Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
„Referenzen“:
In den letzten 3 Geschäftsjahren hat der Wirtschaftsteilnehmer mindestens folgende wesentliche Dienstleistung der genannten Art erbracht (Ausschlusskriterium): Empfangsdienst einschließlich Telefonvermittlung, Kontrolldienst im 24/7 Dienstbetrieb, je mindestens 3 Referenzen Nachweis: Eigenerklärung; auf Nachforderung Referenzschreiben
b) „Mindestqualifikation des Personals“:
Der Wirtschaftsteilnehmer muss über Fachkräfte mit folgender Mindestqualifikation mit den genannten Ausbildungsnachweisen und Bescheinigungen über die berufliche Befähigung verfügen. Über jedes Kriterium (ohne Ausbildungsnachweis) ist (sind) je Mitarbeiter (siehe Mindestanzahl von Mitarbeitern d) und f)) mindestens 1 Referenz(en),
Nicht älter als 3 Jahre, zu benennen. (Ausschlusskriterium):
— Das leitende Fachpersonal (Ziffer 3.12 DIN 77200-1:2017-11) muss verfügen über mindestens 5 Jahre Berufserfahrung in einem Unternehmen, das die unter a) genannten Leistungen ausführt und eine abgeschlossene Ausbildung
—— als geprüfte Werkschutzfachkraft,
—— als geprüfte Schutz- und Sicherheitskraft,
—— als Servicekraft für Schutz und Sicherheit,
—— als Fachkraft für Schutz und Sicherheit,
—— als geprüfter Meister für Schutz und Sicherheit oder als geprüfte Meisterin für Schutz und Sicherheit oder
—— als geprüfter Werkschutzmeister oder als geprüfte Werkschutzmeisterin,
— Das Fachpersonal (Ziffern 3.10 und 3.11 DIN 77200-1:2017-11) über mindestens 2 Jahre Berufserfahrung in einem Unternehmen, das die unter a) genannten Leistungen ausführt und über den Nachweis der erfolgten Unterrichtung oder erfolgreich abgelegten Sachkundeprüfung nach § 34a GewO in Verbindung mit BewachV; für Sicherheitsmitarbeiter, die den Nachweis der durchgehenden dreijährigen Beschäftigung in der Durchführung von Sicherheitsdienstleistungen der unter a) genannten Art erbringen, kann die Sachkundeprüfung entfallen, sofern gesetzlich nicht anders vorgeschrieben ist.
Sowie
— je ständiger Wohnsitz in den Staaten der EU, EFTA bzw. UK;
— je Bereitschaft zur Sicherheitsüberprüfung Stufe 1 nach SÜG;
— je Nachweis, dass die Sicherheitsmitarbeiter einzusetzenden Mitarbeiter(innen) sowie diejenigen übrigen Mitarbeiter, die Informationen aus dem künftigen Vertragsverhältnis erlangen werden, weder für ein Verbrechen noch ein Vergehen zu einer rechtskräftigen Strafe verurteilt wurden, noch ein Strafverfahren wegen eines Verbrechens oder Vergehens gegen mich eingeleitet;
— je Deutschkenntnisse Muttersprachler(in) oder mindestens Niveaustufe C1 und
— für, dass während der Tagschichten und für die Veranstaltungssicherung eingesetzte Fachpersonal je Englischkenntnisse mindestens Niveaustufe A2 des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens für Sprachen;
— der Mitarbeiter in den letzten 5 Jahren keine Wohnsitze, Aufenthalte, Reisen, nahe Angehörige und sonstige Beziehungen in und zu Staaten hat und hatte, in denen nach Feststellung des Bundesministeriums des Innern besondere Sicherheitsrisiken für die mit sicherheitsempfindlicher Tätigkeit befassten Personen zu besorgen sind (vgl. § 13 Abs. 1 Nr. 17 SÜG, Staatenliste BMI);
— Ständigen Wohnsitz ...;
— Erklärung zu Straftaten.
c) Verpflichtungserklärung von Mitarbeitern zur Verschwiegenheit zu allen im Zusammenhang mit der Durchführung der unter a) genannten Leistungen bekannt gewordenen Informationen, auch nach dem Ausscheiden aus dem Beschäftigungsverhältnis
— Darstellung, dass zur Durchführung der unter a) genannten Leistungen angestelltes Personal beschäftigt wird, das mindestens folgende Kriterien erfüllt:
—— ständiger Wohnsitz in den Staaten der EU, EFTA bzw. UK;
—— der unter b) geforderten Sprachanforderungen,
—— der unter b) geforderten übrigen beruflichen Qualifikationsanforderungen.
Nachweis: Eigenerklärung; auf Nachforderung: Personaleinsatzkonzept und Einsatzkonzept gem. Ziffer 3.22 DIN 77200-1, Zertifikate
d) „Zahl der Führungskräfte“:
Die Zahl der Führungskräfte des Wirtschaftsteilnehmers in den letzten drei Geschäftsjahren mit den zuvor genannten Mindestqualifikationen muss Mindestens betragen (Ausschlusskriterium):
Führungskräfte im Sinne der Ziffer 3.12 DIN 77200-1:2017-11: mindestens 4
„Nachweis“:
Eigenerklärung; auf Nachforderung: Bestätigung des Steuerberaters oder Wirtschaftsprüfers
f) „Durchschnittliche Beschäftigtenzahl“:
Die durchschnittliche jährliche Beschäftigtenzahl des Wirtschaftsteilnehmers in den vergangenen 3 Geschäftsjahren mit den zuvor genannten Mindestqualifikationen muss mindestens betragen (Ausschlusskriterium):
Raum Hamburg: 100;
„Nachweis“:
Eigenerklärung; auf Nachforderung: Bestätigung des Steuerberaters oder Wirtschaftsprüfers
e) Eigenerklärung zur Einhaltung der Tariflohntreue (Ausschlusskriterium).
„Nachweis“: Eigenerklärung „Mindestanforderungen für den Zuschlag (Zuschlags- Bzw. Bewertungskriterien)“.
g) „Personal“:
Der Wirtschaftsteilnehmer muss für Ausführung der Leistungen über Fachkräfte mit den Mindestqualifikationen aus den Eignungskriterien für alle einzusetzenden Mitarbeiter verfügen. Darüber hinaus müssen die Mitarbeiter über folgende Fähigkeiten verfügen. (Ausschlusskriterium):
— Das Fachpersonal (Ziffern 3.10 und 3.11 DIN 77200-1:2017-11) über mindestens 2 Jahre Berufserfahrung in einem Unternehmen, das die unter III.1.3) a) genannten Leistungen ausführt.
Sowie
— je ständiger Wohnsitz in den Staaten der EU, EFTA bzw. UK;
— je in den letzten 3 Jahren keine Wohnsitze, nahe Angehörige und sonstige Beziehungen sowie Aufenthalte, Reisen (länger als zwei Monate) in und zu Staaten hat und hatte, in denen nach Feststellung des Bundesministeriums des Innern besondere Sicherheitsrisiken für die mit sicherheitsempfindlicher Tätigkeit befassten Personen zu besorgen sind (vgl. § 13 Abs. 1 Nr. 17 SÜG, Staatenliste).
„Fortsetzung unter Mindeststandards“.