Einbau der Gebäudeleittechnik/Gebäudeautomation im Schloss Sachsenburg:
— Lieferung und Einbau einer GLT-Anlage;
— Lieferung + Verlegung aller notwendigen Kabel und Leitungen.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2020-08-11.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2020-07-17.
Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Schloss Sachsenburg — Gebäudeautomation — VE33
2020/21040/VE33
Produkte/Dienstleistungen: Gebäude von besonderer historischer oder architektonischer Bedeutung📦
Kurze Beschreibung:
“Einbau der Gebäudeleittechnik/Gebäudeautomation im Schloss Sachsenburg:
— Lieferung und Einbau einer GLT-Anlage;
— Lieferung + Verlegung aller notwendigen...”
Kurze Beschreibung
Einbau der Gebäudeleittechnik/Gebäudeautomation im Schloss Sachsenburg:
— Lieferung und Einbau einer GLT-Anlage;
— Lieferung + Verlegung aller notwendigen Kabel und Leitungen.
Die Denkmalsicherung sowie die Wiedernutzbarmachung des Schlosses werden durch umfassende Sanierungsmaßnahmen an Dach, Fassade und Innenräumen umgesetzt. Die Technische Gebäudeausstattung wurde zurück gebaut und wird im Rahmen der Baumaßnahme nach heutigem Stand der Technik integriert.
Im hier beschriebenen Los 33 sind im Wesentlichen folgende Arbeiten auszuführen:
— Einbau einer DDC-Station inkl. Schaltschrank für haustechnische Anlagen;
— Einbau eines Bedien-PC inkl. Software mit Fernzugriff;
— Einbau von 12 St. Raumfühlern;
— Einbau von 12 St. Raumbediengeräten;
— Einbau von 3 St. Mischventilen inkl. Antrieb;
— Einbau von 3 St. Wärmemengenzählern;
— Einbau von 12 St. Zonenventilen;
— ca. 2 800 m Verkabelung.
Das Gebäude steht unter Denkmalschutz.
Mehr anzeigen Vergabekriterien
Preis
Dauer
Datum des Beginns: 2020-10-23 📅
Datum des Endes: 2021-11-30 📅
Informationen über Varianten
Es werden Varianten akzeptiert ✅ Beschreibung
Zusätzliche Informationen:
“Gemäß VOB/B, Abschlagszahlungen nach geprüften Aufmaßunterlagen und zu vereinbarendem Zahlungsplan.”
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen: Entfällt
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien: Entfällt
Bedingungen für die Teilnahme
Entfällt
Technische und berufliche Fähigkeiten
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien: Entfällt
Bedingungen für die Teilnahme
Bedingungen für die Teilnahme (technische und berufliche Fähigkeiten): Entfällt
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren
Administrative Informationen
Frühere Veröffentlichungen zu diesem Verfahren: 2020/S 093-221200
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2020-08-11
12:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Das Angebot muss gültig sein bis: 2020-09-30 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2020-08-11
12:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote (Ort): EVergabe.de
Bedingungen für die Öffnung der Angebote (Informationen über die befugten Personen und das Öffnungsverfahren):
“Nur Vertreter des Auftraggebers. Bieter und deren Vertreter sind nicht zugelassen.”
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer des Freistaates Sachsen bei der Landesdirektion Sachsen
Postanschrift: Braustraße 2
Postort: Leipzig
Postleitzahl: 04107
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: post@lds.sachsen.de📧 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen § 160 Einleitung, Antrag:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein,
(2)...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen § 160 Einleitung, Antrag:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein,
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriftengeltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht,
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) Der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) Mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
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Quelle: OJS 2020/S 140-343726 (2020-07-17)