Mit Hilfe der Schuldner- und Insolvenzberatung soll Menschen in oft ausweglos erscheinenden Finanzlagen Hilfe bei der Überwindung ihrer Schuldenprobleme und wieder eine Zukunftsperspektive gegeben werden. Die Schuldnerberatung soll aber nicht erst bei bestehenden Schulden tätig werden, sondern durch die Präventionsarbeit helfen, Schulden zu vermeiden. Der Landkreis München sucht für die Erbringung der o. g. Leistungen Auftragnehmer, die über eine umfangreiche Erfahrung in der Schuldner- und Insolvenzberatung oder im Bereich einer anderen sozialen Beratungsstelle verfügen und bereit sind, vertrauensvoll mit dem Auftraggeber zusammen zu arbeiten. Die Schuldnerberatung ist der Insolvenzberatung vorgelagert. Beide gehen nahtlos ineinander über und ergänzen sich somit. Dementsprechend schreibt der Landkreis München die Errichtung von Beratungsstellen, die sowohl Schuldner- als auch Insolvenzberatung anbieten, aus (Art. 112 Abs. 2 Ziff. 2 AGSG).
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2020-03-19.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2020-02-10.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Auftragsbekanntmachung (2020-02-10) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Dienstleistungen des Gesundheits- und Sozialwesens
Kurze Beschreibung:
Mit Hilfe der Schuldner- und Insolvenzberatung soll Menschen in oft ausweglos erscheinenden Finanzlagen Hilfe bei der Überwindung ihrer Schuldenprobleme und wieder eine Zukunftsperspektive gegeben werden. Die Schuldnerberatung soll aber nicht erst bei bestehenden Schulden tätig werden, sondern durch die Präventionsarbeit helfen, Schulden zu vermeiden. Der Landkreis München sucht für die Erbringung der o. g. Leistungen Auftragnehmer, die über eine umfangreiche Erfahrung in der Schuldner- und Insolvenzberatung oder im Bereich einer anderen sozialen Beratungsstelle verfügen und bereit sind, vertrauensvoll mit dem Auftraggeber zusammen zu arbeiten.
Die Schuldnerberatung ist der Insolvenzberatung vorgelagert. Beide gehen nahtlos ineinander über und ergänzen sich somit.
Dementsprechend schreibt der Landkreis München die Errichtung von Beratungsstellen, die sowohl Schuldner- als auch Insolvenzberatung anbieten, aus (Art. 112 Abs. 2 Ziff. 2 AGSG).
Mit Hilfe der Schuldner- und Insolvenzberatung soll Menschen in oft ausweglos erscheinenden Finanzlagen Hilfe bei der Überwindung ihrer Schuldenprobleme und wieder eine Zukunftsperspektive gegeben werden. Die Schuldnerberatung soll aber nicht erst bei bestehenden Schulden tätig werden, sondern durch die Präventionsarbeit helfen, Schulden zu vermeiden. Der Landkreis München sucht für die Erbringung der o. g. Leistungen Auftragnehmer, die über eine umfangreiche Erfahrung in der Schuldner- und Insolvenzberatung oder im Bereich einer anderen sozialen Beratungsstelle verfügen und bereit sind, vertrauensvoll mit dem Auftraggeber zusammen zu arbeiten.
Die Schuldnerberatung ist der Insolvenzberatung vorgelagert. Beide gehen nahtlos ineinander über und ergänzen sich somit.
Dementsprechend schreibt der Landkreis München die Errichtung von Beratungsstellen, die sowohl Schuldner- als auch Insolvenzberatung anbieten, aus (Art. 112 Abs. 2 Ziff. 2 AGSG).
Referenz Daten
Absendedatum: 2020-02-10 📅
Einreichungsfrist: 2020-03-19 📅
Veröffentlichungsdatum: 2020-02-12 📅
Datum des Beginns: 2021-01-01 📅
Datum des Endes: 2026-12-31 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2020/S 030-070737
ABl. S-Ausgabe: 30
Zusätzliche Informationen
Der geschätzte Wert in Höhe von 6 806 723 EUR (ohne MWSt) bezieht sich auf jeweils ein Los (3 403 362 EUR für Los 1 und 3 403 362 EUR für Los 2).
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Mit Hilfe der Schuldner- und Insolvenzberatung soll Menschen in oft ausweglos erscheinenden Finanzlagen Hilfe bei der Überwindung ihrer Schuldenprobleme und wieder eine Zukunftsperspektive gegeben werden. Die Schuldnerberatung soll aber nicht erst bei bestehenden Schulden tätig werden, sondern durch die Präventionsarbeit helfen, Schulden zu vermeiden. Der Landkreis München sucht für die Erbringung der o. g. Leistungen Auftragnehmer, die über eine umfangreiche Erfahrung in der Schuldner- und Insolvenzberatung oder im Bereich einer anderen sozialen Beratungsstelle verfügen und bereit sind, vertrauensvoll mit dem Auftraggeber zusammen zu arbeiten.
Mit Hilfe der Schuldner- und Insolvenzberatung soll Menschen in oft ausweglos erscheinenden Finanzlagen Hilfe bei der Überwindung ihrer Schuldenprobleme und wieder eine Zukunftsperspektive gegeben werden. Die Schuldnerberatung soll aber nicht erst bei bestehenden Schulden tätig werden, sondern durch die Präventionsarbeit helfen, Schulden zu vermeiden. Der Landkreis München sucht für die Erbringung der o. g. Leistungen Auftragnehmer, die über eine umfangreiche Erfahrung in der Schuldner- und Insolvenzberatung oder im Bereich einer anderen sozialen Beratungsstelle verfügen und bereit sind, vertrauensvoll mit dem Auftraggeber zusammen zu arbeiten.
Die Schuldnerberatung ist der Insolvenzberatung vorgelagert. Beide gehen nahtlos ineinander über und ergänzen sich somit.
Dementsprechend schreibt der Landkreis München die Errichtung von Beratungsstellen, die sowohl Schuldner- als auch Insolvenzberatung anbieten, aus (Art. 112 Abs. 2 Ziff. 2 AGSG).
Höchstzahl der Lose pro Bieter: 1
Bezeichnung des Loses: Schuldner- und Insolvenzberatung für Bürgerinnen und Bürger des Landkreises München – Los 1
Losnummer: 1
Kurze Beschreibung:
Der Auftragnehmer hat im Rahmen der Schuldnerberatung die folgenden Leistungen zu erbringen:
— Kurzberatung – persönlich oder telefonisch – von Bürgern in finanziellen Notlagen,
— Anamnesegespräch mit Bürgern mit Abklärung der persönlichen und finanziellen Situation sowie Abklärung des weiteren Hilfebedarfs und ggf. Weitervermittlung an andere Dienste/Behörden,
— Informationen über den Ablauf und die Bedingungen des Verfahrens bei einem außergerichtlichen Einigungsversuch, eines gerichtlichen Schuldenbereinigungsplans, des Insolvenzverfahrens, der Wohlverhaltensperiode und die Erlangung und den Widerruf der Restschuldbefreiung,
— Informationen über den Ablauf und die Bedingungen des Verfahrens bei einem außergerichtlichen Einigungsversuch, eines gerichtlichen Schuldenbereinigungsplans, des Insolvenzverfahrens, der Wohlverhaltensperiode und die Erlangung und den Widerruf der Restschuldbefreiung,
— Aktenanlage,
— Erstellen und laufende Aktualisierung der Forderungsverzeichnisse,
— Erstellen der Haushaltsplanung,
— Gläubigerforderungen sichten und prüfen,
— Vorbereitung des außergerichtlichen Einigungsversuchs,
— Kontaktaufnahme mit Gläubigern und Forderungsüberprüfung,
— Vorschlag zur außergerichtlichen Einigung erstellen,
— Entwicklung eines außergerichtlichen Einigungsversuchs,
— Vergleichsverhandlungen führen,
— Präventive Arbeit,
— Erstellung von Berichten und Statistiken sowie Beteiligung an der Überschuldungsstatistik des Bundes.
Der Auftragnehmer hat im Rahmen der Insolvenzberatung die folgenden Leistungen zu erbringen:
— bei Scheitern der Vergleichsverhandlungen Information des jeweils betroffenen Bürgers über das Insolvenzverfahren und das Restschuldbefreiungsverfahren,
— Ausstellen der Bescheinigung über das Scheitern nach § 305 Abs. 1 Nr. 1 InsO,
— Erstellen der Antragsunterlagen für das InsO-Verfahren,
— Durchführung des Schuldenbereinigungsplanverfahrens,
— Erstellung von Berichten und Statistiken.
Der Auftraggeber geht aufgrund seiner Erfahrungen in den vergangenen Jahren davon aus, dass pro Vertragsjahr in jedem Los mindestens 750
Beratungsfälle im Bereich der Schuldnerberatung und mindestens 100 Beratungsfälle im Bereich der Insolvenzberatung anfallen.
Der geschätzte Wert in Höhe von 6 806 723 EUR (ohne MWSt) bezieht sich auf jeweils ein Los (3 403 362 EUR für Los 1 und 3 403 362 EUR für Los 2).
Bezeichnung des Loses: Schuldner- und Insolvenzberatung für Bürgerinnen und Bürger des Landkreises München – Los 2
Losnummer: 2
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Landkreis München
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung / Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit / Technische und berufliche
Leistungsfähigkeit:
1) Eigenerklärung zum Nichtvorliegen Ausschlussgründen nach §§ 123 Abs. 1 bis 3 GWB, §§ 123 Abs. 4 GWB, §§ 124 Abs. 1 Nrn. 1-4, 7 und 8 GWB, § 21 Arbeitnehmer-Entsendegesetz, § 98 Aufenthaltsgesetz und § 21 Mindestlohngesetz;
2) Vorlage Bescheid, über Anerkennung, als „geeignete Stelle“ im Sinne von § 305 Abs. 1 Nr. 1 Insolvenzordnung;
3) Vorlage Auszug aus dem Berufs- oder Handelsregister;
4) Nachweis über eine bestehende Berufshaftpflichtversicherung des Bewerbers;
5) Eigenerklärung des Bieters über den Gesamtumsatz und den Umsatz im Tätigkeitsbereich des Auftrages;
6) Eigenerklärung über mind. 1 Referenz gemäß Vergabeunterlagen;
7) Eigenerklärung des Bieters zu Qualitätssicherungsmaßnahmen;
8) Eigenerklärung zur durchschnittlichen Zahl der Beschäftigten und Führungskräfte des Bieters.
Alle Details siehe in den Vergabeunterlagen.
Verfahren
Rechtsgrundlage: 32014L0024
Hauptmerkmale des Vergabeverfahrens:
Die Schuldner- und Insolvenzberatung wird als Festpreisvergabe ausgeschrieben. Für die Leistung stehen im Jahr insgesamt 675 000 EUR (inklusive Mehrwertsteuer und Umsatzsteuer) je Los zur Verfügung. Daher haben Bieter bei dieser Ausschreibung keine Preise anzugeben. Als Zuschlagskriterium wird die Qualität der angebotenen Leistung bewertet. Hierzu haben die Bieter ein Konzept (max. 20 Seiten) einzureichen.
Die Schuldner- und Insolvenzberatung wird als Festpreisvergabe ausgeschrieben. Für die Leistung stehen im Jahr insgesamt 675 000 EUR (inklusive Mehrwertsteuer und Umsatzsteuer) je Los zur Verfügung. Daher haben Bieter bei dieser Ausschreibung keine Preise anzugeben. Als Zuschlagskriterium wird die Qualität der angebotenen Leistung bewertet. Hierzu haben die Bieter ein Konzept (max. 20 Seiten) einzureichen.
Alle Zuschlagskriterien sind detailliert in den Vergabeunterlagen aufgeführt.
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 11:00
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Die Vergabeunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei unter der Internetadresse
www.staatsanzeiger-eservices.de zur Verfügung. Der Bieter hat die Vollständigkeit der Vergabeunterlagen zu überprüfen. Enthalten die Vergabeunterlagen Unklarheiten oder Fehler, so hat der Bieter den Auftraggeber darauf hinzuweisen. Fragen zu den Vergabeunterlagen oder zu dieser Ausschreibung im Allgemeinen können bis 6 Tage vor Ablauf der Angebotsfrist ausschließlich über die Vergabeplattform gestellt werden. Später eingehende Fragen werden nicht berücksichtigt.
www.staatsanzeiger-eservices.de zur Verfügung. Der Bieter hat die Vollständigkeit der Vergabeunterlagen zu überprüfen. Enthalten die Vergabeunterlagen Unklarheiten oder Fehler, so hat der Bieter den Auftraggeber darauf hinzuweisen. Fragen zu den Vergabeunterlagen oder zu dieser Ausschreibung im Allgemeinen können bis 6 Tage vor Ablauf der Angebotsfrist ausschließlich über die Vergabeplattform gestellt werden. Später eingehende Fragen werden nicht berücksichtigt.
Die Bindefrist wird auf 22.5.2020 festgelegt, da für die Zuschlagserteilung der Beschluss eines Gremiums erforderlich ist.
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Regierung von Oberbayern – Vergabekammer Südbayern
Postanschrift: Maximilianstraße 39
Postort: München
Postleitzahl: 80538
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 8921762411📞
E-Mail: vergabekammer.suedbayern@reg-ob.bayern.de📧
Fax: +49 8921762847 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, § 160 Abs. 3 GWB, soweit:
— der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat,
— Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
— Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, oder
— mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können Wie: Körper überprüfen
Quelle: OJS 2020/S 030-070737 (2020-02-10)
Ergänzende Angaben (2020-02-13) Objekt Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Ergänzende Angaben
Öffentlicher Auftraggeber Identität
Name des öffentlichen Auftraggebers: LRA München
In der ursprünglichen Bekanntmachung ist der Deeplink fehlerhaft und verweist auf eine nicht vorhandene Bekanntmachung. Dies führte dazu, dass keine direkte Weiterleitung zu den Ausschreibungsunterlagen möglich war. Der berichtigte Deeplink führt nun direkt zu den Ausschreibungsunterlagen.
In der ursprünglichen Bekanntmachung ist der Deeplink fehlerhaft und verweist auf eine nicht vorhandene Bekanntmachung. Dies führte dazu, dass keine direkte Weiterleitung zu den Ausschreibungsunterlagen möglich war. Der berichtigte Deeplink führt nun direkt zu den Ausschreibungsunterlagen.
Quelle: OJS 2020/S 033-078260 (2020-02-13)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2020-05-18) Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Mit Hilfe der Schuldner- und Insolvenzberatung soll Menschen in oft ausweglos erscheinenden Finanzlagen Hilfe bei der Überwindung ihrer Schuldenprobleme und wieder eine Zukunftsperspektive gegeben werden. Die Schuldnerberatung soll aber nicht erst bei bestehenden Schulden tätig werden, sondern durch die Präventionsarbeit helfen, Schulden zu vermeiden. Der Landkreis München sucht für die Erbringung der o. g. Leistungen Auftragnehmer, die über eine umfangreiche Erfahrung in der Schuldner- und Insolvenzberatung oder im Bereich einer anderen sozialen Beratungsstelle verfügen und bereit sind, vertrauensvoll mit dem Auftraggeber zusammen zu arbeiten.
Die Schuldnerberatung ist der Insolvenzberatung vorgelagert. Beide gehen nahtlos ineinander über und ergänzen sich somit.
Dementsprechend schreibt der Landkreis München die Errichtung von Beratungsstellen, die sowohl Schuldner- als auch Insolvenzberatung anbieten, aus (Art. 112 Abs. 2 Ziff. 2 AGSG).
Der Auftraggeber geht aufgrund seiner Erfahrungen in den vergangenen Jahren davon aus, dass pro Vertragsjahr in jedem Los mindestens 750 Beratungsfälle im Bereich der Schuldnerberatung und mindestens 100 Beratungsfälle im Bereich der Insolvenzberatung anfallen.
Mit Hilfe der Schuldner- und Insolvenzberatung soll Menschen in oft ausweglos erscheinenden Finanzlagen Hilfe bei der Überwindung ihrer Schuldenprobleme und wieder eine Zukunftsperspektive gegeben werden. Die Schuldnerberatung soll aber nicht erst bei bestehenden Schulden tätig werden, sondern durch die Präventionsarbeit helfen, Schulden zu vermeiden. Der Landkreis München sucht für die Erbringung der o. g. Leistungen Auftragnehmer, die über eine umfangreiche Erfahrung in der Schuldner- und Insolvenzberatung oder im Bereich einer anderen sozialen Beratungsstelle verfügen und bereit sind, vertrauensvoll mit dem Auftraggeber zusammen zu arbeiten.
Die Schuldnerberatung ist der Insolvenzberatung vorgelagert. Beide gehen nahtlos ineinander über und ergänzen sich somit.
Dementsprechend schreibt der Landkreis München die Errichtung von Beratungsstellen, die sowohl Schuldner- als auch Insolvenzberatung anbieten, aus (Art. 112 Abs. 2 Ziff. 2 AGSG).
Der Auftraggeber geht aufgrund seiner Erfahrungen in den vergangenen Jahren davon aus, dass pro Vertragsjahr in jedem Los mindestens 750 Beratungsfälle im Bereich der Schuldnerberatung und mindestens 100 Beratungsfälle im Bereich der Insolvenzberatung anfallen.
Gesamtwert des Auftrags: 6 806 724 EUR 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Der Auftraggeber geht aufgrund seiner Erfahrungen in den vergangenen Jahren davon aus, dass pro Vertragsjahr in jedem Los mindestens 750 Beratungsfälle im Bereich der Schuldnerberatung und mindestens 100 Beratungsfälle im Bereich der Insolvenzberatung anfallen.
Der Auftraggeber geht aufgrund seiner Erfahrungen in den vergangenen Jahren davon aus, dass pro Vertragsjahr in jedem Los mindestens 750 Beratungsfälle im Bereich der Schuldnerberatung und mindestens 100 Beratungsfälle im Bereich der Insolvenzberatung anfallen.
— Kurzberatung – persönlich oder telefonisch – von Bürgern in finanziellen Notlagen;
— Anamnesegespräch mit Bürgern mit Abklärung der persönlichen und finanziellen Situation sowie Abklärung des weiteren Hilfebedarfs und ggf. Weitervermittlung an andere Dienste/Behörden;
— Informationen über den Ablauf und die Bedingungen des Verfahrens bei einem außergerichtlichen Einigungsversuch, eines gerichtlichen Schuldenbereinigungsplans, des Insolvenzverfahrens, der Wohlverhaltensperiode und die Erlangung und den Widerruf der Restschuldbefreiung;
— Informationen über den Ablauf und die Bedingungen des Verfahrens bei einem außergerichtlichen Einigungsversuch, eines gerichtlichen Schuldenbereinigungsplans, des Insolvenzverfahrens, der Wohlverhaltensperiode und die Erlangung und den Widerruf der Restschuldbefreiung;
— Aktenlage;
— Erstellen und laufende Aktualisierung der Forderungsverzeichnisse;
— Erstellen der Haushaltsplanung;
— Gläubigerforderungen sichten und prüfen;
— Vorbereitung des außergerichtlichen Einigungsversuchs;
— Kontaktaufnahme mit Gläubigern und Forderungsüberprüfung;
— Vorschlag zur außergerichtlichen Einigung erstellen;
— Entwicklung eines außergerichtlichen Einigungsversuchs;
— Vergleichsverhandlungen führen;
— Präventive Arbeit;
— Bei Scheitern der Vergleichsverhandlungen Information des jeweils betroffenen Bürgers über das Insolvenzverfahren und das Restschuldbefreiungsverfahren;
— Ausstellen der Bescheinigung über das Scheitern nach § 305 Abs. 1 Nr. 1 InsO;
— Erstellen der Antragsunterlagen für das InsO-Verfahren;
— Durchführung des Schuldenbereinigungsplanverfahrens;
— Erstellen von Berichten und Statistiken.
Der Auftraggeber geht aufgrund seiner Erfahrungen in den vergangenen Jahren davon aus, dass pro Vertragsjahr in dem Los mindestens 750 Beratungsfälle im Bereich der Schuldnerberatung und mindestens 100 Beratungsfälle im Bereich der Insolvenzberatung anfallen.
Der Auftraggeber geht aufgrund seiner Erfahrungen in den vergangenen Jahren davon aus, dass pro Vertragsjahr in dem Los mindestens 750 Beratungsfälle im Bereich der Schuldnerberatung und mindestens 100 Beratungsfälle im Bereich der Insolvenzberatung anfallen.
Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2020-05-11 📅
Name: Caritasverband der Erzdiözese München und Freising e.V.
Postanschrift: Kreillerstraße 24
Postort: München
Postleitzahl: 81673
Land: Deutschland 🇩🇪 München, Kreisfreie Stadt
🏙️
Gesamtwert des Auftrags: 3 403 362 EUR 💰
Name: AWO Kreisverband München Land e.V./Nachbarschaftshilfe Oberschleißheim e.V.
Postanschrift: Balanstraße 55
Postleitzahl: 82541
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 3
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Regierung von Oberbayern
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, § 160 Abs. 3 GWB, soweit:
— der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat;
— Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabegegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;