Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern
Die Auswahl erfolgt anhand der unter Ziff. III.1.1) bis III.1.3) aufgeführten Mindestanforderungen u. der nachfolgend aufgeführten wertungsrelevanten Eignungskriterien. Bewerber, die die in Ziff. III.1.1)-III.1.3) dargestellten Mindestanforderungen nicht erfüllen, werden ausgeschlossen. Von der Wertung ausgeschlossen, werden im Übrigen Teilnahmeanträge nach Maßgabe von § 57 VgV. Aus den danach verbleibenden Bewerbern werden auf Grundlage der wertungsrelevanten Eignungskriterien u. deren Bewertung sowie der getätigten Angaben der teilnehmenden Bewerber die 4 best geeigneten Bewerber ausgewählt und zur Abgabe von Angeboten aufgefordert. Sollten sich im Ergebnis der getroffenen Bewertung und Auswahl mehr als 4 Bewerber als gleichermaßen geeignet erweisen (z. B. Punktegleichstand des drittplatzierten bis fünftplatzierten Bewerbers), werden die zur Angebotsabgabe aufzufordernden Bewerber aus der Gruppe mit Punktegleichstand im Losverfahren ermittelt (§ 75 Abs. 6 VgV).
Wertungsrelevante Eignungskriterien:
1) Nachweis über einen jährlichen Gesamtumsatz des Bewerbers in den Geschäftsjahren 2017-2019:
— Jährlicher Gesamtumsatz in Höhe von mindestens 1 700 000,00 EUR netto und jährlicher Umsatz des Bewerbers in den letzten 3 Geschäftsjahren für selbst erbrachte Planungsleistungen in Höhe von mindestens 850 000,00 EUR netto — 1 Punkt.
— Jährlicher Gesamtumsatz in Höhe von mindestens 1 900 000,00 EUR netto und jährlicher Umsatz des Bewerbers in den letzten 3 Geschäftsjahren für selbst erbrachte Planungsleistungen in Höhe von mindestens 950 000,00 EUR netto — 2 Punkte.
— Jährlicher Gesamtumsatz in Höhe mindestens 2 100 000,00 EUR netto und jährlicher Umsatz des Bewerbers in den letzten 3 Geschäftsjahren für selbst erbrachte Planungsleistungen in Höhe von mindestens 1 050 000,00 EUR netto — 3 Punkte.
Für die Nachweiserbringung gelten die unter Ziff. III.1.2)2) aufgeführten Anforderungen.
2) Anzahl der in den letzten 3 Geschäftsjahren (2017-2019) durchschnittlich beschäftigten Mitarbeiter:
— 12 Mitarbeiter (inkl. Führungskräfte) — 1 Punkt;
— 13 Mitarbeiter (inkl. Führungskräfte) — 2 Punkte;
— 14 Mitarbeiter (inkl. Führungskräfte) — 3 Punkte;
— 15 Mitarbeiter (inkl. Führungskräfte) — 4 Punkte;
— 16 Mitarbeiter (inkl. Führungskräfte) — 5 Punkte.
Für die Nachweiserbringung gelten die unter Ziff. III.1.3)1) aufgeführten Anforderungen.
3) Anzahl der in den letzten 3 Geschäftsjahren (2017-2019) durchschnittlich tätigen Objektplaner für Planungsleistungen für Gebäude und Innenräume:
— 4 Objektplaner — 1 Punkt;
— 5 Objektplaner — 2 Punkte;
— 6 Objektplaner — 3 Punkte.
Fachplaner für Planungsleistungen für die technische Gebäudeausrüstung:
— 4 Fachplaner — 1 Punkt;
— 5 Fachplaner — 2 Punkte;
— 6 Fachplaner — 3 Punkte.
Fachplaner für Tragwerksplanungsleistungen:
— 2 Fachplaner — 1 Punkt;
— 3 Fachplaner — 2 Punkte.
Objektplaner für Frei- und Verkehrsanlagen:
— 2 Objektplaner 1 Punkt;
— 3 Objektplaner 2 Punkt.
Für die Nachweiserbringung gelten die unter Ziff. III.1.3)1) aufgeführten Anforderungen.
4) Weitere (hinsichtlich der nachfolgenden Besonderheit im zweiten Spiegelstrich zusätzliche zu der im Hinblick auf die Mindestanforderung unter Ziff. III. 1.3)2) bereits benannten Referenz) seit dem 31.12.2014 fertiggestellte (Baufertigstellung oder Inbetriebnahme) realisierte Vorhaben mit zu den ausgeschriebenen Leistungen vergleichbaren Planungsleistungen.
— Eine Referenz für Planungs- und Überwachungsleistungen der Objektplanung über Leistungsphasen 2-8 mit einem Baukostenvolumen in der KG 300 und 400 von mind. 10.000.000,00 EUR brutto für den Neubau einer Schule oder vergleichbares Bauvorhaben 5 Punkte je Referenz und maximal 5 Punkte;
— Eine zusätzliche Referenz für Planungs- und Überwachungsleistungen als Generalplaner über Leistungsphasen 2-8 5 Punkte je Referenz und maximal 5 Punkte;
— Eine Referenz für Planungsleistungen mindestens bis zur Leistungsphase 4 für Gebäude mit besonderen Brandschutzanforderungen aufgrund von zusammenhängenden Nutzungseinheiten bis zu 400 m Bruttogeschossfläche, z. B, Lernhaus-/Clusterschulen, Großraumbüros oder vergleichbar.
5 Punkte je Referenz und maximal 5 Punkte;
— Eine Referenz für Planungsleistungen mindestens bis zur Leistungsphase 4 für eine Schule oder andere Bildungseinrichtung für Kinder oder Jugendliche mit besonderem Raumkonzept, z. B. Lernhaus-/Clusterschule.
5 Punkte je Referenz und maximal 5 Punkte
Die Angabe von mehr vergleichbaren Referenzen als gefordert führt nicht zu einer höheren Bewertung.