Sekundarschule Völkerfreundschaft – Los A04 – Spezialgründungsarbeiten

Landkreis Anhalt-Bitterfeld

Los A04 – Spezialgründungsarbeiten.

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2020-05-14. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2020-04-06.

Anbieter

Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2020-04-06 Auftragsbekanntmachung
2020-07-22 Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Auftragsbekanntmachung (2020-04-06)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Bauarbeiten
Referenznummer: O/VgV/68/SkV/8-20
Kurze Beschreibung: Los A04 – Spezialgründungsarbeiten.
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Bauleistung
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Bauarbeiten 📦
Ort der Leistung
NUTS-Region: Anhalt-Bitterfeld 🏙️

Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Niedrigster Preis

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Regional- oder Kommunalbehörde
Name des öffentlichen Auftraggebers: Landkreis Anhalt-Bitterfeld
Postanschrift: Am Flugplatz 1
Postleitzahl: 06366
Postort: Köthen (Anhalt)
Kontakt
Internetadresse: http://www.anhalt-bitterfeld.de 🌏
E-Mail: vergabestelle@anhalt-bitterfeld.de 📧
Telefon: +49 349660-1194 📞
Fax: +49 349660-1193 📠
URL der Dokumente: http://www.evergabe.de/unterlagen 🌏
URL der Teilnahme: http://www.evergabe.de 🌏

Referenz
Daten
Absendedatum: 2020-04-06 📅
Einreichungsfrist: 2020-05-14 📅
Veröffentlichungsdatum: 2020-04-07 📅
Datum des Beginns: 2020-07-27 📅
Datum des Endes: 2020-10-30 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2020/S 069-163159
ABl. S-Ausgabe: 69
Zusätzliche Informationen
Es sind Erklärungen im Sinne des Landesvergabegesetzes Sachsen-Anhalt sowie Angaben zu sozialen Belangen iSd Landesvergabegesetzes LSA mit dem Angebot vorzulegen. Die rechtlichen, wirtschaftlichen, finanziellen und technischenAngaben des Bieters werden gemäß § 6 b Abs. 1 Nr. 1 Satz 2 EU VOB/A in Verbindung mit § 6 a Nr. 2 EU VOB/A mit dem Angebot durch Eintragung in die Liste des Vereins für Präqualifikation von Bauunternehmen e. V. (Präqualifikationsverzeichnis) oder Eigenerklärungen gem. Formblatt 124 (Eigenerklärungen zur Eignung) oder anhand der Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE) gem. § 6 b Abs. 1 S. 2 EU VOB/A abgegeben. Gelangt das Angebot eines nicht präqualifizierten Bieters in die engere Wahl, sind die im Formblatt 124 angegebenen Bescheinigungen auf gesondertes Verlangen vorzulegen. Das Formblatt 124 VHB Eigenerklärung zur Eignung ist Bestandteil der Vergabeunterlagen. Beruft sich der Bieter zur Erfüllung des Auftrages auf die Fähigkeiten anderer Unternehmen, ist die jeweilige Nummer im Präqualifikationsverzeichnis anzugeben oder es sind die Erklärungen und Bescheinigungen gemäß dem Formblatt 124 auch für diese anderen Unternehmen auf Verlangen vorzulegen. Bieter, die ihren Sitz nicht in der Bundesrepublik Deutschland haben, haben gleichwertige Bescheinigungen von anerkannten Stellen ihres Herkunftslandes vorzulegen. Der Auftraggeber wird für den Bieter, der den Zuschlag erhalten soll, einen Auszug aus dem Gewerbezentralregister (§ 150a Gewerbeordnung) beim Bundeszentralregister anfordern. Ausländische Bieter haben gleichwertige Bescheinigungen ihres Herkunftslandes vorzulegen. Der Bieter hat die Einhaltung der Mindestentgeltregelungen zu berücksichtigen. Einzelheiten dazu sind in den Ausschreibungsunterlagen enthalten Das Angebot ist zusammen mit den Anlagen bis zum Ablauf der Angebotsfrist über die Vergabeplattform zu übermitteln.
Mehr anzeigen

Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
— 71 m
— 16 m
— 12 m
Bezeichnung des von der EU finanzierten Projekts oder Programms: Stark III – Förderung (EFRE)
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: 06366 Köthen (Anhalt)

Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
— Gewerbeanmeldung, Handelsregisterauszug und Eintragung in der Handwerksrolle bzw. bei der Industrie- und Handelskammer.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
— Erklärung über den Umsatz des Unternehmens in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren (Kalenderjahre 2017-2019) Eine eigenerklärung ist ausreichend;
— Unbedenklichkeitsbescheinigung der tariflichen Sozialkasse (soweit Betrieb beitragspflichtig ist);
— Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes bzw. Bescheinigung in Steuersachen (soweit das Finanzamt derartige Bescheinigungen ausstellt; nicht älter als 1 Jahr);
— Freistellungsbescheinigung nach § 48b EStG;
— qualifizierte Unbedenklichkeitsbescheinigung der Berufsgenossenschaft des zuständigen Versicherungsträgers mit Angabe der Lohnsummen.
Technische und berufliche Fähigkeiten:
— für 3 Referenzen je eine Referenzbescheinigung (siehe Formblatt 444) mit mindestens folgenden Angaben:
— Ansprechpartner;
— Art der ausgeführten Leistung;
— Auftragssumme;
— Ausführungszeitraum;
— stichwortartige Benennung des mit eigenem Personal ausgeführten maßgeblichen Leistungsumfanges einschl. Angabe der ausgeführten Mengen;
— Zahl der hierfür durchschnittlich eingesetzten Arbeitnehmer;
— stichwortartige Beschreibung der besonderen technischen und gerätespezifischen Anforderungen bzw. (bei Komplettleistung) Kurzbeschreibung der Baumaßnahme einschließlich eventueller Besonderheiten der Ausführung;
— Angabe zur Art der Baumaßnahme (Neubau, Umbau, Denkmal);
— Angabe zur vertraglichen Bindung (Hauptauftragnehmer, ARGE- Partner, Nachunternehmer);
— ggf. Angabe der Gewerke, die mit eigenem Leitungspersonal koordiniert wurden;
— Bestätigung des Auftraggebers über die vertragsgemäße Ausführung der Leistung;
— Angabe der Zahl der in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte gegliedert nach Lohngruppen mit extra ausgewiesenem Leitungspersonal (Kalenderjahre 2017 -2019).

Verfahren
Rechtsgrundlage: 32014L0024
Beschleunigtes Verfahren:
Für die Sanierung der Sekundarschule Völkerfreundschaft wurde zur Verkürzung der Angebotsfrist eine Vorinformation im Amtsblatt der Europäischen Union unter der Bekanntmachungsnummer 2020/S 032-074131 veröffentlicht.
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 14:00
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2020-07-10 📅
Datum der Angebotseröffnung: 2020-05-14 📅
Zeitpunkt der Angebotseröffnung: 14:00

Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
Kontaktperson: Rechtsamt/Vergabestelle
Internetadresse: www.anhalt-bitterfeld.de 🌏
Dokumente URL: www.evergabe.de/unterlagen 🌏
URL der Teilnahme: www.evergabe.de 🌏
URL der Dokumente: www.evergabe.de/unterlagen 🌏

Referenz
Zusätzliche Informationen
Es sind Erklärungen im Sinne des Landesvergabegesetzes Sachsen-Anhalt sowie Angaben zu sozialen Belangen iSd Landesvergabegesetzes LSA mit dem Angebot vorzulegen. Die rechtlichen, wirtschaftlichen, finanziellen und technischenAngaben des Bieters werden gemäß § 6 b Abs. 1 Nr. 1 Satz 2 EU VOB/A in Verbindung mit § 6 a Nr. 2 EU VOB/A mit dem Angebot durch Eintragung in die Liste des Vereins für Präqualifikation von Bauunternehmen e. V. (Präqualifikationsverzeichnis) oder
Mehr anzeigen
Eigenerklärungen gem. Formblatt 124 (Eigenerklärungen zur Eignung) oder anhand der Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE) gem. § 6 b Abs. 1 S. 2 EU VOB/A abgegeben. Gelangt das Angebot eines nicht präqualifizierten Bieters in die engere Wahl, sind die im Formblatt 124 angegebenen Bescheinigungen auf gesondertes Verlangen vorzulegen.
Mehr anzeigen
Das Formblatt 124 VHB Eigenerklärung zur Eignung ist Bestandteil der Vergabeunterlagen. Beruft sich der Bieter zur Erfüllung des Auftrages auf die Fähigkeiten anderer Unternehmen, ist die jeweilige Nummer im Präqualifikationsverzeichnis anzugeben oder es sind die Erklärungen und Bescheinigungen gemäß dem Formblatt 124 auch für diese anderen Unternehmen auf Verlangen vorzulegen. Bieter, die ihren Sitz nicht in der Bundesrepublik Deutschland haben, haben gleichwertige Bescheinigungen von anerkannten Stellen ihres Herkunftslandes vorzulegen. Der Auftraggeber wird für den Bieter, der den Zuschlag erhalten soll, einen Auszug aus dem Gewerbezentralregister (§ 150a Gewerbeordnung) beim Bundeszentralregister anfordern. Ausländische Bieter haben gleichwertige Bescheinigungen ihres Herkunftslandes vorzulegen. Der Bieter hat die Einhaltung der Mindestentgeltregelungen zu berücksichtigen. Einzelheiten dazu sind in den Ausschreibungsunterlagen enthalten
Mehr anzeigen
Das Angebot ist zusammen mit den Anlagen bis zum Ablauf der Angebotsfrist über die Vergabeplattform zu übermitteln.

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Vergabekammern beim Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt
Postanschrift: Ernst-Kamieth-Str. 2
Postort: Halle (Saale)
Postleitzahl: 06112
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 3455141529 📞
E-Mail: poststelle@lvwa.sachsen-anhalt.de 📧
Fax: +49 3455141115 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Wenn der Zuschlag bereits wirksam erteilt worden ist, kann dieser nicht mehr vor der Vergabekammer angegriffen werden (§ 168 Abs. 2 S. 1 GWB).
Die Zuschlagserteilung ist möglich 10 Kalendertage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Fax oder per E-Mail bzw. 15 Kalendertage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Post (§ 134 Abs. 2 GWB). Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße innerhalb von 10 Kalendertagen nach Kenntnis bzw. – soweit die Vergabeverstöße aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen erkennbar sind – bis zum Ablauf der Teilnahme- bzw. Angebotsfrist gerügt wurden (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 – 3 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist ebenfalls unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB). Des Weiteren wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen.
Mehr anzeigen
Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Name: Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt, Referat 301
Postanschrift: Ernst-Kamieth-Straße 2
Telefon: +49 345514-0 📞
Fax: +49 345514-1115 📠
Internetadresse: www.lvwa.sachsen-anhalt.de 🌏
Quelle: OJS 2020/S 069-163159 (2020-04-06)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2020-07-22)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Gesamtwert des Auftrags: 5 845 640 EUR 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge

Verfahren
Angebotsart: Entfällt

Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
Internetadresse: http://www.Anhalt-Bitterfeld.de 🌏
Telefon: +49 03496/ 601194 📞
Fax: +49 03496/ 601193 📠

Referenz
Daten
Absendedatum: 2020-07-22 📅
Veröffentlichungsdatum: 2020-07-24 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2020/S 142-348462
Verweist auf Bekanntmachung: 2020/S 069-163159
ABl. S-Ausgabe: 142
Zusätzliche Informationen
Es sind Erklärungen im Sinne des Landesvergabegesetzes Sachsen-Anhalt sowie Angaben zu sozialen Belangen i. S. d. Landesvergabegesetzes LSA mit dem Angebot vorzulegen. Die rechtlichen, wirtschaftlichen, finanziellen und technischen Angaben des Bieters werden gemäß § 6 b Abs. 1 Nr. 1 Satz 2 EU VOB/A in Verbindung mit § 6 a Nr. 2 EU VOB/A mit dem Angebot durch Eintragung in die Liste des Vereins für Präqualifikation von Bauunternehmen e. V. (Präqualifikationsverzeichnis) oder Eigenerklärungen gem. Formblatt 124 (Eigenerklärungen zur Eignung) oder anhand der Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE) gem. § 6 b Abs. 1 S. 2 EU VOB/A abgegeben. Gelangt das Angebot eines nicht präqualifizierten Bieters in die engere Wahl, sind die im Formblatt 124 angegebenen Bescheinigungen auf gesondertes Verlangen vorzulegen. Das Formblatt 124 VHB Eigenerklärung zur Eignung ist Bestandteil der Vergabeunterlagen. Beruft sich der Bieter zur Erfüllung des Auftrages auf die Fähigkeiten anderer Unternehmen, ist die jeweilige Nummer im Präqualifikationsverzeichnis anzugeben oder es sind die Erklärungen und Bescheinigungen gemäß dem Formblatt 124 auch für diese anderen Unternehmen auf Verlangen vorzulegen. Bieter, die ihren Sitz nicht in der Bundesrepublik Deutschland haben, haben gleichwertige Bescheinigungen von anerkannten Stellen ihres Herkunftslandes vorzulegen. Der Auftraggeber wird für den Bieter, der den Zuschlag erhalten soll, einen Auszug aus dem Gewerbezentralregister (§ 150a Gewerbeordnung) beim Bundeszentralregister anfordern. Ausländische Bieter haben gleichwertige Bescheinigungen ihres Herkunftslandes vorzulegen. Der Bieter hat die Einhaltung der Mindestentgeltregelungen zu berücksichtigen. Einzelheiten dazu sind in den Ausschreibungsunterlagen enthalten das Angebot ist zusammen mit den Anlagen bis zum Ablauf der Angebotsfrist über die Vergabeplattform zu übermitteln.
Mehr anzeigen

Objekt
Umfang der Beschaffung
Bezeichnung des von der EU finanzierten Projekts oder Programms: Stark III – Förderung (EFRE).

Auftragsvergabe
Name: Himmel und Papesch Bauunternehmung GmbH & Co. KG
Postanschrift: Max-Planck-Straße 4
Postort: Bebra
Postleitzahl: 36179
Land: Deutschland 🇩🇪
Hersfeld-Rotenburg 🏙️
Gesamtwert des Auftrags: 118343.85 EUR 💰
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 4

Referenz
Zusätzliche Informationen
Es sind Erklärungen im Sinne des Landesvergabegesetzes Sachsen-Anhalt sowie Angaben zu sozialen Belangen i. S. d. Landesvergabegesetzes LSA mit dem Angebot vorzulegen. Die rechtlichen, wirtschaftlichen, finanziellen und technischen Angaben des Bieters werden gemäß § 6 b Abs. 1 Nr. 1 Satz 2 EU VOB/A in Verbindung mit § 6 a Nr. 2 EU VOB/A mit dem Angebot durch Eintragung in die Liste des Vereins für Präqualifikation von Bauunternehmen e. V. (Präqualifikationsverzeichnis) oder Eigenerklärungen gem. Formblatt 124 (Eigenerklärungen zur Eignung) oder anhand der Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE) gem. § 6 b Abs. 1 S. 2 EU VOB/A abgegeben. Gelangt das Angebot eines nicht präqualifizierten Bieters in die engere Wahl, sind die im Formblatt 124 angegebenen Bescheinigungen auf gesondertes Verlangen vorzulegen.
Mehr anzeigen
Das Formblatt 124 VHB Eigenerklärung zur Eignung ist Bestandteil der Vergabeunterlagen. Beruft sich der Bieter zur Erfüllung des Auftrages auf die Fähigkeiten anderer Unternehmen, ist die jeweilige Nummer im Präqualifikationsverzeichnis anzugeben oder es sind die Erklärungen und Bescheinigungen gemäß dem Formblatt 124 auch für diese anderen Unternehmen auf Verlangen vorzulegen. Bieter, die ihren Sitz nicht in der Bundesrepublik Deutschland haben, haben gleichwertige Bescheinigungen von anerkannten Stellen ihres Herkunftslandes vorzulegen. Der Auftraggeber wird für den Bieter, der den Zuschlag erhalten soll, einen Auszug aus dem Gewerbezentralregister (§ 150a Gewerbeordnung) beim Bundeszentralregister anfordern. Ausländische Bieter haben gleichwertige Bescheinigungen ihres Herkunftslandes vorzulegen. Der Bieter hat die Einhaltung der Mindestentgeltregelungen zu berücksichtigen. Einzelheiten dazu sind in den Ausschreibungsunterlagen enthalten das Angebot ist zusammen mit den Anlagen bis zum Ablauf der Angebotsfrist über die Vergabeplattform zu übermitteln.
Mehr anzeigen

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Landesverwaltungsamt, Vergabekammern
Postanschrift: Ernst-Kamieth-Straße 2
Internetadresse: http://www.lvwa.sachsen-anhalt.de/das-lvwa/wirtschaft/wirtschaft/vergabekammern 🌏
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Wenn der Zuschlag bereits wirksam erteilt worden ist, kann dieser nicht mehr vor der Vergabekammer angegriffen werden (§ 168 Abs. 2 S. 1 GWB). Die Zuschlagserteilung ist möglich 10 Kalendertage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Fax oder per E-Mail bzw. 15 Kalendertage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Post (§ 134 Abs. 2 GWB). Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße innerhalb von 10 Kalendertagen nach Kenntnis bzw. — soweit die Vergabeverstöße aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen erkennbar sind — bis zum Ablauf der Teilnahme- bzw. Angebotsfrist gerügt wurden (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1-3 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist ebenfalls unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB). Des Weiteren wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen.
Mehr anzeigen
Quelle: OJS 2020/S 142-348462 (2020-07-22)