Planungsleistungen Erstellung Schadstoffgutachten und Schadstoffmanagement
Sanierung und Modernisierung der Sekundarschule „Bosseschule“ in Quedlinburg.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2020-06-11.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2020-05-08.
Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Schadstoffgutachten/Schadstoffmanagement
EU-LÖ 077/20
Produkte/Dienstleistungen: Schadstoffrückverfolgung und -überwachung und Sanierung📦
Kurze Beschreibung:
“Planungsleistungen Erstellung Schadstoffgutachten und Schadstoffmanagement
Sanierung und Modernisierung der Sekundarschule „Bosseschule“ in Quedlinburg.”
1️⃣
Ort der Leistung: Harz🏙️
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Sekundarschule „Bosseschule“
Schulstraße 2
06484 Quedlinburg
Beschreibung der Beschaffung:
“Planungsleistungen Erstellung Schadstoffgutachten und Schadstoffmanagement
Sanierung und Modernisierung der Sekundarschule „Bosseschule“ in Quedlinburg
Der...”
Beschreibung der Beschaffung
Planungsleistungen Erstellung Schadstoffgutachten und Schadstoffmanagement
Sanierung und Modernisierung der Sekundarschule „Bosseschule“ in Quedlinburg
Der derzeitige Schulkomplex besteht aus einem Schulgebäude, einem neuen Sporthallengebäude, einem stark sanierungsbedürftigen Nebengebäude (bisheriges Hausmeisterhaus) und einem im Wesentlichen in 2 Bereiche aufgeteilten Schulhof. Bei dem Schulgebäude (Haus 1) handelt es sich um ein in den Jahren 1891 bis 1892 erbautes Massivgebäude, welches zwischenzeitlich teilweise Modernisierungen erfahren hat. Das Schulgebäude ist als Einzeldenkmal ausgewiesen.
Der Auftraggeber stellt für das oben genannte Objekt einen Antrag auf Förderung nach Kapitel 2 des Kommunalinvestitionsförderungsgesetzes.
Auf Grund des Gebäudealters, des baulichen sowie technischen Zustandes, sowie des Instandhaltungsrückstaus ist eine Gesamtsanierung des Schulgebäudes und die Umsetzung eines modernen, auf die Zukunft ausgerichteten, Schulkonzeptes erforderlich.
Nachfolgende Sanierungsmaßnahmen sind u. a. vorgesehen:
— Anpassung des Gebäudes an öffentlich-rechtliche Vorschriften (u. a. Energetik und Akustik);
— Beseitigung brandschutztechnischer Mängel;
— Erneuerung der Elektro- und Heizungsinstallation;
— Ein- bzw. Anbau Fahrstuhl;
— Neugestaltung des ehemaligen Eingangsbereiches;
— Neugestaltung der Außenanlagen.
Mehr anzeigen Vergabekriterien
Preis
Dauer
Datum des Beginns: 2020-07-13 📅
Datum des Endes: 2022-12-31 📅
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen: Siehe Aufforderung zur Angebotsabgabe, Punkt c).
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2020-06-11
10:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Das Angebot muss gültig sein bis: 2020-07-15 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2020-06-11
10:10 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote (Ort): Siehe Auftraggeber
Bedingungen für die Öffnung der Angebote (Informationen über die befugten Personen und das Öffnungsverfahren): Rein elektronisches Verfahren
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Landesverwaltungsamt Sachsen Anhalt
Postanschrift: Ernst Kamith Straße 2
Postort: Halle (Saale)
Postleitzahl: 06112
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 345-5410📞 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, wenn Verstoß nicht rechtzeitig gerügt wurde.
1. Allgemeine Rügepflicht: Unternehmen/Bewerber müssen ihnen positiv...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, wenn Verstoß nicht rechtzeitig gerügt wurde.
1. Allgemeine Rügepflicht: Unternehmen/Bewerber müssen ihnen positiv bekannte Verstößen „unverzüglich“ (§121 BGB ohne schuldhaftes Zögern) rügen.
2. Erweiterte Rügepflicht der Unternehmen/Bewerber: Verstöße, die aufgrund der Ausschreibung erkennbar sind, bis zum Ende der Angebotsabgabefrist oder der Bewerbunggerügt werden.
– Rüge gegenüber der Ausschreibenden – Verstoß benennen und Beseitigung Verlangen.
Falls Rüge erfolglos bleibt, Anliegen nicht abgeholfen wird:
Nachprüfungsantrag ist innerhalb 15 Tage nach Eingang der Mitteilung der Ablehnung der Ausschreibenden zulässig.
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Quelle: OJS 2020/S 091-217447 (2020-05-08)