Sanitärinstallationen

Große Kreisstadt Dachau

Installationsarbeiten im Rahmen der Erweiterung einer bestehenden Grundschule:
— Neubau, Aufstockung Bestandsgebäude und Umbau im Bestand;
— 73 Zapfstellen;
— ca. 615 m Entwässerungsleitungen;
— Regenentwässerung Unterdrucksystem: ca. 85 m PE-Leitungen;
— ca. 440 m Trinkwasserleitungen Edelstahl;
— 21 Montagewände;
— Warmwasserbereitung dezentral elektrisch;
— Demontage: 5 Sanitärgegenstände, 22 m Abwasserleitung, 18 Trinkwasserleitungen.

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2020-06-23. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2020-05-22.

Anbieter

Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2020-05-22 Auftragsbekanntmachung
2020-08-13 Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Auftragsbekanntmachung (2020-05-22)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Installation von Sanitäreinrichtungen
Kurze Beschreibung:
Installationsarbeiten im Rahmen der Erweiterung einer bestehenden Grundschule: — Neubau, Aufstockung Bestandsgebäude und Umbau im Bestand; — 73 Zapfstellen; — ca. 615 m Entwässerungsleitungen; — Regenentwässerung Unterdrucksystem: ca. 85 m PE-Leitungen; — ca. 440 m Trinkwasserleitungen Edelstahl; — 21 Montagewände; — Warmwasserbereitung dezentral elektrisch; — Demontage: 5 Sanitärgegenstände, 22 m Abwasserleitung, 18 Trinkwasserleitungen.
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Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Bauleistung
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Installation von Sanitäreinrichtungen 📦
Zusätzlicher CPV-Code: Sanitäre Anlagen 📦
Ort der Leistung
NUTS-Region: Dachau 🏙️

Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Niedrigster Preis

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Regional- oder Kommunalbehörde
Name des öffentlichen Auftraggebers: Große Kreisstadt Dachau
Postanschrift: Konrad-Adenauer-Straße 2-6
Postleitzahl: 85221
Postort: Dachau
Kontakt
Internetadresse: http://www.dachau.de 🌏
E-Mail: vergabestelle@dachau.de 📧
Telefon: +49 813175-335 📞
Fax: +49 813175-44982 📠
URL der Dokumente: https://www.staatsanzeiger-eservices.de/aJs/EuBekVuUrl?z_param=194061 🌏
URL der Teilnahme: http://www.staatsanzeiger-eservices.de 🌏

Referenz
Daten
Absendedatum: 2020-05-22 📅
Einreichungsfrist: 2020-06-23 📅
Veröffentlichungsdatum: 2020-05-26 📅
Datum des Beginns: 2020-09-14 📅
Datum des Endes: 2021-05-05 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2020/S 101-243429
ABl. S-Ausgabe: 101

Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Installationsarbeiten im Rahmen der Erweiterung einer bestehenden Grundschule:
— Neubau, Aufstockung Bestandsgebäude und Umbau im Bestand;
— 73 Zapfstellen;
— ca. 615 m Entwässerungsleitungen;
— Regenentwässerung Unterdrucksystem: ca. 85 m PE-Leitungen;
— ca. 440 m Trinkwasserleitungen Edelstahl;
— 21 Montagewände;
— Warmwasserbereitung dezentral elektrisch;
— Demontage: 5 Sanitärgegenstände, 22 m Abwasserleitung, 18 Trinkwasserleitungen.
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort:
Geschwister-Scholl-Straße 4
85221 Dachau

Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Für den Auftrag kommen nur Bieter in Betracht, die bereits Leistungen, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind, mit Erfolg ausgeführt haben. Mit dem Angebot ist für die Beurteilung der Eignung vorzulegen: Nachweis der Fachkunde, Leistungsfähigkeit, Zuverlässigkeit nach § 6a EU VOB/A.
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Insbesondere:
1. Angaben zur Eintragung in das Berufsregister des Sitzes oder Wohnsitzes des Bieters,
2. Angaben, dass nachweislich keine schwere Verfehlung begangen wurde, die die Zuverlässigkeit als Bewerber in Frage stellt,
3. Angaben zur Mitgliedschaft bei der Berufsgenossenschaft.
Die Eignung für die zu vergebende Leistung ist von Bietern ohne Präqualifikation durch eine Eigenerklärung (Formblatt 124 Eigenerklärung zur Eignung) bzw. die Einheitliche Europäische Eigenerklärung nachzuweisen.
Sofern der Bieter in die engere Wahl kommt, sind auf Verlangen des Auftraggebers entsprechende Nachweise vorzulegen.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
1. Angaben zum Umsatz des Unternehmens in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren,
2. Angaben zu Insolvenzverfahren und Liquidation,
3. Angaben zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur Sozialversicherung.
Sofern der Bieter in die engere Wahl kommt, sind auf Verlangen des Auftraggebers entsprechende Nachweise vorzulegen.
Technische und berufliche Fähigkeiten:
1. Angaben zu Leistungen, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind: Ausführung vergleichbarer Leistungen in den letzten 5 Jahren,
2. Angaben zu Arbeitskräften: Erklärung, dass die für die Ausführung der Leistung erforderlichen Arbeitskräfte zur Verfügung stehen.
Sofern der Bieter in die engere Wahl kommt, sind auf Verlangen des Auftraggebers entsprechende Nachweise vorzulegen.
Auftragsausführung
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
Sicherheitsleistung gemäß § 9c EU VOB/A, § 17 VOB/B – siehe Formblatt 214.H Besondere Vertragsbedingungen Zahlungen gem. § 16 VOB/B.
Bietergemeinschaften mit gesamtschuldnerischer Haftung jedes einzelnen Mitglieds der Bietergemeinschaft für die Gesamtbaumaßnahme werden zugelassen.

Verfahren
Rechtsgrundlage: 32014L0024
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 14:00
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2020-08-22 📅
Datum der Angebotseröffnung: 2020-06-23 📅
Zeitpunkt der Angebotseröffnung: 14:00
Ort des Eröffnungstermins: Dachau

Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
Kontaktperson: Vergabestelle
Internetadresse: www.dachau.de 🌏
Dokumente URL: https://www.staatsanzeiger-eservices.de/aJs/EuBekVuUrl?z_param=194061 🌏
URL der Teilnahme: www.staatsanzeiger-eservices.de 🌏

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Regierung von Oberbayern, Vergabekammer Südbayern
Postanschrift: Maximilianstraße 39
Postort: München
Postleitzahl: 80538
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 892176-2411 📞
E-Mail: vergabekammer.suedbayern@reg-ob.bayern.de 📧
Fax: +49 892176-2847 📠
Internetadresse: https://www.regierung.oberbayern.bayern.de/ueber_uns/zentralezustaendigkeiten/vergabekammer-suedbayern/index.html 🌏
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
§ 134 GWB Informations- und Wartepflicht:
(1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist.
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(2) Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach Absatz 1 geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an.
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(3) ...
§ 160 GWB Einleitung, Antrag:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
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(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
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2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Wie: Körper überprüfen
Quelle: OJS 2020/S 101-243429 (2020-05-22)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2020-08-13)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Gesamtwert des Auftrags: 255 700 EUR 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge

Verfahren
Angebotsart: Entfällt

Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
Fax: +49 81317544982 📠

Referenz
Daten
Absendedatum: 2020-08-13 📅
Veröffentlichungsdatum: 2020-08-18 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2020/S 159-387232
Verweist auf Bekanntmachung: 2020/S 101-243429
ABl. S-Ausgabe: 159

Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2020-07-28 📅
Name: Michael Unsin GmbH
Postort: Erdweg
Postleitzahl: 85263
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 892176-2411 📞
E-Mail: vergabekammer.suedbayern@reg-ob.bayern.de 📧
Land: Dachau 🏙️
Internetadresse: https://www.regierung.oberbayern.bayern.de/ueber_uns/zentralezustaendigkeiten/vergabekammer-suedbayern/index.html 🌏
Gesamtwert des Auftrags: 255 700 EUR 💰
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 2

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Die Einlegung von Rechtsbehelfen richtet sich nach dem Vierten Teil des GWB sowie insbesondere den dort geregelten Fristen für deren Geltendmachung, insbesondere den nachfolgend zitierten Bestimmungen.
§ 160 Abs. 3 GWB lautet wie folgt:
„Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit:
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.“
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§ 135 GWB lautet wie folgt:
Unwirksamkeit
„(1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber:
1) gegen § 134 verstoßen hat oder
2) den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist.
(2) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union;
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(3) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 Nummer 2 tritt nicht ein, wenn:
1) der öffentliche Auftraggeber der Ansicht ist, dass die Auftragsvergabe ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union zulässig ist,
2) der öffentliche Auftraggeber eine Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht hat, mit der er die Absicht bekundet, den Vertrag abzuschließen, und
3) der Vertrag nicht vor Ablauf einer Frist von mindestens 10 Kalendertagen, gerechnet ab dem Tag nach der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung, abgeschlossen wurde.
Die Bekanntmachung nach Satz 1 Nummer 2 muss den Namen und die Kontaktdaten des öffentlichen Auftraggebers, die Beschreibung des Vertragsgegenstands, die Begründung der Entscheidung des Auftraggebers, den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union zu vergeben, und den Namen und die Kontaktdaten des Unternehmens, das den Zuschlag erhalten soll, umfassen.
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Quelle: OJS 2020/S 159-387232 (2020-08-13)