DDer Bauherr beabsichtigt das Wellenbecken in der Salztherme Lüneburg (kurz: Salü) zu sanieren und zu erneuern. Im Rahmen der Baumaßnahme werden nach der Demontage von Anlagen und der Demontagevon Einrichtungen des Innenausbaus sowie nach der Entsorgung von Gefahrstoffen der Abbruch von konstruktiven Bauteilen und eine Betonsanierung durchgeführt. Anschließend erfolgt die weitere Sanierung und Neubauausführung inclusive eines neuen Rutschenturms. Die Ausschreibung umfasst die Lieferung und Montage der kompletten Rutschenanlage.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2020-05-04.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2020-03-26.
DDer Bauherr beabsichtigt das Wellenbecken in der Salztherme Lüneburg (kurz: Salü) zu sanieren und zu erneuern. Im Rahmen der Baumaßnahme werden nach der Demontage von Anlagen und der Demontagevon Einrichtungen des Innenausbaus sowie nach der Entsorgung von Gefahrstoffen der Abbruch von konstruktiven Bauteilen und eine Betonsanierung durchgeführt. Anschließend erfolgt die weitere Sanierung und Neubauausführung inclusive eines neuen Rutschenturms. Die Ausschreibung umfasst die Lieferung und Montage der kompletten Rutschenanlage.
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Geschätzter Wert ohne MwSt: EUR 1 350 000 💰
1️⃣
Ort der Leistung: Lüneburg🏙️
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Uelzener Str. 1-5
21339 Lüneburg
Beschreibung der Beschaffung: Ausgeschrieben wird die Rutschenanlage!
Vergabekriterien
Preis
Umfang der Beschaffung
Geschätzter Gesamtwert ohne MwSt: EUR 1 350 000 💰
Dauer
Datum des Beginns: 2020-05-18 📅
Datum des Endes: 2021-04-06 📅
Beschreibung
Zusätzliche Informationen:
“Angebote können nur in elektronische Form abgegeben werden. Postalisch eingerichte Angebote finden keine Berücksichtigung und können nicht gewertet werden.”
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen:
“Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen:
Die Eignung ist durch Eintragung in die Liste des Vereins für Präqualifikation von Bauunternehmen e. V....”
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen
Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen:
Die Eignung ist durch Eintragung in die Liste des Vereins für Präqualifikation von Bauunternehmen e. V. (Präqualifikationsverzeichnis) oder Eigenerklärungen gem. Formblatt 124 „Eigenerklärung zur Eignung" nachzuweisen. Gelangt das Angebot eines nicht präqualifizierten Bieters in die engere Wahl, sind die im Formblatt angegebenen Bescheinigungen innerhalb von 6 Kalendertagen nach Aufforderung vorzulegen. Beruft sich der Bieter zur Erfüllung des Auftrages auf die Fähigkeiten anderer Unternehmen, ist die Nummer im Präqualifikationsverzeichnis oder es sind die Erklärungen und Bescheinigungen gemäß Formblatt 124 auch für dieses Unternehmen auf Verlangen vorzulegen. Das Formblatt 124 „Eigenerklärung zur Eignung" liegt den Vergabeunterlagen bei.
Mehr anzeigen Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Auswahlkriterien wie in den Auftragsunterlagen angegeben
Technische und berufliche Fähigkeiten
Auswahlkriterien wie in den Auftragsunterlagen angegeben
Bedingungen für den Vertrag
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
“Geforderte Sicherheiten und Kautionen: gem. Vergabeunterlagen Wesentliche Finanzierungs- und Vergabebedingungen und oder Verweis auf die maßgeblichen...”
Bedingungen für die Vertragserfüllung
Geforderte Sicherheiten und Kautionen: gem. Vergabeunterlagen Wesentliche Finanzierungs- und Vergabebedingungen und oder Verweis auf die maßgeblichen Vorschriften: gem. Vergabeunterlagen Rechtsform der Bietergemeinschaft, an die der Auftrag evtl. vergeben wird: gesamtschuldnerisch haftend mit bevollmächtigtem Vertreter
Mehr anzeigen Informationen über das für die Ausführung des Auftrags zuständige Personal
Verpflichtung zur Angabe der Namen und beruflichen Qualifikationen der mit der Ausführung des Auftrags betrauten Mitarbeiter
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren
Beschleunigtes Verfahren:
“Offenes Verfahren Beschleunigtes Verfahren Begründung:
Im Rahmen der laufenden Baustelle wurde die Leistung durch den beauftragten AN nicht erbracht. Der...”
Beschleunigtes Verfahren
Offenes Verfahren Beschleunigtes Verfahren Begründung:
Im Rahmen der laufenden Baustelle wurde die Leistung durch den beauftragten AN nicht erbracht. Der Auftrag wurde dem AN entzogen und ist erneut auszuschreiben. Die Dringlichkeit ergibt sich aus dem Verlauf derBaustelle zur schnellstmöglichen Schließung des Gebäudes und Fortführung der Folgegewerke.
Mehr anzeigen Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2020-05-04
10:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Das Angebot muss gültig sein bis: 2020-07-03 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2020-05-04
10:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote (Ort): REESE Baumanagement GmbH & Co. KG, Barmbeker Str. 4a, 22303 Hamburg
Bedingungen für die Öffnung der Angebote (Informationen über die befugten Personen und das Öffnungsverfahren): Es sind keine Personen zur Angebotseröffnung zugelassen.
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name:
“Vergabekammer beimVergabekamm beim Nds. Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr, Regierungsvertretung Lüneburg”
Postanschrift: Auf der Hude 2
Postort: Lüneburg
Postleitzahl: 21339
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 4131152943📞
E-Mail: vergabekamm@mw.niedersachsen.de📧
URL: www.mw.niedersachsen.de🌏 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Es wird darauf hingewiesen, dass ein Nachprüfungsantrag gem. § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit:
1) Der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Es wird darauf hingewiesen, dass ein Nachprüfungsantrag gem. § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit:
1) Der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichung des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt wird
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden
4) Mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
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Quelle: OJS 2020/S 062-147070 (2020-03-26)