Durchführung des Schülerspezialverkehrs zur Janusz-Korczak-Schule Heinsberg, Förderschule mit den Förderschwerpunkten emotionale und soziale Entwicklung und zurück.
Der Schülerspezialverkehr (Schülerbeförderung) soll mit Kleinbussen und Personenkraftwagen schultäglich (montags bis freitags) Schüler/innen aus dem Kreisgebiet Heinsberg zu folgender Förderschule erfolgen:
Janusz-Korczak-Schule Heinsberg
Siemensstr. 2
52525 Heinsberg.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2020-03-17.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2020-02-10.
Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Schülerspezialverkehr Janusz-Korczak-Schule Heinsberg
15 20 01-2020/7
Produkte/Dienstleistungen: Bedarfspersonenbeförderung📦
Kurze Beschreibung:
“Durchführung des Schülerspezialverkehrs zur Janusz-Korczak-Schule Heinsberg, Förderschule mit den Förderschwerpunkten emotionale und soziale Entwicklung und...”
Kurze Beschreibung
Durchführung des Schülerspezialverkehrs zur Janusz-Korczak-Schule Heinsberg, Förderschule mit den Förderschwerpunkten emotionale und soziale Entwicklung und zurück.
Der Schülerspezialverkehr (Schülerbeförderung) soll mit Kleinbussen und Personenkraftwagen schultäglich (montags bis freitags) Schüler/innen aus dem Kreisgebiet Heinsberg zu folgender Förderschule erfolgen:
Janusz-Korczak-Schule Heinsberg
Siemensstr. 2
52525 Heinsberg.
1️⃣
Ort der Leistung: Heinsberg🏙️
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Janusz-Korczak-Schule Heinsberg
Siemensstr. 2
52525 Heinsberg
Beschreibung der Beschaffung: Siehe Leistungsverzeichnis.
Vergabekriterien
Preis
Dauer
Datum des Beginns: 2020-08-01 📅
Datum des Endes: 2024-07-31 📅
Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Dieser Vertrag ist verlängerbar ✅ Beschreibung
Beschreibung der Verlängerungen:
“Der Vertrag wird für die Dauer von 2 Schuljahren (2020/2021 bis 2021/2022) geschlossen. Er verlängert sich um jeweils ein weiteres Schuljahr bis maximal zum...”
Beschreibung der Verlängerungen
Der Vertrag wird für die Dauer von 2 Schuljahren (2020/2021 bis 2021/2022) geschlossen. Er verlängert sich um jeweils ein weiteres Schuljahr bis maximal zum Ende des Schuljahres 2023/2024, falls er nicht spätestens bis zum 31.12.2021 für das Verlängerungsjahr bzw. 31.12.2022 für das zweite Verlängerungsjahr von einer Vertragspartei gekündigt wird.
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen:
“Eine gültige Konzession zur Personenbeförderung ist vorzulegen.
Bei nicht konzessionierten Unternehmen reicht die Eintragung im Fahrzeugschein, dass das...”
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen
Eine gültige Konzession zur Personenbeförderung ist vorzulegen.
Bei nicht konzessionierten Unternehmen reicht die Eintragung im Fahrzeugschein, dass das Fahrzeug für die Schülerbeförderung geeignet ist, aus. In diesem Fall sind Kopien der Fahrzeugscheine der Fahrzeuge, die eingesetzt werden sollen, vorzulegen.
Mehr anzeigen Bedingungen für den Vertrag
Bedingungen für die Vertragserfüllung: Einhaltung des vergabespezifischen Mindestlohn nach § 2 TVgG -NRW
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2020-03-17
10:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Das Angebot muss gültig sein bis: 2020-06-26 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2020-03-17
10:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote (Ort): Kreisverwaltung Heinsberg
Z. 127
Bedingungen für die Öffnung der Angebote (Informationen über die befugten Personen und das Öffnungsverfahren): Es sind keine Bieter zugelassen.
“Die Vergabeunterlagen können beim Vergabeportal der Wirtschaftregion Aachen unter folgendem Link eingesehen und heruntergeladen werden:...”
Die Vergabeunterlagen können beim Vergabeportal der Wirtschaftregion Aachen unter folgendem Link eingesehen und heruntergeladen werden: https://www.vergaben-wirtschaftsregion-aachen.de
Die Weitergabe der Ausschreibungsunterlagen an Dritte sowie die gewerbliche Nutzung der Ausschreibungsunterlagen außerhalb dieses Verfahrens sind nicht gestattet.
Bewerber, die die Vergabeunterlagen zu spät herunterladen und bearbeiten, müssen damit rechnen, dass sie keine Antworten mehr zu Fragen bezüglich der Vergabeunterlagen erhalten und, dass die Auftraggeberin auf ihre Hinweise z. B. zu Unrichtigkeiten nicht reagiert, wenn keine ausreichende Zeit für die Bearbeitung der Fragen bleibt und die rechtzeitige Information der Bewerber nicht mehr erfolgen kann.
Die Angebote sind elektronisch über die Angebotsfunktion der Vergabeplattform einzureichen. Aufwendungen der Angebotserstellung und Angebotsversendung werden nicht vergütet.
Die Nachforderung von leistungsbezogenen Unterlagen, die die Wirtschaftlichkeitsbewertung der Angebote anhand der Zuschlagskriterien betreffen, ist ausgeschlossen. Dies gilt auch hinsichtlich der Preise, es sei denn, es handelt sich um unwesentliche Einzelpositionen, deren Einzelpreise den Gesamtpreis nicht verändern oder die Wertungsreihenfolge und den Wettbewerb nicht beeinträchtigen. Bei Nachforderung fehlender Unterlagen sind diese spätestens innerhalb von 6 Kalendertagen nach Aufforderung durch die Auftraggeberin vorzulegen.
Enthalten die Vergabeunterlagen Fehler oder Unklarheiten, die der Bewerber erkennt oder erkennen kann, so hat er die Auftraggeberin unverzüglich schriftlich über die Nachrichtenfunktion des Vergabeportals darauf hinzuweisen, auch wenn er den Hinweis schon vorher in anderer Form gegeben hat. Diese Fragen oder Einwände müssen unverzüglich, spätestens bis zum 9.3.2020, bei dem zuvor genannten Portal eingegangen sein.
Die Bearbeitung und Beantwortung erfolgt von der ausschreibenden Stelle, Montag – Donnerstag von 8:30-15:30 Uhr, Freitag 8:30-11:30 Uhr, schriftlich (nicht telefonisch) über die Kommunikationsfunktion des zuvor genannten Portals.
Bekanntmachungs-ID: CXS0YYUYYUJ
Mehr anzeigen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Rheinland
Postanschrift: Zeughausstr. 2 - 10
Postort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland 🇩🇪 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Die Einlegung von Rechtsbehelfen richtet sich nach den §§ 160 ff. GWB. Insbesondere sind die Fristen des § 160 Abs. 3 GWB zu beachten.
Gem. § 160 Abs. 3 S....”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Die Einlegung von Rechtsbehelfen richtet sich nach den §§ 160 ff. GWB. Insbesondere sind die Fristen des § 160 Abs. 3 GWB zu beachten.
Gem. § 160 Abs. 3 S. 1 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, wenn:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Dies gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2.
§ 160 Abs. 3 S. 1 GWB gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB. § 134 Abs. 1 S. 2 GWB bleibt unberührt.
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Quelle: OJS 2020/S 029-067621 (2020-02-10)
Ergänzende Angaben (2020-03-12)
Ergänzende Informationen Referenz der ursprünglichen Mitteilung
Nummer der Bekanntmachung im Amtsblatt S: 2020/S 029-067621
Änderungen Zu berichtigender Text in der ursprünglichen Bekanntmachung
Nummer des Abschnitts: II.2.4)
Ort des zu ändernden Textes: Beschreibung der Beschaffung:
Alten Wert leeren
Neuer Wert
Text:
“Im neu hochgeladenen Leistungsverzeichnis finden Sie nunmehr eine Konkretisierung der wochentäglich einzusetzenden Fahrzeuge.” Andere zusätzliche Informationen
“Im neu hochgeladenen Leistungsverzeichnis finden Sie nunmehr eine Konkretisierung der wochentäglich einzusetzenden Fahrzeuge.”
Quelle: OJS 2020/S 054-129244 (2020-03-12)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2020-03-13) Objekt Beschreibung
Beschreibung der Beschaffung: Siehe Leistungsverzeichnis
Verfahren Administrative Informationen
Frühere Veröffentlichungen zu diesem Verfahren: 2020/S 029-067621
Auftragsvergabe
1️⃣
Titel: Keine Auftragsvergabe (Aufhebung)
Informationen über nicht gewährte Zuschüsse
Andere Gründe (Abbruch des Verfahrens)
Ergänzende Informationen Zusätzliche Informationen
Bekanntmachungs-ID: CXS0YYUYYG4
Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Die Einlegung von Rechtsbehelfen richtet sich nach den §§ 160 ff. GWB. Insbesondere sind die Fristen des § 160 Abs. 3 GWB zu beachten.
Gem. § 160 Abs. 3 S....”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Die Einlegung von Rechtsbehelfen richtet sich nach den §§ 160 ff. GWB. Insbesondere sind die Fristen des § 160 Abs. 3 GWB zu beachten.
Gem. § 160 Abs. 3 S. 1 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, wenn:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Dies gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach §135 Absatz 1 Nummer 2.
§ 160 Abs. 3 S. 1 GWB gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB. § 134 Abs. 1 S. 2 GWB bleibt unberührt.
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Quelle: OJS 2020/S 055-130865 (2020-03-13)