Schulhausneubau Förderzentrum Zinneberg – Objektplanung Gebäude und Innenräume, Lph. 1-9 gemäß §§ 33 ff. HOAI

Schwestern vom Guten Hirten – Körperschaft des öffentlichen Rechts

Aufgrund des stetig wachsenden Bedarfs und der steigenden Schülerzahlen wird die Erweiterung der bereits bestehenden Mittelschule inkl. Ganztagesbetreuung notwendig. Hierzu soll ein Schulhausneubau in unmittelbarer Nähe zur Berufsschule errichtet werden.

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2020-07-27. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2020-06-25.

Anbieter

Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2020-06-25 Auftragsbekanntmachung
2020-10-19 Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Auftragsbekanntmachung (2020-06-25)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Dienstleistungen von Architekturbüros
Kurze Beschreibung:
Aufgrund des stetig wachsenden Bedarfs und der steigenden Schülerzahlen wird die Erweiterung der bereits bestehenden Mittelschule inkl. Ganztagesbetreuung notwendig. Hierzu soll ein Schulhausneubau in unmittelbarer Nähe zur Berufsschule errichtet werden.
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Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Dienstleistungen von Architekturbüros 📦
Zusätzlicher CPV-Code: Dienstleistungen von Architekturbüros bei Gebäuden 📦
Ort der Leistung
NUTS-Region: Ebersberg 🏙️

Verfahren
Verfahrensart: Verhandlungsverfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Sonstiges
Name des öffentlichen Auftraggebers: Schwestern vom Guten Hirten – Körperschaft des öffentlichen Rechts
Postanschrift: Schloss Zinneberg – Zinneberg 3
Postleitzahl: 85625
Postort: Glonn
Kontakt
Internetadresse: https://www.schloss-zinneberg.de 🌏
E-Mail: vergabemanagement@hitzler-ingenieure.de 📧
Telefon: +49 89255595-0 📞
Fax: +49 89255595-11 📠
URL der Dokumente: https://plattform.aumass.de:443/Veroeffentlichung/av118436 🌏
URL der Teilnahme: https://plattform.aumass.de:443/Veroeffentlichung/av118436 🌏

Referenz
Daten
Absendedatum: 2020-06-25 📅
Einreichungsfrist: 2020-07-27 📅
Veröffentlichungsdatum: 2020-06-30 📅
Datum des Beginns: 2020-09-22 📅
Datum des Endes: 2023-10-31 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2020/S 124-303945
ABl. S-Ausgabe: 124
Zusätzliche Informationen
Der Auftraggeber bzw. dessen Verfahrensbetreuer korrespondiert ausschließlich elektronisch, vorrangig über die unter 1.3) genannte Vergabeplattform. Bewerbungen sind ausschließlich unter Verwendung des Bewerbungsbogens möglich. Bei Bewerbergemeinschaften ist der Bewerbungsbogen von jedem Mitglied auszufüllen.
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Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
— Allgemeines.
Die Ordensgemeinschaft der Schwestern vom Guten Hirten betreibt am Standort Schloss Zinneberg seit 1929 das Förderzentrum, das eine Mittel- und eine Berufsschule umfasst. Die Geschichte des Schlosses reicht inzwischen über tausend Jahre zurück. Das Förderzentrum ist fester Bestandteil von Schloss Zinneberg, das neben der Schule und den kirchlichen Einrichtungen u. a. eine Heilpädagogische Tagesstätte, eine Kinderkrippe und einen Klosterladen beherbergt.
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Die schulische Einrichtung ist ein staatlich anerkanntes privates Förderzentrum zur sozialen und emotionalen Entwicklung mit Offener Ganztagesschule. Einzugsgebiet der Schule sind der gesamte Landkreis Ebersberg und die anliegenden Landkreise. Schüler und Schülerinnen, die an Regelschulen aufgrund ihrer Verhaltensauffälligkeiten nicht mehr beschult werden können, werden an das Förderzentrum überwiesen. Für diese Kinder und Jugendlichen reicht der bestehende schulische Rahmen nicht aus. Hier sind darüber hinausgehende sonder- und sozialpädagogische Maßnahmen erforderlich, um eine gesellschaftliche Integration sicherzustellen.
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Die Schule benötigt ergänzende sozialpädagogische Dienstleistungen, die sie selbst im Rahmen des Unterrichts nicht erbringen kann. Die Förderschüler haben oft große Probleme, ihre Hausaufgaben selbstständig zu erledigen und ihre Freizeit kreativ und verantwortungsbewusst zu gestalten. Ein Großteil der Schüler und Schülerinnen benötigt hierzu professionelle Unterstützung, aber auch außerschulische Bildungsangebote, die ihnen neue Perspektiven für Freizeitgestaltung eröffnen und ihr Bildungsverständnis erweitern.
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— Aufgabenstellung.
Die denkmalgeschützten Räumlichkeiten im Schloss Zinneberg bieten zukünftig nicht mehr genug Platz, um den Bedarf zu decken. Aufgrund des stetig wachsenden Bedarfs und der steigenden Schülerzahlen wird die Erweiterung der bereits bestehenden Mittelschule inkl. Ganztagesbetreuung notwendig. Gemäß festgelegtem Raumprogramm werden eine HNF von 1 802 m
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— Integration des Neubaus in die Gesamtanlage
Hinsichtlich der Ausführungen zur Integration des Neubaus in die Gesamtanlage wird angesichts der an dieser Stelle beschränkten Zeichenanzahl auf die die gleichnamige Datei verwiesen, die als Teil der Vergabeunterlagen zur Verfügung steht.
— Kosten und Termine.
Die Gesamtkosten für den Schulhausneubau werden auf 11,6 Mio. EUR brutto (Kgr. 200-700) geschätzt. Der Schätzung liegt ein Mehrwertsteuersatz von 19 Prozent zugrunde.
Baubeginn: ca. Ende 2021
Fertigstellung: Herbst 2023
Nutzungsbeginn: Herbst 2023
Für den beschriebenen Schulhausneubau sind die Leistungen der Objektplanung Gebäude und Innenräume, Lph. 1-9 gemäß §§ 33 ff. HOAI zu vergeben.
Die Leistungen werden stufenweise beauftragt. Zunächst sollen in der 1. Beauftragungsstufe die Leistungsphasen 1 + 2 (Grundlagenermittlung und Vorplanung) gemäß § 34 HOAI beauftragt werden. Die Beauftragung weiterer Leistungsphasen ist optional möglich (vgl. Ziffer II.2.11)). Ein Rechtsanspruch auf Beauftragung weiterer Leistungsphasen bzw. Beauftragungsstufen besteht nicht.
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Beschreibung der Optionen:
Leistungsphasen 3-9 gemäß § 34 HOAI
— Beauftragungsstufe 2: Leistungsphase 3 + 4 gemäß § 34 HOAI;
— Beauftragungsstufe 3: Leistungsphase 5–7 gemäß § 34 HOAI;
— Beauftragungsstufe 4: Leistungsphasen 8 + 9 gemäß § 34 HOAI;
— ggf. besondere Leistungen gem. Anlage 10 HOAI.
Die Beauftragung der vorgenannten Leistungsphasen bzw. Beauftragungsstufen und/oder besonderen Leistungen ist optional möglich, ohne dass ein Rechtsanspruch darauf besteht.
Zusätzliche Informationen:
Der Auftraggeber bzw. dessen Verfahrensbetreuer korrespondiert ausschließlich elektronisch, vorrangig über die unter 1.3) genannte Vergabeplattform. Bewerbungen sind ausschließlich unter Verwendung des Bewerbungsbogens möglich. Bei Bewerbergemeinschaften ist der Bewerbungsbogen von jedem Mitglied auszufüllen.
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Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort:
Schloss Zinneberg
Zinneberg 3
85625 Glonn

Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
1.. Basisinformation zum Unternehmen des Bewerbers (Name, Sitz, Gründungsjahr, Kontaktdaten) bzw. zu den an der Bewerbergemeinschaft beteiligten Unternehmen (Name, Sitz, Gründungsjahr, Kontaktdaten, Leistungsanteil) (soweit zutreffend),
2.. Eigenerklärung (soweit zutreffend) der Bewerbergemeinschaftsmitglieder zur gesamtschuldnerischen Haftung und Benennung desjenigen, der die Bewerbergemeinschaft vertritt einschließlich Nachweis der Vertretungsmacht,
3. Nachweis über die Berechtigung des vorgesehenen Entwurfsverfassers, die Berufsbezeichnung Architekt zu tragen oder in Deutschland entsprechend tätig zu werden (§ 75 Abs. 1 VgV),
4. Erklärung zu wirtschaftlichen Verknüpfungen mit anderen Unternehmen,
5. Erklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach § 123 GWB bzw. Erklärung ausländischer Bewerber, dass keine Ausschlusskriterien vorliegen, die nach den Rechtsvorschriften des jeweiligen Landes mit § 123 GWB vergleichbar sind,
6. Erklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach § 124 GWB bzw. Erklärung ausländischer Bewerber, dass keine Ausschlusskriterien vorliegen, die nach den Rechtsvorschriften des jeweiligen Landes mit § 124 GWB vergleichbar sind,
7. Erklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach § 19 Abs. 1 Mindestlohngesetz, § 21 Abs. 1 Arbeitnehmerentsendegesetz und § 21 Abs. 1 Satz 1 oder 2 Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz bzw. Erklärung ausländischer Bewerber, dass keine Ausschlusskriterien vorliegen, die nach den Rechtsvorschriften des jeweiligen Landes mit § 19 Abs. 1 Mindestlohngesetz, § 21 Abs. 1 Arbeitnehmerentsendegesetz und § 21 Abs. 1 Satz 1 oder 2 Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz vergleichbar sind,
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8. Erklärung über eine eventuelle Weitergabe von Auftragsteilen an andere Unternehmen (§ 46 Abs. 3 Nr. 10 VgV). Will sich der Bewerber bei der Erfüllung des Auftrages der Leistungen anderer Unternehmen bedienen, so hat er die Weitergabe von Auftragsteilen verpflichtend anzugeben. Eine Benennung der Nachunternehmer erfolgt im Rahmen des Teilnahmewettbewerbs unter Verweis auf § 36 Abs. 1. S. 1 VgV freiwillig. Eine entsprechende Verpflichtungserklärung ist auf Anforderung nachzureichen.
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9. Beabsichtigt der Bewerber im Hinblick auf die Leistungsfähigkeit die Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch zu nehmen (Eignungsleihe gemäß § 47 VgV), so hat er diese zu benennen und für sie mit der Bewerbung einen eigenen Bewerbungsbogen abzugeben. Der Bewerber muss mit der Bewerbung nachweisen, dass ihm die für den Auftrag erforderlichen Mittel tatsächlich zur Verfügung stehen werden, indem er eine entsprechende Verpflichtungserklärung dieser Unternehmen vorlegt. Nimmt der Bewerber im Rahmen einer Eignungsleihe die Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch, müssen diese Unternehmen in dem Umfang, in dem ihre Kapazitäten in Anspruch genommen werden, gemeinsam für die Auftragsdurchführung haften. Eine entsprechende Haftungserklärung ist auf Anforderung nachzureichen.
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Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
Eigenerklärung zu einer Berufshaftpflichtversicherungsdeckung in Höhe von 3,0 Mio. EUR für Personenschäden und 3,0 Mio. EUR für sonstige Schäden im Fall der Zuschlagserteilung. Die Versicherung muss für die gesamte Vertragszeit unterhalten werden. Die Vorlage des Versicherungsnachweises nach Aufforderung ist zwingende Voraussetzung für die Zuschlagserteilung.
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Technische und berufliche Fähigkeiten:
Eignungsprüfung gemäß § 46 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 VgV
Anhand einer Liste der wesentlichen in den letzten 3 Jahren von 2017 bis 2019 erbrachten Leistungen wird die prinzipielle Eignung des Bewerbers geprüft. Bei dieser Liste ist je erbrachter Leistung die Angabe des Rechnungswertes (= Kosten der Kgr. 200-700, DIN 276, brutto), der Leistungszeit sowie der öffentlichen oder privaten Auftraggeber der Dienstleistungen zu machen. Als prinzipiell geeignet werden Bewerber eingestuft, wenn sie anhand der zu erstellenden Liste nachweisen können, dass aktuelle Erfahrungswerte bei der Erbringung vergleichbar komplexer Maßnahmen vorliegen.
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Informationen über einen bestimmten Beruf: Services
Verweis auf einschlägige Rechts- oder Verwaltungsvorschriften:
Natürlichen Personen, die nach dem für die öffentliche Auftragsvergabe geltenden Landesrecht berechtigt sind, die Berufsbezeichnung „Architekt“ zu tragen. Ebenso natürlichen Personen, die über einen Befähigungsnachweis für Tätigkeiten auf dem Gebiet der Architektur verfügen, der in Richtlinie 85/384/EWG (Architektenrichtlinie) aufgeführt ist, oder dessen Anerkennung nach Richtlinie 2005/36/EG gewährleistet ist und der Berufsträger durch Eintragung in die Liste der bauvorlageberechtigten Ingenieure auch über die Bauvorlageberechtigung verfügt. Juristische Personen sind als Auftragnehmer zugelassen, wenn deren satzungsmäßiger Geschäftszweck auf Planungsleistungen ausgerichtet ist, der Planungsaufgabe entspricht und sie für die Durchführung der Aufgabe einen verantwortlichen Berufsangehörigen benennen, der die vorstehenden Anforderungen erfüllt.
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Einschläge Rechts- oder Verwaltungsvorschrift: § 75 Abs. 1 VgV in Verbindung mit § 75 Abs. 3 VgV.

Verfahren
Rechtsgrundlage: 32014L0024
Mindestzahl der Bewerber: 3
Höchstzahl der Bewerber: 5
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern:
Die Auswahl der Bewerber, die bei Vollständigkeit der vorzulegenden Erklärungen und Nachweise zum Verhandlungsverfahren ausgewählt werden (§ 51 Abs. 1 S. 1 VgV), anhand folgender Kriterien:
1. Erklärung über den Gesamtumsatz netto des Bewerbers in den letzten 3 Geschäftsjahren von 2017 bis 2019 (§ 45 Abs. 1 Nr. 1 VgV) – Wichtung 5 %
Die zu vergebenden Punkte werden wie folgt abgestuft:
— Jahresmittel ≥ 500 000 EUR/a (5 Punkte);
— Jahresmittel < 500 000 EUR/a und ≥ 400 000 EUR/a (4 Punkte);
— Jahresmittel < 400 000 EUR/a und ≥ 300 000 EUR/a (3 Punkte);
— Jahresmittel < 300 000 EUR/a und ≥ 200 000 EUR/a (2 Punkte);
— Jahresmittel < 200 000 EUR/a und ≥ 100 000 EUR/a (1 Punkt);
— Jahresmittel < 100 000 EUR/a (0 Punkte).
2. Angabe der Beschäftigten der letzten 3 Jahre von 2017 bis 2019 für das gesamte Büro des Bewerbers, aufgeteilt in Führungskräfte, Ingenieure, sonstige Mitarbeiter (§ 46 Abs. 3 Nr. 8 VgV) – Wichtung 5 %
— durchschnittlich ≥ 5 Gesamtmitarbeiter (5 Punkte);
— durchschnittlich < 5 Gesamtmitarbeiter und ≥ 3 Gesamtmitarbeiter (2,5 Punkte);
— durchschnittlich < 3 Gesamtmitarbeiter (0 Punkte).
3. Darstellung von maximal 3 Referenzprojekten aus den letzten 3 Jahren von 2017 bis zum Zeitpunkt des Schlusstermins für den Eingang der Teilnahmeanträge gemäß IV.2.2) dieser Bekanntmachung, aus der die Erfahrung des Bewerbers bei Projekten mit vergleichbaren Anforderungen hervorgeht (§ 75 Abs. 5 VgV i. V. m. § 46 Abs. 3 Nr. 1 VgV). Die Vergabestelle weist darauf hin, dass ausnahmsweise auch länger zurückreichende Referenzen (ab 1.1.2015 bis zum Zeitpunkt des Schlusstermins für den Eingang der Teilnahmeanträge gemäß IV.2.2) dieser Bekanntmachung) berücksichtigt werden. – Wichtung 90 %
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Referenzprojekte, die vor 2015 in Betrieb genommen wurden, werden bei der Wertung nicht berücksichtigt.
Für die Maximalpunktzahl sollte jedes der geforderten Referenzprojekte folgende Anforderungen erfüllen:
— Bei dem Referenzprojekt handelt es sich um eine
öffentlich geförderte Maßnahme. | ja: 5 Punkte, nein: 0 Punkte;
Neubaumaßnahme. | ja: 5 Punkte, nein: 0 Punkte;
Schulbaumaßnahme. | ja: 4 Punkte, nein: 0 Punkte;
Schulbaumaßnahme mit Förderschwerpunkt (sozial-emotional, geistig, körperlich oder vergleichbar). | ja: 3 Punkte, nein: 0 Punkte;
— Das Referenzprojekt ist vergleichbarer Größenordnung (Gesamtkosten Kgr. 200–700 ≥ 10 Mio. EUR brutto). | max. 5 Punkte interpoliert;
— Durch den Bewerber wurden mindestens die Leistungsphasen 2–8 gem. § 34 HOAI erbracht. | max. 4 Punkte interpoliert;
— Derzeitiger Projektstand des Referenzprojektes ist mindestens Leistungsphase 8 oder das Projekt ist abgeschlossen. | ja: 4 Punkte, nein: 0 Punkte.
Folgende Angaben sind bei den Referenzen zu jedem Projekt aufzuführen:
— Projektgegenstand (= kurze, jedoch aussagekräftige Projektdarstellung);
— Auftraggeber (Name, Anschrift, Ansprechpartner, Telefon- und Faxnummer);
— Leistungszeit;
— Gesamtprojektkosten (Kgr. 200-700, DIN 276) brutto;
— erbrachte Leistungsphasen.
Es können maximal 30 Punkte je Referenzprojekt erreicht werden.
Die maximal zu erreichende Punktzahl im Rahmen des Teilnahmewettbewerbs sind 100 Punkte (max. 5 Punkte für Gesamtumsatz + max. 5 Punkte für Mitarbeiterzahl + 3 x max. 30 Punkte für Referenzprojekte).
Die teilweise Erfüllung der vorgenannten Kriterien führt nicht zum Ausschluss, sondern zu einer entsprechend geringeren Bewertung.
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 14:00
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 3 Monate

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Andere Art des öffentlichen Auftraggebers: Körperschaft des öffentlichen Rechts
Kontakt
Kontaktperson: Hitzler Ingenieure – Vergabemanagement
Dokumente URL: https://plattform.aumass.de:443/Veroeffentlichung/av118436 🌏

Referenz
Zusätzliche Informationen
Die unter Ziffer II.2.7) benannten Termine für die Laufzeit des Vertrags beziehen sich auf den geplanten Beauftragungszeitpunkt (Beginn) und die geplante Nutzungsaufnahme der Hauptmaßnahme (Ende). Die Leistungszeit der Mängelbeseitigung, Restabwicklung und Abrechnung der Maßnahme, Erstellung/Übergabe einer vollständigen Dokumentation der erbrachten Planungsleistungen (inkl. Abnahme der Planungsleistungen) und Mitwirken bei der Erstellung eines Verwendungsnachweises in der Lph. 8 sowie die Leistungszeit der kompletten Lph. 9 können zum derzeitigen Zeitpunkt noch nicht exakt angegeben werden, sind daher im genannten Zeitraum nicht enthalten und müssen hinsichtlich der tatsächlichen Laufzeit des Vertrages noch dazugerechnet werden.
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Je Bieter ist nur ein Angebot zulässig. Mehrfachangebote führen zum Ausschluss vom Verfahren. Als Mehrfachangebote gelten auch mehrere Angebote von Einzelpersonen innerhalb verschiedener Bietergemeinschaften.
Bewerber bzw. Bieter übermitteln ihre Teilnahmeanträge bzw. Angebote in Textform nach § 126b des Bürgerlichen Gesetzbuchs ausschließlich mithilfe elektronischer Mittel gemäß § 10 VgV über die unter Ziffer I.3) dieser Bekanntmachung genannte Vergabeplattform. Der Bewerber/Bieter trägt das Risiko der fristgerechten Übermittlung seines Teilnahmeantrags/Angebots. Zusätzliche bzw. ergänzende Angebotsunterlagen werden nicht berücksichtigt.
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Die Vergabeunterlagen stehen auf der unter Ziffer I.3) dieser Bekanntmachung genannten Vergabeplattform online zum Download zur Verfügung.
Fragen und Anmerkungen zu den Vergabeunterlagen sind vorrangig über die Kommunikationsebene der unter Ziffer I.3) dieser Bekanntmachung genannten Vergabeplattform bis spätestens 6 Kalendertage vor Ablauf der Teilnahme- bzw. Angebotsfrist zu richten. Verbindliche Stellungnahmen werden als Erläuterungen, Konkretisierungen oder Änderungen zu den Vergabeunterlagen auf der Vergabeplattform bis 3 Kalendertage vor Ablauf der jeweiligen Frist veröffentlicht. Nach Fristablauf eingegangene Fragen bzw. Anmerkungen werden nur noch beantwortet, wenn sie Defizite oder Unklarheiten der Vergabeunterlagen aufdecken und insoweit eine sachliche Klarstellung bzw. Korrektur herbeizuführen ist. Die Bewerber sind verpflichtet, sich bis zum Ablauf der jeweiligen Frist auf der unter Ziffer I.3) dieser Bekanntmachung genannten Vergabeplattform zu informieren, ob sich Erläuterungen, Konkretisierungen oder Änderungen in den Vergabeunterlagen ergeben haben. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass sich die Notwendigkeit ergeben kann, die jeweilige Frist auch noch innerhalb der vorgenannten 3 Kalendertage zu verschieben. In einem solchen Fall wird unverzüglich ebenfalls auf der unter Ziffer I.3) dieser Bekanntmachung genannten Vergabeplattform informiert.
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Es besteht die Möglichkeit der freiwilligen Registrierung auf der unter Ziffer I.3) dieser Bekanntmachung genannten Vergabeplattform. Die Bewerber/Bieter, die sich freiwillig registrieren, werden über die verbindlichen Stellungnahmen auf die eingereichten Fragen und Anmerkungen per E-Mail informiert.
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Bei Bietergemeinschaften sind neben der Eigenerklärung gemäß Ziffer III.1.1) auch die weiteren gem. Ziffer III.1.1) bis III.1.3) geforderten Erklärungen und Nachweise von jedem Mitglied gesondert zu erbringen.
Der Auftraggeber behält sich vor, fehlende Erklärungen und Nachweise gemäß § 56 Abs. 2 VgV nachzufordern.
Erfüllen mehrere Bewerber gleichermaßen die Anforderungen und ist die Bewerberanzahl nach einer objektiven Auswahl entsprechend der zugrunde gelegten Kriterien zu hoch, behält sich der Auftraggeber vor, die Auswahl unter den verbleibenden Bewerbern gemäß § 75 Abs. 6 VgV durch Los zu treffen.
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Es wird auf die Rügeobliegenheit des Bewerbers/der Bewerbergemeinschaft bzw. des Bieters/der Bietergemeinschaft gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1-4 GWB hingewiesen.

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Regierung von Mittelfranken Vergabekammer Nordbayern
Postanschrift: Promenade 27
Postort: Ansbach
Postleitzahl: 91511
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 98153-1277 📞
E-Mail: vergabekammer.nordbayern@reg-mfr.bayern.de 📧
Fax: +49 98153-1837 📠
Internetadresse: https://www.regierung.mittelfranken.bayern.de 🌏
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Sieht sich ein am Auftrag interessiertes Unternehmen durch die Nichtbeachtung von Vergabevorschriften in seinen Rechten verletzt, ist der Verstoß innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gegenüber dem Auftraggeber zu rügen (§ 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB). Verstöße, die aufgrund der Bekanntmachung oder der Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zu der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Nr. 2 und 3 GWB). Der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB).
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Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Name: Auftragsberatungszentrum Bayern e. V. (ABZ e. V.)
Postanschrift: Orleansstraße 10-12
Postort: München
Postleitzahl: 81669
Telefon: +49 895116-3171 📞
E-Mail: info@abz-bayern.de 📧
Fax: +49 895116-3663 📠
Internetadresse: https://www.abz-bayern.de 🌏
Quelle: OJS 2020/S 124-303945 (2020-06-25)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2020-10-19)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Gesamtwert des Auftrags: 728115.73 EUR 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge

Verfahren
Angebotsart: Entfällt

Referenz
Daten
Absendedatum: 2020-10-19 📅
Veröffentlichungsdatum: 2020-10-23 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2020/S 207-504361
Verweist auf Bekanntmachung: 2020/S 124-303945
ABl. S-Ausgabe: 207

Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
— Allgemeines
— Aufgabenstellung
— Kosten und Termine
Für den beschriebenen Schulhausneubau sind die Leistungen der Objektplanung Gebäude und Innenräume, Lph. 1– 9 gemäß §§ 33 ff. HOAI zu vergeben.
Die Leistungen werden stufenweise beauftragt. Zunächst sollen in der 1. Beauftragungsstufe die Leistungsphasen 1 + 2 (Grundlagenermittlung und Vorplanung) gemäß § 34 HOAI beauftragt werden. Die Beauftragung weiterer Leistungsphasen ist optional möglich (vgl. Ziffer II.2.11). Ein Rechtsanspruch auf Beauftragung weiterer Leistungsphasen bzw. Beauftragungsstufen besteht nicht.
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Beschreibung der Optionen:
Leistungsphasen 3 – 9 gemäß § 34 HOAI
— Beauftragungsstufe 2: Leistungsphase 3 + 4 gemäß § 34 HOAI,
— Beauftragungsstufe 3: Leistungsphase 5 – 7 gemäß § 34 HOAI,
— Beauftragungsstufe 4: Leistungsphasen 8 + 9 gemäß § 34 HOAI,

Verfahren
Vergabekriterien
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Personelle Besetzung mit Unterkriterien
Qualitätskriterium (Gewichtung): 40 Prozent
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Fachtechnische Lösungsansätze mit Unterkriterien
Qualitätskriterium (Gewichtung): 15 Prozent
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Strukturelle Herangehensweise an das Projekt / Projektanalyse
Qualitätskriterium (Gewichtung): 20 Prozent
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Gesamteindruck des Konzepts
Qualitätskriterium (Gewichtung): 5 Prozent
Kostenkriterium (Name): Honorarangebot
Kostenkriterium (Gewichtung): 20 Prozent

Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2020-10-15 📅
Name: Haindl + Kollegen Architektur GmbH
Postanschrift: Prinzenstraße 9
Postort: München
Postleitzahl: 80639
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 89130788-0 📞
E-Mail: info@haindl-kollegen.de 📧
Land: München, Kreisfreie Stadt 🏙️
Internetadresse: https://www.haindl-kollegen.de 🌏
Gesamtwert des Auftrags: 728115.73 EUR 💰
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 4

Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
Kontaktperson: HITZLER INGENIEURE – Vergabemanagement

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Sieht sich ein am Auftrag interessiertes Unternehmen durch die Nichtbeachtung von Vergabevorschriften in seinen Rechten verletzt, ist der Verstoß innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gegenüber dem Auftraggeber zu rügen (§ 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB).
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Verstöße, die aufgrund der Bekanntmachung oder der Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zu der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Nr. 2 und 3 GWB). Der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB).
Mehr anzeigen
Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Name: Auftragsberatungszentrum Bayern e.V. (ABZ e. V.)
Postanschrift: Orleansstraße 10–12
Quelle: OJS 2020/S 207-504361 (2020-10-19)