Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
Gem. § 46 VgV: Mit dem Angebot ist die Anlage „Selbstauskunft.xlsx“ (Teil der Vergabeunterlagen) vollständig ausgefüllt abzugeben (Achtung mehrere Tabellenblätter in der Datei beachten).
1) Gem. § 46 Abs.1 VgV i. V. m. § 46 Abs.3 Nr.2 VgV: Qualifikation des eingesetzten Personals und Befähigung des Unternehmens;
2) Gem. § 46 Abs. 1 VgV i. V. m. § 46 Abs. 3 Nr. 3 VgV: Maßnahmen des Unternehmens zur Gewährleistung der Qualität;
3) Gem. § 46 Abs.1 VgV i. V. m. § 46 Abs.3 Nr. 9 VgV: Anforderungen an die technische Ausstattung;
4) Gem. § 46 Abs. 1 VgV i. V. m. § 46 Abs. 3 Nr. 7 VgV: Maßnahmen des Unternehmens zur Gewährleistung des Umweltschutzes;
5) Gem. § 46 Abs. 1 VgV i. V. m. § 46 Abs. 3 Nr. 1 VgV: Referenzen.
Mindeststandards:
Zu 1. Gem. § 46 Abs. 1 VgV i. V. m. § 46 Abs.3 Nr.2 VgV: Qualifikation des eingesetzten Personals und Befähigung des Unternehmens:
— das Personal des AN (Sicherheitsdienst) verfügt über eine erfolgreich abgeschlossene Sachkundeprüfung gem. §34a Gewerbeordnung,
— das Unternehmen verfügt über die erforderlichen Genehmigungen gemäß der Gewerbeverordnung §34a, der Bewachungsverordnung (BewachV) sowie der Vorgaben der Berufsgenossenschaft der DGUV Vorschrift 23 und kann die Leistungserbringung gemäß den vorgenannten Vorschriften sicherstellen,
— der AN erklärt sich bereit, auf Anforderung durch den AG eine Sicherheitsüberprüfung gemäß BSÜG für das eingesetzte Personal unverzüglich nach Zuschlagserteilung sicherzustellen bzw. zu veranlassen und vor Leistungsbeginn nachzuweisen,
— der AN setzt ausschließlich Personal ein, welches über gute Kenntnisse der deutschen Sprache und ausreichende Kenntnisse in Englisch verfügt,
— der AN setzt ausschließlich Personal ein, welches in körperlicher Verfassung für die Ausführung der jeweiligen Tätigkeit ist.
Zu 2. gem. § 46 Abs. 1 VgV i. V. m. § 46 Abs. 3 Nr. 3 VgV: Maßnahmen des Unternehmens zur Gewährleistung der Qualität:
— Zertifizierung nach DIN EN ISO 9001 oder gleichwertig.
Zu 3. gem. § 46 Abs.1 VgV i. V. m. § 46 Abs. 3 Nr. 9 VgV: Anforderungen an die technische Ausstattung:
— Der AN verfügt über Wächterkontrollsysteme, basierend auf RFID Technologie oder gleichwertig, für die im Leistungsverzeichnis benannte Liegenschaft.
Zu 4. gem. § 46 Abs. 1 VgV i. V. m. § 46 Abs. 3 Nr. 7 VgV: Maßnahmen des Unternehmens zur Gewährleistung des Umweltschutzes:
— Aufbau oder Betrieb eines Umweltmanagementsystems (DIN EN ISO 14001 oder DIN EN ISO 50001 oder gem. EG-Öko-Audit-Verordnung EMAS oder gleichwertiges System oder Branchen spezifisches System, integriertes System) (die Gleichwertigkeit ist seitens des Bieters schriftlich und ausführlich zu beschreiben und dem Angebot beizufügen!)
Oder
— mindestens 3 Aktivitäten zum Umweltschutz gemäß „C. Umweltschutz im Unternehmen“ gemäß Vorgabe in der Selbstauskunft.
Zu 5. Gem. § 46 Abs. 1 VgV i. V. m. § 46 Abs. 3 Nr. 1 VgV: Referenzen
Es sind 3 Referenzen (gem. Referenz Nr. 1, Nr. 2 und Nr. 3) anzugeben, die die jeweils dargestellten Mindestforderungen erfüllen.
Kumulierte Mindestanforderungen Referenz Nr. 1, 2 und 3:
— Leistungserbringung innerhalb der letzten 3 Jahre, wobei die bisherige Leistungserbringung mindestens 12 Monate betragen muss (zum Zeitpunkt der Angebotsabgabe)
— Leistungsinhalt und -umfang ist mit den ausgeschriebenen Leistungen – hier: Sicherheitsdienstleistungen in einem musealen Betrieb – vergleichbar.