Zur Umsetzung der Sicherheitsinfrastruktur, schreibt die Messe Berlin ein Einbruchmeldesystem (EMS) in Verbindung mit einem Zutrittskontrollsystem (ZKS) in 2 Lose aus: Los 1: Einbruchmelde- und Zutrittskontrollsystem, Videoüberwachung Los 2: Gefahrenmanagementsystem Das Einbruchmelde- und Zutrittskontrollsystem ist als Überwachungsebene einzurichten mit dem Ziel, dass es zu-künftig, im Zusammenspiel mit dem noch zu errichtenden Gefahrenmanagementsystem (GMS) und der geplanten Videoüberwachung, folgende Bereiche überwacht: — Perimeter des Messegeländes, — Hallen und Gebäude, — Räume im Innenbereich. Die vorgestellte Lösung muss den gesetzlichen Vorgaben und betrieblichen Bestimmungen der Messe Berlin entsprechen und ist zur Erfüllung der Schutzziele geeignet.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2020-03-19.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2020-02-17.
Auftragsbekanntmachung (2020-02-17) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Einbruchmeldeanlagen
Referenznummer: CP1-2020-0002
Kurze Beschreibung:
Zur Umsetzung der Sicherheitsinfrastruktur, schreibt die Messe Berlin ein Einbruchmeldesystem (EMS) in Verbindung mit einem Zutrittskontrollsystem (ZKS) in 2 Lose aus:
Los 1: Einbruchmelde- und Zutrittskontrollsystem, Videoüberwachung
Los 2: Gefahrenmanagementsystem
Das Einbruchmelde- und Zutrittskontrollsystem ist als Überwachungsebene einzurichten mit dem Ziel, dass es zu-künftig, im Zusammenspiel mit dem noch zu errichtenden Gefahrenmanagementsystem (GMS) und der geplanten Videoüberwachung, folgende Bereiche überwacht:
— Perimeter des Messegeländes,
— Hallen und Gebäude,
— Räume im Innenbereich.
Die vorgestellte Lösung muss den gesetzlichen Vorgaben und betrieblichen Bestimmungen der Messe Berlin entsprechen und ist zur Erfüllung der Schutzziele geeignet.
Zur Umsetzung der Sicherheitsinfrastruktur, schreibt die Messe Berlin ein Einbruchmeldesystem (EMS) in Verbindung mit einem Zutrittskontrollsystem (ZKS) in 2 Lose aus:
Los 1: Einbruchmelde- und Zutrittskontrollsystem, Videoüberwachung
Los 2: Gefahrenmanagementsystem
Das Einbruchmelde- und Zutrittskontrollsystem ist als Überwachungsebene einzurichten mit dem Ziel, dass es zu-künftig, im Zusammenspiel mit dem noch zu errichtenden Gefahrenmanagementsystem (GMS) und der geplanten Videoüberwachung, folgende Bereiche überwacht:
— Perimeter des Messegeländes,
— Hallen und Gebäude,
— Räume im Innenbereich.
Die vorgestellte Lösung muss den gesetzlichen Vorgaben und betrieblichen Bestimmungen der Messe Berlin entsprechen und ist zur Erfüllung der Schutzziele geeignet.
Referenz Daten
Absendedatum: 2020-02-17 📅
Einreichungsfrist: 2020-03-19 📅
Veröffentlichungsdatum: 2020-02-20 📅
Datum des Beginns: 2020-08-01 📅
Datum des Endes: 2023-07-31 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2020/S 036-085107
ABl. S-Ausgabe: 36
Zusätzliche Informationen
1) Darstellung von 3 Referenzen über Projekte, die mit dem Leistungsumfang der Messe Berlin vergleichbar sind.
2) Nachweis der fachlichen Eignung.
3) Spezielle Anforderungen/Nachweise entnehmen Sie bitte der Leistungsbeschreibung der Vergabeunterlagen.
1) Darstellung von 3 Referenzen über Projekte, die mit dem Leistungsumfang der Messe Berlin vergleichbar sind.
2) Nachweis der fachlichen Eignung.
3) Spezielle Anforderungen/Nachweise entnehmen Sie bitte der Leistungsbeschreibung der Vergabeunterlagen.
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Zur Umsetzung der Sicherheitsinfrastruktur, schreibt die Messe Berlin ein Einbruchmeldesystem (EMS) in Verbindung mit einem Zutrittskontrollsystem (ZKS) in 2 Lose aus:
Los 1: Einbruchmelde- und Zutrittskontrollsystem, Videoüberwachung
Los 2: Gefahrenmanagementsystem
Das Einbruchmelde- und Zutrittskontrollsystem ist als Überwachungsebene einzurichten mit dem Ziel, dass es zu-künftig, im Zusammenspiel mit dem noch zu errichtenden Gefahrenmanagementsystem (GMS) und der geplanten Videoüberwachung, folgende Bereiche überwacht:
Das Einbruchmelde- und Zutrittskontrollsystem ist als Überwachungsebene einzurichten mit dem Ziel, dass es zu-künftig, im Zusammenspiel mit dem noch zu errichtenden Gefahrenmanagementsystem (GMS) und der geplanten Videoüberwachung, folgende Bereiche überwacht:
— Perimeter des Messegeländes,
— Hallen und Gebäude,
— Räume im Innenbereich.
Die vorgestellte Lösung muss den gesetzlichen Vorgaben und betrieblichen Bestimmungen der Messe Berlin entsprechen und ist zur Erfüllung der Schutzziele geeignet.
Bezeichnung des Loses: Los 1 Einbruchmelde- und Zutrittskontrollsystem, Videoüberwachung
Losnummer: 1
Kurze Beschreibung:
Das Einbruchmelde- und Zutrittskontrollsystem ist als Überwachungsebene einzurichten mit dem Ziel, dass es zukünftig, im Zusammenspiel mit dem noch zu errichtenden Gefahrenmanagementsystem (GMS) und der geplanten Videoüberwachung, folgende Bereiche überwacht:
Das Einbruchmelde- und Zutrittskontrollsystem ist als Überwachungsebene einzurichten mit dem Ziel, dass es zukünftig, im Zusammenspiel mit dem noch zu errichtenden Gefahrenmanagementsystem (GMS) und der geplanten Videoüberwachung, folgende Bereiche überwacht:
Beschreibung der Verlängerungen: Inklusive eine Verlängerungsoption um 12 Monate.
Bezeichnung des Loses: Los 2 Gefahrenmanagementsystem
Losnummer: 2
Kurze Beschreibung:
Das geplante Gefahrenmanagementsystem ist als Überwachungs- und Bedienerebene einzurichten, mit dem Ziel, dass zukünftig sämtliche sicherheitsrelevante Meldungen aus dem Einbruchmelde- und Zutrittskontrollsystem sowie aus dem Videoüberwachungssystem in diesem System aufgeschaltet und bearbeitet werden. Aus folgenden Bereichen werden Meldungen aufgeschaltet:
Das geplante Gefahrenmanagementsystem ist als Überwachungs- und Bedienerebene einzurichten, mit dem Ziel, dass zukünftig sämtliche sicherheitsrelevante Meldungen aus dem Einbruchmelde- und Zutrittskontrollsystem sowie aus dem Videoüberwachungssystem in diesem System aufgeschaltet und bearbeitet werden. Aus folgenden Bereichen werden Meldungen aufgeschaltet:
Zusätzliche Informationen:
1) Darstellung von 3 Referenzen über Projekte, die mit dem Leistungsumfang der Messe Berlin vergleichbar sind.
2) Nachweis der fachlichen Eignung.
3) Spezielle Anforderungen/Nachweise entnehmen Sie bitte der Leistungsbeschreibung der Vergabeunterlagen.
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
1) Nachweis über die Eintragung im Berufs- oder Handelsregister nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Landes der Gemeinschaft oder des Vertragsstaates des EWR-Abkommens durch Vorlage eines Registerauszuges (nicht älter als 6 Monate); bei Unternehmen in der Rechtsform der GmbH & Co. KG zusätzlich auch für die GmbH (Komplementär).
1) Nachweis über die Eintragung im Berufs- oder Handelsregister nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Landes der Gemeinschaft oder des Vertragsstaates des EWR-Abkommens durch Vorlage eines Registerauszuges (nicht älter als 6 Monate); bei Unternehmen in der Rechtsform der GmbH & Co. KG zusätzlich auch für die GmbH (Komplementär).
2) Vorlage einer rechtsverbindlich unterschriebenen Eigenerklärung des Bieters,
— dass über das Vermögen des Unternehmens kein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares gesetzliches Verfahren eröffnet oder die Eröffnung beantragt oder dieser Antrag mangels Masse abgelehnt worden ist,
— dass sich das Unternehmen nicht in Liquidation befindet,
— dass keine schwere Verfehlung begangen wurde, die die Integrität des Unternehmens in Frage stellt, wie z. B.,
— wirksames Berufsverbot (§ 70 StGB), wirksames vorläufiges Berufsverbot (§ 132a StGB), wirksame Gewerbeuntersagung (§ 35 GewO) oder, – rechtskräftige Verurteilung innerhalb der letzten 2 Jahre von Mitarbeitern mit Leitungsaufgaben wegen Betrugs (§ 263 StGB), Subventionsbetrugs (§ 267 StGB), Untreue(§ 266 StGB), Diebstahls (§ 242 StGB), Unterschlagung (§ 246 StGB), Urkundenfälschung (§ 267 StGB), wettbewerbsbeschränkender Absprachen (298 StGB), Bestechung (§ 334 StGB), Vorteilsgewährung(§ 333 StGB) Baugefährdung (§ 319 StGB), Gewässer- und Bodenverunreinigung (§§ 324, 324a StGB)und wegen unerlaubter Umgangs mit gefährlichen Abfällen (§ 326 StGB),
— wirksames Berufsverbot (§ 70 StGB), wirksames vorläufiges Berufsverbot (§ 132a StGB), wirksame Gewerbeuntersagung (§ 35 GewO) oder, – rechtskräftige Verurteilung innerhalb der letzten 2 Jahre von Mitarbeitern mit Leitungsaufgaben wegen Betrugs (§ 263 StGB), Subventionsbetrugs (§ 267 StGB), Untreue(§ 266 StGB), Diebstahls (§ 242 StGB), Unterschlagung (§ 246 StGB), Urkundenfälschung (§ 267 StGB), wettbewerbsbeschränkender Absprachen (298 StGB), Bestechung (§ 334 StGB), Vorteilsgewährung(§ 333 StGB) Baugefährdung (§ 319 StGB), Gewässer- und Bodenverunreinigung (§§ 324, 324a StGB)und wegen unerlaubter Umgangs mit gefährlichen Abfällen (§ 326 StGB),
— dass in den letzten 2 Jahren keine Freiheitsstrafen von mehr als 3 Monaten oder Geldstrafen von mehr als 90 Tagessätzen oder eine Geldbuße von mehr als 2 500 EUR wegen Verstößen gegen das Schwarzarbeiterbekämpfungsgesetz oder das Arbeitnehmerüberlassungsgesetz und auch keine Bußgelder von wenigstens 2 500 EUR wegen Verstößen gegen das Arbeitnehmerentsendegesetz verhängt worden sind, – dass wegen der in § 123 Abs. 1 GWB genannten Straftaten weder eine rechtskräftige Verurteilung einer Person, deren Verhalten dem Unternehmen nach § 123 Abs. 3 GWB zuzurechnen ist, vorliegt noch gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 OWiG rechtskräftig festgesetzt worden ist,
— dass in den letzten 2 Jahren keine Freiheitsstrafen von mehr als 3 Monaten oder Geldstrafen von mehr als 90 Tagessätzen oder eine Geldbuße von mehr als 2 500 EUR wegen Verstößen gegen das Schwarzarbeiterbekämpfungsgesetz oder das Arbeitnehmerüberlassungsgesetz und auch keine Bußgelder von wenigstens 2 500 EUR wegen Verstößen gegen das Arbeitnehmerentsendegesetz verhängt worden sind, – dass wegen der in § 123 Abs. 1 GWB genannten Straftaten weder eine rechtskräftige Verurteilung einer Person, deren Verhalten dem Unternehmen nach § 123 Abs. 3 GWB zuzurechnen ist, vorliegt noch gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 OWiG rechtskräftig festgesetzt worden ist,
— dass die Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie die Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung ordnungsgemäß erfüllt wurden,
— dass das Unternehmen sich darüber bewusst ist, dass wissentlich falsche Angaben in Bezug auf die Ausschlussgründe, die Fachkunde und Leistungsfähigkeit den Ausschluss aus der Lieferantenliste der Messe Berlin und die Meldung an das Korruptionsregister Berlin zur Folge haben kann.
— dass das Unternehmen sich darüber bewusst ist, dass wissentlich falsche Angaben in Bezug auf die Ausschlussgründe, die Fachkunde und Leistungsfähigkeit den Ausschluss aus der Lieferantenliste der Messe Berlin und die Meldung an das Korruptionsregister Berlin zur Folge haben kann.
3) Vorlage einer Bescheinigung der zuständigen Behörde des betreffenden Mitgliedstaates, dass das Unternehmen seine Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung ordnungsgemäß erfüllt, z. B. durch Vorlage von Unbedenklichkeitsbescheinigungendes Finanzamtes und der Sozialversicherungsträger (nicht älter als 6 Monate). Für den Fall, dass die Beschäftigten bei unterschiedlichen Krankenkassen versichert sind, reicht es aus, wenn durch die Unbedenklichkeitsbescheinigungen mindestens 80 % der Beschäftigten erfasst sind.
3) Vorlage einer Bescheinigung der zuständigen Behörde des betreffenden Mitgliedstaates, dass das Unternehmen seine Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung ordnungsgemäß erfüllt, z. B. durch Vorlage von Unbedenklichkeitsbescheinigungendes Finanzamtes und der Sozialversicherungsträger (nicht älter als 6 Monate). Für den Fall, dass die Beschäftigten bei unterschiedlichen Krankenkassen versichert sind, reicht es aus, wenn durch die Unbedenklichkeitsbescheinigungen mindestens 80 % der Beschäftigten erfasst sind.
— Dass das Unternehmen bei der Ausführung öffentlicher Aufträge nicht gegen geltendumwelt-, sozialoderarbeitsrechtliche Verpflichtungen verstoßen hat.
4) Nachweis einer Versicherungsgesellschaft, dass im Zuschlagsfall eine entsprechende Versicherung besteht.(nicht älter als 6 Monate).
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
Angabe des Umsatzes des Unternehmens jeweils bezogen auf die letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre,soweit er Leistungen betrifft, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind, unter Einschluss des Anteils bei gemeinsam mit anderen Unternehmen ausgeführten Leistungen. Für den Fall, dass der Bieterin die engere Wahl kommt, sind auf Verlangen der Messe Berlin GmbH eine Bestätigung eines vereidigten Wirtschaftsprüfers/Steuerberaters oder entsprechend testierte Jahresabschlüsse oder entsprechend testierte Gewinn- und Verlustrechnungen vorzulegen. Ferner sind Angaben zur wirtschaftlichen Entwicklung im laufenden Geschäftsjahr und der Personalentwicklung in den 3 vergangenen und im laufenden Geschäftsjahr zu machen. Hierzu ist die Anlage Teilnahmeantragsformular der Bewerbungsunterlagen zu verwenden.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Angabe des Umsatzes des Unternehmens jeweils bezogen auf die letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre,soweit er Leistungen betrifft, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind, unter Einschluss des Anteils bei gemeinsam mit anderen Unternehmen ausgeführten Leistungen. Für den Fall, dass der Bieterin die engere Wahl kommt, sind auf Verlangen der Messe Berlin GmbH eine Bestätigung eines vereidigten Wirtschaftsprüfers/Steuerberaters oder entsprechend testierte Jahresabschlüsse oder entsprechend testierte Gewinn- und Verlustrechnungen vorzulegen. Ferner sind Angaben zur wirtschaftlichen Entwicklung im laufenden Geschäftsjahr und der Personalentwicklung in den 3 vergangenen und im laufenden Geschäftsjahr zu machen. Hierzu ist die Anlage Teilnahmeantragsformular der Bewerbungsunterlagen zu verwenden.
Mindeststandards: Tariftreueerklärung
Technische und berufliche Fähigkeiten:
Angabe der Zahl der in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte. (siehe Teilnahmeantragsformular).
Der Bewerber hat in seinen Angaben zur Leistungsfähigkeit Hinweise zu liefern, dass er mit dem vorhandenen Personal eine termingerechte Ausführung der Leistungen mit entsprechend qualifiziertem Personal erbringen kann.
— Angabe von Referenzen (mind. 3 in vergleichbarer Größenordnung). Die Referenzen sind mit 1, 2 und 3 zu bezeichnen. Weitere Referenzen oder Referenzprojekte werden im Rahmen der Bewertung der Leistungsfähigkeit nicht berücksichtigt. Nachweis eines Datenschutzbeauftragten.
— Angabe von Referenzen (mind. 3 in vergleichbarer Größenordnung). Die Referenzen sind mit 1, 2 und 3 zu bezeichnen. Weitere Referenzen oder Referenzprojekte werden im Rahmen der Bewertung der Leistungsfähigkeit nicht berücksichtigt. Nachweis eines Datenschutzbeauftragten.
Mindeststandards: Anlage 07 zum Teilnahmeantrag: Nachweis zur technische Leistungsfähigkeit.
Verfahren
Rechtsgrundlage: 32014L0024
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 12:00
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2020-07-31 📅
Fragen zum Teilnahmeantrag werden ausschließlich über die Vergabeplattform gestellt und einschließlich bis zum 12.3.2020, 12:00 Uhr eingereicht.
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer des Landes Berlin
Postort: Berlin
Land: Deutschland 🇩🇪
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, kann ein Nachprüfverfahren bei der Vergabekammer beantragt werden (§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB).
Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Name: Messe Berlin GmbH
Postanschrift: Messedamm 22
Postleitzahl: 14055
E-Mail: eu-ausschreibung@messe-berlin.de📧
Fax: +49 3030382468 📠
Internetadresse: https://vergabekooperation.berlin🌏
Quelle: OJS 2020/S 036-085107 (2020-02-17)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2021-04-19) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Installation (außer Software)
Kurze Beschreibung:
Zur Umsetzung der Sicherheitsinfrastruktur, schreibt die Messe Berlin ein Einbruchmeldesystem (EMS) in Verbindung mit einem Zutrittskontrollsystem (ZKS) in zwei Lose aus:
— Los 1: Einbruchmelde- und Zutrittskontrollsystem, Videoüberwachung,
— Los 2: Gefahrenmanagementsystem.
Das Einbruchmelde- und Zutrittskontrollsystem ist als Überwachungsebene einzurichten mit dem Ziel, dass es zu-künftig, im Zusammenspiel mit dem noch zu errichtenden Gefahrenmanagementsystem (GMS) und der geplanten Videoüberwachung, folgende Bereiche überwacht:
— Perimeter des Messegeländes,
— Hallen und Gebäude,
— Räume im Innenbereich.
Die vorgestellte Lösung muss den gesetzlichen Vorgaben und betrieblichen Bestimmungen der Messe Berlin entsprechen und ist zur Erfüllung der Schutzziele geeignet.
Zur Umsetzung der Sicherheitsinfrastruktur, schreibt die Messe Berlin ein Einbruchmeldesystem (EMS) in Verbindung mit einem Zutrittskontrollsystem (ZKS) in zwei Lose aus:
— Los 1: Einbruchmelde- und Zutrittskontrollsystem, Videoüberwachung,
— Los 2: Gefahrenmanagementsystem.
Das Einbruchmelde- und Zutrittskontrollsystem ist als Überwachungsebene einzurichten mit dem Ziel, dass es zu-künftig, im Zusammenspiel mit dem noch zu errichtenden Gefahrenmanagementsystem (GMS) und der geplanten Videoüberwachung, folgende Bereiche überwacht:
— Perimeter des Messegeländes,
— Hallen und Gebäude,
— Räume im Innenbereich.
Die vorgestellte Lösung muss den gesetzlichen Vorgaben und betrieblichen Bestimmungen der Messe Berlin entsprechen und ist zur Erfüllung der Schutzziele geeignet.
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Installation (außer Software)📦
Zur Umsetzung der Sicherheitsinfrastruktur, schreibt die Messe Berlin ein Einbruchmeldesystem (EMS) in Verbindung mit einem Zutrittskontrollsystem (ZKS) in zwei Lose aus:
— Los 1: Einbruchmelde- und Zutrittskontrollsystem, Videoüberwachung,