Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern
Das Vergabeverfahren ist ein Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb gemäß § 17 der Vergabeverordnung. In der 1. Stufe (Auswahlphase mit Teilnahmewettbewerb) kann eine unbegrenzte Zahl an Bewerbern Teilnahmeanträge bis zur entsprechenden Teilnahmefrist, welche in der Bekanntmachung genannt wurde, einreichen.
Für die Teilnahme an der 1. Stufe des Verfahrens ist vom Bewerber der beiliegende "Teilnahmeantrag (Stufe 1), Auswahlphase" zusammen mit den geforderten Anlagen vor Ablauf der Teilnahmefrist einzureichen.
Dieses zweistufige Verfahren dient dazu, aus dieser "unbegrenzten" Auswahl an Bewerbern der 1. Stufe eine für einen Wettbewerb angemessene Zahl geeigneter Bieter für die 2. Stufe (Angebotsphase) auszuwählen. Die Auswahl der Bieter erfolgt auf Basis der Auswertung der Eignungskriterien, die in den Ausschreibungsunterlagen zur Stufe 1 aufgeführt sind. Sofern genügend geeignete Bewerber zur Verfügung stehen, werden mindestens 3 bis maximal 4 Bieter ausgewählt. Bei gleicher Wertungskennzahl (Stufe 1) wird derjenige Bewerber für die Stufe 2 ausgewählt, der die höhere Anzahl an überprüfbaren Referenzen (siehe Eignungskriterium Nr. 1) nachgewiesen hat.
Die ausgewählten Bieter werden in der 2. Stufe (Angebotsphase) aufgefordert, anhand von weiteren Ausschreibungs- und Vergabeunterlagen ein entsprechendes Angebot vor Ablauf der entsprechenden Angebotsfrist abzugeben. Ziel der 2. Stufe ist der Abschluss eines eindeutigen und hinreichend bestimmten Vertrages zur Erbringung der in den Ausschreibungsunterlagen beschriebenen Leistungen.
Bitte reichen Sie in der ersten Stufe (Teilnahmewettbewerb) nicht das ausgefüllte Leistungsverzeichnis ein, dieses dient im TW nur zur Darstellung des zu vergebenden Auftrags!!!
Die Bewertung der endgültigen Angebote erfolgt anhand der Zuschlagskriterien der 2. Stufe, wobei das Angebot mit der höchsten Wertungskennzahl (Stufe 2) den Zuschlag erhält. Bei gleicher Wertungskennzahl wird der Zuschlag an denjenigen Bieter erteilt, der die höhere Anzahl an gewichteten Punkten in dem Kriterium 1 „Wirtschaftlichkeit" erreicht hat.
Die Auswahl der Bieter erfolgt folgendermaßen.:
Eignungskriterien:
Die Anzahl der überprüfbaren Referenzen* für verschiedene Projekte in den letzten 3 Jahren, welche mit der zu vergebenden Leistung (d. h. Schadstoffbauftragter und Erstellung eines Schadstoffkatasters) vergleichbar sind wird im Rahmen der Eignungsprüfung des Teilnahmewettbewerbs mit 50 % gewichtet und folgendermaßen gewertet (siehe Dokument „5000041_Stufe1_Kriterien Eignungsprüfung_20-09-14.xlsx").:
— 0-1 Referenz: 0 Punkte;
— 2-3 Referenzen: 1 Punkt;
— 4-5 Referenzen: 2 Punkte;
— 6-7 Referenzen: 3 Punkte;
— 8-9 Referenzen: 4 Punkte;
— Größer /gleich 10 Referenzen: 5 Punkte;
Die Anzahl ist im Formular „Abfrage zur Eignungsprüfung" anzugeben.
Anzahl der Mitarbeiter im eigenen Unternehmen, welche die geforderten Voraussetzungen an die ausgeschriebene Funktion des Schadstoffbeauftragten erfüllen wird im Rahmen der Eignungsprüfung des Teilnahmewettbewerbs mit 30 % gewichtet und folgendermaßen gewertet (siehe Dokument "5000041_Stufe1_Kriterien Eignungsprüfung_20-09-14.xlsx").:
— 0-1 Mitarbeiter: 0 Punkte;
— 2-3 Mitarbeiter: 1 Punkt;
— 4-5 Mitarbeiter: 2 Punkte;
— 6-7 Mitarbeiter: 3 Punkte;
— 8-9 Mitarbeiter: 4 Punkte;
— Größer/gleich 10 Mitarbeiter: 5 Punkte
Die Anzahl ist im Formular „Abfrage zur Eignungsprüfung" anzugeben.
Der gemittelte Umsatz der letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre.wird im Rahmen der Eignungsprüfung des Teilnahmewettbewerbs mit 20 % gewichtet und folgendermaßen gewertet (siehe Dokument „5000041_Stufe1_Kriterien Eignungsprüfung_20-09-14.xlsx").:
— 0 % < x kleiner/gleich 50 %: 0 Punkte;
— 50 % < x kleiner/gleich 150 %: 1 Punkt;
— 150 % < x kleiner/gleich 200 %: 2 Punkte;
— 200 % < x kleiner/gleich 250 %: 3 Punkte;
— 250 % < x kleiner/gleich 300 %: 4 Punkte;
— 300 % < x 5 Punkte;
Die Summe ist im Formular „Abfrage zur Eignungsprüfung" anzugeben.
Erläuterung zu diesem Punkt: x = Verhältnis aus Umsatz(1) zu geschätztem Auftragswert pro Jahr (2)
1. Umsatz hier im Sinne der Beschreibung des Eignungskriteriums (siehe Spalte 2 des Dokumentes „5000041_Stufe1_Kriterien Eignungsprüfung_20-09-14.xlsx"),
2. Der geschätzte Auftragswert pro Jahr ist dem AG bekannt und wurde im Vergabeverfahren dokumentiert. Der Wert wird den Bietern nicht offengelegt.