Schülerbeförderung der beförderungsberechtigten Schüler der Gemeinde Hausham zwischen den jeweiligen Wohnorten und der Grund- und Mittelschule Hausham, Agatharieder Weg 5, 83734 Hausham.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2020-04-30.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2020-03-30.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Schülerbeförderung GMS Hausham
Produkte/Dienstleistungen: Personensonderbeförderung (Straße)📦
Kurze Beschreibung:
“Schülerbeförderung der beförderungsberechtigten Schüler der Gemeinde Hausham zwischen den jeweiligen Wohnorten und der Grund- und Mittelschule Hausham,...”
Kurze Beschreibung
Schülerbeförderung der beförderungsberechtigten Schüler der Gemeinde Hausham zwischen den jeweiligen Wohnorten und der Grund- und Mittelschule Hausham, Agatharieder Weg 5, 83734 Hausham.
1️⃣
Ort der Leistung: Miesbach🏙️
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Gemeinde Hausham
Beschreibung der Beschaffung:
“Schülerbeförderung der der beförderungsberechtigten Schüler der Gemeinde Hausham zwischen den jeweiligen Wohnorten und der Grund- und Mittelschule Hausham,...”
Beschreibung der Beschaffung
Schülerbeförderung der der beförderungsberechtigten Schüler der Gemeinde Hausham zwischen den jeweiligen Wohnorten und der Grund- und Mittelschule Hausham, Agatharieder Weg 5, 83734 Hausham
Auszuführen sind schultäglich Fahrten mit
— 2 Kleinbussen mit je 8 Sitzplätzen (Kleinbus 1 und Kleinbus 2, nur Frühfahrten);
— einem Bus mit mindestens 40 Sitzplätzen (Frühfahrt und Mittagsfahrten).
Mehr anzeigen Vergabekriterien
Preis
Dauer
Datum des Beginns: 2020-09-08 📅
Datum des Endes: 2024-07-28 📅
Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Dieser Vertrag ist verlängerbar ✅ Beschreibung
Beschreibung der Verlängerungen:
“Der Auftraggeber hat die vertragliche Option, die Leistungsausführung durch den Auftragnehmer
Anschließend zweimalig um jeweils 1 Jahr zu verlängern.”
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“Mit dem Angebot sind folgende Eignungsnachweise bzw. Erklärungen vorzulegen:
— Eigenerklärung zu den Eignungsanforderungen nach §§ 122, 124 GWB und §§ 45...”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
Mit dem Angebot sind folgende Eignungsnachweise bzw. Erklärungen vorzulegen:
— Eigenerklärung zu den Eignungsanforderungen nach §§ 122, 124 GWB und §§ 45 ff. VgV mit Erklärung zur finanziellen Leistungsfähigkeit und technischen und beruflichen Eignung;
— soweit Firmensitz des Bieters nicht vor Ort: Nachweis über einen Betriebsleiter vor Ort nach BOKraft oder vergleichbar;
— Name und Qualifikation der Vertreter juristischer Personen;
— Nachweis der Eintragung in das Berufs- oder Handelsregister nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Landes, in dem der Bieter ansässig ist.
Mehr anzeigen Technische und berufliche Fähigkeiten
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“Nachweis der technischen Eignung durch Eigenerklärung, dass bei Ausfall eines Fahrers oder Fahrzeugs für jede Haltestelle der beauftragten Linien innerhalb...”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
Nachweis der technischen Eignung durch Eigenerklärung, dass bei Ausfall eines Fahrers oder Fahrzeugs für jede Haltestelle der beauftragten Linien innerhalb von 30 Min. ein Ersatzfahrer oder Ersatzfahrzeug vor Ort sein kann.
Nachweis der beruflichen Eignung durch:
— Vorlage einer Bescheinigung über die fachliche Eignung, ausgestellt durch die zuständige Behörde (z. B. IHK) oder
— Vorlage einer Kopie einer Genehmigungsurkunde nach dem Personenbeförderungsgesetz (PBefG) oder
— bei ausländischen Bietern durch die Vorlage einer Kopie einer EU-Lizenz entsprechend Verordnung (EG) Nr. 1073/2009, erforderlichenfalls zzgl. deutscher Übersetzung.
Mehr anzeigen Bedingungen für den Vertrag
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
“Direkter Link zur Eigenerklärung -- siehe Link https://www.staatsanzeiger-eservices.de/aJs/EuBekEigenUrl?z_param=189528”
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2020-04-30
10:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Das Angebot muss gültig sein bis: 2020-06-16 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2020-04-30
10:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote (Ort): Gemeinde Hausham, Schlierseer Str. 18, 83734 Hausham
Bedingungen für die Öffnung der Angebote (Informationen über die befugten Personen und das Öffnungsverfahren): Nur Vertreter des Auftraggebers.
Ergänzende Informationen Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Bestellung wird verwendet
Elektronische Zahlung wird verwendet
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Südbayern
Postanschrift: Regierung von Oberbayern, Vergabekammer Südbayern, Maximilianstraße 39
Postort: München
Postleitzahl: 80538
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 8921762411📞
Fax: +49 8921762847 📠 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung oder in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der Frist...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung oder in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
Im Übrigen sind Verstöße gegen Vergabevorschriften innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen nach Kenntnis gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
Ein Nachprüfungsantrag ist innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der zuständigen Vergabekammer zu stellen (§ 160 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)).
Die o. a. Fristen gelten nicht, wenn der Auftraggeber gemäß § 135 Absatz 1 Nr. 2 GWB den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist.
Setzt sich ein Auftraggeber über die Unwirksamkeit eines geschlossenen Vertrages hinweg, indem er die Informations- und Wartepflicht missachtet (§ 134 GWB) oder ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, kann die Unwirksamkeit nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist.
Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union (§ 135 GWB).
Mehr anzeigen Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Name: Vergabekammer Südbayern
Postanschrift: Regierung von Oberbayern, Vergabekammer Südbayern, Maximilianstraße 39
Postort: München
Postleitzahl: 80538
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 8921762411📞
Fax: +49 8921762847 📠
Quelle: OJS 2020/S 065-155368 (2020-03-30)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2020-07-01) Öffentlicher Auftraggeber Name und Adressen
Telefon: +49 8026390934📞
Objekt Umfang der Beschaffung
Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.): EUR 211 680 💰
Beschreibung
Beschreibung der Beschaffung:
“Schülerbeförderung der der beförderungsberechtigten Schüler der Gemeinde Hausham zwischen den jeweiligen Wohnorten und der Grund- und Mittelschule Hausham,...”
Beschreibung der Beschaffung
Schülerbeförderung der der beförderungsberechtigten Schüler der Gemeinde Hausham zwischen den jeweiligen Wohnorten und der Grund- und Mittelschule Hausham, Agatharieder Weg 5, 83734 Hausham.
Auszuführen sind schultäglich Fahrten mit
— 2 Kleinbussen mit je 8 Sitzplätzen (Kleinbus 1 und Kleinbus 2, nur Frühfahrten),
— einem Bus mit mindestens 40 Sitzplätzen (Frühfahrt und Mittagsfahrten).
Verfahren Administrative Informationen
Frühere Veröffentlichungen zu diesem Verfahren: 2020/S 065-155368
Auftragsvergabe
1️⃣
Datum des Vertragsabschlusses: 2020-06-15 📅
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 3
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus anderen EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus Nicht-EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der auf elektronischem Wege eingegangenen Angebote: 3
Name und Anschrift des Auftragnehmers
Name: Busbetrieb Marx e. K.
Postanschrift: Giglberg 1
Postort: Gmund
Postleitzahl: 83703
Land: Deutschland 🇩🇪
Region: Miesbach🏙️
Der Auftragnehmer ist ein KMU ✅ Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 211 680 💰
Ergänzende Informationen Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Setzt sich ein Auftraggeber über die Unwirksamkeit eines geschlossenen Vertrages hinweg, indem er die Informations- und Wartepflicht missachtet (§ 134 GWB)...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Setzt sich ein Auftraggeber über die Unwirksamkeit eines geschlossenen Vertrages hinweg, indem er die Informations- und Wartepflicht missachtet (§ 134 GWB) oder ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, kann die Unwirksamkeit nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist.
Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union (§ 135 GWB).
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Quelle: OJS 2020/S 127-311449 (2020-07-01)