Das Landesamt für Flüchtlingsangelegenheiten beabsichtigt, Sicherheitsdienstleistungen für Flüchtlingsunterkünfte zu vergeben. Die Leistungen stellen Dienstleistungen im Sinne des Abschnitts 3 der VgV dar. Der Sicherheitsdienstleister ist hierbei u. a. für die Sicherung und den Schutz der Flüchtlingsunterkunft verantwortlich, indem er die Zu- und Ausgänge der Unterkunft kontrolliert, das Gebäude und das umliegende Gelände bestreift, den Brandschutz gewährleistet und sämtliche Alarm und Kontrollsysteme überwacht und auswertet. Detaillierte Informationen können der Leistungs- und Qualitätsbeschreibung der Vertragsunterlagen entnommen werden (Anlage 1 der Vertragsunterlagen).
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2020-07-30.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2020-06-29.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Auftragsbekanntmachung (2020-06-29) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Bewachungsdienste
Referenznummer: 2020_021_LAF II
Kurze Beschreibung:
Das Landesamt für Flüchtlingsangelegenheiten beabsichtigt, Sicherheitsdienstleistungen für Flüchtlingsunterkünfte zu vergeben. Die Leistungen stellen Dienstleistungen im Sinne des Abschnitts 3 der VgV dar. Der Sicherheitsdienstleister ist hierbei u. a. für die Sicherung und den Schutz der Flüchtlingsunterkunft verantwortlich, indem er die Zu- und Ausgänge der Unterkunft kontrolliert, das Gebäude und das umliegende Gelände bestreift, den Brandschutz gewährleistet und sämtliche Alarm und Kontrollsysteme überwacht und auswertet. Detaillierte Informationen können der Leistungs- und Qualitätsbeschreibung der Vertragsunterlagen entnommen werden (Anlage 1 der Vertragsunterlagen).
Das Landesamt für Flüchtlingsangelegenheiten beabsichtigt, Sicherheitsdienstleistungen für Flüchtlingsunterkünfte zu vergeben. Die Leistungen stellen Dienstleistungen im Sinne des Abschnitts 3 der VgV dar. Der Sicherheitsdienstleister ist hierbei u. a. für die Sicherung und den Schutz der Flüchtlingsunterkunft verantwortlich, indem er die Zu- und Ausgänge der Unterkunft kontrolliert, das Gebäude und das umliegende Gelände bestreift, den Brandschutz gewährleistet und sämtliche Alarm und Kontrollsysteme überwacht und auswertet. Detaillierte Informationen können der Leistungs- und Qualitätsbeschreibung der Vertragsunterlagen entnommen werden (Anlage 1 der Vertragsunterlagen).
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Bewachungsdienste📦
Zusätzlicher CPV-Code: Bewachungsdienste📦 Ort der Leistung
NUTS-Region: Berlin
🏙️
Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für ein oder mehrere Los(e)
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot
Referenz Daten
Absendedatum: 2020-06-29 📅
Einreichungsfrist: 2020-07-30 📅
Veröffentlichungsdatum: 2020-07-01 📅
Datum des Beginns: 2020-10-01 📅
Datum des Endes: 2021-06-30 📅
Datum des Beginns: 2020-09-01 📅
Datum des Endes: 2023-12-31 📅
Datum des Beginns: 2020-09-04 📅
Datum des Endes: 2022-04-30 📅
Datum des Beginns: 2020-10-23 📅
Datum des Endes: 2024-10-22 📅
2024-09-30 📅
Datum des Beginns: 2020-11-02 📅
Datum des Endes: 2023-12-14 📅
2022-11-30 📅
2021-09-30 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2020/S 125-306460
ABl. S-Ausgabe: 125
Zusätzliche Informationen
Der voraussichtliche Leistungsbeginn ist der 1.10.2020. Dies kann jedoch abweichen. Mit der Durchführung der vertraglichen Leistungen hat der Sicherheitsdienstleister unverzüglich nach Zugang einer dahingehenden schriftlichen Aufforderung des Landes Berlin zu beginnen. Die Leistungen sind fortlaufend bis zur Beendigung des Vertragsverhältnisses zu erbringen.
Der voraussichtliche Leistungsbeginn ist der 1.10.2020. Dies kann jedoch abweichen. Mit der Durchführung der vertraglichen Leistungen hat der Sicherheitsdienstleister unverzüglich nach Zugang einer dahingehenden schriftlichen Aufforderung des Landes Berlin zu beginnen. Die Leistungen sind fortlaufend bis zur Beendigung des Vertragsverhältnisses zu erbringen.
Objekt Umfang der Beschaffung
Höchstzahl der Lose, die an einen Bieter vergeben werden: 2
Bezeichnung des Loses: Am Oberhafen 7 in 13597 Berlin
Losnummer: 1
Kurze Beschreibung:
Das Landesamt für Flüchtlingsangelegenheiten beabsichtigt, Sicherheitsdienstleistungen für Flüchtlingsunterkünfte zu vergeben. Die Leistungen stellen Dienstleistungen im Sinne des Abschnitts 3 der VgV dar. Der Sicherheitsdienstleister ist hierbei u. a. für die Sicherung und den Schutz der Flüchtlingsunterkunft verantwortlich, indem er die Zu- und Ausgänge der Unterkunft kontrolliert, das Gebäude und das umliegende Gelände bestreift, den Brandschutz gewährleistet und sämtliche Alarm- und Kontrollsysteme überwacht und auswertet. Detaillierte Informationen können der Leistungs- und Qualitätsbeschreibung der Vertragsunterlagen entnommen werden (Anlage 1 der Vertragsunterlagen).
Das Landesamt für Flüchtlingsangelegenheiten beabsichtigt, Sicherheitsdienstleistungen für Flüchtlingsunterkünfte zu vergeben. Die Leistungen stellen Dienstleistungen im Sinne des Abschnitts 3 der VgV dar. Der Sicherheitsdienstleister ist hierbei u. a. für die Sicherung und den Schutz der Flüchtlingsunterkunft verantwortlich, indem er die Zu- und Ausgänge der Unterkunft kontrolliert, das Gebäude und das umliegende Gelände bestreift, den Brandschutz gewährleistet und sämtliche Alarm- und Kontrollsysteme überwacht und auswertet. Detaillierte Informationen können der Leistungs- und Qualitätsbeschreibung der Vertragsunterlagen entnommen werden (Anlage 1 der Vertragsunterlagen).
Beschreibung der Verlängerungen:
Option 1: 1.7.2021 – 31.12.2021,
Option 2: 1.1.2022 – 30.6.2022,
Option 3: 1.7.2022 - 11.12.2022.
Zusätzliche Informationen:
Der voraussichtliche Leistungsbeginn ist der 1.10.2020. Dies kann jedoch abweichen. Mit der Durchführung der vertraglichen Leistungen hat der Sicherheitsdienstleister unverzüglich nach Zugang einer dahingehenden schriftlichen Aufforderung des Landes Berlin zu beginnen. Die Leistungen sind fortlaufend bis zur Beendigung des Vertragsverhältnisses zu erbringen.
Der voraussichtliche Leistungsbeginn ist der 1.10.2020. Dies kann jedoch abweichen. Mit der Durchführung der vertraglichen Leistungen hat der Sicherheitsdienstleister unverzüglich nach Zugang einer dahingehenden schriftlichen Aufforderung des Landes Berlin zu beginnen. Die Leistungen sind fortlaufend bis zur Beendigung des Vertragsverhältnisses zu erbringen.
Bezeichnung des Loses: Bühringstraße 2-8 in 13086 Berlin
Losnummer: 2
Zusätzliche Informationen:
Der voraussichtliche Leistungsbeginn ist der 1.9.2020, dies kann jedoch abweichen. Mit der Durchführung der vertraglichen Leistungen hat der Sicherheitsdienstleister unverzüglich nach Zugang einer dahingehenden schriftlichen Aufforderung des Landes Berlin zu beginnen. Die Leistungen sind fortlaufend bis zur Beendigung des Vertragsverhältnisses zu erbringen.
Der voraussichtliche Leistungsbeginn ist der 1.9.2020, dies kann jedoch abweichen. Mit der Durchführung der vertraglichen Leistungen hat der Sicherheitsdienstleister unverzüglich nach Zugang einer dahingehenden schriftlichen Aufforderung des Landes Berlin zu beginnen. Die Leistungen sind fortlaufend bis zur Beendigung des Vertragsverhältnisses zu erbringen.
Bezeichnung des Loses: Finckensteinallee 41 in 12205 Berlin
Losnummer: 3
Beschreibung der Verlängerungen:
Option 1: 1.5.2022 – 13.11.2022,
Option 2: 14.11.2022 – 30.4.2023.
Zusätzliche Informationen:
Der voraussichtliche Leistungsbeginn ist der 4.9.2020, dies kann jedoch abweichen. Mit der Durchführung der vertraglichen Leistungen hat der Sicherheitsdienstleister unverzüglich nach Zugang einer dahingehenden schriftlichen Aufforderung des Landes Berlin zu beginnen. Die Leistungen sind fortlaufend bis zur Beendigung des Vertragsverhältnisses zu erbringen.
Der voraussichtliche Leistungsbeginn ist der 4.9.2020, dies kann jedoch abweichen. Mit der Durchführung der vertraglichen Leistungen hat der Sicherheitsdienstleister unverzüglich nach Zugang einer dahingehenden schriftlichen Aufforderung des Landes Berlin zu beginnen. Die Leistungen sind fortlaufend bis zur Beendigung des Vertragsverhältnisses zu erbringen.
Bezeichnung des Loses: Freudstraße 8 in 13589 Berlin
Losnummer: 4
Zusätzliche Informationen:
Der voraussichtliche Leistungsbeginn ist der 23.10.2020, dies kann jedoch abweichen. Mit der Durchführung der vertraglichen Leistungen hat der Sicherheitsdienstleister unverzüglich nach Zugang einer dahingehenden schriftlichen Aufforderung des Landes Berlin zu beginnen. Die Leistungen sind fortlaufend bis zur Beendigung des Vertragsverhältnisses zu erbringen.
Der voraussichtliche Leistungsbeginn ist der 23.10.2020, dies kann jedoch abweichen. Mit der Durchführung der vertraglichen Leistungen hat der Sicherheitsdienstleister unverzüglich nach Zugang einer dahingehenden schriftlichen Aufforderung des Landes Berlin zu beginnen. Die Leistungen sind fortlaufend bis zur Beendigung des Vertragsverhältnisses zu erbringen.
Bezeichnung des Loses: Kirchhainer Damm 74 in 12309 Berlin
Losnummer: 5
Zusätzliche Informationen:
Der voraussichtliche Leistungsbeginn ist der 1.10.2020, dies kann jedoch abweichen. Mit der Durchführung der vertraglichen Leistungen hat der Sicherheitsdienstleister unverzüglich nach Zugang einer dahingehenden schriftlichen Aufforderung des Landes Berlin zu beginnen. Die Leistungen sind fortlaufend bis zur Beendigung des Vertragsverhältnisses zu erbringen.
Der voraussichtliche Leistungsbeginn ist der 1.10.2020, dies kann jedoch abweichen. Mit der Durchführung der vertraglichen Leistungen hat der Sicherheitsdienstleister unverzüglich nach Zugang einer dahingehenden schriftlichen Aufforderung des Landes Berlin zu beginnen. Die Leistungen sind fortlaufend bis zur Beendigung des Vertragsverhältnisses zu erbringen.
Bezeichnung des Loses: Lietzenburger Straße 76 in 10719 Berlin
Losnummer: 6
Beschreibung der Verlängerungen: Option 1: 15.12.2023 – 14.12.2024
Zusätzliche Informationen:
Der voraussichtliche Leistungsbeginn ist der 2.11.2020, dies kann jedoch abweichen. Mit der Durchführung der vertraglichen Leistungen hat der Sicherheitsdienstleister unverzüglich nach Zugang einer dahingehenden schriftlichen Aufforderung des Landes Berlin zu beginnen. Die Leistungen sind fortlaufend bis zur Beendigung des Vertragsverhältnisses zu erbringen.
Der voraussichtliche Leistungsbeginn ist der 2.11.2020, dies kann jedoch abweichen. Mit der Durchführung der vertraglichen Leistungen hat der Sicherheitsdienstleister unverzüglich nach Zugang einer dahingehenden schriftlichen Aufforderung des Landes Berlin zu beginnen. Die Leistungen sind fortlaufend bis zur Beendigung des Vertragsverhältnisses zu erbringen.
Bezeichnung des Loses: Schwalbenweg 17-18 in 12526 Berlin
Losnummer: 7
Bezeichnung des Loses: Alte Jakobstraße 4-6/Franz-Künstler-Straße 10 in 10969 Berlin
Losnummer: 8
Beschreibung der Verlängerungen:
Option 1: 1.10.2021 – 31.3.2022,
Option 2: 1.4.2022 - 30.6.2022.
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Eigenerklärung, dass keine Ausschlussgründe gemäß §§ 123, 124 GWB vorliegen oder dass bei Vorliegeneines oder mehrerer Ausschlussgründe eine Selbstreinigung nachweislich durchgeführt wurde (vgl.Wirt-124EU):
1. Eigenerklärung zur Firma mit Angaben zu Firmenname, Rechtsform, Straße, Hausnummer, PLZ, Ort, Name des Geschäftsführers, Geburtsort und -datum des Geschäftsführers, Telefon, Telefax, E-Mail, Internet, Gegenstand des Unternehmens, Mitgliedschaft in Berufsverbänden, Organigramm zur Unternehmensstruktur mit Darstellung der Beteiligungsverhältnisse (vgl. Vordruck 1),
1. Eigenerklärung zur Firma mit Angaben zu Firmenname, Rechtsform, Straße, Hausnummer, PLZ, Ort, Name des Geschäftsführers, Geburtsort und -datum des Geschäftsführers, Telefon, Telefax, E-Mail, Internet, Gegenstand des Unternehmens, Mitgliedschaft in Berufsverbänden, Organigramm zur Unternehmensstruktur mit Darstellung der Beteiligungsverhältnisse (vgl. Vordruck 1),
2. Nachweis der Eintragung in das Berufs- oder Handelsregister des Herkunftsstaates, soweit eintragungspflichtig, durch Vorlage einer Kopie des Auszugs (nicht älter als 6 Monate – gerechnet ab dem Veröffentlichungstag der EU-Bekanntmachung) oder alternativer Nachweis zur erlaubten Berufsausübung (vgl.Vordruck 1),
2. Nachweis der Eintragung in das Berufs- oder Handelsregister des Herkunftsstaates, soweit eintragungspflichtig, durch Vorlage einer Kopie des Auszugs (nicht älter als 6 Monate – gerechnet ab dem Veröffentlichungstag der EU-Bekanntmachung) oder alternativer Nachweis zur erlaubten Berufsausübung (vgl.Vordruck 1),
3. Nachweis einer aktuell gültigen Gewerbeerlaubnis nach § 34a GewO durch Vorlage einer Kopie der Erlaubnis (vgl. Vordruck 1),
4. Eigenerklärung, dass für das Unternehmen aktuell keine Einträge in dem Gewerbezentralregister vorliegen (vgl. Vordruck 1). Der Auftraggeber wird für die Bieter der engeren Wahl Auskünfte aus dem Gewerbezentralregister nach § 150a Abs. 1 S. 1 Nr. 4 GewO einholen. Der Auftraggeber behält sich vor, weitergehende Nachweise zur Eignung zu fordern. Ein entsprechender Nachweis kann etwa ein Bundeszentralregisterauszug sein.
4. Eigenerklärung, dass für das Unternehmen aktuell keine Einträge in dem Gewerbezentralregister vorliegen (vgl. Vordruck 1). Der Auftraggeber wird für die Bieter der engeren Wahl Auskünfte aus dem Gewerbezentralregister nach § 150a Abs. 1 S. 1 Nr. 4 GewO einholen. Der Auftraggeber behält sich vor, weitergehende Nachweise zur Eignung zu fordern. Ein entsprechender Nachweis kann etwa ein Bundeszentralregisterauszug sein.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
1. Nachweis über das Bestehen bzw. über den Abschluss einer Betriebshaftpflichtversicherung mit einer Deckungshöhe je Schadensereignis von:
— Personenschäden: 2 500 000,00 EUR;
— Sach- und Vermögensschäden: 2 500 000,00 EUR;
— Schlüsselschäden: 500 000,00 EUR.
Der Nachweis erfolgt entweder durch Eigenerklärung über das Bestehen einer Betriebshaftpflichtversicherung zu den oben genannten Bedingungen oder alternativ durch Eigenerklärung über den geplanten Abschluss einer Betriebshaftpflichtversicherung zu den oben genannten Bedingungen im Auftragsfall (vgl. Vordruck 1).
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Der Nachweis erfolgt entweder durch Eigenerklärung über das Bestehen einer Betriebshaftpflichtversicherung zu den oben genannten Bedingungen oder alternativ durch Eigenerklärung über den geplanten Abschluss einer Betriebshaftpflichtversicherung zu den oben genannten Bedingungen im Auftragsfall (vgl. Vordruck 1).
Eine Kopie des Versicherungsscheins ist nach Auftragserteilung innerhalb von 2 Wochen vorzulegen.
2. Erklärung über den Gesamtumsatz sowie über den Umsatz in dem Tätigkeitsbereich des Auftrags in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren in Euro netto (Angabe getrennt pro Jahr), (vgl. Vordruck 1).
Technische und berufliche Fähigkeiten:
1. Geeignete Referenzen aus dem Zeitraum der letzten 3 Jahre benennen. Die geeigneten Referenzen müssen sich jeweils auf Wach- und Sicherheitsdienste für vergleichbare Einrichtungen/Objekte beziehen. Zu jedem Referenzprojekt sind folgende Angaben/Beschreibungen zu machen:
1. Geeignete Referenzen aus dem Zeitraum der letzten 3 Jahre benennen. Die geeigneten Referenzen müssen sich jeweils auf Wach- und Sicherheitsdienste für vergleichbare Einrichtungen/Objekte beziehen. Zu jedem Referenzprojekt sind folgende Angaben/Beschreibungen zu machen:
— Objekt (Angabe der Straße, Hausnummer, PLZ, Ort);
— Art des Objektes;
— Nutzung des Objektes;
— Größe des Objektes (Angabe in Brutto-Grundfläche);
— Auftragsgegenstand;
— Anzahl des eingesetzten Personals;
— Leistungsbeginn und Leistungsende (Angabe in Monat und Jahr);
— Kurzbeschreibung der erbrachten Leistungen (als vergleichbare Leistungen werden die in der Leistungs- und Qualitätsbeschreibung (Anlage 1 des Sicherheitsdienstleistungsvertrags [SV]) und im Sicherheitskonzept (Anlage 2 des SV) beschriebenen Aufgaben für den gesamten Leistungszeitraum angesehen);
— Kurzbeschreibung der erbrachten Leistungen (als vergleichbare Leistungen werden die in der Leistungs- und Qualitätsbeschreibung (Anlage 1 des Sicherheitsdienstleistungsvertrags [SV]) und im Sicherheitskonzept (Anlage 2 des SV) beschriebenen Aufgaben für den gesamten Leistungszeitraum angesehen);
— Auftraggeber mit Anschrift, Ansprechpartner beim Auftraggeber, E-Mail-Adresse und Telefonnummer (vgl.Vordruck 1).
2. Namentliche Benennung der Mitarbeiter, welche im Auftragsfall als Objektleitung verantwortlich sind (einschließlich Stellvertretung), mit Angaben:
— zur abgeschlossenen Berufsausbildung;
— zu den Berufserfahrungen im Wachschutzgewerbe in leitender Funktion bei der Bewachung von bewohnten Objekten bzw. Objekten mit hoher Publikumsfluktuation in Jahren (exklusive Aus- und Fortbildungs- sowie Praktikumszeiträume);
— tabellarische Darstellung, beginnend ab dem Zeitpunkt der bestandenen Sachkundeprüfung nach § 34a Abs.1a GewO*, in welchen Objekten und Zeiträumen (Angabe in Monaten) durchgehend diese Leitungsfunktion ausgeübt wurde. (Sollten diese Zeiträume außerhalb des Arbeitsverhältnisses mit Ihrem Unternehmen liegen, sind bitte Angaben zu dem damaligen Arbeitgeber zu machen. *Erläuterung zu den vergleichbaren Abschlüssen);
— tabellarische Darstellung, beginnend ab dem Zeitpunkt der bestandenen Sachkundeprüfung nach § 34a Abs.1a GewO*, in welchen Objekten und Zeiträumen (Angabe in Monaten) durchgehend diese Leitungsfunktion ausgeübt wurde. (Sollten diese Zeiträume außerhalb des Arbeitsverhältnisses mit Ihrem Unternehmen liegen, sind bitte Angaben zu dem damaligen Arbeitgeber zu machen. *Erläuterung zu den vergleichbaren Abschlüssen);
— zu absolvierten Fortbildungen (z. B. Erste-Hilfe-Kurs, Kurs zum Verhalten im Brandfall, Deeskalationstraining, Konfliktmanagement etc.) mit Angaben zum Zeitpunkt und Inhalt der Fortbildung und
— zu Deutschkenntnissen.
Sowie Nachweis:
— die Mitteilung nach § 16 BewachV der nach § 1 BewachV zuständigen Behörde über die erfolgreiche Zuverlässigkeitsüberprüfung sowie der zulässigen Einsatzmöglichkeiten;
— des aktuellen erweiterten Führungszeugnisses nach § 30a BZRG in Kopie (nicht älter als 12 Monate –gerechnet ab Veröffentlichungstag der EU-Bekanntmachung);
— abgeschlossene Sachkundeprüfung nach § 34a Abs. 1a GewO oder anerkannter Abschluss gemäß § 12 BewachV i. V. m. § 8 Nr. 1 bis 3 BewachV in Kopie;
— über die Ausbildung zum Brandschutzhelfer in Kopie (nicht älter als 5 Jahre);
— über den Abschluss eines Erste-Hilfe-Kurses in Kopie (nicht älter als 2 Jahre).
Jeweils für jeden dieser Mitarbeiter (vgl. Vordruck 1).
3. Erklärung, aus der die durchschnittliche jährliche Beschäftigtenanzahl des Unternehmens in den letzten 3 Jahren ersichtlich ist (Angaben getrennt pro Jahr) mit Angaben zu:
— Anzahl Beschäftigte insgesamt;
— Anzahl der Mitarbeiter im Bereich Wach- und Sicherheitsdienst;
— Anzahl der weiblichen Mitarbeiter im Wach- und Sicherheitsdienst;
— Anzahl der Mitarbeiter mit Unterrichtung nach § 34a Abs. 1a GewO (ohne Sachkundeprüfung);
— Anzahl der Mitarbeiter mit Sachkundeprüfung nach § 34a Abs. 1a GewO;
— Anzahl der Mitarbeiter mit Qualifikation zum Brandschutzhelfer (vgl. Vordruck 1).
4. Beschreibung der Maßnahmen im Unternehmen zur Qualitätssicherung, insbesondere Zertifizierungen o. Ä. (vgl. Vordruck 1),
5. Angabe, welche Teile des Auftrags unter Umständen als Unteraufträge vergeben werden sollen (vgl. Wirt-235und Wirt-236).
Mindeststandards:
Zu 1.:
— mindestens 3 unterschiedliche Referenzen bezogen auf Wach- und Sicherheitsdienste für vergleichbare Einrichtungen/Objekte;
— der Leistungszeitraum eines jeden Referenzobjektes muss mindestens neun Monate betragen. Nicht abgeschlossene Referenzobjekte werden nur zugelassen, wenn Leistungen hieraus seit mindestens neun Monaten (gerechnet ab dem Veröffentlichungstag der EU-Bekanntmachung) erbracht werden;
— der Leistungszeitraum eines jeden Referenzobjektes muss mindestens neun Monate betragen. Nicht abgeschlossene Referenzobjekte werden nur zugelassen, wenn Leistungen hieraus seit mindestens neun Monaten (gerechnet ab dem Veröffentlichungstag der EU-Bekanntmachung) erbracht werden;
— das Leistungsende darf nicht vor 2017 liegen.
Zu 2.:
— Die Mitteilung nach § 16 BewachV der nach § 1 BewachV zuständigen Behörde über die erfolgreiche Zuverlässigkeitsüberprüfung sowie der zulässigen Einsatzmöglichkeiten in Kopie;
— keine Einträge im erweiterten Führungszeugnis;
— abgeschlossene Sachkundeprüfung nach § 34a Abs. 1a GewO oder anerkannter Abschluss gemäß § 12 BewachV i. V. m. § 8 Nr. 1 bis 3 BewachV;
— mindestens 36 Monate Berufserfahrung im Wachschutzgewerbe in leitender Funktion bei der Bewachung von bewohnten Objekten bzw. Objekten mit hoher Publikumsfluktuation – bis zum Veröffentlichungstag der EU-Bekanntmachung – (z. B. Messen, Großveranstaltungen, Einkaufszentren (exklusive Aus- und Fortbildungs-sowie Praktikumszeiträume));
— mindestens 36 Monate Berufserfahrung im Wachschutzgewerbe in leitender Funktion bei der Bewachung von bewohnten Objekten bzw. Objekten mit hoher Publikumsfluktuation – bis zum Veröffentlichungstag der EU-Bekanntmachung – (z. B. Messen, Großveranstaltungen, Einkaufszentren (exklusive Aus- und Fortbildungs-sowie Praktikumszeiträume));
— Qualifikation als Brandschutzhelfer (nicht älter als 5 Jahre);
— abgeschlossener Erste-Hilfe-Kurs (nicht älter als 2 Jahre);
— Deutschkenntnisse mindestens C 1.
Auftragsausführung
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
Siehe Vergabeunterlagen.
Die Bieter haben insbesondere die Eigenerklärung nach § 1 Abs. 2 der Frauenförderverordnung abzugeben und im Auftragsfall die Besonderen Vertragsbedingungen zum Mindeststundenentgelt sowie die Besonderen Vertragsbedingungen zur Frauenförderung, die Besonderen Vertragsbedingungen zur Verhinderung von Benachteiligungen und die Besonderen Vertragsbedingungen über Kontrollen und Sanktionen nach dem Berliner Ausschreibungs- und
Die Bieter haben insbesondere die Eigenerklärung nach § 1 Abs. 2 der Frauenförderverordnung abzugeben und im Auftragsfall die Besonderen Vertragsbedingungen zum Mindeststundenentgelt sowie die Besonderen Vertragsbedingungen zur Frauenförderung, die Besonderen Vertragsbedingungen zur Verhinderung von Benachteiligungen und die Besonderen Vertragsbedingungen über Kontrollen und Sanktionen nach dem Berliner Ausschreibungs- und
Vergabegesetz einzuhalten.
Der Auftraggeber macht hierüber hinaus – soweit relevant – von der Möglichkeit des § 47 Abs. 3 VgV Gebrauch. Im Falle der Inanspruchnahme der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit müssen der Bieter und der Eignungsverleiher daher im Umfang der Eignungsleihe gemeinsam für die Auftragsausführung haften. Der Auftraggeber wird vor Zuschlagserteilung gegebenenfall seine entsprechende Haftungszusage von den Eignungsverleihern des für den Zuschlag vorgesehenen Bieters verlangen.
Der Auftraggeber macht hierüber hinaus – soweit relevant – von der Möglichkeit des § 47 Abs. 3 VgV Gebrauch. Im Falle der Inanspruchnahme der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit müssen der Bieter und der Eignungsverleiher daher im Umfang der Eignungsleihe gemeinsam für die Auftragsausführung haften. Der Auftraggeber wird vor Zuschlagserteilung gegebenenfall seine entsprechende Haftungszusage von den Eignungsverleihern des für den Zuschlag vorgesehenen Bieters verlangen.
Verfahren
Rechtsgrundlage: 32014L0024
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 10:00
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2020-11-30 📅
Datum der Angebotseröffnung: 2020-07-30 📅
Zeitpunkt der Angebotseröffnung: 10:01
Vergabekriterien
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Konzept der Vertretungsregelungen
Qualitätskriterium (Gewichtung): 10
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Konzept Geplanter Einsatz weiblicher Sicherheitskräfte
Konzept Schulungs- und Fortbildungsmaßnahmen
Qualitätskriterium (Gewichtung): 20
Preis (Gewichtung): 60
1. Es gelten die Vorgaben in den Vergabe- und Vertragsunterlagen, insbesondere die Bewerbungsbedingungen des Auftraggebers,
2. Die Zeiträume für die Anforderung von Nachweisen (bspw. Berufs- oder Handelsregisterauszüge etc.) sind bei der Bemessung der Angebotsfrist bereits berücksichtigt worden. Die Bieter haben die geforderten Nachweise rechtzeitig vor Ablauf der Angebotsfrist zu beantragen. Die Bieter tragen das Risiko einer nichtrechtzeitigen Beantragung der Nachweise.
2. Die Zeiträume für die Anforderung von Nachweisen (bspw. Berufs- oder Handelsregisterauszüge etc.) sind bei der Bemessung der Angebotsfrist bereits berücksichtigt worden. Die Bieter haben die geforderten Nachweise rechtzeitig vor Ablauf der Angebotsfrist zu beantragen. Die Bieter tragen das Risiko einer nichtrechtzeitigen Beantragung der Nachweise.
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung oder in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Im Übrigen sind Verstöße gegen Vergabevorschriften innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen nach Kenntnis gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Ein Nachprüfungsantrag ist innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der zuständigen Vergabekammer zu stellen (§ 160 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB). Die o. a. Fristen gelten nicht, wenn der Auftraggeber gemäß § 135 Absatz 1 Nr. 2 GWB den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung oder in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Im Übrigen sind Verstöße gegen Vergabevorschriften innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen nach Kenntnis gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Ein Nachprüfungsantrag ist innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der zuständigen Vergabekammer zu stellen (§ 160 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB). Die o. a. Fristen gelten nicht, wenn der Auftraggeber gemäß § 135 Absatz 1 Nr. 2 GWB den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist.
Setzt sich ein Auftraggeber über die Unwirksamkeit eines geschlossenen Vertrages hinweg, indem er die Informations- und Wartepflicht missachtet (§ 134 GWB) oder ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, kann die Unwirksamkeit nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union (§ 135 GWB).
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Setzt sich ein Auftraggeber über die Unwirksamkeit eines geschlossenen Vertrages hinweg, indem er die Informations- und Wartepflicht missachtet (§ 134 GWB) oder ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, kann die Unwirksamkeit nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union (§ 135 GWB).
Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Name: Landesamt für Flüchtlingsangelegenheiten Berlin (LAF)
Postanschrift: Darwinstraße 14-18
Postleitzahl: 10589
E-Mail: 2020-021-s@laf.berlin.de📧
Quelle: OJS 2020/S 125-306460 (2020-06-29)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2020-09-28) Objekt Umfang der Beschaffung
Gesamtwert des Auftrags: 1 EUR 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Objekt Umfang der Beschaffung
Beschreibung der Optionen:
Option 1: 1.7.2021-31.12.2021
Option 2: 1.1.2022-30.6.2022
Option 3: 1.7.2022-11.12.2022
Option 1: 1.5.2022-13.11.2022
Option 2: 14.11.2022-30.4.2023
Option 1: 15.12.2023-14.12.2024
Bezeichnung des Loses: Alte Jakobstraße 4-6 in 10969 Berlin
Beschreibung der Optionen:
Option 1: 1.10.2021-31.3.2022
Option 2: 1.4.2022-30.6.2022
Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2020-09-15 📅
Name: AGSUS Agentur für Sicherheit und Schutz GmbH
Postanschrift: Albin-Köbis-Str. 4
Postort: Köln
Postleitzahl: 51147
Land: Deutschland 🇩🇪 Köln, Kreisfreie Stadt
🏙️
Name: SARRAX UG (haftungsbeschränkt)
Postanschrift: Rhinstr. 137a
Postort: Berlin
Postleitzahl: 10315
Land: Berlin
🏙️
Name: Watchmen Sicherheitsdienstleistungen und –management GmbH
Postanschrift: Tauchersteig 1
Postleitzahl: 12527
Name: Gabel Security GmbH
Postanschrift: Schmöckwitzer Straße 1 B
Postort: Eichwalde
Postleitzahl: 15732
Land: Dahme-Spreewald
🏙️
Name: Global Protect Sicherheitsdienste GmbH
Postanschrift: Regattastraße 189
Schmöckwitzer Str. 1b
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 3
6
9
8
7
10
4
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung oder in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Im Übrigen sind Verstöße gegen Vergabevorschriften innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen nach Kenntnis gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Ein Nachprüfungsantrag ist innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der zuständigen Vergabekammer zu stellen (§ 160 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen(GWB)).
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung oder in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Im Übrigen sind Verstöße gegen Vergabevorschriften innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen nach Kenntnis gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Ein Nachprüfungsantrag ist innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der zuständigen Vergabekammer zu stellen (§ 160 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen(GWB)).
Die o. a. Fristen gelten nicht, wenn der Auftraggeber gemäß § 135 Absatz 1 Nr. 2 GWB den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist.
Setzt sich ein Auftraggeber über die Unwirksamkeit eines geschlossenen Vertrages hinweg, indem er die Informations- und Wartepflicht missachtet (§ 134 GWB) oder ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, kann die Unwirksamkeit nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekanntgemacht, endet die Frist 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union (§ 135 GWB).
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Setzt sich ein Auftraggeber über die Unwirksamkeit eines geschlossenen Vertrages hinweg, indem er die Informations- und Wartepflicht missachtet (§ 134 GWB) oder ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, kann die Unwirksamkeit nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekanntgemacht, endet die Frist 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union (§ 135 GWB).
Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Name: Landesamt für Flüchtlingsangelegenheiten Berlin
Quelle: OJS 2020/S 192-463669 (2020-09-28)