Schadstoffsammlung und Entsorgung im Landkreis Cuxhaven in 2 Losen

Landkreis Cuxhaven

Ausrüstung der Schadstoffannahmestelle Heeßel und Entsorgung anfallenden gefährlichen Abfälle, sowie Durchführung der mobilen Schadstoffsammlung und Entsorgung der gesammelten gefährlichen Abfälle.

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2020-03-03. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2020-01-28.

Anbieter

Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2020-01-28 Auftragsbekanntmachung
2020-05-07 Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Auftragsbekanntmachung (2020-01-28)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Dienstleistungen im Zusammenhang mit radioaktiven, giftigen, medizinischen und gefährlichen Abfällen
Kurze Beschreibung:
Ausrüstung der Schadstoffannahmestelle Heeßel und Entsorgung anfallenden gefährlichen Abfälle, sowie Durchführung der mobilen Schadstoffsammlung und Entsorgung der gesammelten gefährlichen Abfälle.
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Dienstleistungen im Zusammenhang mit radioaktiven, giftigen, medizinischen und gefährlichen Abfällen 📦
Zusätzlicher CPV-Code: Dienstleistungen im Zusammenhang mit radioaktiven, giftigen, medizinischen und gefährlichen Abfällen 📦
Ort der Leistung
NUTS-Region: Cuxhaven 🏙️

Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Niedrigster Preis

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Regional- oder Kommunalbehörde
Name des öffentlichen Auftraggebers: Landkreis Cuxhaven
Postanschrift: Vincent-Lübeck-Str. 2
Postleitzahl: 27474
Postort: Cuxhaven
Kontakt
Internetadresse: http://www.landkreis-cuxhaven.de 🌏
E-Mail: vergabestelle@landkreis-cuxhaven.de 📧
Telefon: +49 4721/662543 📞
URL der Dokumente: https://www.subreport.de/E41246622 🌏

Referenz
Daten
Absendedatum: 2020-01-28 📅
Einreichungsfrist: 2020-03-03 📅
Veröffentlichungsdatum: 2020-01-30 📅
Datum des Beginns: 2021-01-01 📅
Datum des Endes: 2023-12-31 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2020/S 021-046287
ABl. S-Ausgabe: 21
Zusätzliche Informationen
Nur Vertreter des Auftraggebers.

Objekt
Umfang der Beschaffung
Höchstzahl der Lose pro Bieter: 2
Bezeichnung des Loses: Schadstoffsammlung und Entsorgung im Landkreis Cuxhaven in 2 Losen
Losnummer: 1
Kurze Beschreibung:
Ausrüstung der Schadstoffannahmestelle Heeßel und Entsorgung der anfallenden gefährlichen Abfälle.
Losnummer: 2
Kurze Beschreibung:
Mobile Schadstoffsammlung und Entsorgung der entgegengenommenen gefährlichen Abfälle im Gebiet des Landkreises Cuxhaven ohne Stadt Cuxhaven.
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort:
Abfallverwertungsstation Heeßel, Schadstoffannahmestelle
Scheepsweg an der B495
21745 Hemmoor
Kreisgebiet des Landkreises Cuxhaven ohne Stadt Cuxhaven.

Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Technische und berufliche Fähigkeiten: Nachweis der Zertifizierung als Entsorgungsfachbetrieb.
Auftragsausführung
Bedingungen für die Vertragserfüllung: Siehe Vergabeunterlagen.

Verfahren
Rechtsgrundlage: 32014L0024
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 10:00
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2020-04-15 📅
Datum der Angebotseröffnung: 2020-03-03 📅
Zeitpunkt der Angebotseröffnung: 10:00
Ort des Eröffnungstermins: Anschrift siehe Nr. I.1).
Zusätzliche Informationen: Nur Vertreter des Auftraggebers.

Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
Internetadresse: www.landkreis-cuxhaven.de 🌏
Dokumente URL: https://www.subreport.de/E41246622 🌏

Referenz
Zusätzliche Informationen
Keine

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Niedersachsen beim Nds. Ministerium für Wirtschaft, Arbeit, Verkehrund Digitalisierung
Postanschrift: Auf der Hude 2
Postort: Lüneburg
Postleitzahl: 21339
Land: Deutschland 🇩🇪
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Es gelten die Bestimmungen des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB). Hinsichtlich der Einleitung von Nachprüfungsverfahren wird auf § 160 Abs. 3 GWB verwiesen. Dieser lautet:
1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein;
2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriftengeltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht;
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3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
a) Der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
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b) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
c) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
d) Mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Hinsichtlich der Information nicht berücksichtigter Bieter gelten die §§ 134, 135 GWB.
Insbesondere gillt: Bieter deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor dem Zuschlag gem. § 134 GWB darüber informiert. Dies gilt auch für Bieter, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagserteilung an die betroffenen Bieter ergangen ist. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung dieser Informationen durch den Auftraggeber oder Konzessionsgeber geschlossen werden; bei Übermittlung auf elektronischem Wege beträgt diese Frist 10 Kalendertage.
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Quelle: OJS 2020/S 021-046287 (2020-01-28)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2020-05-07)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Gesamtwert des Auftrags: 1 EUR 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge

Verfahren
Angebotsart: Entfällt

Referenz
Daten
Absendedatum: 2020-05-07 📅
Veröffentlichungsdatum: 2020-05-11 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2020/S 091-217715
Verweist auf Bekanntmachung: 2020/S 021-046287
ABl. S-Ausgabe: 91

Objekt
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort:
Abfallverwertungsstation Heeßel
Schadstoffannahmestelle
Kreisgebiet des Landkreises Cuxhaven ohne Stadt Cuxhaven

Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2020-04-28 📅
Name: Karl Meyer Umweltdienste Hamburg GmbH & Co. KG
Postanschrift: Ellerholzweg 18-28
Postort: Hamburg
Postleitzahl: 21107
Land: Deutschland 🇩🇪
Hamburg 🏙️
Gesamtwert des Auftrags: 1 EUR 💰
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 1

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzessionhat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriftengeltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht;
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Quelle: OJS 2020/S 091-217715 (2020-05-07)