Schadstoffbeauftragter

Universitätsklinikum Aachen AöR

Im Universitätsklinikum der RWTH Aachen (nachfolgend Uniklinik genannt) soll durch einen Dienstleister ein(e) sogenannte(r) Schadstoffbeauftragte(r) (m/w/d) gestellt werden. Das Ziel dieser Ausschreibung ist der Vertragsabschluss mit einem Unternehmen, welches einen Schadstoffbeauftragten zur Erfüllung der im Folgenden beschrieben Aufgaben und mit den entsprechenden Qualifikationen vor Ort stellt. Die Laufzeit des ersten Auftrags beträgt 1 Jahr und kann nach Bedarf des Auftraggebers bis zu dreimal um jeweils ein weiteres Jahr verlängert werden (d. h. Gesamtlaufzeit maximal 4 Jahre).

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2020-11-03. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2020-10-01.

Anbieter

Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2020-10-01 Auftragsbekanntmachung
2021-02-16 Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Auftragsbekanntmachung (2020-10-01)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Dienstleistungen im Umweltschutz
Referenznummer: 2020-0278-AJ
Kurze Beschreibung:
Im Universitätsklinikum der RWTH Aachen (nachfolgend Uniklinik genannt) soll durch einen Dienstleister ein(e) sogenannte(r) Schadstoffbeauftragte(r) (m/w/d) gestellt werden. Das Ziel dieser Ausschreibung ist der Vertragsabschluss mit einem Unternehmen, welches einen Schadstoffbeauftragten zur Erfüllung der im Folgenden beschrieben Aufgaben und mit den entsprechenden Qualifikationen vor Ort stellt. Die Laufzeit des ersten Auftrags beträgt 1 Jahr und kann nach Bedarf des Auftraggebers bis zu dreimal um jeweils ein weiteres Jahr verlängert werden (d. h. Gesamtlaufzeit maximal 4 Jahre).
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Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Dienstleistungen im Umweltschutz 📦
Zusätzlicher CPV-Code: Schadstoffrückverfolgung und -überwachung und Sanierung 📦
Ort der Leistung
NUTS-Region: Städteregion Aachen 🏙️

Verfahren
Verfahrensart: Verhandlungsverfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Einrichtung des öffentlichen Rechts
Name des öffentlichen Auftraggebers: Universitätsklinikum Aachen AöR
Postanschrift: Pauwelsstr. 30
Postleitzahl: 52074
Postort: Aachen
Kontakt
Internetadresse: https://www.ukaachen.de 🌏
E-Mail: vergabestelle@ukaachen.de 📧
Telefon: +49 241/8080975 📞
Fax: +49 241/8082504 📠
URL der Dokumente: https://www.evergabe.nrw.de/VMPSatellite/notice/CXS0YYJYD4H/documents 🌏
URL der Teilnahme: https://www.evergabe.nrw.de/VMPSatellite/notice/CXS0YYJYD4H 🌏

Referenz
Daten
Absendedatum: 2020-10-01 📅
Einreichungsfrist: 2020-11-03 📅
Veröffentlichungsdatum: 2020-10-06 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2020/S 194-469215
ABl. S-Ausgabe: 194
Zusätzliche Informationen
Die in diesen Vergabeunterlagen enthaltenen Informationen sind soweit schutzrechtsfähig und soweit sie nicht Informationen Dritter enthalten Eigentum der Vergabestelle. Verwertung, Kopie sowie Weitergabe der Vergabeunterlagen sind nur im Rahmen der Erstellung eines Angebotes und nur durch das die Vergabeunterlagen anfordernde Unternehmen zulässig. Einer darüber hinausgehenden Weitergabe und insbesondere der Verkauf von Vergabeunterlagen an Dritte gleich zu welchem Zweck sind nicht gestattet. Sollten Sie die Vergabeunterlagen nicht direkt von der Vergabestelle bzw. über den Vergabemarktplatz des Landes NRW erhalten haben, sondern über Dienstleister oder beauftragte Dritte wird Ihnen eine Registrierung auf dem Vergabemarktplatz des Landes NRW und eine Teilnahme über v. g. Vergabemarktplatz empfohlen. Vergabeunterlagen können geändert oder ergänzt werden, die Bieterkommunikation, die i. d. R. als einziges Kommunikationsmittel zugelassen ist, kann erläuternde Hinweise erhalten. Einen verbindlichen und jeweils aktuellen Stand der Informationen zu diesem Vergabeverfahren finden Sie im Regelfall nur auf dem Vergabemarktplatz des Landes NRW. Für den Fall, dass der Auftragnehmer vor vollständiger Leistungserbringung wegen Kündigung oder Insolvenz ausfällt, behält sich der Auftraggeber vor, die verbleibenden Arbeiten den übrigen Bietern in der Reihenfolge des Ausschreibungsergebnisses anzutragen (§ 132 Abs. 2 Nr. 1 GWB) Jegliche Kommunikation zw. Bieter und AG soll über die vergabe.nrw-Nachrichtenfunktion erfolgen Bekanntmachungs-ID: CXS0YYJYD4H
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Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Folgende Aufgaben sind seitens des eingesetzten Schadstoffbeauftragten zu erbringen, wobei alle für die Tätigkeit relevanten Unterlagen und Dateien grundsätzlich in deutscher Sprache erstellt werden sollen (wenn nicht anders seitens des Auftraggebers vorgegeben):
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— Schadstoffkataster
Zentrale Aufgabe des Schadstoffbeauftragten ist die Entwicklung, Erstellung und laufende Aktualisierung eines geeigneten Schadstoffkatasters (inkl. der Erstellung von Dokumentationsunterlagen und einer geeigneten Bedienungsanleitung) für das Hauptgebäude der Uniklinik und den zugehörigen Nebengebäuden, inkl. den Gebäuden des Franziskushospitals, Medizinisch Theoretische Institute (MTI), Medizinisch Technisches Zentrum (MTZ) und den Schwesternwohnheimen usw. (siehe Anlage 1 „Gebäudeübersicht Bestandsübersicht Baujahr vor 2000" und Anlage 2 "Gebäudeübersicht Lageplan01 Baujahr vor 2000"). Die Ausgestaltung des Schadstoffkatasters ist hierbei mit dem Ansprechpartner des Auftraggebers im Detail abzustimmen.
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Das zu entwickelnde Schadstoffkataster soll die bestehenden Erkenntnisse bisheriger Schadstoffsanierungsmaßnahmen übersichtlich und in digitaler Form zusammenfassen. Ein geeignetes Schadstoffkataster soll zudem mit marktgängiger Software („Standardsoftware") erstellt werden, so dass das finale Schadstoffkataster nach Übergabe an den Auftraggeber in digitaler Form von diesem dauerhaft selbständig bearbeitet und genutzt werden kann, ohne dass dieser zu diesem Zweck Lizenzen für eine Spezialsoftware erwerben muss. Das Schadstoffkataster könnte hierbei beispielsweise datenbankbasiert sein und zum besseren Verständnis sowie zur leichteren Zuordnung mit bestehenden CAD-Plänen verknüpft sein. Die geplante Umsetzung und Ausgestaltung des Schadstoffkatasters ist dem Ansprechpartner des Auftraggebers im Detail vorzustellen und mit diesem abzustimmen.
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Zudem ist auf Anfrage des Auftraggebers der jeweils aktuelle Entwicklungs- bzw. Bearbeitungsstand des Schadstoffkatasters inkl. der Dokumentationsunterlagen und der Bedienungsanleitung an den Auftraggeber zu übergeben, sowie bei Bedarf vorzustellen und zu erläutern.
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Bei Auftragsende ist das final abgestimmte Schadstoffkataster an den Auftraggeber zusammen mit der gesammelten Dokumentation und einer abgestimmten und geeigneten Bedienungsanleitung des Schadstoffkatasters in Form einer textlichen Beschreibung
Einfach digital auf einem Datenträger und in Papierform, zu übergeben.
— Beratung und Koordination
Aufgabe des Schadstoffbeauftragten ist zudem die strategische Beratung und Betreuung des Auftraggebers in regelmäßigen Besprechungen, das Aufzeigen erforderlicher Schadstoffsanierungsmaßnahmen und die Empfehlung zur zeitlichen Reihenfolge (auf Basis von gemeinsamen mit dem Auftraggeber festgelegter Prioritäten).
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Bei den durchzuführenden Maßnahmen und deren Vorbereitungen soll der Schadstoffbeauftragte zudem eine koordinierende Funktion vor Ort einnehmen.
— Ansprechpartner mit Wissensbündelung und Wissenstransfer.
Der eingesetzte Schadstoffbeauftragte soll sowohl interner Ansprechpartner für die Uniklinik als auch Ansprechpartner für Fragen seitens der Bezirksregierung als Vertretung der Uniklinik sein. Hierbei ist es erforderlich, dass eine allgemeine Wissensbündelung inkl. Sichtung und gründlicher Bestandsaufnahme von relevanten Abstimmungs-, Dokumentations-, Planunterlagen etc. durchgeführt wird und zu einer Wissensdatenbank zusammengeführt werden. Diese zu erstellende Wissensdatenbank soll sinnvoll strukturiert und allgemein verständlich sein, so dass entsprechende Personen mit Zugangsberechtigung benötigte Informationen und Unterlagen selbständig und schnell finden.
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— Verfahrens- und Arbeitsanweisungen
Zu den Aufgaben des eingesetzten Schadstoffbeauftragten zählt zudem die Erstellung und Aktualisierung von Verfahrensanweisungen, Gefährdungsbeurteilungen sowie konkreten Handlungsanweisungen zu den Sanierungsmaßnahmen auf Basis gesetzlicher Vorgaben und Richtlinien.
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Dauer: 12 Monate
Beschreibung der Verlängerungen:
Die Laufzeit des Auftrages beträgt 1 Jahr und kann nach Bedarf des Auftraggebers bis zu dreimal um jeweils ein weiteres Jahr verlängert werden (d. h. Gesamtlaufzeit maximal 4 Jahre).
Im Anschluss an die Laufzeit von einem Jahr kann seitens des Auftraggebers ein Verlängerung mit dem Auftragnehmer ohne erneutes Vergabeverfahren beauftragt werden. Sollte sich der Auftraggeber für eine Verlängerung der Leistungserbringung im direkten Anschluss an die Laufzeit des vorigen Einzelauftrags entscheiden, kann seitens des Auftraggebers je nach Bedarf eine Laufzeit von voraussichtlich 1 Jahr oder kürzer beauftragt werden. Der Auftraggeber wird dem Auftragnehmer spätestens 3 Monate vor Ablauf der Vertragslaufzeit bekannt geben, ob der Vertrag verlängert wird.
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Beschreibung der Optionen:
Der Auftraggeber behält sich das Recht vor, das derzeitig beschriebene Aufgabenfeld des Schadstoffbeauftragten aufgrund aktueller und zukünftiger Anforderungen zu erweitern bzw. anzupassen. Die ggf. erforderliche Anpassung des Aufgabenfelds erfolgt im Rahmen der in dieser Ausschreibung genannten Voraussetzungen und der erforderlichen Qualifikation in Bezug auf die zu besetzende Funktion des Schadstoffbeauftragten.
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Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort:
Universitätsklinikum Aachen AöR Pauwelsstr. 30 52074 Aachen
Uniklinik RWTH Aachen Franziskus Morillenhang 27 52074 Aachen
Medizinisch Theoretische Institute (MTI) Wendlingweg 2 52074 Aachen
Medizinisch Technisches Zentrum (MTZ) Pauwelsstraße 19 52074 Aachen
Schwesternwohnheim Kullenhofstraße 52074 Aachen

Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Einzureichende Unterlagen:
— 521 EU – Eigenerklärungen Ausschlussgründe (mit dem Teilnahmeantrag mittels Eigenerklärung vorzulegen): Erklärung, dass keine Ausschlussgründe gem. § 123 und 124 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) vorliegen;
— Berufs.- bzw. Handelsregisterauszug (mit dem Teilnahmeantrag mittels Dritterklärung vorzulegen): Gültiger Auszug aus dem Handelsregister des Sitzes oder Wohnsitzes, soweit die Eintragung in das Register nach den gesetzlichen Bestimmungen des Mitgliedstaates, in dem der Bewerber seinen Sitz hat, vorgeschrieben ist.
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Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
Einzureichende Unterlagen:
— Haftpflichtversicherung (mit dem Teilnahmeantrag mittels Dritterklärung vorzulegen): Gültiger Nachweis über die bezahlte Haftpflichtversicherung. Alter der Bescheinigung maximal 1 Jahr.
Der Auftragnehmer ist verpflichtet, eine Betriebshaftpflichtversicherung nachzuweisen, die nachfolgende Risiken mit den genannten Versicherungssummen abdeckt:
— Personenschäden: 5 000 000 EUR pauschal
— Sachschäden 5 000 000 EUR pauschal
— Vermögensschäden 1 000 000 EUR pauschal
Im Rahmen der Pauschalversicherungen:
— Abhandenkommen fremder Schlüssel 250 000 EUR;
— Bearbeitungs-/Tätigkeitsschäden 250 000 EUR;
— Allmählichkeits- u. Abwasserschäden 250 000 EUR.
Die Haftung umfasst bei Verlust, eines dem Auftragnehmer oder seinen Mitarbeitern ausgehändigten Gruppenschlüssels, auch den Ersatz der entsprechenden Schließanlage.
Die Deckungssummen müssen für Versicherungsfälle jeweils zweifach maximiert pro Kalenderjahr zur Verfügung stehen.
— Umsatz (mit dem Teilnahmeantrag vorzulegen): Der gemittelte Umsatz der letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre.
Ist im Formular „Abfrage zur Eignungsprüfung" einzutragen, diese werden im Rahmen der Eignungsprüfung gem. Dokument „Eignungskriterien 1. Stufe" gewertet.
Technische und berufliche Fähigkeiten:
Einzureichende Unterlagen:
— Sachkundenachweis DGUV 101-004 (mit dem Teilnahmeantrag mittels Dritterklärung vorzulegen): Der eingesetzte Mitarbeiter muss über die erforderliche Qualifikation verfügen, um die beschriebenen Aufgaben eigenverantwortlich bearbeiten zu können. Hierfür ist der Nachweis der Sachkunde für Arbeiten bei der Sanierung von Gebäudeschadstoffen gemäß;
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— DGUV 101-004 erforderlich und vorzulegen;
— Sachkundenachweis TRGD 519, 521 und 524 (mit dem Teilnahmeantrag mittels Dritterklärung vorzulegen): Der eingesetzte Mitarbeiter muss über die erforderliche Qualifikation verfügen, um die beschriebenen Aufgaben eigenverantwortlich bearbeiten zu können. Hierfür ist der Nachweis der Sachkunde für Arbeiten bei der Sanierung von Gebäudeschadstoffen gemäß;
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— TRGS 519, 521, und 524 erforderlich.
— Nachweis über abgeschlossenes Ingenieurstudium (mit dem Teilnahmeantrag mittels Dritterklärung vorzulegen): Seitens des Auftragnehmers sind für den Mitarbeiter, welcher für den Einsatz vorgesehen ist, folgende Nachweise zu erbringen:
— Abgeschlossenes Ingenieurstudium in einer für die ausgeschriebene Tätigkeit relevanten Fachrichtung;
— Nachweis über einschlägige Berufserfahrung (mit dem Teilnahmeantrag mittels Eigenerklärung vorzulegen): Zudem ist seitens des Auftragnehmers für den Mitarbeiter, welcher für den Einsatz vorgesehen ist, folgende Nachweise zu erbringen:
— einschlägige Berufserfahrung (mindestens 5 Jahre) als Schadstoff-Sachverständiger mit den Kenntnissen über Verfahrensabläufe und Umsetzung;
— Anzahl aller Mitarbeiter im eigenen Unternehmen, welche die geforderten Voraussetzungen an die ausgeschriebene Funktion des Schadstoffbeauftragten erfüllen (mit dem Teilnahmeantrag vorzulegen): Anzahl der Mitarbeiter im eigenen Unternehmen, welche die geforderten Voraussetzungen an die ausgeschriebene Funktion des Schadstoffbeauftragten erfüllen, ist im Formular „Abfrage zur Eignungsprüfung" anzugeben, diese werden im Rahmen der Eignungsprüfung gem. Dokument „Eignungskriterien 1. Stufe" gewertet;
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— Nennung von Referenzen für verschiedene Projekte, welche mit der zu vergebenden Leistung(d. h. Schadstoffbauftragter und Erstellung eines Schadstoffkatasters) vergleichbar sind. (mit dem Teilnahmeantrag mittels Eigenerklärung vorzulegen): Der Bieter hat zum Nachweis seiner Fachkunde und zur Verifizierung der Angaben im Formular „Abfrage zur Eignungsprüfung" folgende Angaben zu machen:
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Geeignete Referenzen zu dem jeweiligen Projekt müssen folgende Angaben enthalten:
'a) Kontaktdaten des Auftraggebers,
b) Branche des Auftraggebers,
c) Leistungsort,
d) Leistungszeitraum,
e) Anzahl des im Durchschnitt eingesetzten Personals,
f) Kurzbeschreibung der ausgeführten Leistung.
Informationen über einen bestimmten Beruf: Services
Verweis auf einschlägige Rechts- oder Verwaltungsvorschriften:
Zudem ist seitens des Auftragnehmers für den Mitarbeiters, welcher für den Einsatz vorgesehen ist, folgende Nachweise zu erbringen:
— Abgeschlossenes Ingenieurstudium in einer für die ausgeschriebene Tätigkeit relevanten Fachrichtung
Auftragsausführung
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
Der eingesetzte Mitarbeiter muss über die erforderliche Qualifikation verfügen, um die beschriebenen Aufgaben eigenverantwortlich bearbeiten zu können. Hierfür ist der Nachweis der Sachkunde für Arbeiten bei der Sanierung von Gebäudeschadstoffen gemäß
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— DGUV 101-004;
— TRGS 519, 521, und 524 erforderlich.
Zudem ist seitens des Auftragnehmers für den Mitarbeiters, welcher für den Einsatz vorgesehen ist, folgende Nachweise zu erbringen:
— Abgeschlossenes Ingenieurstudium in einer für die ausgeschriebene Tätigkeit relevanten Fachrichtung und
— einschlägige Berufserfahrung (mindestens 5 Jahre) als Schadstoff-Sachverständiger mit den Kenntnissen über Verfahrensabläufe und Umsetzung.

Verfahren
Rechtsgrundlage: 32014L0024
Mindestzahl der Bewerber: 3
Höchstzahl der Bewerber: 4
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern:
Das Vergabeverfahren ist ein Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb gemäß § 17 der Vergabeverordnung. In der 1. Stufe (Auswahlphase mit Teilnahmewettbewerb) kann eine unbegrenzte Zahl an Bewerbern Teilnahmeanträge bis zur entsprechenden Teilnahmefrist, welche in der Bekanntmachung genannt wurde, einreichen.
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Für die Teilnahme an der 1. Stufe des Verfahrens ist vom Bewerber der beiliegende "Teilnahmeantrag (Stufe 1), Auswahlphase" zusammen mit den geforderten Anlagen vor Ablauf der Teilnahmefrist einzureichen.
Dieses zweistufige Verfahren dient dazu, aus dieser "unbegrenzten" Auswahl an Bewerbern der 1. Stufe eine für einen Wettbewerb angemessene Zahl geeigneter Bieter für die 2. Stufe (Angebotsphase) auszuwählen. Die Auswahl der Bieter erfolgt auf Basis der Auswertung der Eignungskriterien, die in den Ausschreibungsunterlagen zur Stufe 1 aufgeführt sind. Sofern genügend geeignete Bewerber zur Verfügung stehen, werden mindestens 3 bis maximal 4 Bieter ausgewählt. Bei gleicher Wertungskennzahl (Stufe 1) wird derjenige Bewerber für die Stufe 2 ausgewählt, der die höhere Anzahl an überprüfbaren Referenzen (siehe Eignungskriterium Nr. 1) nachgewiesen hat.
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Die ausgewählten Bieter werden in der 2. Stufe (Angebotsphase) aufgefordert, anhand von weiteren Ausschreibungs- und Vergabeunterlagen ein entsprechendes Angebot vor Ablauf der entsprechenden Angebotsfrist abzugeben. Ziel der 2. Stufe ist der Abschluss eines eindeutigen und hinreichend bestimmten Vertrages zur Erbringung der in den Ausschreibungsunterlagen beschriebenen Leistungen.
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Bitte reichen Sie in der ersten Stufe (Teilnahmewettbewerb) nicht das ausgefüllte Leistungsverzeichnis ein, dieses dient im TW nur zur Darstellung des zu vergebenden Auftrags!!!
Die Bewertung der endgültigen Angebote erfolgt anhand der Zuschlagskriterien der 2. Stufe, wobei das Angebot mit der höchsten Wertungskennzahl (Stufe 2) den Zuschlag erhält. Bei gleicher Wertungskennzahl wird der Zuschlag an denjenigen Bieter erteilt, der die höhere Anzahl an gewichteten Punkten in dem Kriterium 1 „Wirtschaftlichkeit" erreicht hat.
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Die Auswahl der Bieter erfolgt folgendermaßen.:
Eignungskriterien:
Die Anzahl der überprüfbaren Referenzen* für verschiedene Projekte in den letzten 3 Jahren, welche mit der zu vergebenden Leistung (d. h. Schadstoffbauftragter und Erstellung eines Schadstoffkatasters) vergleichbar sind wird im Rahmen der Eignungsprüfung des Teilnahmewettbewerbs mit 50 % gewichtet und folgendermaßen gewertet (siehe Dokument „5000041_Stufe1_Kriterien Eignungsprüfung_20-09-14.xlsx").:
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— 0-1 Referenz: 0 Punkte;
— 2-3 Referenzen: 1 Punkt;
— 4-5 Referenzen: 2 Punkte;
— 6-7 Referenzen: 3 Punkte;
— 8-9 Referenzen: 4 Punkte;
— Größer /gleich 10 Referenzen: 5 Punkte;
Die Anzahl ist im Formular „Abfrage zur Eignungsprüfung" anzugeben.
Anzahl der Mitarbeiter im eigenen Unternehmen, welche die geforderten Voraussetzungen an die ausgeschriebene Funktion des Schadstoffbeauftragten erfüllen wird im Rahmen der Eignungsprüfung des Teilnahmewettbewerbs mit 30 % gewichtet und folgendermaßen gewertet (siehe Dokument "5000041_Stufe1_Kriterien Eignungsprüfung_20-09-14.xlsx").:
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— 0-1 Mitarbeiter: 0 Punkte;
— 2-3 Mitarbeiter: 1 Punkt;
— 4-5 Mitarbeiter: 2 Punkte;
— 6-7 Mitarbeiter: 3 Punkte;
— 8-9 Mitarbeiter: 4 Punkte;
— Größer/gleich 10 Mitarbeiter: 5 Punkte
Der gemittelte Umsatz der letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre.wird im Rahmen der Eignungsprüfung des Teilnahmewettbewerbs mit 20 % gewichtet und folgendermaßen gewertet (siehe Dokument „5000041_Stufe1_Kriterien Eignungsprüfung_20-09-14.xlsx").:
— 0 % < x kleiner/gleich 50 %: 0 Punkte;
— 50 % < x kleiner/gleich 150 %: 1 Punkt;
— 150 % < x kleiner/gleich 200 %: 2 Punkte;
— 200 % < x kleiner/gleich 250 %: 3 Punkte;
— 250 % < x kleiner/gleich 300 %: 4 Punkte;
— 300 % < x 5 Punkte;
Die Summe ist im Formular „Abfrage zur Eignungsprüfung" anzugeben.
Erläuterung zu diesem Punkt: x = Verhältnis aus Umsatz(1) zu geschätztem Auftragswert pro Jahr (2)
1. Umsatz hier im Sinne der Beschreibung des Eignungskriteriums (siehe Spalte 2 des Dokumentes „5000041_Stufe1_Kriterien Eignungsprüfung_20-09-14.xlsx"),
2. Der geschätzte Auftragswert pro Jahr ist dem AG bekannt und wurde im Vergabeverfahren dokumentiert. Der Wert wird den Bietern nicht offengelegt.
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 10:00
Datum der Absendung der Aufforderungen: 2020-11-11 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️

Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
Kontaktperson: Vergabestelle
Dokumente URL: https://www.evergabe.nrw.de/VMPSatellite/notice/CXS0YYJYD4H/documents 🌏

Referenz
Zusätzliche Informationen
Die in diesen Vergabeunterlagen enthaltenen Informationen sind soweit schutzrechtsfähig und soweit sie nicht Informationen Dritter enthalten Eigentum der Vergabestelle. Verwertung, Kopie sowie Weitergabe der Vergabeunterlagen sind nur im Rahmen der Erstellung eines Angebotes und nur durch das die Vergabeunterlagen anfordernde Unternehmen zulässig. Einer darüber hinausgehenden Weitergabe und insbesondere der Verkauf von Vergabeunterlagen an Dritte gleich zu welchem Zweck sind nicht gestattet.
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Sollten Sie die Vergabeunterlagen nicht direkt von der Vergabestelle bzw. über den Vergabemarktplatz des Landes NRW erhalten haben, sondern über Dienstleister oder beauftragte Dritte wird Ihnen eine Registrierung auf dem Vergabemarktplatz des Landes NRW und eine Teilnahme über v. g. Vergabemarktplatz empfohlen. Vergabeunterlagen können geändert oder ergänzt werden, die Bieterkommunikation, die i. d. R. als einziges Kommunikationsmittel zugelassen ist, kann erläuternde Hinweise erhalten.
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Einen verbindlichen und jeweils aktuellen Stand der Informationen zu diesem Vergabeverfahren finden Sie im Regelfall nur auf dem Vergabemarktplatz des Landes NRW.
Für den Fall, dass der Auftragnehmer vor vollständiger Leistungserbringung wegen Kündigung oder Insolvenz ausfällt, behält sich der Auftraggeber vor, die verbleibenden Arbeiten den übrigen Bietern in der Reihenfolge des Ausschreibungsergebnisses anzutragen (§ 132 Abs. 2 Nr. 1 GWB)
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Jegliche Kommunikation zw. Bieter und AG soll über die vergabe.nrw-Nachrichtenfunktion erfolgen
Bekanntmachungs-ID: CXS0YYJYD4H

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Rheinland
Postanschrift: Zeughausstr. 2 - 10
Postort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 2211473116 📞
E-Mail: vergabekammer@bezregkoeln.nrw.de 📧
Fax: +49 2211472889 📠
Internetadresse: http://www.bezreg-koeln.de 🌏
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
§ 160 GWB Einleitung, Antrag
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
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(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 GWB Absatz 2 bleibt unberührt,
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2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
Für Mediationsverfahren zuständige Stelle
Wie: Körper überprüfen
Quelle: OJS 2020/S 194-469215 (2020-10-01)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2021-02-16)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Gesamtwert des Auftrags: 0.01 EUR 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge

Verfahren
Angebotsart: Entfällt

Referenz
Daten
Absendedatum: 2021-02-16 📅
Veröffentlichungsdatum: 2021-02-19 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2021/S 035-087568
Verweist auf Bekanntmachung: 2020/S 194-469215
ABl. S-Ausgabe: 35
Zusätzliche Informationen
Bekanntmachungs-ID: CXS0YYJYDLC

Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
— Schadstoffkataster.
Zentrale Aufgabe des Schadstoffbeauftragten ist die Entwicklung, Erstellung und laufende Aktualisierung eines geeigneten Schadstoffkatasters (inkl. der Erstellung von Dokumentationsunterlagen und einer geeigneten Bedienungsanleitung) für das Hauptgebäude der Uniklinik und den zugehörigen Nebengebäuden, inkl. den Gebäuden des Franziskushospitals, Medizinisch Theoretische Institute (MTI), Medizinisch Technisches Zentrum (MTZ) und den Schwesternwohnheimen usw. (siehe Anlage 1 „Gebäudeübersicht Bestandsübersicht Baujahr vor 2000“ und Anlage 2 „Gebäudeübersicht Lageplan01 Baujahr vor 2000“). Die Ausgestaltung des Schadstoffkatasters ist hierbei mit dem Ansprechpartner des Auftraggebers im Detail abzustimmen.
Mehr anzeigen
Das zu entwickelnde Schadstoffkataster soll die bestehenden Erkenntnisse bisheriger Schadstoffsanierungsmaßnahmen übersichtlich und in digitaler Form zusammenfassen. Ein geeignetes Schadstoffkataster soll zudem mit marktgängiger Software („Standardsoftware“) erstellt werden, so dass das finale Schadstoffkataster nach Übergabe an den Auftraggeber in digitaler Form von diesem dauerhaft selbständig bearbeitet und genutzt werden kann, ohne dass dieser zu diesem Zweck Lizenzen für eine Spezialsoftware erwerben muss. Das Schadstoffkataster könnte hierbei beispielsweise datenbankbasiert sein und zum besseren Verständnis sowie zur leichteren Zuordnung mit bestehenden CAD-Plänen verknüpft sein. Die geplante Umsetzung und Ausgestaltung des Schadstoffkatasters ist dem Ansprechpartner des Auftraggebers im Detail vorzustellen und mit diesem abzustimmen.
Mehr anzeigen
Bei Auftragsende ist das final abgestimmte Schadstoffkataster an den Auftraggeber zusammen mit der gesammelten Dokumentation und einer abgestimmten und geeigneten Bedienungsanleitung des Schadstoffkatasters in Form einer textlichen Beschreibung einfach digital auf einem Datenträger und in Papierform, zu übergeben.
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— Beratung und Koordination.
— Verfahrens- und Arbeitsanweisungen.
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort:
— Universitätsklinikum Aachen AöR, Pauwelsstr. 30, 52074 Aachen,
— Uniklinik RWTH Aachen Franziskus, Morillenhang 27, 52074 Aachen,
— Medizinisch Theoretische Institute (MTI) ,Wendlingweg 2, 52074 Aachen,
— Medizinisch Technisches Zentrum (MTZ), Pauwelsstraße 19, 52074 Aachen,
— Schwesternwohnheim, Kullenhofstraße, 52074 Aachen.

Verfahren
Vergabekriterien
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Qualität
Qualitätskriterium (Gewichtung): 40
Preis (Gewichtung): 60.00

Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2021-02-16 📅
Name: Wessling GmbH
Postanschrift: Oststr. 7
Postort: Altenberge
Postleitzahl: 48341
Land: Deutschland 🇩🇪
Steinfurt 🏙️
Gesamtwert des Auftrags: 0.01 EUR 💰
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 1

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Postanschrift: Zeughausstr. 2-10
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 GWB Absatz 2 bleibt unberührt,
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2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Quelle: OJS 2021/S 035-087568 (2021-02-16)