Die Vergabestelle informiert, dass der Bieter die Vollständigkeit der Vergabeunterlagen nach Erhalt zu prüfen hat. Werden vom Bieter inhaltliche Unstimmigkeiten / Unklarheiten, die die Preisermittlung beeinflussen, festgestellt, so hat er die Vergabestelle unverzüglich vor Angebotsabgabe schriftlich darauf hinzuweisen.