Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen
— Vollständig ausgefüllte Bietereigenerklärung, oder alternativ:
— Erklärungen die den Vorgaben der Bietereigenerklärung entsprechen mit folgenden Einzelangaben:
—— Erklärung, dass über das Vermögen des Unternehmens kein Insolvenzverfahren eröffnet, beantragt oder mangels Masse abgelehnt worden ist;
—— Erklärung, dass sich das Unternehmen nicht in Liquidation befindet;
—— Erklärung, dass für das Unternehmen keine Eintragung im Gewerbezentralregister verzeichnet ist;
—— Erklärung, dass für das Unternehmen kein Verfahren anhängig ist, das zu einer Eintragung im Gewerbezentralregister führen kann;
—— Erklärung, dass für das Unternehmen kein Verfahren zu erwarten ist, das zu einer Eintragung im Gewerbezentralregister führen kann;
—— Erklärung, dass das Unternehmen sein Gewerbe ordnungsgemäß angemeldet hat;
—— Erklärung, dass das Unternehmen bei der Ausführung öffentlicher Aufträge nicht gegen geltende umwelt-,sozial- oder arbeitsrechtliche Verpflichtungen verstoßen hat;
—— Erklärung, dass das Unternehmen seinen Pflichten zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur gesetzlichen Sozialversicherung nachgekommen ist;
—— Erklärung zur Kartellrechtlichen Compliance und Korruptionsprävention;
—— Erklärung, dass das Unternehmen bei der Ausführung früherer Auftrags- oder Konzessionsverträge der Deutschen Bahn keine Aufträge mangelhaft ausgeführt hat;
—— Erklärung, dass das Unternehmen in Bezug auf Ausschlussgründe gemäß §§ 123 f. GWB oder § 122 GWB keine Täuschung und keine Auskünfte zurückbehalten hat.
Das Unternehmen war stets in der Lage die geforderten Nachweise zu übermitteln:
—— Erklärung, dass das Unternehmen zu keinem Zeitpunkt in einem Vergabeverfahren der Deutschen Bahn AG versucht hat die Entscheidungsfindung zu beeinflussen.
Versucht hat, vertrauliche Informationen zu erhalten oder irreführende Informationen übermittelt hat;
—— Erklärung, dass das Unternehmen keine schweren Verfehlungen gemäß § 124 Abs. 1 Nr. 3 GWB begannen hat;
—— Erklärung, dass das Unternehmen keine Kenntnis davon hat, dass eine Person die dem Unternehmen zuzurechnen ist rechtskräftig wegen eines Tatbestandes
Nach § 123 Abs. 1 Nr. 1 bis 10 GWB verurteilt ist eine Geldbuße im Sinne des § 30 OWiG gegen das Unternehmen wegen einer der in § 123 Abs 1 Nr. 1 bis 10 GWB
Genannten Tatbestände rechtskräftig festgesetzt wurde;
—— Eigenerklärung zum DB Verhaltenskodex;
—— Erklärung, dass das Unternehmen den Beschäftigten oder eingesetzten Leiharbeitern bei der Ausführung der Leistung das Arbeitnehmer-Entsendegesetz – AentG das Mindestlohngesetz – MiLoG sonstige geltende Regelungen allgemein verbindlich geltende tarifliche Bestimmungen über Mindestentgelte einhält;
—— Erklärung, dass das Unternehmer die Verpflichtungen zum Entsendegesetz, Mindestlohngesetz etc. auf beauftragte Nachunternehmen überträgt.
Alle Eigenerklärungen müssen rechtsgültig unterschrieben und mit Firmenstempel versehen sein.