Schornsteinfegerleistungen

Neubrandenburger Wohnungsgesellschaft mbH

Durchführung von Schornsteinfegerleistungen und Übertragung von Eigentümerpflichten gemäß Schornsteinfeger Handwerksgesetz inklusive Instandsetzung.

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2020-07-08. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2020-05-06.

Anbieter

Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2020-05-06 Auftragsbekanntmachung
2020-10-06 Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Auftragsbekanntmachung (2020-05-06)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Reparatur und Wartung von Einrichtungen in Gebäuden
Kurze Beschreibung:
Durchführung von Schornsteinfegerleistungen und Übertragung von Eigentümerpflichten gemäß Schornsteinfeger Handwerksgesetz inklusive Instandsetzung.
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Reparatur und Wartung von Einrichtungen in Gebäuden 📦
Zusätzlicher CPV-Code: Reparatur und Wartung von Einrichtungen in Gebäuden 📦
Ort der Leistung
NUTS-Region: Deutschland 🏙️

Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Niedrigster Preis

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Sonstiges
Name des öffentlichen Auftraggebers: Neubrandenburger Wohnungsgesellschaft mbH
Postanschrift: Heidenstr. 6
Postleitzahl: 17034
Postort: Neubrandenburg
Kontakt
Internetadresse: http://www.neuwoges.de 🌏
E-Mail: ausschreibung@neuwoges.de 📧
Telefon: +49 395/4501-170 📞
URL der Dokumente: https://portal.evergabemv.de/E99462847 🌏
URL der Teilnahme: https://portal.evergabemv.de/E99462847 🌏

Referenz
Daten
Absendedatum: 2020-05-06 📅
Einreichungsfrist: 2020-07-08 📅
Veröffentlichungsdatum: 2020-05-11 📅
Datum des Beginns: 2021-01-01 📅
Datum des Endes: 2024-12-31 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2020/S 091-217243
ABl. S-Ausgabe: 91
Zusätzliche Informationen
Die gesamte Kommunikation ist ausschließlich über die Vergabeplattform Subreport zu führen, Angabe im Betreff:„[02/20_VST]“. Telefonische Anfragen werden nicht bearbeitet. Rückfragen zu den Vergabeunterlagen sind nur bis zu 6 Tagen vor dem Öffnungstermin zulässig. Danach gestellte Anfragen, die eine Änderung der Vergabeunterlagen nach sich ziehen, werden nicht berücksichtigt. Die Angebote sind elektronisch in Textform über die Vergabeplattform Subreport einzureichen. Als Angebotssumme im Formblatt 633 ist die Gesamtsumme aus Arbeitswert und Kosten für das Ausfüllen und Weiterleiten der Formblätter für 4 Jahre zu benennen. Die Unterlagen sind vollständig einzureichen. Inhaltliche Änderungen sind nicht zulässig. Eigene Vertragsbedingungen des Bieters dürfen dem Angebot nicht zugrunde gelegt werden. Bitte beachten: Um einen eventuellen Ausschluss des Angebotes zu vermeiden, legen Sie bitte die geforderten Nachweise und Erklärungen dem Angebot unbedingt vollständig bei. Bedingungen zur Ermittlung desjenigen Loses, für die ein Bieter den Zuschlag erhält, falls sein Angebot in beiden Losen das wirtschaftlichste ist: Der Bieter erhält den Zuschlag auf das wirtschaftlich interessantere Los mit dem höheren Bestand, also für Los 1 Süd/Ost. Für Los 2 Mitte/Süd rückt der Zweitplatzierte nach. Die Bildung von Bewerber-/Bietergemeinschaften (nachfolgend: „Bietergemeinschaft(en)“ [BG], im Auftragsfalle Arbeitsgemeinschaft(en) [AG]) ist zulässig. BG müssen sich bereits als solche bewerben. Die nachträgliche Bildung ist grundsätzlich nicht möglich. Die BG hat mit dem Angebot eine von allen Mitgliedern rechtsverbindlich unterschriebene Erklärung abzugeben, — in der die Bildung einer AG im Auftragsfall erklärt ist; — in der alle Mitglieder aufgeführt sind und eines der Mitglieder als bevollmächtigter Vertreter für den Abschluss und die Durchführung des Vertrages bezeichnet ist; — in der bestätigt wird, dass der bevollmächtigte Vertreter alle Mitglieder der BG/AG gegenüber dem Auftraggeber rechtsverbindlich vertritt; — in der erklärt wird, dass alle Mitglieder für die Erfüllung des Vertrages gesamtschuldnerisch haften; — in der angegeben wird, welches Mitglied welche Leistungen ausführt. Weiter ist in einer kurzen Begründung (Form: Eigenerklärung) anzugeben, aus welchem (kaufmännischen oder technischen) Grund eine BG eingegangen wird. Es ist grundsätzlich nicht zulässig, dass ein Mitglied einer BG parallel ein eigenes Angebot abgibt bzw. parallel an einer anderen BG teilnimmt.
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Objekt
Umfang der Beschaffung
Höchstzahl der Lose pro Bieter: 1
Bezeichnung des Loses: Neubrandenburg Süd/Ost
Losnummer: 1
Kurze Beschreibung:
Gegenstand der Beschaffung ist die Durchführung von Schornsteinfegerleistungen und Übertragung von Eigentümerpflichten gemäß Schornsteinfeger Handwerksgesetz sowie die Instandsetzung im Bestand der Neubrandenburger Wohnungsgesellschaft mbH für die Bereiche Neubrandenburg Ost und Süd (siehe Bestandliste für Los 1). Die Einzelheiten sind dem Mustervertrag zu entnehmen, der nach dem Abschluss des Ausschreibungsverfahrens unterzeichnet werden muss.
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Beschreibung der Verlängerungen:
Er verlängert sich jeweils um 1 Jahr, sofern er nicht 3 Monate vor Ablauf der Vertragsdauer schriftlich gekündigt wird.
Bezeichnung des Loses: Neubrandenburg Mitte, Nord
Losnummer: 2
Kurze Beschreibung:
Gegenstand der Beschaffung ist die Durchführung von Schornsteinfegerleistungen und Übertragung von Eigentümerpflichten gemäß Schornsteinfeger Handwerksgesetz sowie die Instandsetzung im Bestand der Neubrandenburger Wohnungsgesellschaft mbH für die Bereiche Neubrandenburg West und Nord (siehe Bestandliste für Los 2). Die Einzelheiten sind dem Mustervertrag zu entnehmen, der nach dem Abschluss des Ausschreibungsverfahrens unterzeichnet werden muss.
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Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Neubrandenburg

Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
1. Nachweis Eintragung Handwerksrolle Schornsteinfegerhandwerk,
2. Nachweis, dass die Anforderungen für eine grenzüberschreitende Erbringung von Dienstleistungen auf Grund einer Rechtsverordnung nach § 9 Abs. 1 HwO erfüllt sind.
3. Eignungserklärung (Formblatt 124_LD),
4. ggf. Bewerbergemeinschaftserklärung, aus der die Mitglieder der Bewerber-/Bietergemeinschaft, die Absicht ihres Zusammenschlusses zu einer Arbeitsgemeinschaft im Auftragsfall und der bevollmächtigte Vertreter hervorgehen (Formblatt 234)
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
Erklärung über den Gesamtumsatz für die letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre.
Technische und berufliche Fähigkeiten: Mind. 3 Referenzen eines vergleichbaren Auftrages aus den letzten 5 Jahren.
Informationen über einen bestimmten Beruf: Services
Verweis auf einschlägige Rechts- oder Verwaltungsvorschriften: § 1 HwO i.V.m. Nr. 12 Anlage A
Auftragsausführung
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
a) Die Verhandlungen, die Abwicklung der Leistungsbeziehung und das Erbringen der Dienstleistung erfolgen in deutscher Sprache.
b) Die Vorgaben des Landesrechts (z. B. Gesetz über die Vergabe öffentlicher Aufträge in Mecklenburg-Vorpommern [Vergabegesetz Mecklenburg-Vorpommern - VgG M-V] müssen erfüllt werden.
c) Die Datensicherung muss entsprechend der DSGVO erfolgen.

Verfahren
Rechtsgrundlage: 32014L0024
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 12:00
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2020-08-07 📅
Datum der Angebotseröffnung: 2020-07-08 📅
Zeitpunkt der Angebotseröffnung: 15:00

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Andere Art des öffentlichen Auftraggebers: Kommunale Unternehmen
Kontakt
Internetadresse: www.neuwoges.de 🌏
Dokumente URL: https://portal.evergabemv.de/E99462847 🌏
Internetadresse: https://portal.evergabemv.de/E99462847 🌏

Referenz
Zusätzliche Informationen
Die gesamte Kommunikation ist ausschließlich über die Vergabeplattform Subreport zu führen, Angabe im Betreff:„[02/20_VST]“.
Telefonische Anfragen werden nicht bearbeitet. Rückfragen zu den Vergabeunterlagen sind nur bis zu 6 Tagen vor dem Öffnungstermin zulässig. Danach gestellte Anfragen, die eine Änderung der Vergabeunterlagen nach sich ziehen, werden nicht berücksichtigt.
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Die Angebote sind elektronisch in Textform über die Vergabeplattform Subreport einzureichen. Als Angebotssumme im Formblatt 633 ist die Gesamtsumme aus Arbeitswert und Kosten für das Ausfüllen und Weiterleiten der Formblätter für 4 Jahre zu benennen.
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Die Unterlagen sind vollständig einzureichen. Inhaltliche Änderungen sind nicht zulässig. Eigene Vertragsbedingungen des Bieters dürfen dem Angebot nicht zugrunde gelegt werden.
Bitte beachten: Um einen eventuellen Ausschluss des Angebotes zu vermeiden, legen Sie bitte die geforderten Nachweise und Erklärungen dem Angebot unbedingt vollständig bei.
Bedingungen zur Ermittlung desjenigen Loses, für die ein Bieter den Zuschlag erhält, falls sein Angebot in beiden Losen das wirtschaftlichste ist: Der Bieter erhält den Zuschlag auf das wirtschaftlich interessantere Los mit dem höheren Bestand, also für Los 1 Süd/Ost. Für Los 2 Mitte/Süd rückt der Zweitplatzierte nach.
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Die Bildung von Bewerber-/Bietergemeinschaften (nachfolgend: „Bietergemeinschaft(en)“ [BG], im Auftragsfalle Arbeitsgemeinschaft(en) [AG]) ist zulässig. BG müssen sich bereits als solche bewerben. Die nachträgliche Bildung ist grundsätzlich nicht möglich. Die BG hat mit dem Angebot eine von allen Mitgliedern rechtsverbindlich unterschriebene Erklärung abzugeben,
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— in der die Bildung einer AG im Auftragsfall erklärt ist;
— in der alle Mitglieder aufgeführt sind und eines der Mitglieder als bevollmächtigter Vertreter für den Abschluss und die Durchführung des Vertrages bezeichnet ist;
— in der bestätigt wird, dass der bevollmächtigte Vertreter alle Mitglieder der BG/AG gegenüber dem Auftraggeber rechtsverbindlich vertritt;
— in der erklärt wird, dass alle Mitglieder für die Erfüllung des Vertrages gesamtschuldnerisch haften;
— in der angegeben wird, welches Mitglied welche Leistungen ausführt.
Weiter ist in einer kurzen Begründung (Form: Eigenerklärung) anzugeben, aus welchem (kaufmännischen oder technischen) Grund eine BG eingegangen wird.
Es ist grundsätzlich nicht zulässig, dass ein Mitglied einer BG parallel ein eigenes Angebot abgibt bzw. parallel an einer anderen BG teilnimmt.

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: 1. Vergabekammer bei dem Ministerium für Wirtschaft, Bau und Tourismus Mecklenburg-Vorpommern
Postort: Schwerin
Land: Deutschland 🇩🇪
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Es wird verwiesen auf § 160 GWB:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
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(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
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2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
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Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Name: Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Gesundheit Mecklenburg-Vorpommern
Quelle: OJS 2020/S 091-217243 (2020-05-06)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2020-10-06)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Gesamtwert des Auftrags: 588 770 EUR 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge

Verfahren
Angebotsart: Entfällt

Referenz
Daten
Absendedatum: 2020-10-06 📅
Veröffentlichungsdatum: 2020-10-09 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2020/S 197-477022
Verweist auf Bekanntmachung: 2020/S 091-217243
ABl. S-Ausgabe: 197
Zusätzliche Informationen
Die gesamte Kommunikation ist ausschließlich über die Vergabeplattform Subreport zu führen, Angabe im Betreff:„[02/20_VST]“. Telefonische Anfragen werden nicht bearbeitet. Rückfragen zu den Vergabeunterlagen sind nur bis zu 6 Tagen vor dem Öffnungstermin zulässig. Danach gestellte Anfragen, die eine Änderung der Vergabeunterlagen nach sich ziehen, werden nicht berücksichtigt. Die Angebote sind elektronisch in Textform über die Vergabeplattform Subreport einzureichen. Als Angebotssumme im Formblatt 633 ist die Gesamtsumme aus Arbeitswert und Kosten für das Ausfüllen und Weiterleiten der Formblätter für 4 Jahre zu benennen. Die Unterlagen sind vollständig einzureichen. Inhaltliche Änderungen sind nicht zulässig. Eigene Vertragsbedingungen des Bieters dürfen dem Angebot nicht zugrunde gelegt werden. Bitte beachten: Um einen eventuellen Ausschluss des Angebotes zu vermeiden, legen Sie bitte die geforderten Nachweise und Erklärungen dem Angebot unbedingt vollständig bei. Bedingungen zur Ermittlung desjenigen Loses, für die ein Bieter den Zuschlag erhält, falls sein Angebot in beiden Losen das wirtschaftlichste ist: Der Bieter erhält den Zuschlag auf das wirtschaftlich interessantere Los mit dem höheren Bestand, also für Los 1 Süd/Ost. Für Los 2 Mitte/Süd rückt der Zweitplatzierte nach. Die Bildung von Bewerber-/Bietergemeinschaften (nachfolgend: „Bietergemeinschaft(en)“ [BG], im Auftragsfalle Arbeitsgemeinschaft(en) [AG]) ist zulässig. BG müssen sich bereits als solche bewerben. Die nachträgliche Bildung ist grundsätzlich nicht möglich. Die BG hat mit dem Angebot eine von allen Mitgliedern rechtsverbindlich unterschriebene Erklärung abzugeben, — in der die Bildung einer AG im Auftragsfall erklärt ist, — in der alle Mitglieder aufgeführt sind und eines der Mitglieder als bevollmächtigter Vertreter für den Abschluss und die Durchführung des Vertrages bezeichnet ist, — in der bestätigt wird, dass der bevollmächtigte Vertreter alle Mitglieder der BG/AG gegenüber dem Auftraggeber rechtsverbindlich vertritt, — in der erklärt wird, dass alle Mitglieder für die Erfüllung des Vertrages gesamtschuldnerisch haften, — in der angegeben wird, welches Mitglied welche Leistungen ausführt. Weiter ist in einer kurzen Begründung (Form: Eigenerklärung) anzugeben, aus welchem (kaufmännischen oder technischen) Grund eine BG eingegangen wird. Es ist grundsätzlich nicht zulässig, dass ein Mitglied einer BG parallel ein eigenes Angebot abgibt bzw. parallel an einer anderen BG teilnimmt.
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Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2020-08-06 📅
Name: Schornsteinfegermeister Gothe
Postort: Neustrelitz
Land: Deutschland 🇩🇪
Mecklenburgische Seenplatte 🏙️
Name: Schornsteinfegerbetrieb Herrmann
Postort: Lychen
Gesamtwert des Auftrags: 588 770 EUR 💰
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 2

Referenz
Zusätzliche Informationen
— in der die Bildung einer AG im Auftragsfall erklärt ist,
— in der alle Mitglieder aufgeführt sind und eines der Mitglieder als bevollmächtigter Vertreter für den Abschluss und die Durchführung des Vertrages bezeichnet ist,
— in der bestätigt wird, dass der bevollmächtigte Vertreter alle Mitglieder der BG/AG gegenüber dem Auftraggeber rechtsverbindlich vertritt,
— in der erklärt wird, dass alle Mitglieder für die Erfüllung des Vertrages gesamtschuldnerisch haften,

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
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2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertragsnach§ 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
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Quelle: OJS 2020/S 197-477022 (2020-10-06)