Auftragsbekanntmachung (2020-12-14) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Dienstleistungen von Sicherheitsdiensten
Referenznummer: 20FEI46477
Kurze Beschreibung:
Sicherungsleistungen für Angermünde - Stettin PFA 1
2021/2022:
— 3 844 Std. Sicherungsaufsicht,
— 4 116 Std. Sicherungsposten,
— 26 000 m Feste Absperrung,
— 400 m ATWS o. MW,
— 400 m ATWS MW,
— 400 m ATWS komb. m. Fester Absperrung,
— 10 St. AKA 90,
— 4 380 Std Sicherungsleiter,
— 704 Std.Bahnerdungsberechtigter,
— 371 Std. Schaltantragsteller,
— 1.968 Std. Bahnübergangsposten,
— 1.968 Std. Bahnübergangshilfsposten,
— 3 St. mobile Bahnübergangssicherungsanlage,
— Signalisierung.
2023:
— 3 720 Std. Sicherungsaufsicht,
— 3 720 Std. Sicherungsposten,
— 21 200 m Feste Absperrung,
— 400 m ATWS o. MW,
— 400 m ATWS MW,
— 400 m ATWS komb. m. Fester Absperrung,
— 10 St. AKA 90,
— 2.920 Std Sicherungsleiter,
— 704 Std Bahnerdungsberechtigter,
— 371 Std Schaltantragsteller,
— 1 968 Std Bahnübergangsposten,
— 1 968 Std Bahnübergangshilfsposten,
— 2 St. mobile Bahnübergangssicherungsanlage,
— Signalisierung.
2024/2025:
— 5 400 Std. Sicherungsaufsicht,
— 5 400 Std. Sicherungsposten,
— 20 000 m Feste Absperrung,
— 400 m ATWS o. MW,
— 400 m ATWS MW,
— 400 m ATWS komb. m. Fester Absperrung,
— 10 St. AKA 90,
— 4 380 Std Sicherungsleiter,
— 704 Std Bahnerdungsberechtigter,
— 370 Std Schaltantragsteller,
— 1 968 Std Bahnübergangsposten,
— 1 968 Std Bahnübergangshilfsposten,
— 2 St. mobile Bahnübergangssicherungsanlage,
— Signalisierung.
Sicherungsleistungen für Angermünde - Stettin PFA 1
2021/2022:
— 3 844 Std. Sicherungsaufsicht,
— 4 116 Std. Sicherungsposten,
— 26 000 m Feste Absperrung,
— 400 m ATWS o. MW,
— 400 m ATWS MW,
— 400 m ATWS komb. m. Fester Absperrung,
— 10 St. AKA 90,
— 4 380 Std Sicherungsleiter,
— 704 Std.Bahnerdungsberechtigter,
— 371 Std. Schaltantragsteller,
— 1.968 Std. Bahnübergangsposten,
— 1.968 Std. Bahnübergangshilfsposten,
— 3 St. mobile Bahnübergangssicherungsanlage,
— Signalisierung.
2023:
— 3 720 Std. Sicherungsaufsicht,
— 3 720 Std. Sicherungsposten,
— 21 200 m Feste Absperrung,
— 400 m ATWS o. MW,
— 400 m ATWS MW,
— 400 m ATWS komb. m. Fester Absperrung,
— 10 St. AKA 90,
— 2.920 Std Sicherungsleiter,
— 704 Std Bahnerdungsberechtigter,
— 371 Std Schaltantragsteller,
— 1 968 Std Bahnübergangsposten,
— 1 968 Std Bahnübergangshilfsposten,
— 2 St. mobile Bahnübergangssicherungsanlage,
— Signalisierung.
2024/2025:
— 5 400 Std. Sicherungsaufsicht,
— 5 400 Std. Sicherungsposten,
— 20 000 m Feste Absperrung,
— 400 m ATWS o. MW,
— 400 m ATWS MW,
— 400 m ATWS komb. m. Fester Absperrung,
— 10 St. AKA 90,
— 4 380 Std Sicherungsleiter,
— 704 Std Bahnerdungsberechtigter,
— 370 Std Schaltantragsteller,
— 1 968 Std Bahnübergangsposten,
— 1 968 Std Bahnübergangshilfsposten,
— 2 St. mobile Bahnübergangssicherungsanlage,
— Signalisierung.
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Dienstleistungen von Sicherheitsdiensten📦
Zusätzlicher CPV-Code: Dienstleistungen von Sicherheitsdiensten📦 Ort der Leistung
NUTS-Region: Uckermark🏙️
Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Niedrigster Preis
Referenz Daten
Absendedatum: 2020-12-14 📅
Einreichungsfrist: 2021-01-21 📅
Veröffentlichungsdatum: 2020-12-18 📅
Datum des Beginns: 2021-05-01 📅
Datum des Endes: 2022-12-31 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2020/S 247-615049
ABl. S-Ausgabe: 247
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Sicherungsleistungen für Angermünde - Stettin PFA 1
2021/2022:
— 3 844 Std. Sicherungsaufsicht,
— 4 116 Std. Sicherungsposten,
— 26 000 m Feste Absperrung,
— 400 m ATWS o. MW,
— 400 m ATWS MW,
— 400 m ATWS komb. m. Fester Absperrung,
— 10 St. AKA 90,
— 4 380 Std Sicherungsleiter,
— 704 Std.Bahnerdungsberechtigter,
— 371 Std. Schaltantragsteller,
— 1.968 Std. Bahnübergangsposten,
— 1.968 Std. Bahnübergangshilfsposten,
— 3 St. mobile Bahnübergangssicherungsanlage,
— Signalisierung.
2023:
— 3 720 Std. Sicherungsaufsicht,
— 3 720 Std. Sicherungsposten,
— 21 200 m Feste Absperrung,
— 2.920 Std Sicherungsleiter,
— 704 Std Bahnerdungsberechtigter,
— 371 Std Schaltantragsteller,
— 1 968 Std Bahnübergangsposten,
— 1 968 Std Bahnübergangshilfsposten,
— 2 St. mobile Bahnübergangssicherungsanlage,
2024/2025:
— 5 400 Std. Sicherungsaufsicht,
— 5 400 Std. Sicherungsposten,
— 20 000 m Feste Absperrung,
— 370 Std Schaltantragsteller,
Sicherungsleistungen für Angermünde – Stettin PFA 1
Beschreibung der Verlängerungen: Option 2023 und Option 2024/2025
Beschreibung der Optionen: Option Jahresscheibe 2023 und Option Beauftragung Jahresscheibe 2024/2025
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Erklärung über die Eintragung in die Handwerksrolle, das Berufsregister oder das Register der Industrie- und Handelskammer seines Sitzes oder Wohnsitzes.
Sofern vorstehende Erklärungen/Nachweise bereits bei erfolgreicher Teilnahme an einem unter III.2.2) benannten Präqualifikationsverfahren der Deutschen Bahn AG erbracht wurden, können sie durch Vorlage der Präqualifikationsurkunde belegt werden, sofern sich keine wesentlichen Änderungen ergeben haben.
Sofern vorstehende Erklärungen/Nachweise bereits bei erfolgreicher Teilnahme an einem unter III.2.2) benannten Präqualifikationsverfahren der Deutschen Bahn AG erbracht wurden, können sie durch Vorlage der Präqualifikationsurkunde belegt werden, sofern sich keine wesentlichen Änderungen ergeben haben.
Weitere erforderliche Erklärungen/Nachweise siehe III.2.2) und VI.3).
Alle unter III.1.1) bis III.1.3), III.2.2) und VI.3) geforderten Erklärungen/Nachweise sind im Offenen Verfahren mit dem Angebot und bei einem Aufruf zum Teilnahmewettbewerb mit dem Teilnahmeantrag vorzulegen.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
— Erklärung über die Beschäftigung von Mitarbeitern des DB Konzerns (aktive und nicht mehr aktive – wie Pensionäre und Rentner) sowie über die wirtschaftliche oder finanzielle Beteiligung am Unternehmen des Bieters von Personen, die außerdem ein Beschäftigungsverhältnis zu einer Gesellschaft des DB Konzerns unterhalten,
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
— Erklärung über die Beschäftigung von Mitarbeitern des DB Konzerns (aktive und nicht mehr aktive – wie Pensionäre und Rentner) sowie über die wirtschaftliche oder finanzielle Beteiligung am Unternehmen des Bieters von Personen, die außerdem ein Beschäftigungsverhältnis zu einer Gesellschaft des DB Konzerns unterhalten,
— Erklärung über Verfehlungen, die die Zuverlässigkeit als Bieter in Frage stellt (§ 124 Abs. 1 Nr. 3 GWB),
— Erklärungen zur Einhaltung gesetzlicher Verpflichtungen, insbesondere der Pflicht zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie zur Zahlung der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung (Renten-, Kranken-, Pflege-, Unfall- und Arbeitslosenversicherung), sowie Verpflichtungen z. B. gem. den in § 21 Arbeitnehmer-Entsendegesetz (AentG), § 98c Aufenthaltsgesetz, § 19 Mindestlohngesetz oder § 21 Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz genannten Vorschriften.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
— Erklärungen zur Einhaltung gesetzlicher Verpflichtungen, insbesondere der Pflicht zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie zur Zahlung der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung (Renten-, Kranken-, Pflege-, Unfall- und Arbeitslosenversicherung), sowie Verpflichtungen z. B. gem. den in § 21 Arbeitnehmer-Entsendegesetz (AentG), § 98c Aufenthaltsgesetz, § 19 Mindestlohngesetz oder § 21 Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz genannten Vorschriften.
Technische und berufliche Fähigkeiten:
Nachweis über das Vorhandensein eines Qualitätsmanagementsystems nach DIN EN ISO 9001:2000 oder vergleichbar
Form der geforderten Erklärungen/Nachweise
Alle geforderten Erklärungen/Nachweise sind zwingend vorzulegen, ein Verweis auf frühere Bewerbungen wird nicht akzeptiert.
Nur die unter III.1.1) bis III.1.4), III.2.2) und VI.3) geforderten Erklärungen/Nachweise werden für die Bieterauswahl berücksichtigt. Darüber hinausgehende Unterlagen sind nicht erwünscht.
Sofern vorstehende Erklärungen/Nachweise bereits bei erfolgreicher Teilnahme an einem unter III.2.2) benannten Präqualifikationsverfahren der Deutschen Bahn AG erbracht wurden, können sie durch Vorlage der Präqualifikationsurkunde belegt werden, sofern sich keine wesentlichen Änderungen ergeben
Sofern vorstehende Erklärungen/Nachweise bereits bei erfolgreicher Teilnahme an einem unter III.2.2) benannten Präqualifikationsverfahren der Deutschen Bahn AG erbracht wurden, können sie durch Vorlage der Präqualifikationsurkunde belegt werden, sofern sich keine wesentlichen Änderungen ergeben
Weitere erforderliche Erklärungen/Nachweise siehe III.2.2) und VI.3).
Alle unter III.1.1) bis III.1.4, III.2.2) und VI.3) geforderten Erklärungen/Nachweise sind im Offenen Verfahren mit dem Angebot und bei einem Aufruf zum Teilnahmewettbewerb mit dem Teilnahmeantrag vorzulegen
Auftragsausführung
Geforderte Kautionen und Garantien: Gem. Ausschreibungsunterlagen
Wichtigste Finanzierungsbedingungen und Zahlungsmodalitäten und/oder Verweis auf die einschlägigen Bestimmungen, die sie regeln: Gem. Ausschreibungsunterlagen
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll: Gesamtschuldnerische Haftung aller Gemeinschaftsmitglieder
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
Die entspr., zum Zeitpunkt der Angebotsabgabe gültige PQ ist vom Bieter/Bietergemeinschaftsmitglied zu erklären.
Warengruppe Sicherungsleistungen:
— mit automatischen/mobilen Warnsystemen
Bekanntg. der Errichtung und Anwendung des PQ-Verfahrens mit „Bekanntmachung eines Qualifizierungssystems–Sektoren“ im Amtsblatt der EU 2020/S 184-445236 vom 22.9.2020.
Eine PQ in der Warengruppe „Sicherungsleistung mit automatischen/mobilen Warnsystemen“ schließt die PQ in der Warengruppe „Sicherungsleistung Sipo/Sakra mit u. ohne feste Absperrung“ ein.
Gültige PQ-Nachweise mit analoger Bezeichnung der vorstehenden Warengruppen aus vorangegangenen PQ-Verfahren werden ebenfalls anerkannt.
Verfahren
Rechtsgrundlage: 32014L0025
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 12:00
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2021-04-30 📅
Datum der Angebotseröffnung: 2021-01-21 📅
Zeitpunkt der Angebotseröffnung: 12:00
Ort des Eröffnungstermins: 10115 Berlin, Caroline-Michaelis-Straße 5-11
Zusätzliche Informationen: Keine
Corona-Virus: Der Auftraggeber behält sich vor, wegen möglicher Undurchführbarkeit der hier ausgeschriebenen Leistungen wegen Einschränkungen aufgrund der Corona-Epidemie den Zuschlag nicht zu erteilen/das Vergabeverfahren aufzuheben bzw. einzustellen.
Corona-Virus: Der Auftraggeber behält sich vor, wegen möglicher Undurchführbarkeit der hier ausgeschriebenen Leistungen wegen Einschränkungen aufgrund der Corona-Epidemie den Zuschlag nicht zu erteilen/das Vergabeverfahren aufzuheben bzw. einzustellen.
2. Angebote müssen weiterhin verbindlich sein und den Vergabeunterlagen entsprechen. Von den Vergabeunterlagen abweichende Angebote oder Angebote mit Vorbehalten, z. B. bei Terminen, müssen ausgeschlossen werden. Von entsprechenden Erklärungen bitten wir daher abzusehen.
2. Angebote müssen weiterhin verbindlich sein und den Vergabeunterlagen entsprechen. Von den Vergabeunterlagen abweichende Angebote oder Angebote mit Vorbehalten, z. B. bei Terminen, müssen ausgeschlossen werden. Von entsprechenden Erklärungen bitten wir daher abzusehen.
Für die ausgeschriebenen Leistungen liegt derzeit noch keine gesicherte Finanzierung sowie kein Planrecht vor.
Eine Auftragserteilung ist derzeit nur für den Fall vorgesehen, dass diese Voraussetzung zum Zeitpunkt der Zuschlagserteilung vorliegen. Liegen die Voraussetzungen nicht vor, kann dies zur Aufhebung des Vergabeverfahrens führen. In diesem Fall hat der Bieter keinen Anspruch auf Ersatz des ihm entstandenen Aufwandes“.
Eine Auftragserteilung ist derzeit nur für den Fall vorgesehen, dass diese Voraussetzung zum Zeitpunkt der Zuschlagserteilung vorliegen. Liegen die Voraussetzungen nicht vor, kann dies zur Aufhebung des Vergabeverfahrens führen. In diesem Fall hat der Bieter keinen Anspruch auf Ersatz des ihm entstandenen Aufwandes“.
Fragen zu den Vergabeunterlagen oder dem Vergabeverfahren sind so rechtzeitig zu stellen, dass dem Auftraggeber unter Berücksichtigung interner Abstimmungsprozesse eine Beantwortung spätestens 6 Tage vor Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe bzw. zur Einreichung der Teilnahmeanträge möglich ist. Der Auftraggeber behält sich vor, nicht rechtzeitig gestellte Fragen gar nicht oder innerhalb von weniger als 6 Tagen vor Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe bzw. zur Einreichung der Teilnahmeanträge zu beantworten.
Fragen zu den Vergabeunterlagen oder dem Vergabeverfahren sind so rechtzeitig zu stellen, dass dem Auftraggeber unter Berücksichtigung interner Abstimmungsprozesse eine Beantwortung spätestens 6 Tage vor Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe bzw. zur Einreichung der Teilnahmeanträge möglich ist. Der Auftraggeber behält sich vor, nicht rechtzeitig gestellte Fragen gar nicht oder innerhalb von weniger als 6 Tagen vor Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe bzw. zur Einreichung der Teilnahmeanträge zu beantworten.
Form der geforderten Erklärungen/Nachweise
Alle geforderten Erklärungen/Nachweise sind zwingend vorzulegen, ein Verweis auf frühere Bewerbungen wird nicht akzeptiert.
Nur die unter III.1.1) bis III.1.4), III.2.2) und VI.3) geforderten Erklärungen/Nachweise werden für die Bieterauswahl berücksichtigt. Darüber hinausgehende Unterlagen sind nicht erwünscht.
Alle unter III.1.1) bis III.1.4), III.2.2) und VI.3) geforderten Erklärungen/Nachweise sind im Offenen Verfahren mit dem Angebot und bei einem Aufruf zum Teilnahmewettbewerb mit dem Teilnahmeantrag vorzulegen.
Die Vergabe wird über das Vergabeportal der Deutsche Bahn AG durchgeführt (https://bieterportal.noncd.db.de/Portal/). Die Vergabeunterlagen werden gem. I.3 über das Vergabeportal der Deutsche Bahn AG zur Verfügung gestellt, ohne dass eine Registrierung erforderlich ist. Der Auftraggeber und Unternehmen kommunizieren ausschließlich über das Vergabeportal der Deutschen Bahn AG. Hierfür ist eine Registrierung erforderlich. Die Kommunikation erfolgt in deutscher Sprache. Auch Angebote sind ausschließlich über das Vergabeportal der Deutschen Bahn AG einzureichen. Auf andere Art übermittelte Angebote, insbesondere solche per Telefax oder per E-Mail, sind nicht zulässig. Es liegt im Verantwortungsbereich der Unternehmen, regelmäßig Einsicht in ihr Postfach des Vergabeportals der Deutschen Bahn AG zu nehmen und dort hinterlegte Informationen/Dokumente abzurufen. Unternehmen, die sich nicht registriert haben, sind dazu aufgefordert, sich in eigener Verantwortung über Aktualisierungen, Korrekturen und Informationen zu informieren, die auf dem o.g. Portals eingestellt werden. Bei technischen oder methodischen Fragen zum Vergabeportal der Deutschen Bahn AG können sich Unternehmen an die kostenlose Bieterhotline wenden. Die Kommunikationsdaten sind auf dem o. g. Vergabeportal aufgeführt.
Die Vergabe wird über das Vergabeportal der Deutsche Bahn AG durchgeführt (https://bieterportal.noncd.db.de/Portal/). Die Vergabeunterlagen werden gem. I.3 über das Vergabeportal der Deutsche Bahn AG zur Verfügung gestellt, ohne dass eine Registrierung erforderlich ist. Der Auftraggeber und Unternehmen kommunizieren ausschließlich über das Vergabeportal der Deutschen Bahn AG. Hierfür ist eine Registrierung erforderlich. Die Kommunikation erfolgt in deutscher Sprache. Auch Angebote sind ausschließlich über das Vergabeportal der Deutschen Bahn AG einzureichen. Auf andere Art übermittelte Angebote, insbesondere solche per Telefax oder per E-Mail, sind nicht zulässig. Es liegt im Verantwortungsbereich der Unternehmen, regelmäßig Einsicht in ihr Postfach des Vergabeportals der Deutschen Bahn AG zu nehmen und dort hinterlegte Informationen/Dokumente abzurufen. Unternehmen, die sich nicht registriert haben, sind dazu aufgefordert, sich in eigener Verantwortung über Aktualisierungen, Korrekturen und Informationen zu informieren, die auf dem o.g. Portals eingestellt werden. Bei technischen oder methodischen Fragen zum Vergabeportal der Deutschen Bahn AG können sich Unternehmen an die kostenlose Bieterhotline wenden. Die Kommunikationsdaten sind auf dem o. g. Vergabeportal aufgeführt.
Für das Angebot sind die vom Auftraggeber übersandten Vordrucke zu verwenden. Änderungen des Bieters an den vorgegebenen Texten berechtigen den Auftraggeber zum Ausschluss des Angebots.
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer des Bundes
Postanschrift: Villemomblerstr. 76
Postort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland 🇩🇪
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3, Satz 1, Nr. 4 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, soweit der Antrag erst nach Zuschlagserteilung zugestellt wird (§ 168 Abs. 2, Satz 1 GWB). Die Zuschlagserteilung ist möglich 10 Tage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Fax oder auf elektronischem Weg bzw. 15 Tage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Post (§ 134 Abs. 2 GWB). Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße innerhalb von 10 Kalendertagen nach Kenntnis bzw. – soweit die Vergabeverstöße aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen erkennbar sind – bis zum Ablauf der Teilnahme- bzw. Angebotsfrist gerügt wurden (§ 160 Abs. 3, Satz 1, Nr. 1 bis 3 GWB). Des Weiteren wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3, Satz 1, Nr. 4 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, soweit der Antrag erst nach Zuschlagserteilung zugestellt wird (§ 168 Abs. 2, Satz 1 GWB). Die Zuschlagserteilung ist möglich 10 Tage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Fax oder auf elektronischem Weg bzw. 15 Tage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Post (§ 134 Abs. 2 GWB). Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße innerhalb von 10 Kalendertagen nach Kenntnis bzw. – soweit die Vergabeverstöße aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen erkennbar sind – bis zum Ablauf der Teilnahme- bzw. Angebotsfrist gerügt wurden (§ 160 Abs. 3, Satz 1, Nr. 1 bis 3 GWB). Des Weiteren wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen.
Quelle: OJS 2020/S 247-615049 (2020-12-14)
Ergänzende Angaben (2021-01-11) Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Sicherungsleistungen für Angermünde — Stettin PFA 1
2021/2022:
— 3 844 Std. Sicherungsaufsicht,
— 4 116 Std. Sicherungsposten,
— 26 000 m Feste Absperrung,
— 400 m ATWS o. MW,
— 400 m ATWS MW,
— 400 m ATWS komb. m. Fester Absperrung,
— 4 380 Std Sicherungsleiter,
— 704 Std. Bahnerdungsberechtigter,
— 371 Std. Schaltantragsteller,
— 1 968 Std. Bahnübergangsposten,
— 1 968 Std. Bahnübergangshilfsposten,
— 3 St mobile Bahnübergangssicherungsanlage,
— Signalisierung.
2023:
— 3 720 Std. Sicherungsaufsicht,
— 3 720 Std. Sicherungsposten,
— 21 200 m Feste Absperrung,
— 400 m ATWS o. MW,
— 400 m ATWS MW,
— 400 m ATWS komb. m. Fester Absperrung,
— 2 920 Std. Sicherungsleiter,
— 704 Std. Bahnerdungsberechtigter,
— 371 Std. Schaltantragsteller,
— 1 968 Std. Bahnübergangsposten,
— 1 968 Std. Bahnübergangshilfsposten,
— 2 St mobile Bahnübergangssicherungsanlage,
— Signalisierung.
2024/2025:
— 5 400 Std. Sicherungsaufsicht,
— 5 400 Std. Sicherungsposten,
— 20 000 m Feste Absperrung,
— 400 m ATWS o. MW,
— 400 m ATWS MW,
— 400 m ATWS komb. m. Fester Absperrung,
— 4 380 Std. Sicherungsleiter,
— 704 Std. Bahnerdungsberechtigter,
— 370 Std. Schaltantragsteller,
— 1 968 Std. Bahnübergangsposten,
— 1 968 Std. Bahnübergangshilfsposten,
— 2 St mobile Bahnübergangssicherungsanlage.
— Signalisierung.
Corona-Virus: Der Auftraggeber behält sich vor, wegen möglicher Undurchführbarkeit der hier ausgeschriebenen Leistungen wegen Einschränkungen aufgrund der Corona-Epidemie den Zuschlag nicht zu erteilen/das Vergabeverfahren aufzuheben bzw. einzustellen.
Hinweise des Auftraggebers zu Corona:
1. Die mit Erlass des BMI vom 23.3.2020, Ziff. II (BW I 7 – 70406/21#1, abrufbar unter https://www.bmi.bund.de/SharedDocs/downloads/DE/veroeffentlichungen/2020/corona/erlass-bauwesen-corona-20200323.pdf?__blob=publicationFile&v=1 herausgegebenen Hinweise zur Handhabung von Bauablaufstörungen werden auf den abzuschließenden Vertrag entsprechend angewendet. Die dortigen Aussagen zum Umgang mit und Nachweis von Höherer Gewalt macht der Auftraggeber sich zu eigen.
2. Angebote müssen weiterhin verbindlich sein und den Vergabeunterlagen entsprechen. Von den Vergabeunterlagen abweichende Angebote oder Angebote mit Vorbehalten, z. B. bei Terminen, müssen ausgeschlossen werden. Von entsprechenden Erklärungen bitten wir daher abzusehen.
Für die ausgeschriebenen Leistungen liegt derzeit noch keine gesicherte Finanzierung sowie kein Planrecht vor.
Eine Auftragserteilung ist derzeit nur für den Fall vorgesehen, dass diese Voraussetzung zum Zeitpunkt der Zuschlagserteilung vorliegen. Liegen die Voraussetzungen nicht vor, kann dies zur Aufhebung des Vergabeverfahrens führen. In diesem Fall hat der Bieter keinen Anspruch auf Ersatz des ihm entstandenen Aufwandes“.
Fragen zu den Vergabeunterlagen oder dem Vergabeverfahren sind so rechtzeitig zu stellen, dass dem Auftraggeber unter Berücksichtigung interner Abstimmungsprozesse eine Beantwortung spätestens sechs Tage vor Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe bzw. zur Einreichung der Teilnahmeanträge möglich ist. Der Auftraggeber behält sich vor, nicht rechtzeitig gestellte Fragen gar nicht oder innerhalb von weniger als sechs Tagen vor Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe bzw. zur Einreichung der Teilnahmeanträge zu beantworten.
Form der geforderten Erklärungen/Nachweise
Alle geforderten Erklärungen/Nachweise sind zwingend vorzulegen, ein Verweis auf frühere Bewerbungen wird nicht akzeptiert.
— Nur die unter III.1.1) bis III.1.4), III.2.2) und VI.3) geforderten Erklärungen/Nachweise werden für die Bieterauswahl berücksichtigt. Darüber hinausgehende Unterlagen sind nicht erwünscht.
Alle unter III.1.1) bis III.1.4), III.2.2) und VI.3) geforderten Erklärungen/Nachweise sind im Offenen Verfahren mit dem Angebot und bei einem Aufruf zum Teilnahmewettbewerb mit dem Teilnahmeantrag vorzulegen.
Die Vergabe wird über das Vergabeportal der Deutsche Bahn AG durchgeführt (https://bieterportal.noncd.db.de/Portal/). Die Vergabeunterlagen werden gem. I.3) über das Vergabeportal der Deutsche Bahn AG zur Verfügung gestellt, ohne dass eine Registrierung erforderlich ist. Der Auftraggeber und Unternehmen kommunizieren ausschließlich über das Vergabeportal der Deutschen Bahn AG. Hierfür ist eine Registrierung erforderlich. Die Kommunikation erfolgt in deutscher Sprache. Auch Angebote sind ausschließlich über das Vergabeportal der Deutschen Bahn AG einzureichen. Auf andere Art übermittelte Angebote, insbesondere solche per Telefax oder per E-Mail, sind nicht zulässig. Es liegt im Verantwortungsbereich der Unternehmen, regelmäßig Einsicht in ihr Postfach des Vergabeportals der Deutschen Bahn AG zu nehmen und dort hinterlegte Informationen/Dokumente abzurufen. Unternehmen, die sich nicht registriert haben, sind dazu aufgefordert, sich in eigener Verantwortung über Aktualisierungen, Korrekturen und Informationen zu informieren, die auf dem o.g. Portals eingestellt werden. Bei technischen oder methodischen Fragen zum Vergabeportal der Deutschen Bahn AG können sich Unternehmen an die kostenlose Bieterhotline wenden. Die Kommunikationsdaten sind auf dem o. g. Vergabeportal aufgeführt.
Für das Angebot sind die vom Auftraggeber übersandten Vordrucke zu verwenden. Änderungen des Bieters an den vorgegebenen Texten berechtigen den Auftraggeber zum Ausschluss des Angebots.
Corona-Virus: Der Auftraggeber behält sich vor, wegen möglicher Undurchführbarkeit der hier ausgeschriebenen Leistungen wegen Einschränkungen aufgrund der Corona-Epidemie den Zuschlag nicht zu erteilen/das Vergabeverfahren aufzuheben bzw. einzustellen.
2. Angebote müssen weiterhin verbindlich sein und den Vergabeunterlagen entsprechen. Von den Vergabeunterlagen abweichende Angebote oder Angebote mit Vorbehalten, z. B. bei Terminen, müssen ausgeschlossen werden. Von entsprechenden Erklärungen bitten wir daher abzusehen.
Für die ausgeschriebenen Leistungen liegt derzeit noch keine gesicherte Finanzierung sowie kein Planrecht vor.
Eine Auftragserteilung ist derzeit nur für den Fall vorgesehen, dass diese Voraussetzung zum Zeitpunkt der Zuschlagserteilung vorliegen. Liegen die Voraussetzungen nicht vor, kann dies zur Aufhebung des Vergabeverfahrens führen. In diesem Fall hat der Bieter keinen Anspruch auf Ersatz des ihm entstandenen Aufwandes“.
Fragen zu den Vergabeunterlagen oder dem Vergabeverfahren sind so rechtzeitig zu stellen, dass dem Auftraggeber unter Berücksichtigung interner Abstimmungsprozesse eine Beantwortung spätestens sechs Tage vor Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe bzw. zur Einreichung der Teilnahmeanträge möglich ist. Der Auftraggeber behält sich vor, nicht rechtzeitig gestellte Fragen gar nicht oder innerhalb von weniger als sechs Tagen vor Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe bzw. zur Einreichung der Teilnahmeanträge zu beantworten.
Form der geforderten Erklärungen/Nachweise
Alle geforderten Erklärungen/Nachweise sind zwingend vorzulegen, ein Verweis auf frühere Bewerbungen wird nicht akzeptiert.
— Nur die unter III.1.1) bis III.1.4), III.2.2) und VI.3) geforderten Erklärungen/Nachweise werden für die Bieterauswahl berücksichtigt. Darüber hinausgehende Unterlagen sind nicht erwünscht.
Alle unter III.1.1) bis III.1.4), III.2.2) und VI.3) geforderten Erklärungen/Nachweise sind im Offenen Verfahren mit dem Angebot und bei einem Aufruf zum Teilnahmewettbewerb mit dem Teilnahmeantrag vorzulegen.
Die Vergabe wird über das Vergabeportal der Deutsche Bahn AG durchgeführt (https://bieterportal.noncd.db.de/Portal/). Die Vergabeunterlagen werden gem. I.3) über das Vergabeportal der Deutsche Bahn AG zur Verfügung gestellt, ohne dass eine Registrierung erforderlich ist. Der Auftraggeber und Unternehmen kommunizieren ausschließlich über das Vergabeportal der Deutschen Bahn AG. Hierfür ist eine Registrierung erforderlich. Die Kommunikation erfolgt in deutscher Sprache. Auch Angebote sind ausschließlich über das Vergabeportal der Deutschen Bahn AG einzureichen. Auf andere Art übermittelte Angebote, insbesondere solche per Telefax oder per E-Mail, sind nicht zulässig. Es liegt im Verantwortungsbereich der Unternehmen, regelmäßig Einsicht in ihr Postfach des Vergabeportals der Deutschen Bahn AG zu nehmen und dort hinterlegte Informationen/Dokumente abzurufen. Unternehmen, die sich nicht registriert haben, sind dazu aufgefordert, sich in eigener Verantwortung über Aktualisierungen, Korrekturen und Informationen zu informieren, die auf dem o.g. Portals eingestellt werden. Bei technischen oder methodischen Fragen zum Vergabeportal der Deutschen Bahn AG können sich Unternehmen an die kostenlose Bieterhotline wenden. Die Kommunikationsdaten sind auf dem o. g. Vergabeportal aufgeführt.
Für das Angebot sind die vom Auftraggeber übersandten Vordrucke zu verwenden. Änderungen des Bieters an den vorgegebenen Texten berechtigen den Auftraggeber zum Ausschluss des Angebots.
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
— 3 St. mobile Bahnübergangssicherungsanlage.
Signalisierung
— 2 920 Std Sicherungsleiter,
— 2 St. mobile Bahnübergangssicherungsanlage.
— 1.968 Std Bahnübergangsposten,
Signalisierung.
Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2021-04-19 📅
Name: Arge Sicherung ABS Angermünde Stettin, C./o. ESD Bahnservice GmbH
Postanschrift: Herzog-Friedrich-Straße 3
Postort: Mühldorf am Inn
Land: Deutschland 🇩🇪 Mühldorf a. Inn🏙️
Gesamtwert des Auftrags: 0.01 EUR 💰
Referenz Zusätzliche Informationen
Fragen zu den Vergabeunterlagen oder dem Vergabeverfahren sind so rechtzeitig zu stellen, dass dem Auftraggeber unter Berücksichtigung interner Abstimmungsprozesse eine Beantwortung spätestens sechs Tage vor Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe bzw. zur Einreichung der Teilnahmeanträge möglich ist. Der Auftraggeber behält sich vor, nicht rechtzeitig gestellte Fragen gar nicht oder innerhalb von weniger als sechs Tagen vor Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe bzw. zur Einreichung der Teilnahmeanträge zu beantworten.
Fragen zu den Vergabeunterlagen oder dem Vergabeverfahren sind so rechtzeitig zu stellen, dass dem Auftraggeber unter Berücksichtigung interner Abstimmungsprozesse eine Beantwortung spätestens sechs Tage vor Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe bzw. zur Einreichung der Teilnahmeanträge möglich ist. Der Auftraggeber behält sich vor, nicht rechtzeitig gestellte Fragen gar nicht oder innerhalb von weniger als sechs Tagen vor Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe bzw. zur Einreichung der Teilnahmeanträge zu beantworten.
— Nur die unter III.1.1) bis III.1.4), III.2.2) und VI.3) geforderten Erklärungen/Nachweise werden für die Bieterauswahl berücksichtigt. Darüber hinausgehende Unterlagen sind nicht erwünscht.
Die Vergabe wird über das Vergabeportal der Deutsche Bahn AG durchgeführt (https://bieterportal.noncd.db.de/Portal/). Die Vergabeunterlagen werden gem. I.3) über das Vergabeportal der Deutsche Bahn AG zur Verfügung gestellt, ohne dass eine Registrierung erforderlich ist. Der Auftraggeber und Unternehmen kommunizieren ausschließlich über das Vergabeportal der Deutschen Bahn AG. Hierfür ist eine Registrierung erforderlich. Die Kommunikation erfolgt in deutscher Sprache. Auch Angebote sind ausschließlich über das Vergabeportal der Deutschen Bahn AG einzureichen. Auf andere Art übermittelte Angebote, insbesondere solche per Telefax oder per E-Mail, sind nicht zulässig. Es liegt im Verantwortungsbereich der Unternehmen, regelmäßig Einsicht in ihr Postfach des Vergabeportals der Deutschen Bahn AG zu nehmen und dort hinterlegte Informationen/Dokumente abzurufen. Unternehmen, die sich nicht registriert haben, sind dazu aufgefordert, sich in eigener Verantwortung über Aktualisierungen, Korrekturen und Informationen zu informieren, die auf dem o.g. Portals eingestellt werden. Bei technischen oder methodischen Fragen zum Vergabeportal der Deutschen Bahn AG können sich Unternehmen an die kostenlose Bieterhotline wenden. Die Kommunikationsdaten sind auf dem o. g. Vergabeportal aufgeführt.
Die Vergabe wird über das Vergabeportal der Deutsche Bahn AG durchgeführt (https://bieterportal.noncd.db.de/Portal/). Die Vergabeunterlagen werden gem. I.3) über das Vergabeportal der Deutsche Bahn AG zur Verfügung gestellt, ohne dass eine Registrierung erforderlich ist. Der Auftraggeber und Unternehmen kommunizieren ausschließlich über das Vergabeportal der Deutschen Bahn AG. Hierfür ist eine Registrierung erforderlich. Die Kommunikation erfolgt in deutscher Sprache. Auch Angebote sind ausschließlich über das Vergabeportal der Deutschen Bahn AG einzureichen. Auf andere Art übermittelte Angebote, insbesondere solche per Telefax oder per E-Mail, sind nicht zulässig. Es liegt im Verantwortungsbereich der Unternehmen, regelmäßig Einsicht in ihr Postfach des Vergabeportals der Deutschen Bahn AG zu nehmen und dort hinterlegte Informationen/Dokumente abzurufen. Unternehmen, die sich nicht registriert haben, sind dazu aufgefordert, sich in eigener Verantwortung über Aktualisierungen, Korrekturen und Informationen zu informieren, die auf dem o.g. Portals eingestellt werden. Bei technischen oder methodischen Fragen zum Vergabeportal der Deutschen Bahn AG können sich Unternehmen an die kostenlose Bieterhotline wenden. Die Kommunikationsdaten sind auf dem o. g. Vergabeportal aufgeführt.
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Die Geltendmachung der Unwirksamkeit einer Auftragsvergabe in einem Nachprüfungsverfahren ist fristgebunden. Es wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen. Nach § 135 Abs. 2 S. 2 GWB endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. Nach Ablauf der jeweiligen Frist kann eine Unwirksamkeit nicht mehr festgestellt werden.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Die Geltendmachung der Unwirksamkeit einer Auftragsvergabe in einem Nachprüfungsverfahren ist fristgebunden. Es wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen. Nach § 135 Abs. 2 S. 2 GWB endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. Nach Ablauf der jeweiligen Frist kann eine Unwirksamkeit nicht mehr festgestellt werden.
Quelle: OJS 2021/S 079-204379 (2021-04-19)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2024-01-25) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Sicherungsleistungen für Angermünde - Stettin PFA 1
Referenznummer: 20FEI46477
Kurze Beschreibung:
Sicherungsleistungen für Angermünde - Stettin PFA 1
2021/2022:
3.844 Std. Sicherungsaufsicht
4.116 Std. Sicherungsposten
26.000 m Feste Absperrung
400 m ATWS o. MW
400 m ATWS MW
400 m ATWS komb. m. Fester Absperrung
4.380 Std Sicherungsleiter
704 Std.Bahnerdungsberechtigter
371 Std. Schaltantragsteller
1.968 Std. Bahnübergangsposten
1.968 Std. Bahnübergangshilfsposten
3 St mobile Bahnübergangssicherungsanlage
Signalisierung
2023:
3.720 Std. Sicherungsaufsicht
3.720 Std. Sicherungsposten
21.200 m Feste Absperrung
400 m ATWS o. MW
400 m ATWS MW
400 m ATWS komb. m. Fester Absperrung
2.920 Std Sicherungsleiter
704 Std Bahnerdungsberechtigter
371 Std Schaltantragsteller
1.968 Std Bahnübergangsposten
1.968 Std Bahnübergangshilfsposten
2 St mobile Bahnübergangssicherungsanlage
Signalisierung
2024/2025:
5.400 Std. Sicherungsaufsicht
5.400 Std. Sicherungsposten
20.000 m Feste Absperrung
400 m ATWS o. MW
400 m ATWS MW
400 m ATWS komb. m. Fester Absperrung
4.380 Std Sicherungsleiter
704 Std Bahnerdungsberechtigter
370 Std Schaltantragsteller
1.968 Std Bahnübergangsposten
1.968 Std Bahnübergangshilfsposten
2 St mobile Bahnübergangssicherungsanlage
Signalisierung
Sicherungsleistungen für Angermünde - Stettin PFA 1
2021/2022:
3.844 Std. Sicherungsaufsicht
4.116 Std. Sicherungsposten
26.000 m Feste Absperrung
400 m ATWS o. MW
400 m ATWS MW
400 m ATWS komb. m. Fester Absperrung
4.380 Std Sicherungsleiter
704 Std.Bahnerdungsberechtigter
371 Std. Schaltantragsteller
1.968 Std. Bahnübergangsposten
1.968 Std. Bahnübergangshilfsposten
3 St mobile Bahnübergangssicherungsanlage
Signalisierung
2023:
3.720 Std. Sicherungsaufsicht
3.720 Std. Sicherungsposten
21.200 m Feste Absperrung
400 m ATWS o. MW
400 m ATWS MW
400 m ATWS komb. m. Fester Absperrung
2.920 Std Sicherungsleiter
704 Std Bahnerdungsberechtigter
371 Std Schaltantragsteller
1.968 Std Bahnübergangsposten
1.968 Std Bahnübergangshilfsposten
2 St mobile Bahnübergangssicherungsanlage
Signalisierung
2024/2025:
5.400 Std. Sicherungsaufsicht
5.400 Std. Sicherungsposten
20.000 m Feste Absperrung
400 m ATWS o. MW
400 m ATWS MW
400 m ATWS komb. m. Fester Absperrung
4.380 Std Sicherungsleiter
704 Std Bahnerdungsberechtigter
370 Std Schaltantragsteller
1.968 Std Bahnübergangsposten
1.968 Std Bahnübergangshilfsposten
2 St mobile Bahnübergangssicherungsanlage
Signalisierung
Art des Vertrags: Dienstleistungen
Produkte/Dienstleistungen: Dienstleistungen von Sicherheitsdiensten📦 Beschreibung
Interne Kennung: 04c759cf-74d1-46d6-b776-0db9f4be161c Dauer
Datum des Beginns: 2021-05-01 📅
Datum des Endes: 2022-12-31 📅
Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0001 Beschreibung
Ort der Leistung: Uckermark🏙️
Postleitzahl: 16278
Stadt: Angermünde
Land: Deutschland 🇩🇪
Verfahren Art des Verfahrens
Rechtsgrundlage: Richtlinie 2014/25/EU
Bedingungen für die Einreichung eines Angebots
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Die elektronische Bestellung wird verwendet ✅
Elektronische Zahlung wird verwendet ✅
Auftragsvergabe
Los-Identifikationsnummer: LOT-0001
Vertragsnummer: CON-0001 - ESD Bahnservice GmbH - - Dienstleistungen für die Bahn -
Datum des Vertragsabschlusses: 2021-04-19 📅
Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: 162 100 100 EUR 💰
Kennung des Angebots: 2020705883
Kennung des Loses oder der Gruppe von Losen: LOT-0001 Name und Anschrift des Auftragnehmers
Name: ESD Bahnservice GmbH - - Dienstleistungen für die Bahn -
Nationale Registrierungsnummer: dfa9904c-6f39-4ca9-b34f-906fb6ed6774
Postanschrift: Mühlbauerstraße 8
Postleitzahl: 84453
Postort: Mühldorf a. Inn
Region: Mühldorf a. Inn🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: bieterportal-alt@deutschebahn.com📧
Telefon: +49 3843277615📞
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Nationale Registrierungsnummer: 0a9ea480-08e4-4ab6-bf12-d722d0ad54b6
Region: Bonn, Kreisfreie Stadt🏙️
E-Mail: vk@bundeskartellamt.bund.de📧
Telefon: +49 22894990📞 Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Bekanntmachungsangaben
Bevorzugtes Datum der Veröffentlichung: 2024-01-25+01:00 📅
Änderungen Andere zusätzliche Informationen
Ein AN-Wechsel verursacht erhebliche Terminverzögerungen und Folgekosten. Da die ARGE VP01 bereits mit allen anderen
Ausführungsplanungen und mit der Bauausführung beauftragt ist, stellt es sich als wirtschaftlichste Lösung dar, die Leistung bei diesem AN anzuordnen
Ein AN-Wechsel verursacht erhebliche Terminverzögerungen und Folgekosten. Da die ARGE VP01 bereits mit allen anderen
Ausführungsplanungen und mit der Bauausführung beauftragt ist, stellt es sich als wirtschaftlichste Lösung dar, die Leistung bei diesem AN anzuordnen
Hauptgrund für die Änderung: Bedarf an zusätzlichen Bauleistungen, Dienstleistungen oder Lieferungen durch den ursprünglichen Auftragnehmer.
Zu berichtigender Text in der ursprünglichen Bekanntmachung
Nummer des Abschnitts: CON-0001
Neuer Wert
Text:
NT 5: Der Vertrag mit der Arbeitsgemeinschaft ESD GmbH beinhaltet diverse Sicherungsleistungen zum Schutz vor Gefahren aus dem Bahnbetrieb. Dazu gehören unter anderem der Einsatz einer ATWS, FA und das Stellen von Sicherungspersonal.
Aufgrund der Ausschöpfung des Vertrages für 2023 sowie weiterer 6 Monate Sicherungsbedarf für das Jahr 2023, hat der AN hierzu Mehrmengen in NT5 angezeigt.
Der angezeigte Zeitraum des Mehrbedarfes ist von 01.06.2023 bis 31.12.2023.
Ohne die benötigten Sicherungsleistungen können die weiteren Bauphasen nicht realisiert werden.
NT 5: Der Vertrag mit der Arbeitsgemeinschaft ESD GmbH beinhaltet diverse Sicherungsleistungen zum Schutz vor Gefahren aus dem Bahnbetrieb. Dazu gehören unter anderem der Einsatz einer ATWS, FA und das Stellen von Sicherungspersonal.
Aufgrund der Ausschöpfung des Vertrages für 2023 sowie weiterer 6 Monate Sicherungsbedarf für das Jahr 2023, hat der AN hierzu Mehrmengen in NT5 angezeigt.
Der angezeigte Zeitraum des Mehrbedarfes ist von 01.06.2023 bis 31.12.2023.
Ohne die benötigten Sicherungsleistungen können die weiteren Bauphasen nicht realisiert werden.
Quelle: OJS 2024/S 019-054486 (2024-01-25)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2024-01-31) Auftragsvergabe Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: 12 850 EUR 💰
Ergänzende Informationen Bekanntmachungsangaben
Bevorzugtes Datum der Veröffentlichung: 2024-01-31+01:00 📅
Änderungen Andere zusätzliche Informationen
Ein AN-Wechsel verursacht erhebliche Terminverzögerungen und Folgekosten. Da die ARGE VP01 bereits mit allen anderen Ausführungsplanungen und mit der Bauausführung beauftragt ist, stellt es sich als wirtschaftlichste Lösung dar, die Leistung bei diesem AN anzuordnen.
Ein AN-Wechsel verursacht erhebliche Terminverzögerungen und Folgekosten. Da die ARGE VP01 bereits mit allen anderen Ausführungsplanungen und mit der Bauausführung beauftragt ist, stellt es sich als wirtschaftlichste Lösung dar, die Leistung bei diesem AN anzuordnen.
Hauptgrund für die Änderung: Bedarf an zusätzlichen Bauleistungen, Dienstleistungen oder Lieferungen durch den ursprünglichen Auftragnehmer.
Zu berichtigender Text in der ursprünglichen Bekanntmachung
Nummer des Abschnitts: CON-0001
Neuer Wert
Text:
NT 6: Der Vertrag mit der Arbeitsgemeinschaft ESD GmbH beinhaltet diverse Sicherungsleistungen zum Schutz vor Gefahren aus dem Bahnbetrieb. Dazu gehören unter anderem der Einsatz einer ATWS, FA und das Stellen von Sicherungspersonal.
Vom 21.05.2023 bis 31.12.2023. ist es erforderlich ein zusätzliches Signal Lf1 bereitzustellen und zu betreiben.
Ohne die erforderlichen Sicherungsleistungen können die Bauphasen nicht realisiert werden.
NT 6: Der Vertrag mit der Arbeitsgemeinschaft ESD GmbH beinhaltet diverse Sicherungsleistungen zum Schutz vor Gefahren aus dem Bahnbetrieb. Dazu gehören unter anderem der Einsatz einer ATWS, FA und das Stellen von Sicherungspersonal.
Vom 21.05.2023 bis 31.12.2023. ist es erforderlich ein zusätzliches Signal Lf1 bereitzustellen und zu betreiben.
Ohne die erforderlichen Sicherungsleistungen können die Bauphasen nicht realisiert werden.
Quelle: OJS 2024/S 024-071370 (2024-01-31)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2024-05-21) Auftragsvergabe Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: 0 EUR 💰
Name und Anschrift des Auftragnehmers
Telefon: +49📞
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Wichtigste Finanzierungsbedingungen und Zahlungsmodalitäten und/oder Verweis auf die einschlägigen Bestimmungen, die sie regeln: Entfällt
Es ist zu beachten, dass zusätzlich zwingend eine Präqualifikation der Deutschen Bahn AG erforderlich sein kann,
Für folgende Leistungen muss das für die Ausführung vorgesehene Unternehmen in einem Präqualifikationsverfahren bei der Deutschen Bahn AG präqualifiziert sein. Eine dementsprechende Erklärung ist im Offenen Verfahren mit dem Angebot und bei einem Aufruf zum Teilnahmewettbewerb mit dem Teilnahmeantrag abzugeben. Zusätzliche Unterlagen sind nicht erwünscht. Angaben zu den Teilnahmebedingungen und zum Präqualifikationsverfahren sind den Bewerbungsbedingungen Ziff. 17 und Besonderen Vertragsbedingungen zu entnehmen:
Warengruppe Sicherungsleistungen:
- mit automatischen/mobilen Warnsystemen (mit Einstufung in die Verzeichnisse I bis III bezüglich der personellen und technischen Leistungsfähigkeit)
Bekanntgabe der Errichtung und Anwendung des PQ-Verfahrens mit „Bekanntmachung eines Qualifizierungssystems–Sektoren“ im Amtsblatt der 2023/S 122-386832 vom 28.06.2023.
Gültige PQ-Nachweise mit analoger Bezeichnung der vorstehenden Warengruppen aus vorangegangenen PQ-Verfahren werden ebenfalls anerkannt.
Folgende Erklärungen sind im Offenen Verfahren mit dem Angebot und bei einem Aufruf zum Teilnahmewettbewerb mit dem Teilnahmeantrag abzugeben. Zusätzliche Unterlagen sind nicht erwünscht:
Die Geltendmachung der Unwirksamkeit einer Auftragsvergabe in einem Nachprüfungsverfahren ist fristgebunden. Es wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen. Nach § 135 Abs. 2 S. 2 GWB endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. Nach Ablauf der jeweiligen Frist kann eine Unwirksamkeit nicht mehr festgestellt werden.
Es ist zu beachten, dass zusätzlich zwingend eine Präqualifikation der Deutschen Bahn AG erforderlich sein kann,
Für folgende Leistungen muss das für die Ausführung vorgesehene Unternehmen in einem Präqualifikationsverfahren bei der Deutschen Bahn AG präqualifiziert sein. Eine dementsprechende Erklärung ist im Offenen Verfahren mit dem Angebot und bei einem Aufruf zum Teilnahmewettbewerb mit dem Teilnahmeantrag abzugeben. Zusätzliche Unterlagen sind nicht erwünscht. Angaben zu den Teilnahmebedingungen und zum Präqualifikationsverfahren sind den Bewerbungsbedingungen Ziff. 17 und Besonderen Vertragsbedingungen zu entnehmen:
Warengruppe Sicherungsleistungen:
- mit automatischen/mobilen Warnsystemen (mit Einstufung in die Verzeichnisse I bis III bezüglich der personellen und technischen Leistungsfähigkeit)
Bekanntgabe der Errichtung und Anwendung des PQ-Verfahrens mit „Bekanntmachung eines Qualifizierungssystems–Sektoren“ im Amtsblatt der 2023/S 122-386832 vom 28.06.2023.
Gültige PQ-Nachweise mit analoger Bezeichnung der vorstehenden Warengruppen aus vorangegangenen PQ-Verfahren werden ebenfalls anerkannt.
Folgende Erklärungen sind im Offenen Verfahren mit dem Angebot und bei einem Aufruf zum Teilnahmewettbewerb mit dem Teilnahmeantrag abzugeben. Zusätzliche Unterlagen sind nicht erwünscht:
Die Geltendmachung der Unwirksamkeit einer Auftragsvergabe in einem Nachprüfungsverfahren ist fristgebunden. Es wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen. Nach § 135 Abs. 2 S. 2 GWB endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. Nach Ablauf der jeweiligen Frist kann eine Unwirksamkeit nicht mehr festgestellt werden.
Bekanntmachungsangaben
Bevorzugtes Datum der Veröffentlichung: 2024-05-21+02:00 📅
Änderungen Andere zusätzliche Informationen
NT7 - Ein AN-Wechsel verursacht erhebliche Terminverzögerungen und Folgekosten. Da die ARGE bereits mit allen anderen
Ausführungsplanungen und mit der Bauausführung beauftragt ist, stellt es sich als wirtschaftlichste Lösung dar, die Leistung bei
diesem AN anzuordnen.
NT7 - Ein AN-Wechsel verursacht erhebliche Terminverzögerungen und Folgekosten. Da die ARGE bereits mit allen anderen
Ausführungsplanungen und mit der Bauausführung beauftragt ist, stellt es sich als wirtschaftlichste Lösung dar, die Leistung bei
diesem AN anzuordnen.
Hauptgrund für die Änderung: Bedarf an zusätzlichen Bauleistungen, Dienstleistungen oder Lieferungen durch den ursprünglichen Auftragnehmer.
Zu berichtigender Text in der ursprünglichen Bekanntmachung
Nummer des Abschnitts: CON-0001
Neuer Wert
Text:
NT7 - PFA1 NT 7 - Sicherungsleistung
Der Vertrag mit der Arbeitsgemeinschaft ESD GmbH beinhaltet diverse Sicherungsleistungen zum Schutz vor Gefahren aus dem
Bahnbetrieb. Dazu gehören unter anderem der Einsatz einer ATWS und andere Sicherungsleistungen. Der Einsatz des Signal Lf1
gehört nicht zum Auftrag der Sicherungsfirma und ist eine zusätzliche Leistung.
Aufgrund das durch die BZS zu Anfang des Jahres 2024 mehrere Lf1 Signal gefordert wurden und davon auszugehen ist, das
weitere Lf1 Signale für das gesamte Jahr 2024 und 2025 erforderlich sind. Wurde von Seiten der Sicherungsgemeinschaft ESD
eine Hochrechnung für das gesamte Jahr 2024 und 2025 für den Einsatz des Lf1 Signal ermittelt.
Ohne die erforderlichen Sicherungsleistungen können die Bauphasen nicht realisiert werden.
NT7 - PFA1 NT 7 - Sicherungsleistung
Der Vertrag mit der Arbeitsgemeinschaft ESD GmbH beinhaltet diverse Sicherungsleistungen zum Schutz vor Gefahren aus dem
Bahnbetrieb. Dazu gehören unter anderem der Einsatz einer ATWS und andere Sicherungsleistungen. Der Einsatz des Signal Lf1
gehört nicht zum Auftrag der Sicherungsfirma und ist eine zusätzliche Leistung.
Aufgrund das durch die BZS zu Anfang des Jahres 2024 mehrere Lf1 Signal gefordert wurden und davon auszugehen ist, das
weitere Lf1 Signale für das gesamte Jahr 2024 und 2025 erforderlich sind. Wurde von Seiten der Sicherungsgemeinschaft ESD
eine Hochrechnung für das gesamte Jahr 2024 und 2025 für den Einsatz des Lf1 Signal ermittelt.
Ohne die erforderlichen Sicherungsleistungen können die Bauphasen nicht realisiert werden.
Quelle: OJS 2024/S 098-298353 (2024-05-21)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2024-05-22) Auftragsvergabe Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: 0 EUR 💰
Ergänzende Informationen Bekanntmachungsangaben
Bevorzugtes Datum der Veröffentlichung: 2024-05-22+02:00 📅
Änderungen Andere zusätzliche Informationen
NT8 - Ein AN-Wechsel verursacht erhebliche Terminverzögerungen und Folgekosten. Da die ARGE bereits mit allen anderen
Ausführungsplanungen und mit der Bauausführung beauftragt ist, stellt es sich als wirtschaftlichste Lösung dar, die Leistung bei diesem AN anzuordnen.
NT8 - Ein AN-Wechsel verursacht erhebliche Terminverzögerungen und Folgekosten. Da die ARGE bereits mit allen anderen
Ausführungsplanungen und mit der Bauausführung beauftragt ist, stellt es sich als wirtschaftlichste Lösung dar, die Leistung bei diesem AN anzuordnen.
Hauptgrund für die Änderung: Bedarf an zusätzlichen Bauleistungen, Dienstleistungen oder Lieferungen durch den ursprünglichen Auftragnehmer.
Zu berichtigender Text in der ursprünglichen Bekanntmachung
Nummer des Abschnitts: CON-0001
Neuer Wert
Text:
NT8 - PFA1 NT8 - Sicherungsleistung
Der Vertrag mit der Arbeitsgemeinschaft ESD GmbH beinhaltet diverse Sicherungsleistungen zum Schutz vor Gefahren aus dem
Bahnbetrieb. Dazu gehören unter anderem der Einsatz einer ATWS und die o.g. Leistungen.
Aufgrund der Ausschöpfung des Vertrages für 2024/2025 sowie weiterer 19 Monate Sicherungsbedarf für das Jahr 2024/2025,
hat der AN hierzu Mehrmengen angezeigt.
Der angezeigte Zeitraum des Mehrbedarfes ist vom 01.05.2024 bis 31.12.2025.
Ohne die erforderlichen Sicherungsleistungen können die Bauphasen nicht realisiert werden.
NT8 - PFA1 NT8 - Sicherungsleistung
Der Vertrag mit der Arbeitsgemeinschaft ESD GmbH beinhaltet diverse Sicherungsleistungen zum Schutz vor Gefahren aus dem
Bahnbetrieb. Dazu gehören unter anderem der Einsatz einer ATWS und die o.g. Leistungen.
Aufgrund der Ausschöpfung des Vertrages für 2024/2025 sowie weiterer 19 Monate Sicherungsbedarf für das Jahr 2024/2025,
hat der AN hierzu Mehrmengen angezeigt.
Der angezeigte Zeitraum des Mehrbedarfes ist vom 01.05.2024 bis 31.12.2025.
Ohne die erforderlichen Sicherungsleistungen können die Bauphasen nicht realisiert werden.
Quelle: OJS 2024/S 099-303215 (2024-05-22)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2024-12-06) Verfahren Bedingungen für die Einreichung eines Angebots
Der Vertrag enthält Bedingungen zur Vertragsausführung ✅
Auftragsvergabe Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: 0 EUR 💰
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Wichtigste Finanzierungsbedingungen und Zahlungsmodalitäten und/oder Verweis auf die einschlägigen Bestimmungen, die sie regeln: Die Zahlungsbedingungen gelten gemäß Vergabeunterlagen.
Bedingungen für den Vertrag
Bedingungen für die Vertragserfüllung: Entfällt
Ergänzende Informationen Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
Die Geltendmachung der Unwirksamkeit einer Auftragsvergabe in einem Nachprüfungsverfahren ist fristgebunden. Es wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen. Nach § 135 Abs. 2 S. 2 GWB endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. Nach Ablauf der jeweiligen Frist kann eine Unwirksamkeit nicht mehr festgestellt werden.
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Die Geltendmachung der Unwirksamkeit einer Auftragsvergabe in einem Nachprüfungsverfahren ist fristgebunden. Es wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen. Nach § 135 Abs. 2 S. 2 GWB endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. Nach Ablauf der jeweiligen Frist kann eine Unwirksamkeit nicht mehr festgestellt werden.
Bekanntmachungsangaben
Bevorzugtes Datum der Veröffentlichung: 2024-12-06+01:00 📅
Änderungen Andere zusätzliche Informationen
Ein AN-Wechsel verursacht erhebliche Terminverzögerungen und Folgekosten. Da die ARGE bereits mit allen anderen Ausführungsplanungen und mit der Bauausführung beauftragt ist, stellt es sich als wirtschaftlichste Lösung dar, die Leistung bei diesem AN anzuordnen.
Ein AN-Wechsel verursacht erhebliche Terminverzögerungen und Folgekosten. Da die ARGE bereits mit allen anderen Ausführungsplanungen und mit der Bauausführung beauftragt ist, stellt es sich als wirtschaftlichste Lösung dar, die Leistung bei diesem AN anzuordnen.
Hauptgrund für die Änderung: Bedarf an zusätzlichen Bauleistungen, Dienstleistungen oder Lieferungen durch den ursprünglichen Auftragnehmer.
Zu berichtigender Text in der ursprünglichen Bekanntmachung
Nummer des Abschnitts: CON-0001
Neuer Wert
Text:
PFA1 NT10 - Sicherungsleistung: Im Zuge des Bauvorhabens ABS Angermünde Stettin PFA1 zeigte sich, dass die zuvor angedachten ausgeschrieben Sicherungsleistungen nicht ausreichend sind und ein höhere Sicherungsbedarf erforderlich ist.
Der erhöhte Sicherungsbedarf resultiert unter anderen durch die Änderung der Bauphasen von 5 und 6 auf 5.1, 5.2 und 5.3 die durch den bauzeitlichen zu geringen Gleisabstand erforderlich waren.
Der jeweilige Sicherungsbedarf wird von Seiten der DB vor jeden Einsatz geprüft und vorgeben, damit die Sicherheit für alle Beteiligte gegeben ist.
Aufgrund der Ausschöpfung des Vertrages für 2024/2025 sowie weiterer 14 Monate Sicherungsbedarf für das Jahr 2024/2025, hat der AN hierzu Mehrmengen angezeigt.
Der angezeigte Zeitraum des Mehrbedarfes ist vom 01.11.2024 bis 31.12.2025.
Ohne die erforderlichen Sicherungsleistungen können die Bauphasen nicht realisiert werden.
PFA1 NT10 - Sicherungsleistung: Im Zuge des Bauvorhabens ABS Angermünde Stettin PFA1 zeigte sich, dass die zuvor angedachten ausgeschrieben Sicherungsleistungen nicht ausreichend sind und ein höhere Sicherungsbedarf erforderlich ist.
Der erhöhte Sicherungsbedarf resultiert unter anderen durch die Änderung der Bauphasen von 5 und 6 auf 5.1, 5.2 und 5.3 die durch den bauzeitlichen zu geringen Gleisabstand erforderlich waren.
Der jeweilige Sicherungsbedarf wird von Seiten der DB vor jeden Einsatz geprüft und vorgeben, damit die Sicherheit für alle Beteiligte gegeben ist.
Aufgrund der Ausschöpfung des Vertrages für 2024/2025 sowie weiterer 14 Monate Sicherungsbedarf für das Jahr 2024/2025, hat der AN hierzu Mehrmengen angezeigt.
Der angezeigte Zeitraum des Mehrbedarfes ist vom 01.11.2024 bis 31.12.2025.
Ohne die erforderlichen Sicherungsleistungen können die Bauphasen nicht realisiert werden.
Quelle: OJS 2024/S 240-753582 (2024-12-06)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2024-12-10) Auftragsvergabe Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: 0 EUR 💰
Ergänzende Informationen Bekanntmachungsangaben
Bevorzugtes Datum der Veröffentlichung: 2024-12-10+01:00 📅
Änderungen Andere zusätzliche Informationen
Ein AN-Wechsel verursacht erhebliche Terminverzögerungen und Folgekosten. Da die ARGE bereits mit allen anderen Ausführungsplanungen und mit der Bauausführung beauftragt ist, stellt es sich als wirtschaftlichste Lösung dar, die Leistung bei diesem AN anzuordnen.
Ein AN-Wechsel verursacht erhebliche Terminverzögerungen und Folgekosten. Da die ARGE bereits mit allen anderen Ausführungsplanungen und mit der Bauausführung beauftragt ist, stellt es sich als wirtschaftlichste Lösung dar, die Leistung bei diesem AN anzuordnen.
Hauptgrund für die Änderung: Bedarf an zusätzlichen Bauleistungen, Dienstleistungen oder Lieferungen durch den ursprünglichen Auftragnehmer.
Zu berichtigender Text in der ursprünglichen Bekanntmachung
Nummer des Abschnitts: CON-0001
Neuer Wert
Text:
PFA1 NT9 - Sicherungsleistung:
Im Zuge des Bauvorhabens ABS Angermünde Stettin PFA1 zeigte sich, dass die zuvor angedachten ausgeschrieben Sicherungsleistungen nicht ausreichend sind und ein höhere Sicherungsbedarf erforderlich ist.
Der erhöhte Sicherungsbedarf resultiert unter anderen durch die Änderung der Bauphasen von 5 und 6 auf 5.1, 5.2 und 5.3 die durch den bauzeitlichen zu geringen Gleisabstand erforderlich waren.
Der jeweilige Sicherungsbedarf wird von Seiten der DB vor jeden Einsatz geprüft und vorgeben, damit die Sicherheit für alle Beteiligte gegeben ist.
Aufgrund der Ausschöpfung des Vertrages für 2024/2025 sowie weiterer 17 Monate Sicherungsbedarf für das Jahr 2024/2025, hat der AN hierzu Mehrmengen angezeigt.
Der angezeigte Zeitraum des Mehrbedarfes ist vom 01.08.2024 bis 31.12.2025.
Ohne die erforderlichen Sicherungsleistungen können die Bauphasen nicht realisiert werden.
PFA1 NT9 - Sicherungsleistung:
Im Zuge des Bauvorhabens ABS Angermünde Stettin PFA1 zeigte sich, dass die zuvor angedachten ausgeschrieben Sicherungsleistungen nicht ausreichend sind und ein höhere Sicherungsbedarf erforderlich ist.
Der erhöhte Sicherungsbedarf resultiert unter anderen durch die Änderung der Bauphasen von 5 und 6 auf 5.1, 5.2 und 5.3 die durch den bauzeitlichen zu geringen Gleisabstand erforderlich waren.
Der jeweilige Sicherungsbedarf wird von Seiten der DB vor jeden Einsatz geprüft und vorgeben, damit die Sicherheit für alle Beteiligte gegeben ist.
Aufgrund der Ausschöpfung des Vertrages für 2024/2025 sowie weiterer 17 Monate Sicherungsbedarf für das Jahr 2024/2025, hat der AN hierzu Mehrmengen angezeigt.
Der angezeigte Zeitraum des Mehrbedarfes ist vom 01.08.2024 bis 31.12.2025.
Ohne die erforderlichen Sicherungsleistungen können die Bauphasen nicht realisiert werden.
Quelle: OJS 2024/S 242-761804 (2024-12-10)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2025-06-20) Auftragsvergabe Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: 0 EUR 💰
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Postanschrift: Kaiser-Friedrich-Straße 16
Postleitzahl: 53113
Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Name: Vergabekammer des Bundes
Nationale Registrierungsnummer: 0a9ea480-08e4-4ab6-bf12-d722d0ad54b6
Postort: Bonn
Region: Bonn, Kreisfreie Stadt🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vk@bundeskartellamt.bund.de📧
Telefon: +49 22894990📞 Bekanntmachungsangaben
Bevorzugtes Datum der Veröffentlichung: 2025-06-20+02:00 📅
Änderungen Andere zusätzliche Informationen
NT15:
Ein AN-Wechsel verursacht erhebliche Terminverzögerungen und Folgekosten. Da die ARGE bereits mit allen anderen Ausführungsplanungen und mit der Bauausführung beauftragt ist, stellt es sich als wirtschaftlichste Lösung dar, die Leistung bei diesem AN anzuordnen.
NT15:
Ein AN-Wechsel verursacht erhebliche Terminverzögerungen und Folgekosten. Da die ARGE bereits mit allen anderen Ausführungsplanungen und mit der Bauausführung beauftragt ist, stellt es sich als wirtschaftlichste Lösung dar, die Leistung bei diesem AN anzuordnen.
Hauptgrund für die Änderung: Bedarf an zusätzlichen Bauleistungen, Dienstleistungen oder Lieferungen durch den ursprünglichen Auftragnehmer.
Neuer Wert
Text:
NT15:
ARGE Sicherung PFA1
Im Zuge des Bauvorhabens ABS Angermünde Stettin PFA1 zeigte sich, dass die zuvor angedachten ausgeschrieben Sicherungsleistungen nicht ausreichend sind und ein höhere Sicherungsbedarf erforderlich ist. Der erhöhte Sicherungsbedarf resultiert unter anderen durch die Änderung der Bauphasen von 5 und 6 auf 5.1, 5.2 und 5.3 die durch den bauzeitlichen zu geringen Gleisabstand erforderlich waren. Der jeweilige Sicherungsbedarf wird von Seiten der DB vor jeden Einsatz geprüft und vorgeben, damit die Sicherheit für alle Beteiligte gegeben ist. Als zusätzliche Sicherungsleistung ist für den Zeitraum von 30.06.25 bis 06.07.25 ein Nachwarnsystem und ein Bahnübergangsposten für den BÜ 73,4 erforderlich. Ohne die erforderlichen Sicherungsleistung kann die Bauphasen 5.2 beim BÜ 73,4 nicht realisiert werden.
NT15:
ARGE Sicherung PFA1
Im Zuge des Bauvorhabens ABS Angermünde Stettin PFA1 zeigte sich, dass die zuvor angedachten ausgeschrieben Sicherungsleistungen nicht ausreichend sind und ein höhere Sicherungsbedarf erforderlich ist. Der erhöhte Sicherungsbedarf resultiert unter anderen durch die Änderung der Bauphasen von 5 und 6 auf 5.1, 5.2 und 5.3 die durch den bauzeitlichen zu geringen Gleisabstand erforderlich waren. Der jeweilige Sicherungsbedarf wird von Seiten der DB vor jeden Einsatz geprüft und vorgeben, damit die Sicherheit für alle Beteiligte gegeben ist. Als zusätzliche Sicherungsleistung ist für den Zeitraum von 30.06.25 bis 06.07.25 ein Nachwarnsystem und ein Bahnübergangsposten für den BÜ 73,4 erforderlich. Ohne die erforderlichen Sicherungsleistung kann die Bauphasen 5.2 beim BÜ 73,4 nicht realisiert werden.
Quelle: OJS 2025/S 118-404838 (2025-06-20)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2025-08-12)
Ergänzende Informationen Bekanntmachungsangaben
Bevorzugtes Datum der Veröffentlichung: 2025-08-12+02:00 📅
Änderungen Andere zusätzliche Informationen
Ein AN-Wechsel verursacht erhebliche Terminverzögerungen und Folgekosten. Da die ARGE bereits mit allen anderen Ausführungsplanungen und mit der Bauausführung beauftragt ist, stellt es sich als wirtschaftlichste Lösung dar, die Leistung bei diesem AN anzuordnen.
Ein AN-Wechsel verursacht erhebliche Terminverzögerungen und Folgekosten. Da die ARGE bereits mit allen anderen Ausführungsplanungen und mit der Bauausführung beauftragt ist, stellt es sich als wirtschaftlichste Lösung dar, die Leistung bei diesem AN anzuordnen.
Hauptgrund für die Änderung: Bedarf an zusätzlichen Bauleistungen, Dienstleistungen oder Lieferungen durch den ursprünglichen Auftragnehmer.
Neuer Wert
Text:
NT16: Im Zuge des Bauvorhabens ABS Angermünde-Stettin PFA1 stellte sich heraus, dass die zuvor geplanten und ausgeschriebenen Sicherungsleistungen nicht ausreichend sind und ein höherer Sicherungsbedarf erforderlich ist. Der erhöhte Sicherungsbedarf ergibt sich unter anderem aus der Änderung der Bauphasen von 5 und 6 auf 5.1, 5.2 und 5.3, die durch den bauzeitlich zu geringen Gleisabstand erforderlich waren.
Der jeweilige Sicherungsbedarf wird seitens der DB vor jedem Einsatz geprüft und vorgegeben, um die Sicherheit für alle Beteiligten zu gewährleisten. Aufgrund der Ausschöpfung des Vertrages für 2024/2025 sowie eines zusätzlichen Sicherungsbedarfs für weitere 6 Monate im Jahr 2025, hat der Auftragnehmer (AN) hierzu Mehrmengen angezeigt. Der angezeigte Zeitraum des Mehrbedarfes ist vom 01.04.2025 bis 31.12.2025.
Ohne die erforderlichen Sicherungsleistungen können die Bauphasen nicht realisiert werden.
NT16: Im Zuge des Bauvorhabens ABS Angermünde-Stettin PFA1 stellte sich heraus, dass die zuvor geplanten und ausgeschriebenen Sicherungsleistungen nicht ausreichend sind und ein höherer Sicherungsbedarf erforderlich ist. Der erhöhte Sicherungsbedarf ergibt sich unter anderem aus der Änderung der Bauphasen von 5 und 6 auf 5.1, 5.2 und 5.3, die durch den bauzeitlich zu geringen Gleisabstand erforderlich waren.
Der jeweilige Sicherungsbedarf wird seitens der DB vor jedem Einsatz geprüft und vorgegeben, um die Sicherheit für alle Beteiligten zu gewährleisten. Aufgrund der Ausschöpfung des Vertrages für 2024/2025 sowie eines zusätzlichen Sicherungsbedarfs für weitere 6 Monate im Jahr 2025, hat der Auftragnehmer (AN) hierzu Mehrmengen angezeigt. Der angezeigte Zeitraum des Mehrbedarfes ist vom 01.04.2025 bis 31.12.2025.
Ohne die erforderlichen Sicherungsleistungen können die Bauphasen nicht realisiert werden.
Quelle: OJS 2025/S 154-531856 (2025-08-12)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2025-12-01) Auftragsvergabe Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: 0 EUR 💰
Ergänzende Informationen Bekanntmachungsangaben
Bevorzugtes Datum der Veröffentlichung: 2025-12-01+01:00 📅
Änderungen Andere zusätzliche Informationen
NT 01
Ein AN-Wechsel verursacht erhebliche Terminverzögerungen und Folgekosten. Da die ARGE bereits mit allen anderen Ausführungsplanungen und mit der Bauausführung beauftragt ist, stellt es sich als wirtschaftlichste Lösung dar, die Leistung bei diesem AN anzuordnen.
NT 01
Ein AN-Wechsel verursacht erhebliche Terminverzögerungen und Folgekosten. Da die ARGE bereits mit allen anderen Ausführungsplanungen und mit der Bauausführung beauftragt ist, stellt es sich als wirtschaftlichste Lösung dar, die Leistung bei diesem AN anzuordnen.
Hauptgrund für die Änderung: Bedarf an zusätzlichen Bauleistungen, Dienstleistungen oder Lieferungen durch den ursprünglichen Auftragnehmer.
Neuer Wert
Text:
NT 01
Im Zuge des Bauvorhabens ABS Angermünde-Stettin PFA1 stellte sich heraus, dass die zuvor geplanten und ausgeschriebenen Sicherungsleistungen nicht ausreichend sind und ein höherer Sicherungsbedarf erforderlich ist. Der erhöhte Sicherungsbedarf ergibt sich unter anderem aus der Änderung der Bauphasen von 5 und 6 auf 5.1, 5.2 und 5.3, die durch den bauzeitlich zu
geringen Gleisabstand erforderlich waren.
Der jeweilige Sicherungsbedarf wird seitens der DB vor jedem Einsatz geprüft und vorgegeben, um die Sicherheit für alle Beteiligten zu gewährleisten. Aufgrund der Ausschöpfung des Vertrages für 2024/2025 sowie eines zusätzlichen Sicherungsbedarfs für weitere 12 Monate für das Jahr 2026, hat der Auftragnehmer (AN) hierzu zusätzliche Leistungen angezeigt.
Der angezeigte Zeitraum des Mehrbedarfes ist vom 01.01.2026 bis 31.12.2026.
Ohne die erforderlichen Sicherungsleistungen können die Bauphasen nicht realisiert werden.
NT 01
Im Zuge des Bauvorhabens ABS Angermünde-Stettin PFA1 stellte sich heraus, dass die zuvor geplanten und ausgeschriebenen Sicherungsleistungen nicht ausreichend sind und ein höherer Sicherungsbedarf erforderlich ist. Der erhöhte Sicherungsbedarf ergibt sich unter anderem aus der Änderung der Bauphasen von 5 und 6 auf 5.1, 5.2 und 5.3, die durch den bauzeitlich zu
geringen Gleisabstand erforderlich waren.
Der jeweilige Sicherungsbedarf wird seitens der DB vor jedem Einsatz geprüft und vorgegeben, um die Sicherheit für alle Beteiligten zu gewährleisten. Aufgrund der Ausschöpfung des Vertrages für 2024/2025 sowie eines zusätzlichen Sicherungsbedarfs für weitere 12 Monate für das Jahr 2026, hat der Auftragnehmer (AN) hierzu zusätzliche Leistungen angezeigt.
Der angezeigte Zeitraum des Mehrbedarfes ist vom 01.01.2026 bis 31.12.2026.
Ohne die erforderlichen Sicherungsleistungen können die Bauphasen nicht realisiert werden.
Quelle: OJS 2025/S 232-799184 (2025-12-01)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2026-05-18) Auftragsvergabe Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: 0 EUR 💰
Ergänzende Informationen Bekanntmachungsangaben
Bevorzugtes Datum der Veröffentlichung: 2026-05-18+02:00 📅
Änderungen Andere zusätzliche Informationen
NT 2
Ein AN-Wechsel verursacht erhebliche Terminverzögerungen und Folgekosten. Da die ARGE bereits mit allen anderen Ausführungsplanungen und mit der Bauausführung beauftragt ist, stellt es sich als wirtschaftlichste Lösung dar, die Leistung bei diesem AN anzuordnen.
NT 2
Ein AN-Wechsel verursacht erhebliche Terminverzögerungen und Folgekosten. Da die ARGE bereits mit allen anderen Ausführungsplanungen und mit der Bauausführung beauftragt ist, stellt es sich als wirtschaftlichste Lösung dar, die Leistung bei diesem AN anzuordnen.
Hauptgrund für die Änderung: Bedarf an zusätzlichen Bauleistungen, Dienstleistungen oder Lieferungen durch den ursprünglichen Auftragnehmer.
Neuer Wert
Text:
NT 2
Im Zuge des Bauvorhabens ABS Angermünde-Stettin PFA1 stellte sich heraus, dass die zuvor geplanten und ausgeschriebenen Sicherungsleistungen nicht ausreichend sind und ein höherer Sicherungsbedarf erforderlich ist. Der erhöhte Sicherungsbedarf ergibt sich unter anderem aus der Änderung der Bauphasen von 5 und 6 auf 5.1, 5.2 und 5.3, die durch den bauzeitlich zu geringen Gleisabstand erforderlich waren.
Der jeweilige Sicherungsbedarf wird seitens der DB vor jedem Einsatz geprüft und vorgegeben, um die Sicherheit für alle Beteiligten zu gewährleisten. Aufgrund der Ausschöpfung des Vertrages für 2024/2025 sowie eines zusätzlichen Sicherungsbedarfs für weitere 12 Monate für das Jahr 2026, hat der Auftragnehmer (AN) hierzu zusätzliche Leistungen angezeigt.
Der angezeigte Zeitraum des Mehrbedarfes ist vom 01.01.2026 bis 31.12.2026.
Ohne die erforderlichen Sicherungsleistungen können die Bauphasen nicht realisiert werden.
NT 2
Im Zuge des Bauvorhabens ABS Angermünde-Stettin PFA1 stellte sich heraus, dass die zuvor geplanten und ausgeschriebenen Sicherungsleistungen nicht ausreichend sind und ein höherer Sicherungsbedarf erforderlich ist. Der erhöhte Sicherungsbedarf ergibt sich unter anderem aus der Änderung der Bauphasen von 5 und 6 auf 5.1, 5.2 und 5.3, die durch den bauzeitlich zu geringen Gleisabstand erforderlich waren.
Der jeweilige Sicherungsbedarf wird seitens der DB vor jedem Einsatz geprüft und vorgegeben, um die Sicherheit für alle Beteiligten zu gewährleisten. Aufgrund der Ausschöpfung des Vertrages für 2024/2025 sowie eines zusätzlichen Sicherungsbedarfs für weitere 12 Monate für das Jahr 2026, hat der Auftragnehmer (AN) hierzu zusätzliche Leistungen angezeigt.
Der angezeigte Zeitraum des Mehrbedarfes ist vom 01.01.2026 bis 31.12.2026.
Ohne die erforderlichen Sicherungsleistungen können die Bauphasen nicht realisiert werden.