Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern
Kriterien/Gewichtung/Wertungspunkte (WP):
1. Umsatz/Netto-Jahreserträge im Bereich Portfolioservices 10 % 100 WP,
2. Mitarbeiterkapazität im Bereich Portfolioservices 10 % 100 WP,
3. Volumen Assets under Management oder Assets under Servicing 10 % 100WP.
— Loans;
— Bonds;
— Derivate.
4. Darstellung des eigenen Standardvorgehens zum Integrations-/Migrationsmanagement 10 % 100 WP,
5. Darstellung des eigenen Standardvorgehens zum Qualitätsmanagement/Leistungssteuerung 10 % 100 WP,
6. Darstellung des eigenen Standardvorgehens zur Governance/zum Customer-Relationship-Management 5 % 50 WP,
7. Darstellung des eigenen Standardvorgehens zur Sicherstellung bankaufsichtsrechtliche Compliance 5 % 50 WP,
8. Referenzen zu spezifischen Leistungen 40 % 400 WP.
Die Teilnahmeanträge werden mit Wertungspunkten bewertet. Die Bewerber können insgesamt maximal 1 000 Wertungspunkte erreichen.
Die Wertungspunkte werden nach den unten jeweils dargestellten Formeln berechnet. Das Ergebnis dieser jeweiligen Berechnung sind die Wertungspunkte für den eingereichten Teilnahmeantrag.
Für den Fall, dass aufgrund eines Punktegleichstands bei den Eignungspunkten mehr als 5 Bewerber in einem Los zur Angebotsabgabe aufzufordern wären, wird von den Bewerbern mit Punktegleichstand der mit dem höchsten durchschnittlichen Gesamtumsatz der letzten drei Jahre zur Angebotsabgabe aufgefordert.
1. Wertungspunkte für die Kriterien 1-3
In einem ersten Schritt werden jeweils die Angaben für das Kriterium aus den jeweiligen Geschäftsjahren addiert und hieraus der Durchschnitt gebildet
Dieser Wert wird dann gemäß folgender Formel in Wertungspunkte umgerechnet:
((konkreter Wert))/((höchster Wert)) × max. mögliche Wertungspunkte)=(Wertungspunkte des Bewerbers)
Maximalwerte:
— Umsatz/Netto-Jahreserträge im Bereich Portfolioservices (3-Jahresdurchschnitt): 100 Mio. EUR;
— Mitarbeiterkapazität im Bereich Portfolioservices (3-Jahresdurchschnitt): 500 VAK;
— Volumen Assets under Management oder Assets under Servicing (3-Jahresdurchschnitt): 70 Mrd. EUR.
Die Angabe ist auf einen Maximalwert gedeckelt. Bewerber die diesen Maximalwert erreichen, erhalten die maximale Punktzahl. Bewerber, die einen höheren Wert angeben, erhalten auch die maximale Punktzahl, ungeachtet der konkreten Höhe des angegebenen Werts.
2. Wertungspunkte für die Referenzen:
Bewertet wird nach dem Kriterium: „Qualität und Passgenauigkeit der vorgelegten Referenzen“. Für die Referenzen verteilt die EAA insgesamt Punkte (0-5).
3. Wertungspunkte für die Darstellung des eigenen Vorgehens:
Bewertet wird nach den Kriterien: „Vollständigkeit“, „Nachvollziehbarkeit“, und „Schlüssigkeit“
Es werden folgende Darstellungen gefordert, vgl. Formblatt A19:
— Integrations-/Migrationsmanagement;
— Qualitätsmanagement/Leistungssteuerung;
— Governance/Customer-Relationship-Management;
— Sicherstellung bankaufsichtsrechtliche Compliance.
Für die jeweiligen Darstellungen des eigenen Vorgehens verteilt die EAA pro Darstellung Punkte (0-5).
Berechnung der Wertungspunkte für Darstellungen und Referenzen
In einem ersten Schritt erhält jeder Bewerber für jedes Kriterium – je nach Erfüllungsgrad – 5, 4, 3, 2, 1, oder 0 Leistungspunkte (vgl. im Einzelnen vorstehende Bewertungsmatrix).
In einem zweiten Schritt werden die erzielten Leistungspunkte in Bewertungspunkte umgerechnet. Im Rahmen der Umrechnung erhält der Bewerber, der die Darstellung mit der besten Qualität abgegeben hat, die maximale Punktzahl für diese Darstellung. Die Bewerber, deren Darstellung qualitativ unter der Darstellung mit der besten Qualität liegen, erhalten eine in dem Verhältnis geringere Punktzahl. Diese wird durch einen Dreisatz wie folgt errechnet:
(erreichte Leistungspunkte)/(Leistungspunkte der am höchsten bewerteten Darstellung) ×(max.erreichbare Bewertungspunktzahl)=(Wertungspunkte)