Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
Dem Angebot sind mindestens 2 geeignete Referenzen über früher ausgeführte, vergleichbare Projekte/Aufträge aus den letzten höchstens 5 Jahren beizufügen.
Diese vergleichbaren Projekte sollen die wesentlichen Leistungsmerkmale des ausgeschriebenen Projekts für die Vergabeeinheit beinhalten. Dabei müssen diese Leistungsmerkmale nicht alle gleichzeitig in jeder Referenz, aber zumindest einmal erbracht worden sein.
Wesentliche Leistungsmerkmale für die Auswahl der Referenzprojekte:
— Metallbauarbeiten mit hinterlüfteten Fassaden > 50 m,
— 1 x Auftragsvolumen eines Auftrages mindestens 150 000 EUR netto.
Die Darstellung der Referenzen muss die folgenden Angaben enthalten:
— Name und Anschrift des Auftraggebers;
— Auftragswert/Umsatz in TEuro,
— Kurzbeschreibung des Referenzprojektes/-auftrages (inkl. der Nennung wesentlicher Nachunternehmer mit prozentualer Angabe von Eigenanteil/Nachunternehmereinsatz),
— Angabe eines Ansprechpartners des Referenzkunden mit Telefonnummer und E-Mail.
Angaben zu den Referenzen sind für jede der Referenzen in der „Anlage — Referenzen" zu machen. Die Anlage ist mit dem Angebot einzureichen.
Der WDR behält sich vor, die angegebenen Referenzen zu überprüfen. Die Überprüfung basiert allein auf den vom Bieter gemachten Angaben. Der Bieter hat insofern unbedingt auf die Vollständigkeit und Richtigkeit der von der Vergabestelle geforderten Angaben zu achten.
Sofern und soweit der Bieter auf Referenzen von Nachunternehmern zurückgreift, so sind nur solche Referenzen des Nachunternehmers zulässig, die inhaltlich mit dem Leistungsteil vergleichbar sind, den der Nachunternehmer konkret im Rahmen der angebotenen Leistung erbringen soll.
Eigenerklärungen und Nachweise
Soweit in der europaweiten Bekanntmachung und den Vergabeunterlagen nicht anders angegeben, sind mit dem Angebot Eigenerklärungen abzugeben. Der WDR weist allerdings darauf hin, dass er sich vorbehält, für die jeweiligen Eigenerklärungen Nachweise unter Fristsetzung zu fordern. Der erstplatzierte Bieter, der den Zuschlag erhalten soll, muss in jedem Fall vor Zuschlagserteilung Nachweise vorlegen gemäß § 6b Abs. 2 VOB/A EU, es sei denn, die Nachweise sind direkt über eine gebührenfreie nationale Datenbank abrufbar oder der WDR ist bereits im Besitz dieser Nachweise.