Bedingungen für die Teilnahme (technische und berufliche Fähigkeiten)
a) Die Zentrale Vergabestelle fordert als Mindeststandard (Mindestbedingung) eine durchschnittliche Mitarbeiterzahl von 6 Beschäftigten, wovon mindestens 2 Beschäftigte ein abgeschlossenes Hochschulstudium der Fachrichtung Architektur nachweisen müssen und ein/e weitere/r die Fachrichtung Landschaftsarchitektur. Bei Bewerbergemeinschaften und/oder dem Einsatz von Nachunternehmern kann die Mitarbeiteranzahl gemeinsam, also durch Addition, nachgewiesen werden. Im vorgesehenen Projektteam ist die Mitarbeit von mindestens eines/einer eingetragenen/eingetragener Landschaftsarchitekt/in und eines/einer eingetragenen/eingetragener Architekt/in (als Projektleiter/in) vorzusehen, § 75 Abs. 1 VgV. Die Berufserfahrung bei der Projektleitung, der stellvertretenden Projektleitung, der Bauleitung und der stellvertretenden Bauleitung muss ferner mindestens 5 Jahre betragen.
b) Die Zentrale Vergabestelle fordert als Mindeststandard (Mindestbedingung) mindestens folgende Referenzprojekte:
Sieben Referenzen zu ausgeführten Projekten mit Bezug zum Leistungsumfang des ausgeschriebenen Projektes, wie folgt:
— eine Referenz zu Objektplanung Gebäude — Neubau für einen Bildungsbau (Bildungsbauten sind alle Gebäude, die der Erziehung, Aus- und Fortbildung, Lehre oder Forschung dienen, insbesondere Kitas, Schulen und Hochschulen),
— eine Referenz zu Objektplanung Gebäude — Umbau und Sanierung,
— eine Referenz zu Objektplanung Gebäude — Umbau und Sanierung eines Bildungsbaus im laufenden Betrieb,
— Eine Referenz zu Objektplanung Freianlagen für einen Bildungsbau (Definition siehe oben),
— eine Referenz zu Objektplanung Freianlagen für einen Bildungsbau im laufenden Betrieb,
— eine Referenz zu einer Hochbaumaßnahme für einen öffentlichen Auftraggeber,
— eine Referenz zu einer Freianlagenmaßnahme für einen öffentlichen Auftraggeber.
Diese sieben Referenzen dürfen maximal 7 Jahre alt sein — gerechnet vom Zeitpunkt der Veröffentlichung dieser EU-Auftragsbekanntmachung. Zur Erfüllung der geforderten Referenzen kann ein Projekt auch mehrfach genannt werden, sofern ein Projekt mehrere Anforderungen gleichzeitig aufweist (z. B. ein Bildungsbau als Hochbau für einen öffentlichen Auftraggeber einschließlich Freianlage, Neubau und Sanierung Bestand, im laufenden Betrieb).
Im Übrigen müssen die Referenzen im Einzelnen folgende Anforderungen erfüllen:
— Bei den Referenzen „Objektplanung Gebäude — Neubau für einen Bildungsbau", „Objektplanung Gebäude — Umbau und Sanierung" und „Objektplanung Freianlagen für einen Bildungsbau": Übernahme mindestens der LP 2-5, Abschluss LP 5 im 7-Jahreszeitraum.
— Bei den Referenzen „Objektplanung Gebäude — Umbau und Sanierung eines Bildungsbaus im laufenden Betrieb" und „Objektplanung Freianlagen für einen Bildungsbau im laufenden Betrieb": Mindestens Übernahme der LP 6-8, Abschluss LP 8 im 7-Jahreszeitraum.
— Bei den Referenzen zu einer Hochbaumaßnahme für einen öffentlichen Auftraggeber und zu einer Freianlagenmaßnahme für einen öffentlichen Auftraggeber sind die Leistungsphasen 6-8 ausreichend, Abschluss LP 8 im 7-Jahreszeitraum.
— Die geforderten Referenzen müssen abgeschlossen sein, weil sie nach Auffassung der Zentralen Vergabestelle nur dann aussagekräftig sind.
— Eine der Referenzen muss eine Bausumme von mehr als 1,50 Mio. EUR netto (Kostengruppen 300 + 400) aufweisen.
— Die tatsächliche Mitarbeit des vorgesehenen Projektteams an diesen Referenzen muss aus dem Teilnahmeantrag ersichtlich werden!
— Die Referenzen können durch ein Projekt kumuliert erfüllt werden (Mehrfachnennung, siehe oben).