Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Schülerbeförderung Hermann-Reske-Schule
020-351-155
Produkte/Dienstleistungen: Personensonderbeförderung (Straße)📦
Kurze Beschreibung:
“Schülerbeförderung Hermann-Reske-Schule in den Schuljahren 2020/2021 – 2022/2023.”
1️⃣
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Bedarfspersonenbeförderung📦
Ort der Leistung: Celle🏙️
Beschreibung der Beschaffung:
“Schülerbeförderung Hermann-Reske-Schule in den Schuljahren 2020/2021 – 2022/2023.” Vergabekriterien
Preis
Dauer
Datum des Beginns: 2020-08-27 📅
Datum des Endes: 2023-07-31 📅
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Auswahlkriterien wie in den Auftragsunterlagen angegeben
Technische und berufliche Fähigkeiten
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“Der Besitz einer Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung (sog. Personenbeförderungs-schein) nach § 48 der Fahrerlaubnisverordnung (FeV) vom 18. Dezember 2010...”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
Der Besitz einer Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung (sog. Personenbeförderungs-schein) nach § 48 der Fahrerlaubnisverordnung (FeV) vom 18. Dezember 2010 (in der zurzeit gültigen Fassung) ist für alle im Rahmen der Schülerbeförderung eingesetzten Fahrerinnen und Fahrer notwendig. Eine entsprechende Erklärung ist dem Angebot bei-zufügen.
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2020-05-25
10:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Das Angebot muss gültig sein bis: 2020-07-15 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2020-05-25
10:00 📅
Ergänzende Informationen Informationen über das Wiederauftreten
Dies ist eine wiederkehrende Beschaffung ✅ Körper überprüfen
Name: Niedersächsisches Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr
Postanschrift: Auf der Hude 2
Postort: Lüneburg
Postleitzahl: 21339
Land: Deutschland 🇩🇪 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Die Frist zur Einlegung von Rechtsbehelfen ist in §160 Abs. 3 GWB wie folgt geregelt: Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Die Frist zur Einlegung von Rechtsbehelfen ist in §160 Abs. 3 GWB wie folgt geregelt: Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Die Frist zur Angebotsabgabe, bis zu der gerügt werden muss, endet gem. Ziffer IV.2.2). Eine spätere Geltendmachung ist ausgeschlossen.
Mehr anzeigen Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Name:
“Vergabekammer Niedersachsen, Nds. Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr”
Postanschrift: Auf der Hude 2
Postort: Lüneburg
Postleitzahl: 21339
Land: Deutschland 🇩🇪
Quelle: OJS 2020/S 080-188860 (2020-04-21)