Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
11. Referenzen über die abgeschlossene (= fertiggestellte) Ausführung von Leistungen, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind und deren Fertigstellungszeitpunkt (= Abnahme) im aktuellen Jahr, vor dem Zeitpunkt der Bekanntmachung, oder in den letzten 5 vorhergehenden Kalenderjahren liegt. Zu den Referenzen sind folgende Angaben erforderlich: Auftraggeber, Ansprechpartner des AG mit Telefonnummer und E-Mail-Adresse, Ort der Ausführung, Vertragsverhältnis, Beschreibung mit Art und Umfang der erbrachten Leistung, Ausführungszeitraum und Auftragswert (netto) pro Jahr.
Spezielle Anforderungen an die Referenzen:
— langjährige Erfahrung in der Anzeigenschaltung und im Personalmarketing im Großraum München und darüber hinaus;
— Erfahrung in der Stellenvermarktung in den für die SWM relevanten, Zielgruppen;
— ausgezeichnete Kontakte zu den marktführenden Job-Portalen und Online-Kanälen;
— hohes Dienstleistungsverständnis und Beratungskompetenz;
— Breiter Kundenstamm, Liste mit mind. 5 Referenzkunden, die in Unternehmensgröße und Betätigungsfeldern mit den SWM zumindest teilweise vergleichbar sind (z. B. Versorgungsbetriebe, Verkehrsbetriebe, Betriebe d. kommunalen Infrastruktur, Mischkonzerne, o. ä,
— Inhaltliche Spezialisierung, inkl. Beispiele und Best Practises;
— Übersicht über die Portale/Kanäle, mit denen eine Zusammenarbeit bereits besteht.
12. Personelle Ausstattung: Zahl der im Unternehmen in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte, gegliedert nach Qualifikationen (Ausbildung, Fachrichtung) mit extra ausgewiesenem technischen Leitungspersonal
13. Technischen Ausrüstung, die für die Ausführung der Leistung zur Verfügung steht, spezielle Anforderung an die technische Ausrüstung:
Datenübertragung via API-Schnittstelle,
14. Nennung und Nachweis für den Fall der Eignungsleihe durch die Kapazitäten anderer Unternehmen
Ausländische Unternehmen, in deren Herkunftsland die geforderten Nachweise nicht erhältlich sind, können vergleichbare Bescheinigungen der zuständigen Behörden oder Stellen ihres Herkunftslandes unter Beifügung einer amtlich beglaubigten oder von einem öffentlich bestellten oder beeidigten Übersetzer oder Dolmetscher angefertigten Übersetzung in die deutsche Sprache vorlegen.