Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
Der Bieter hat anzugeben, welche Fachkräfte im Zusammenhang mit der Leistungserbringung eingesetzt werden sollen, unabhängig davon, ob diese dem Unternehmen angehören oder nicht.
Die zum Einsatz vorgesehene/n Fachkraft bzw. Fachkräfte müssen mindestens über folgende Qualifikation und Erfahrung verfügen:
— Vorgaben der BVOT Niedersachsen sowie regelmäßige Schulungen und entsprechende Betriebserfahrung,
— Mindestens eine verantwortliche oder weisungsberechtigte Person pro Schicht vor Ort kann deutsch sprechen, lesen und schreiben.
Der Bieter muss die jeweilige Qualifikation bei Angebotsabgabe durch aussagefähige Unterlagen für die vom Bieter zum Einsatz vorgesehenen Fachkraft bzw. Fachkräfte nachweisen.
Erklärung zur technischen Ausrüstung
— Hochdruckpumpe:
Mindestanforderung an die Fließrate: 100-300 Liter/Minute bei einem Pumpdruck von 150-500 bar während der Säuerung beziehungsweise beim Ausspülen des Bohrlochsumpfs mit angebotener Jetting Düse,
— es ist ein aktuelles Pipe Protokoll für das zum Einsatz kommende Coil Tubing dem Angebot beizufügen und vom Bieter mit Stempel, Datum und Unterschrift schriftlich zu bestätigen, dass die CT-Unit die Arbeiten ausführen kann und für die kalkulierten mechanischen und chemischen Belastungen über ausreichend Reserven verfügt,
— der Bieter hat mit seinem Angebot zu erklären, dass die einzusetzenden Ausrüstungen und Einrichtungen den gültigen Bestimmungen des BBergG, der BVOT Nds, der ABBergV, des Arbeitsschutzes und der Arbeitsstättenverordnung sowie der zuständigen Berufsgenossenschaft entsprechen,
— der Bieter muss weiterhin über ein Sicherheits- und Gesundheitsschutzdokument entsprechend § 3 ABBergV oder ein vergleichbares Dokument verfügen.
Dem Angebot sind entsprechende Erklärungen beizufügen.
Nachweis über die Stoffe/Stoffgemische:
Die Stoffgemische der zu verpumpenden Flüssigkeiten sind zu spezifizieren und dürfen maximal in die Wassergefährdungsklasse 1 eingestuft sein. Dies ist durch Vorlage der entsprechenden Sicherheitsdatenblätter für die zum Einsatz vorgesehenen Stoffe/Stoffgemische mit dem Angebot nachzuweisen. Zudem müssen die eingesetzten Stoffgemische eine Temperaturbeständigkeit von mindestens 150C besitzen und es darf nicht beim Kontakt mit Bohrlochfluiden zu Ausfällungen kommen. Die Sicherheitsdatenblätter sind in Deutsch vorzulegen.
Arbeitsgenehmigung und Zulassung:
Der Bieter verfügt über eine Arbeitsgenehmigung für den Bereich der Bundesrepublik Deutschland und ist für unter Aufsicht des Bergamts fallende Betriebe zugelassen.