Objekt Umfang der Beschaffung
Titel:
“Servicedienstleistungen im Zusammenhang mit Veranstaltungen im Hamburger Rathaus und anderen Liegenschaften von Senats- und Bürgerschaftskanzlei
FB 2020000383”
Produkte/Dienstleistungen: Servieren von Getränken📦
Kurze Beschreibung:
“Servicedienstleistungen im Zusammenhang mit Veranstaltungen im Hamburger Rathaus und anderen Liegenschaften von Senats- und Bürgerschaftskanzlei.” Informationen über Lose
Angebote können für alle Lose eingereicht werden
1️⃣ Umfang der Beschaffung
Titel: Sitzungsbegleitung
Titel
Los-Identifikationsnummer: 1
Beschreibung
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Restaurant- und Bewirtungsdienste📦
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Bedienung in nicht öffentlichen Restaurants📦
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Servieren von Mahlzeiten📦
Ort der Leistung: Hamburg🏙️
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Hamburg
Beschreibung der Beschaffung:
“Wesentliche Aufgabe des Dienstleisters ist es, Servicepersonal stundenweise zur Verfügung zu stellen, das Dienstleistungen im Zusammenhang mit...”
Beschreibung der Beschaffung
Wesentliche Aufgabe des Dienstleisters ist es, Servicepersonal stundenweise zur Verfügung zu stellen, das Dienstleistungen im Zusammenhang mit Veranstaltungen im Hamburger Rat-haus und anderen Liegenschaften von Senats- und Bürgerschaftskanzlei erbringt. Diese Veranstaltungen, wie zum Beispiel Sitzungen, Tagungen, Empfänge und gesetzte Essen im Hamburger Rathaus und anderen Liegenschaften der Senats- sowie der Bürgerschaftskanzlei werden durch den Landesbetrieb RathausService betreut. Es werden zuverlässige Dienstleister gesucht, die durch erfahrene und gut ausgebildete Servicekräfte das hauseigene Personal (Ratsdiener) bei der Sitzungsbegleitung unterstützen.
Es werden keine Arbeitnehmerüberlassungsverträge geschlossen.
Mehr anzeigen Vergabekriterien
Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium, und alle Kriterien werden nur in den Auftragsunterlagen genannt
Dauer
Datum des Beginns: 2020-10-01 📅
Datum des Endes: 2022-09-30 📅
Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Dieser Vertrag ist verlängerbar ✅ Beschreibung
Beschreibung der Verlängerungen:
“Danach verlängert er sich jeweils um ein weiteres Jahr, längstens jedoch bis zum 30.9.2024, wenn nicht einer der Vertragspartner 6 Monate vor Ablauf des...”
Beschreibung der Verlängerungen
Danach verlängert er sich jeweils um ein weiteres Jahr, längstens jedoch bis zum 30.9.2024, wenn nicht einer der Vertragspartner 6 Monate vor Ablauf des Vertrages schriftlich kündigt.
2️⃣ Umfang der Beschaffung
Titel: Repräsentative Veranstaltung
Titel
Los-Identifikationsnummer: 2
Beschreibung
Beschreibung der Beschaffung:
“Wesentliche Aufgabe des Dienstleisters ist es, Servicepersonal stundenweise zur Verfügung zu stellen, das Dienstleistungen im Zusammenhang mit...”
Beschreibung der Beschaffung
Wesentliche Aufgabe des Dienstleisters ist es, Servicepersonal stundenweise zur Verfügung zu stellen, das Dienstleistungen im Zusammenhang mit Veranstaltungen im Hamburger Rat-haus und anderen Liegenschaften von Senats- und Bürgerschaftskanzlei erbringt. Diese Veranstaltungen, wie zum Beispiel Sitzungen, Tagungen, Empfänge und gesetzte Essen im Hamburger Rathaus und anderen Liegenschaften der Senats- sowie der Bürgerschaftskanzlei werden durch den Landesbetrieb RathausService betreut. Es werden zuverlässige Dienstleister gesucht, die durch erfahrene und gut ausgebildete Servicekräfte das hauseigene Personal (Ratsdiener) bei repräsentativen Veranstaltungen unterstützen.
Es werden keine Arbeitnehmerüberlassungsverträge geschlossen.
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen:
“Die nachstehend geforderten Angaben, Erklärungen und Nachweise sind dem Angebot beizufügen. Darüber hinausgehende Informationsunterlagen sind nicht...”
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen
Die nachstehend geforderten Angaben, Erklärungen und Nachweise sind dem Angebot beizufügen. Darüber hinausgehende Informationsunterlagen sind nicht erwünscht. Fremdsprachige Bescheinigungen bedürfen einer Übersetzung in die deutsche Sprache.
Das Fehlen oder die Unvollständigkeit auch nur einer der Unterlagen, Angaben, Erklärungen und Nachweise kann zum Ausschluss des Bieters vom weiteren Vergabeverfahren führen. Dies gilt ebenfalls für die unter III.1.3) geforderten Angaben, Erklärungen und Nachweise:
1) ausgefüllter Fragenkatalog (im Bieterportal auszufüllen),
2) Eigenerklärung zur Eignung (E1),
3) Darstellung des Unternehmens (max. 1 Seite) Angaben über den Jahresumsatz der letzten 3 abgeschl. Geschäftsjahre sowie Angaben über die Zahl der in den letzten 3 Geschäftsjahren im Jahresdurchschnitt beschäftigten Arbeitskräfte, gegliedert nach Berufsgruppen (E3),
4) Falls zutreffend: Unterschriebene Erklärung Bietergemeinschaft (E4),
5) Eigenerklärung zur Tariftreue und zur Zahlung eines Mindestlohnes gemäß § 3 Hamburgisches Vergabegesetz (S1).
Für den Fall, dass die Bieterin oder der Bieter beabsichtigt, sich bei der Erfüllung des Auftrages der Kapazitäten anderer Unternehmen zu bedienen (Unterauftrag, Bietergemeinschaft), so sind auch für diese Unternehmen, ungeachtet des rechtlichen Charakters der zu diesen bestehenden Verbindungen, die vorstehend unter 2), 4) und 5) (E1 und S1) genannten Erklärungen und Nachweise zu Eignung vorzulegen.
Die Nachweise zu der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit (siehe Ziffer III.1.3)) sind an das Konsortium in seiner Gesamtheit anzulegen. Das bedeutet, es ist grundsätzlich ausreichend, wenn ein oder mehrere Mitglieder die geforderten Nachweise beibringen und damit das gesamte Leistungsspektrum abdecken.
Näheres siehe Vergabeunterlagen.
Mehr anzeigen Technische und berufliche Fähigkeiten
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“6) Referenzliste (E2) zu bisher durchgeführten Leistungen ähnlicher Art und ähnlichen Umfangs der letzten 3 Jahre. Diese können für öffentliche sowie für...”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
6) Referenzliste (E2) zu bisher durchgeführten Leistungen ähnlicher Art und ähnlichen Umfangs der letzten 3 Jahre. Diese können für öffentliche sowie für nicht öffentliche bzw. privatwirtschaftliche Auftraggeber durchgeführt worden sein.
Bei diesen aussagefähigen Referenzen sind jeweils:
— Auftragsjahr und -umfang;
— AG mit Ansprechpartner/-in und Telefonnummer;
— Jährlicher Auftragswert.
Zu nennen. (Die Angaben werden von der Vergabestelle streng vertraulich behandelt)
Bei Bietern, die die FHH als AG in den letzten Jahren mit Leistungen ähnlicher Art beliefert haben, ist ein entsprechender Hinweis in den Angeboten anstelle der Referenzen ausreichend.
Die weiteren einzureichenden Unterlagen sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2020-06-29
10:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Das Angebot muss gültig sein bis: 2020-09-30 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2020-06-29
10:00 📅
“— die Angebote sind ausnahmslos elektronisch unter www.bieterportal.hamburg.de einzureichen. Die erforderlichen Unterlagen sind ebenfalls unter dieser...”
— die Angebote sind ausnahmslos elektronisch unter www.bieterportal.hamburg.de einzureichen. Die erforderlichen Unterlagen sind ebenfalls unter dieser Adresse abrufbar;
— die Finanzbehörde behält sich vor, von den Beieterne auf gesonderte Anforderung entsprechende Bescheinigungen (steuerliche Bescheinigung zur Beteiligung an öffentlichen Aufträgen beziehungsweise Bescheinigungen in Steuersachen, Unbedenklichkeitsbescheinigungen der Krankenkasse, Bestätigung des Versicherers usw.) in aktueller Fassung abzufordern;
— Fragen von Bietern sind ausschließlich über die Bieterkommunikation unter www.bieterportal.hamburg.dezu stellen. Die dazugehörigen Antworten werden ebenfalls dort veröffentlicht. Die Frist für Fragen von Bietern ist den Vergabeunterlagen zu entnehmen. Danach eingehende Fragen werden ggf. nicht mehr beantwortet. Die Finanzbehörde behält sich vor, auch Fragen zu beantworten, die nach Ablauf der Frist eingehen;
— eine bestimmte Rechtsform des Anbieters ist nicht erforderlich. Im Falle von Bietergemeinschaften ist ein bevollmächtigter Vertreter, der die Bietergemeinschaft gegenüber dem Auftraggeber rechtsverbindlich vertritt, zu benennen. Die Bietergemeinschaft haftet gesamtschuldnerisch. Von jedem Mitglied einer Bietergemeinschaft sind die unter III.1.1) genannten einzureichenden Unterlagen ausgefüllt und unterschrieben einzureichen;
— die Verantwortung für die Auswahl der Unterauftragnehmer und die Gestaltung der Unteraufträge liegt beim Auftragnehmer.
Mehr anzeigen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer bei der Finanzbehörde
Postanschrift: Postfach 30 17 41
Postort: Hamburg
Postleitzahl: 20306
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 40428231448📞
E-Mail: vergabekammer@fb.hamburg.de📧 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Die Vergabestelle weist ausdrücklich auf die Rügeobliegenheit der Unternehmen/Bewerber/Bieter sowie auf die Präklusionsregelung gemäß § 160 Abs. 3 S. 1 Nr....”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Die Vergabestelle weist ausdrücklich auf die Rügeobliegenheit der Unternehmen/Bewerber/Bieter sowie auf die Präklusionsregelung gemäß § 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 bis Nr. 4 GWB hinsichtlich der Behauptung von Verstößen gegen die Bestimmungen über das Vergabeverfahren hin. § 160 Abs. 3 S. 1 GWB lautet: der Antrag (auf Nachprüfung) ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Abs. 1 Nr. 2GWB. § 134 Abs. 1 Satz 1 GWB bleibt unberührt.
1. schriftlich an das Postfach der Finanzbehörde:
Postfach 30 17 41
20306 Hamburg
2. und zusätzlich per E-Mail (unterschriebener Nachprüfungsantrag als PDF-Dokument im Anhang) an das Funktionspostfach: vergabekammer@fb.hamburg.de
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Quelle: OJS 2020/S 102-246160 (2020-05-25)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2020-09-10) Objekt Umfang der Beschaffung
Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.): EUR 2 400 000 💰
Informationen über Lose
Dieser Vertrag ist in Lose unterteilt ✅ Beschreibung
Beschreibung der Beschaffung:
“Wesentliche Aufgabe des Dienstleisters ist es, Servicepersonal stundenweise zur Verfügung zu stellen, das Dienstleistungen im Zusammenhang mit...”
Beschreibung der Beschaffung
Wesentliche Aufgabe des Dienstleisters ist es, Servicepersonal stundenweise zur Verfügung zu stellen, das Dienstleistungen im Zusammenhang mit Veranstaltungen im Hamburger Rat-haus und anderen Liegenschaften von Senats- und Bürgerschaftskanzlei erbringt. Diese Veranstaltungen, wie zum Beispiel Sitzungen, Tagungen, Empfänge und gesetzte Essen im Hamburger Rathaus und anderen Liegenschaften der Senats- sowie der Bürgerschaftskanzlei werden durch den Landesbetrieb Rathaus Service betreut. Es werden zuverlässige Dienstleister gesucht, die durch erfahrene und gut ausgebildete Service kräfte das hauseigene Personal (Ratsdiener) bei der Sitzungsbegleitung unterstützen.
Es werden keine Arbeitnehmerüberlassungsverträge geschlossen.
Mehr anzeigen Vergabekriterien
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Qualität
Qualitätskriterium (Gewichtung): 75
Kostenkriterium (Name): Preis
Kostenkriterium (Gewichtung): 25
Beschreibung
Beschreibung der Beschaffung:
“Wesentliche Aufgabe des Dienstleisters ist es, Servicepersonal stundenweise zur Verfügung zu stellen, das Dienstleistungen im Zusammenhang mit...”
Beschreibung der Beschaffung
Wesentliche Aufgabe des Dienstleisters ist es, Servicepersonal stundenweise zur Verfügung zu stellen, das Dienstleistungen im Zusammenhang mit Veranstaltungen im Hamburger Rat-haus und anderen Liegenschaften von Senats- und Bürgerschaftskanzlei erbringt. Diese Veranstaltungen, wie zum Beispiel Sitzungen, Tagungen, Empfänge und gesetzte Essen im Hamburger Rathaus und anderen Liegenschaften der Senats- sowie der Bürgerschaftskanzlei werden durch den Landesbetrieb Rathaus Service betreut. Es werden zuverlässige Dienstleister gesucht, die durch erfahrene und gut ausgebildete Servicekräfte das hauseigene Personal (Ratsdiener) bei repräsentativen Veranstaltungen unterstützen.
Es werden keine Arbeitnehmerüberlassungsverträge geschlossen.
Verfahren Administrative Informationen
Frühere Veröffentlichungen zu diesem Verfahren: 2020/S 102-246160
Auftragsvergabe
1️⃣
Los-Identifikationsnummer: 1
Titel: Sitzungsbegleitung
Datum des Vertragsabschlusses: 2020-08-04 📅
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 1
Anzahl der eingegangenen Angebote von KMU: 1
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus anderen EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus Nicht-EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der auf elektronischem Wege eingegangenen Angebote: 1
Name und Anschrift des Auftragnehmers
Name: Party- und Veranstaltungsservice Richter GmbH
Postort: Hamburg
Land: Deutschland 🇩🇪
Region: Hamburg🏙️
Der Auftragnehmer ist ein KMU ✅ Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 570 000 💰
2️⃣
Los-Identifikationsnummer: 2
Titel: Repräsentative Veranstaltung
Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 1 800 000 💰
“— Die Angebote sind ausnahmslos elektronisch unter www.bieterportal.hamburg.de einzureichen. Die erforderlichen Unterlagen sind ebenfalls unter dieser...”
— Die Angebote sind ausnahmslos elektronisch unter www.bieterportal.hamburg.de einzureichen. Die erforderlichen Unterlagen sind ebenfalls unter dieser Adresse abrufbar.
— Die Finanzbehörde behält sich vor, von den Beieterne auf gesonderte Anforderung entsprechende Bescheinigungen (steuerliche Bescheinigung zur Beteiligung an öffentlichen Aufträgen beziehungsweise Bescheinigungen in Steuersachen, Unbedenklichkeitsbescheinigungen der Krankenkasse, Bestätigung des Versicherers usw.) in aktueller Fassung abzufordern.
— Fragen von Bietern sind ausschließlich über die Bieterkommunikation unter www.bieterportal.hamburg.dezu stellen. Die dazugehörigen Antworten werden ebenfalls dort veröffentlicht. Die Frist für Fragen von Bietern ist den Vergabeunterlagen zu entnehmen. Danach eingehende Fragen werden ggf. nicht mehr beantwortet. Die Finanzbehörde behält sich vor, auch Fragen zu beantworten, die nach Ablauf der Frist eingehen.
— Eine bestimmte Rechtsform des Anbieters ist nicht erforderlich. Im Falle von Bietergemeinschaften ist ein bevollmächtigter Vertreter, der die Bietergemeinschaft gegenüber dem Auftraggeber rechtsverbindlich vertritt, zu benennen. Die Bietergemeinschaft haftet gesamtschuldnerisch. Von jedem Mitglied einer Bietergemeinschaft sind die unter III.1.1) genannten einzureichenden Unterlagen ausgefüllt und unterschrieben einzureichen.
— Die Verantwortung für die Auswahl der Unterauftragnehmer und die Gestaltung der Unteraufträge liegt beim Auftragnehmer.
Mehr anzeigen Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Die Vergabestelle weist ausdrücklich auf die Rügeobliegenheit der Unternehmen/Bewerber/Bieter sowie auf die Präklusionsregelung gemäß § 160 Abs. 3 S. 1 Nr....”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Die Vergabestelle weist ausdrücklich auf die Rügeobliegenheit der Unternehmen/Bewerber/Bieter sowie auf die Präklusionsregelung gemäß § 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 bis Nr. 4 GWB hinsichtlich der Behauptung von Verstößen gegen die Bestimmungen über das Vergabeverfahren hin. § 160 Abs. 3 S. 1 GWB lautet: der Antrag (auf Nachprüfung) ist unzulässig, soweit:
1) Der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Abs. 1 Nr. 2GWB. § 134 Abs. 1 Satz 1 GWB bleibt unberührt.
1. Schriftlich an das Postfach der Finanzbehörde:
Postfach 30 17 41
20306 Hamburg
2. und zusätzlich per E-Mail (unterschriebener Nachprüfungsantrag als PDF-Dokument im Anhang) an das Funktionspostfach: vergabekammer@fb.hamburg.de
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Quelle: OJS 2020/S 179-432598 (2020-09-10)