herkunftslandes; anderenfalls vergleichbarer Nachweis darf zum Zeitpunkt des Schlusstermins für den Eingang der Teilnahmeanträge nicht älter als 6 Monate sein.
1. Kopie der Anmeldungs- bzw. Eintragungsbescheinigung zum Nachweis der ordnungsgemäßen Gewerbeanmeldung/- ummeldung bzw. Eintragung ins Berufs- oder Handelsregister nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Herkunftslandes; anderenfalls vergleichbarer Nachweis darf zum Zeitpunkt des Schlusstermins für den Eingang der Teilnahmeanträge nicht älter als 6 Monate sein.
2. Verpflichtungserklärung zu Tariftreue und Mindestentgelt (LTTG) gemäß Formblatt Verpflichtungserklärung zu Tariftreue.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
1. Eigenerklärung über die ordnungsgemäße Zahlung von Steuern, Krankenversicherungsbeiträgen und Sozialabgaben (siehe Formular Teilnahmeantrag)
2. Eigenerklärung zum Netto-Jahresumsatz in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren (2017, 2018, 2019) insgesamt für das Büro/Unternehmen und für Leistungen der Fachplanung Ingenieurbauwerke (siehe Formular Teilnahmeantrag).
Im Falle der Einschaltung von Nachunternehmern darf der Umsatz der Nachunternehmer nur entsprechend ihren Anteilen am Gesamtauftrag angegeben werden, wenn die Nachunternehmer diesen Umsatz mit vergleichbaren Leistungen erzielt haben.
Geforderte Eignungsnachweise (gem. §§ 122 ff. GWB, §§ 42 ff. VgV), die in Form anerkannter Präqualifikationsnachweise vorliegen, werden zugelassen und anerkannt, wenn die Präqualifikationsnachweise in Form und Inhalt den geforderten Eignungsnachweisen entsprechen.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Geforderte Eignungsnachweise (gem. §§ 122 ff. GWB, §§ 42 ff. VgV), die in Form anerkannter Präqualifikationsnachweise vorliegen, werden zugelassen und anerkannt, wenn die Präqualifikationsnachweise in Form und Inhalt den geforderten Eignungsnachweisen entsprechen.
3. Bestätigung des Versicherers, dass eine Berufshaftpflichtversicherung mit folgenden Mindestdeckungssummen besteht:
— Personenschäden (für die einzelne Person) 3 000 000 EUR;
— Sach- und Vermögensschäden 3 000 000 EUR.
Und dass diese Deckungssummen jeweils für mindestens 2 Schadensfälle pro Kalenderjahr zur Verfügung stehen.
Sollte beim Bewerber noch keine Haftpflichtversicherung mit ausreichender Deckung bestehen, ist eine verbindliche Erklärung eines Versicherers vorzulegen, in der sich dieser verpflichtet, mit dem Bewerber im Auftragsfall eine solche Versicherung abzuschließen.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Sollte beim Bewerber noch keine Haftpflichtversicherung mit ausreichender Deckung bestehen, ist eine verbindliche Erklärung eines Versicherers vorzulegen, in der sich dieser verpflichtet, mit dem Bewerber im Auftragsfall eine solche Versicherung abzuschließen.
Geforderte Eignungsnachweise (§§ 122 ff. GWB, §§ 42 ff. VgV), die in Form anerkannter Präqualifikationsnachweise vorliegen, sind im Rahmen ihres Erklärungsumfangs zulässig.
Technische und berufliche Fähigkeiten:
1. Darstellung der Zahl der in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren (2017, 2018, 2019) jahresdurchschnittlich beschäftigten festangestellten Mitarbeiter (einschließlich Führungskräfte), mit Angabe der Berufserfahrung im Bereich Fachplanung Ingenieurbauwerke gesamt und mit mind. 3 Jahren Berufserfahrung (siehe Formular Teilnahmeantrag).
1. Darstellung der Zahl der in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren (2017, 2018, 2019) jahresdurchschnittlich beschäftigten festangestellten Mitarbeiter (einschließlich Führungskräfte), mit Angabe der Berufserfahrung im Bereich Fachplanung Ingenieurbauwerke gesamt und mit mind. 3 Jahren Berufserfahrung (siehe Formular Teilnahmeantrag).
2. Darstellung, welche Leistungen mit dem eigenen Büro und welche ggf. durch Nachunternehmer erbracht werden sowie deren Benennung. Beabsichtigt der Bewerber/die Bewerbergemeinschaft bereits zum Nachweis seiner/ihrer Leistungsfähigkeit auf die Ressourcen/Mittel von Nachunternehmern zu verweisen, so muss der Bewerber/die Bewerbergemeinschaft in diesem Fall die tatsächliche Zugriffsmöglichkeit auf die benannten Nachunternehmer schon mit der Bewerbung nachweisen, § 47 VgV.
2. Darstellung, welche Leistungen mit dem eigenen Büro und welche ggf. durch Nachunternehmer erbracht werden sowie deren Benennung. Beabsichtigt der Bewerber/die Bewerbergemeinschaft bereits zum Nachweis seiner/ihrer Leistungsfähigkeit auf die Ressourcen/Mittel von Nachunternehmern zu verweisen, so muss der Bewerber/die Bewerbergemeinschaft in diesem Fall die tatsächliche Zugriffsmöglichkeit auf die benannten Nachunternehmer schon mit der Bewerbung nachweisen, § 47 VgV.
3. Vergleichbare Referenzprojekte mit den Angaben gem. Ziffer II.2.9
Der Bewerber muss die einzelnen Referenzprojekte auf jeweils max. 2 DIN-A3-Seiten in Form von Texten, Plänen, Fotos oder Skizzen weiterführend darstellen. Der Auftraggeber behält sich vor, Erkundigungen bei Betreiber bzw. Bauherr einzuholen; Name und Telefonnummer eines Ansprechpartners sind anzugeben.
Der Bewerber muss die einzelnen Referenzprojekte auf jeweils max. 2 DIN-A3-Seiten in Form von Texten, Plänen, Fotos oder Skizzen weiterführend darstellen. Der Auftraggeber behält sich vor, Erkundigungen bei Betreiber bzw. Bauherr einzuholen; Name und Telefonnummer eines Ansprechpartners sind anzugeben.
Die Referenzprojekte müssen nicht von jedem Mitglied der Bewerbergemeinschaft vorgewiesen werden, vielmehr sind die Angaben zu den Referenzprojekten von der Bewerbergemeinschaft (inkl. Nachunternehmer, sofern zutreffend) insgesamt zu machen.
Für die Wertungsfähigkeit der Referenzprojekte sollen folgende Unterangaben vollständig gemacht werden:
— Bezeichnung der Maßnahme und Land/Ort;
— Angabe von Auftraggeber (Ansprechpartner, Telefonnummer);
— Bei Bewerbergemeinschaften /Nachunternehmern: Auftragnehmer (Name des Mitglieds der Bewerbergemeinschaft bzw. des Nachunternehmers);
— Datum des Beginns der Leistungen und des Abschlusses von Leistungsphase 8;
— Projektkosten (KGR 300 und 400 nach DIN 276-2008) netto;
— Bearbeitete Leistungsphasen;
— Schwierigkeitsgrad (Honorarzone);
— Art der Baumaßnahme (Neubau-, Wiederaufbau-, Umbau-/Modernisierungsmaßnahme und/oder Instandhaltungs-/Instandsetzungsmaßnahme im Sinne von § 2 HOAI 2013).
Fehlen vorgenannte Angaben vollständig oder teilweise, so kann dies zur Abwertung bis hin zur Nichtwertung der jeweiligen Referenz führen.
Allgemeiner Hinweis zu III.1.1), III.1.2), III.1.3):
Sämtliche Nachweise sind in deutscher Sprache (oder bei Nachweisen in anderer Sprache mit beglaubigter Übersetzung in die deutsche Sprache) mit dem Teilnahmeantrag abzugeben.
Allgemeiner Hinweis zum Einsatz von Nachunternehmern: werden für wesentliche Hauptleistungen Nachunternehmer eingesetzt, ist die Eignung auch für diese nachzuweisen, d. h. es sind für jeden Nachunternehmer mit dem Teilnahmeantrag genannten Erklärungen und Nachweise ebenfalls einzureichen.
Allgemeiner Hinweis zum Einsatz von Nachunternehmern: werden für wesentliche Hauptleistungen Nachunternehmer eingesetzt, ist die Eignung auch für diese nachzuweisen, d. h. es sind für jeden Nachunternehmer mit dem Teilnahmeantrag genannten Erklärungen und Nachweise ebenfalls einzureichen.
Informationen über einen bestimmten Beruf: Services
Verweis auf einschlägige Rechts- oder Verwaltungsvorschriften:
§ 64 LBauO und § 75 VgV (Dipl.-Ing. oder vergleichbare Berufsbezeichnung, wenn der Bewerber nach geltendem Landesrecht berechtigt ist, die entsprechende Berufsbezeichnung zu tragen oder in der Bundesrepublik Deutschland tätig zu werden).
Auftragsausführung
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
Teilnahmeberechtigt sind Architekten:
1. Natürliche Personen werden zugelassen, wenn sie nach § 64 LBauO Bauvorlage berechtigt sind.
2. Juristische Personen werden zugelassen, wenn sie für die Durchführung der Aufgabe einen verantwortlichen Berufsangehörigen gemäß dem vorstehenden Absatz benennen.
3. Bei Bewerbergemeinschaften muss mindestens ein Mitglied die Anforderungen erfüllen, die an natürliche oder juristische Personen gestellt werden.
Verfahren
Rechtsgrundlage: 32014L0024
Voraussichtliche Anzahl von Bewerbern: 3
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern:
Umsatz 20 %
Der Umsatz für vergleichbare Leistungen (Fachplanung Ingenieurbauwerke/Betonsanierung) im Durchschnitt der letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre (Umsatz von 0-10 Punkte, ab 300 000 EUR netto 1 Punkt, ab 350 000 EUR netto 2 Punkte (je 50 000 EUR 1 Punkte) usw. ab 750 000 EUR netto 10 Punkte)
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern
Der Umsatz für vergleichbare Leistungen (Fachplanung Ingenieurbauwerke/Betonsanierung) im Durchschnitt der letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre (Umsatz von 0-10 Punkte, ab 300 000 EUR netto 1 Punkt, ab 350 000 EUR netto 2 Punkte (je 50 000 EUR 1 Punkte) usw. ab 750 000 EUR netto 10 Punkte)
Referenzen 80 %
— 2 Referenzen für Ingenieurbauwerke im Bereich Betonsanierung (Parkhäuser) oder vergleichbar: 50 % (je wertbare Referenz 25 Punkte)
— 1 Referenz vergleichbare Größenordnung: 20 %
(0-10 Punkte, vergleichbare Größenordnung: Baukosten KGR 300-400 mindestens 3 500 000 EUR, ab 3 500 000 EUR 1 Punkt, ab 3 750 000 EUR 2 Punkte, ab 4 000 000 EUR 3 Punkte usw. (je 250 000 EUR 1 Punkt), ab 5 750 000 EUR 10 Punkte)
— 1 Referenz für öffentliche Auftraggeber: gewertet werden Referenzen mit bindender Anwendung des öffentlichen Vergaberechts (öffentliche Vergabe und Abwicklung nach VOB): 10 % (0 oder 10 Punkte)
Referenzen werden in allen Kategorien gewertet, deren geforderte Merkmale nachvollziehbar erfüllt sind. Grundsätzlich wertungsfähig sind Referenzen unter folgenden Voraussetzungen:
Referenzprojekte der letzten 3 Jahre (Abschluss der Leistungsphase 8).
Bei laufenden Projekten ist der bis dahin erbrachte Anteil der aktuell laufenden Leistungsphase anzugeben. Leistungsumfang: Bei mindestens 80 % erbrachtem Leistungsumfang (von Grundleistungen) wird die Referenz voll bewertet. Wurden mind. 40 % der Grundleistungen (aber weniger als 80 %) erbracht, wird die Referenz zur Hälfte gewertet. Bei weniger als 40 % erbrachtem Leistungsumfang wird die Referenz nicht gewertet.
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern
Bei laufenden Projekten ist der bis dahin erbrachte Anteil der aktuell laufenden Leistungsphase anzugeben. Leistungsumfang: Bei mindestens 80 % erbrachtem Leistungsumfang (von Grundleistungen) wird die Referenz voll bewertet. Wurden mind. 40 % der Grundleistungen (aber weniger als 80 %) erbracht, wird die Referenz zur Hälfte gewertet. Bei weniger als 40 % erbrachtem Leistungsumfang wird die Referenz nicht gewertet.
Es werden keine Sammelreferenzen oder Rahmenverträge gewertet. Eingereichte Referenzen werden in allen infrage kommenden Kategorien gewertet, sofern sie die Kategorie spezifischen Anforderungen erfüllen.
Sollten mehr als 3 Bewerber unter Anwendung sämtlicher objektiver Kriterien und unter Ausschöpfung des Beurteilungsspielraums des Auftraggebers die Auswahlkriterien gleich gut erfüllen, entscheidet das Los, welche Bewerber zur Angebotsabgabe aufgefordert werden.
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern
Sollten mehr als 3 Bewerber unter Anwendung sämtlicher objektiver Kriterien und unter Ausschöpfung des Beurteilungsspielraums des Auftraggebers die Auswahlkriterien gleich gut erfüllen, entscheidet das Los, welche Bewerber zur Angebotsabgabe aufgefordert werden.
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 23:59
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️ Vergabekriterien
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Qualität und Erfahrung des Projektteams
Qualitätskriterium (Gewichtung): 15 %
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Projektorganisation
Qualitätskriterium (Gewichtung): 30 %
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Qualitätssicherung
Qualitätskriterium (Gewichtung): 35 %
Kostenkriterium (Name): Honorar
Kostenkriterium (Gewichtung): 20 %
Die Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens vor der Vergabekammer richtet sich unter anderem nach der Regelung des § 160 GWB. Gemäß § 160 Abs. 1 GWB leitet die Vergabekammer ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Gemäß § 160 Abs. 2 GWB ist antragsbefugt jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. Gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrages erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat. Der Ablauf der Frist nach § 134 GWB Abs. 2 GWB bleibt unberührt. Gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden. Gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden. Gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Die Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens vor der Vergabekammer richtet sich unter anderem nach der Regelung des § 160 GWB. Gemäß § 160 Abs. 1 GWB leitet die Vergabekammer ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Gemäß § 160 Abs. 2 GWB ist antragsbefugt jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. Gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrages erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat. Der Ablauf der Frist nach § 134 GWB Abs. 2 GWB bleibt unberührt. Gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden. Gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden. Gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können Wie: Körper überprüfen
Quelle: OJS 2020/S 105-254176 (2020-05-28)