Die Helmholtz-Zentrum für Infektionsforschung GmbH (HZI) beabsichtigt die Aufgabe zur Wahrung aller Sicherheitsmaßnahmen der Gebäude und des Geländes u. a. in Bezug auf unbefugten Zutritt, Einbruch, Diebstahl, Vandalismus, Brand- und allgemeine Betriebsgefahren sowie auf Aufrechterhaltung eines ungestörten Betriebsablaufes, die Durchführung von reaktiven Maßnahmen im Schadensfall, Meldungen und Dokumentationen, an einen Dienstleister zu vergeben.
Zusätzlich zum Pförtnerdienst mit Telefonvermittlung und Alarm- und Kontrolldienst werden weitere Dienstleistungen vergeben: die Revierkontrolle und der Poststellenbetrieb am Nachmittag (temporär als Abwesenheitsvertretung auch vormittags).
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2020-09-30.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2020-08-20.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Sicherheitsdienstleistungen (Science Campus Braunschweig-Süd HZI)
Produkte/Dienstleistungen: Dienstleistungen von Sicherheitsdiensten📦
Kurze Beschreibung:
“Die Helmholtz-Zentrum für Infektionsforschung GmbH (HZI) beabsichtigt die Aufgabe zur Wahrung aller Sicherheitsmaßnahmen der Gebäude und des Geländes u. a....”
Kurze Beschreibung
Die Helmholtz-Zentrum für Infektionsforschung GmbH (HZI) beabsichtigt die Aufgabe zur Wahrung aller Sicherheitsmaßnahmen der Gebäude und des Geländes u. a. in Bezug auf unbefugten Zutritt, Einbruch, Diebstahl, Vandalismus, Brand- und allgemeine Betriebsgefahren sowie auf Aufrechterhaltung eines ungestörten Betriebsablaufes, die Durchführung von reaktiven Maßnahmen im Schadensfall, Meldungen und Dokumentationen, an einen Dienstleister zu vergeben.
Zusätzlich zum Pförtnerdienst mit Telefonvermittlung und Alarm- und Kontrolldienst werden weitere Dienstleistungen vergeben: die Revierkontrolle und der Poststellenbetrieb am Nachmittag (temporär als Abwesenheitsvertretung auch vormittags).
1️⃣
Ort der Leistung: Deutschland🏙️
Ort der Leistung: Niedersachsen🏙️
Ort der Leistung: Braunschweig🏙️
Hauptstandort oder Erfüllungsort: B38124 Braunschweig
Inhoffenstraße 7
Beschreibung der Beschaffung:
“Der Auftragnehmer führt den Pforten- und Empfangsdienst mit Streifengängen sowie den Poststellendienst und die mobilen Revierkontrollen in der Liegenschaft...”
Beschreibung der Beschaffung
Der Auftragnehmer führt den Pforten- und Empfangsdienst mit Streifengängen sowie den Poststellendienst und die mobilen Revierkontrollen in der Liegenschaft Helmholtz-Zentrum für Infektionsforschung, SCIENCE CAMPUS Braunschweig-Süd, Inhoffenstraße 7, 38124 Braunschweig unter Beachtung der nachfolgenden genauer dargelegten Leistungen durch. Die Tätigkeiten umfassen ggf. kurzfristige Sonderaufgaben im Rahmen der Objektsicherung.
Mehr anzeigen Vergabekriterien
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Qualität
Qualitätskriterium (Gewichtung): 60 %
Preis (Gewichtung): 40 %
Dauer
Datum des Beginns: 2020-12-01 📅
Datum des Endes: 2024-11-30 📅
Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Dieser Vertrag ist verlängerbar ✅ Beschreibung
Beschreibung der Verlängerungen: Verlängerungsoptionen: 2 mal jeweils ein Jahr
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen:
“Die Bietenden haben mit dem Angebot eine Eignungserklärung über die ordnungsgemäße Anmeldung des Gewerbes (beim Gewerbeamt/Handelsregister – Nachweis nicht...”
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen
Die Bietenden haben mit dem Angebot eine Eignungserklärung über die ordnungsgemäße Anmeldung des Gewerbes (beim Gewerbeamt/Handelsregister – Nachweis nicht älter als 6 Monate) – vorzulegen. Fehlende Nachweise werden nicht nachgefordert und führen zum Ausschluss.
Mehr anzeigen Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“Die Bietenden haben eine Eigenerklärung über das Bestehen einer Haftpflichtversicherung vorzulegen (Personenschäden mind. 5 000 000 EUR je Schadensfall,...”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
Die Bietenden haben eine Eigenerklärung über das Bestehen einer Haftpflichtversicherung vorzulegen (Personenschäden mind. 5 000 000 EUR je Schadensfall, Sachschäden mind. 2 000 000 EUR je Schadensfall und Vermögensschäden mind. 500 000 EUR je Schadensfall).
Mehr anzeigen Technische und berufliche Fähigkeiten
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien: Angaben zur Eignung siehe Punkt 6 unseres Anschreibens.
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2020-09-30
10:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Das Angebot muss gültig sein bis: 2020-10-31 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2020-09-30
10:00 📅
“Zwingende Voraussetzung für die Bewertung der Angebote ist die Teilnahme des Bewerbers/bBeters an einer Ortsbesichtigung des zu schützenden Objektes....”
Zwingende Voraussetzung für die Bewertung der Angebote ist die Teilnahme des Bewerbers/bBeters an einer Ortsbesichtigung des zu schützenden Objektes. Termine hierfür stehen noch nicht fest. Angedacht sind Termine in der 38. KW 2020. Wir werden zeitnah informieren.
Mehr anzeigen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer beim Bundeskartellamt
Postort: Bonn
Postleitzahl: 5313
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 22894990📞
Fax: +49 2289499400 📠 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Das Vergabeverfahren unterliegt den Vorschriften über das Nachprüfungsverfahren vor der Vergabekammer und dem Vergabesenat (§§ 155 ff. GWB).
Nach § 160 Abs....”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Das Vergabeverfahren unterliegt den Vorschriften über das Nachprüfungsverfahren vor der Vergabekammer und dem Vergabesenat (§§ 155 ff. GWB).
Nach § 160 Abs. 3 GWB ist ein etwaiger Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat, wobei der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB unberührt bleibt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Der Auftraggeber ist zur Absendung einer Bieterinformation spätestens 10 Tage vor Zuschlagserteilung verpflichtet (§134 GWB),
Nach Zuschlagserteilung (Vertragsschluss) ist ein Nachprüfungsantrag nicht mehr zulässig. Ausgenommen sind Anträge auf Feststellung einer Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Abs. 1 GWB, also wegen Verletzung der vorgenannten Pflicht zur Bieterinformation und Einhaltung der Wartefrist gem. § 134 GWB oder wegen unzulässiger Vergabe ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der EU. Solche Anträge auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages sind nach § 135 Abs. 3 GWB nur innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags zulässig, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung dieser Vergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
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Quelle: OJS 2020/S 164-398850 (2020-08-20)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2020-11-09) Objekt Umfang der Beschaffung
Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.): EUR 1 150 848 💰
Beschreibung
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Dienstleistungen von Sicherheitsdiensten📦
Verfahren Administrative Informationen
Frühere Veröffentlichungen zu diesem Verfahren: 2020/S 164-398850
Auftragsvergabe
1️⃣
Vertragsnummer: 4500309165
Titel: Sicherheitsdienstleistungen
Datum des Vertragsabschlusses: 2020-11-06 📅
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 5
Name und Anschrift des Auftragnehmers
Name: Braunschweiger Wach- und Schließgesellschaft Richard Haars GmbH
Postort: Braunschweig
Land: Deutschland 🇩🇪
Region: Braunschweig, Kreisfreie Stadt🏙️
Der Auftragnehmer ist ein KMU
Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 1 150 848 💰
Ergänzende Informationen Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Das Vergabeverfahren unterliegt den Vorschriften über das Nachprüfungsverfahren vor der Vergabekammer und dem Vergabesenat (§§ 155 ff. GWB).
Nach § 160 Abs....”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Das Vergabeverfahren unterliegt den Vorschriften über das Nachprüfungsverfahren vor der Vergabekammer und dem Vergabesenat (§§ 155 ff. GWB).
Nach § 160 Abs. 3 GWB ist ein etwaiger Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat, wobei der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB unberührt bleibt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Der Auftraggeber ist zur Absendung einer Bieterinformation spätestens 10 Tage vor Zuschlagserteilung verpflichtet (§ 134 GWB),
Nach Zuschlagserteilung (Vertragsschluss) ist ein Nachprüfungsantrag nicht mehr zulässig. Ausgenommen sind Anträge auf Feststellung einer Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Abs. 1 GWB, also wegen Verletzung der vorgenannten Pflicht zur Bieterinformation und Einhaltung der Wartefrist gem. § 134 GWB oder wegen unzulässiger Vergabe ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der EU. Solche Anträge auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages sind nach § 135 Abs. 3 GWB nur innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags zulässig, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung dieser Vergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
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Quelle: OJS 2020/S 222-545489 (2020-11-09)