Beschreibung der Beschaffung
Der Auftragnehmer hat im Rahmen der Schuldnerberatung die folgenden Leistungen zu erbringen:
— Kurzberatung – persönlich oder telefonisch – von Bürgern in finanziellen Notlagen,
— Anamnesegespräch mit Bürgern mit Abklärung der persönlichen und finanziellen Situation sowie Abklärung des weiteren Hilfebedarfs und ggf. Weitervermittlung an andere Dienste/Behörden,
— Informationen über den Ablauf und die Bedingungen des Verfahrens bei einem außergerichtlichen Einigungsversuch, eines gerichtlichen Schuldenbereinigungsplans, des Insolvenzverfahrens, der Wohlverhaltensperiode und die Erlangung und den Widerruf der Restschuldbefreiung,
— Aktenanlage,
— Erstellen und laufende Aktualisierung der Forderungsverzeichnisse,
— Erstellen der Haushaltsplanung,
— Gläubigerforderungen sichten und prüfen,
— Vorbereitung des außergerichtlichen Einigungsversuchs,
— Kontaktaufnahme mit Gläubigern und Forderungsüberprüfung,
— Vorschlag zur außergerichtlichen Einigung erstellen,
— Entwicklung eines außergerichtlichen Einigungsversuchs,
— Vergleichsverhandlungen führen,
— Präventive Arbeit,
— Erstellung von Berichten und Statistiken sowie Beteiligung an der Überschuldungsstatistik des Bundes.
Der Auftragnehmer hat im Rahmen der Insolvenzberatung die folgenden Leistungen zu erbringen:
— bei Scheitern der Vergleichsverhandlungen Information des jeweils betroffenen Bürgers über das Insolvenzverfahren und das Restschuldbefreiungsverfahren,
— Ausstellen der Bescheinigung über das Scheitern nach § 305 Abs. 1 Nr. 1 InsO,
— Erstellen der Antragsunterlagen für das InsO-Verfahren,
— Durchführung des Schuldenbereinigungsplanverfahrens,
— Erstellung von Berichten und Statistiken.
Der Auftraggeber geht aufgrund seiner Erfahrungen in den vergangenen Jahren davon aus, dass pro Vertragsjahr in jedem Los mindestens 750
Beratungsfälle im Bereich der Schuldnerberatung und mindestens 100 Beratungsfälle im Bereich der Insolvenzberatung anfallen.