Bewerbungsformular, Angebotsabgabe:
Die unter den Ziffern III.1.1) bis III.1.5) genannten Nachweise, Erklärungen und Angaben sind zwingend zusammen mit dem Angebot unter dem Aktenzeichen 2020-04-Bau-EU bis zum Ende der Angebotsfristüber den elektronischen Submissionsbriefkasten des SWR unter dem Link
https://it-vergabe.eu/vergabe/angebot/005ba17126a3446af03a627eafa94186 einzureichen. Eine genaue Anleitung zum Upload der Teilnahmeunterlagen nebst allen zugehörigen Nachweisen und Erklärungen sowie ggf. notwendigen technischen Support sind im Dokument „Vorgehensweise elektronische Angebotsabgabe“ detailliert beschrieben.
Fragen: Fragen, die mit der Ausschreibung im Allgemeinen und dem Verhandlungsverfahren im Speziellen im Zusammenhang stehen, müssen schriftlich per E-Mail an
Einkauf-Bau@swr.de gerichtet werden. Dabei ist auf das vergebene Aktenzeichen 2020-04-BAU-EU Bezug zu nehmen. Fragen der Bieter müssen so eingereicht werden, dass Antworten und/oder Auskünfte bis spätestens Donnerstag 24.9.2020, 23.59 Uhr von der ausschreibenden Stelle erteilt werden können. Das Angebot ergänzende oder berichtigende Angaben werden Gegenstand des Verfahrens und, sofern für alle Bieter von Interesse, allen Bietern in anonymisierter Form unter
http://www.swr.de/ Ausschreibungen zur Verfügung gestellt. Die Bieter haben sich unter dieser Adresse regelmäßig – insbesondere unmittelbar vor Abgabe des Angebotes– über den aktuellen Stand der Fragen und deren Beantwortungen zu informieren.
Einzureichende Unterlagen:
1. Nach § 56 Abs. 2 Satz 1, VgV ist der öffentliche Auftraggeber berechtigt, Bieter unter Einhaltung der Grundsätze der Transparenz und der Gleichbehandlung aufzufordern, fehlende, unvollständige oder fehlerhafte unternehmensbezogene Unterlagen, insbesondere Eigenerklärungen, Angaben oder sonstige Nachweise nachzureichen, zu vervollständigen oder zu korrigieren oder fehlende oder unvollständige leistungsbezogene Unterlagen nachzureichen oder zu vervollständigen. Der Auftraggeber behält sich vor, von dieser Möglichkeit Gebrauch zu machen.
2. Soweit nicht anders verlangt, sind bei Erklärungen Eigenerklärungen des/der Bieter/s ausreichend. Bei von Dritten ausgestellten Nachweisen sind nicht beglaubigte Kopien ausreichend.
3. Als vorläufigen Beleg der Eignung und des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen, akzeptiert der Auftraggeber die Vorlage einer Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE). Die EEE ist unter Verwendung des Standardformulars gemäß Anhang 2 der Durchführungsverordnung der Kommission (EU) Nr. 7/2016 zu übermitteln.
Formale Ausschlusskriterien
— fristgerechter Eingang des Angebotes (Frist siehe IV.2.2 der Bekanntmachung) gem. § 57 Abs.1 Nr.1 und Abs.3 VgV;
— Vollständigkeit des Angebotes.
Rechtliche Ausschlusskriterien
Zum Nachweis des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen ist Folgendes vorzulegen:
1. Zum Nachweis des Nichtvorliegens der Ausschlussgründe gemäß § 123 Abs. 1 bis 3, GWB ist eine Eigenerklärung vorzulegen, dass der Bieter keinen der genannten Ausschlussgründe verwirklicht.
2. Zum Nachweis des Nichtvorliegens des Ausschlussgrunds gemäß § 123 Abs. 4, GWB ist eine Eigenerklärung vorzulegen, dass der Bieter seinen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern, Abgaben oder Beiträgen zur Sozialversicherung nachgekommen ist und einen Verstoß nicht durch eine rechtskräftige gerichts- oder bestandskräftige Verwaltungsentscheidung festgestellt wurde.
3. Zum Nachweis des Nichtvorliegens des Ausschlussgrundes gemäß § 124 Abs. 1 Nr. 2, GWB ist eine Eigenerklärung vorzulegen, dass der Bieter zahlungsfähig ist, über das Vermögen des Bieters ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares Verfahren weder beantragt noch eröffnet worden ist, die Eröffnung eines solchen Verfahrens nicht mangels Masse abgelehnt worden ist, sich das Unternehmen des Bieters nicht in Liquidation befindet und seine Tätigkeit auch nicht eingestellt hat.