1️⃣ Umfang der Beschaffung
Titel: Sicherheitsdienst Erstwohnhaus Otto-Röhm-Straße 39
ASPDA-2020-0001
Produkte/Dienstleistungen: Bewachungsdienste📦
Kurze Beschreibung:
“Erbringung von Wach- und Sicherheitsdienstleistungen im Erstwohnhaus Otto-Röhm-Straße 39, 64293 Darmstadt für die Wissenschaftsstadt Darmstadt.”
1️⃣
Ort der Leistung: Darmstadt, Kreisfreie Stadt🏙️
Hauptstandort oder Erfüllungsort:
“Wissenschaftsstadt Darmstadt
Amt für Soziales und Prävention
Abteilung Soziale Hilfen
Frankfurter Straße 71
64293 Darmstadt”
Beschreibung der Beschaffung:
“Bewachung des Erstwohnhauses sowie der gesamten Außenflächen der Liegenschaft – 24 Stunden an 7 Tagen pro Woche.” Dauer
Datum des Beginns: 2020-12-01 📅
Datum des Endes: 2023-11-30 📅
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Informationen über das für die Ausführung des Auftrags zuständige Personal
Verpflichtung zur Angabe der Namen und beruflichen Qualifikationen der mit der Ausführung des Auftrags betrauten Mitarbeiter
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2020-09-08
23:59 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Ergänzende Informationen Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Bestellung wird verwendet
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Elektronische Zahlung wird verwendet
Körper überprüfen
Name:
“1 und 2. Vergabekammer des Landes Hessen beim Regierungspräsidium Darmstadt Dez. III.31.4.”
Postanschrift: Wilhelminenstraße 1-3
Postort: Darmstadt
Postleitzahl: 64283
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 6151126601📞
Fax: +49 6151125816 📠 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Ergeht eine Mitteilung des Auftraggebers, der Rüge nicht abhelfen zu wollen, kann der Bieter wegen Nichtbeachtung der Vergabevorschriften ein...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Ergeht eine Mitteilung des Auftraggebers, der Rüge nicht abhelfen zu wollen, kann der Bieter wegen Nichtbeachtung der Vergabevorschriften ein Nachprüfungsverfahren nur innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang vor der Vergabekammer beantragen. Nach Ablauf der Frist ist der Antrag unzulässig. (§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB).
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Quelle: OJS 2020/S 152-373022 (2020-08-04)