Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Signatursoftware OpenLimit
ZIB 14.02 - 9945/19/VV: 1
Produkte/Dienstleistungen: IT-Softwarepaket📦
Kurze Beschreibung: Rahmenvereinbarung über Signatursoftware des Herstellers OpenLimit.
Geschätzter Wert ohne MwSt: EUR 2 200 000 💰
1️⃣
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Sicherheitssoftwarepaket📦
Ort der Leistung: Deutschland🏙️
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Bundesrepublik
DEUTSCHLAND
Beschreibung der Beschaffung:
“Ziel des Vergabeverfahrens ist der Abschluss einer Rahmenvereinbarung für Signatursoftware des Herstellers OpenLimit.
Im Übrigen wird auf das Dokument...”
Beschreibung der Beschaffung
Ziel des Vergabeverfahrens ist der Abschluss einer Rahmenvereinbarung für Signatursoftware des Herstellers OpenLimit.
Im Übrigen wird auf das Dokument „Leistungsbeschreibung" verwiesen, das vorrangig gilt.
Mehr anzeigen Vergabekriterien
Preis
Umfang der Beschaffung
Geschätzter Gesamtwert ohne MwSt: EUR 2 200 000 💰
Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Der nachstehende Zeitrahmen ist in Monaten ausgedrückt.
Beschreibung
Dauer: 24
Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Dieser Vertrag ist verlängerbar ✅ Beschreibung
Beschreibung der Verlängerungen: Der Auftrag kann zweimal um jeweils 1 Jahr verlängert werden.
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen:
“Die „Anlage Eigenerklaerung-Ausschlussgruende“ ist vom Bieter auszufüllen und dem Angebot beizufügen. Vor der Auftragsvergabe wird von der Vergabestelle...”
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen
Die „Anlage Eigenerklaerung-Ausschlussgruende“ ist vom Bieter auszufüllen und dem Angebot beizufügen. Vor der Auftragsvergabe wird von der Vergabestelle eine Gewerbezentralregisterauskunft eingeholt. Für einen Zuschlag kommt nur ein Bieter in Frage, der keine auftragsverhindernden Eintragungen besitzt.
Mehr anzeigen Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“Als Nachweis der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit ist der Jahresumsatz des Bieters in den letzten 3 Geschäftsjahren generell sowie bezogen auf den für...”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
Als Nachweis der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit ist der Jahresumsatz des Bieters in den letzten 3 Geschäftsjahren generell sowie bezogen auf den für die Ausschreibung relevanten Tätigkeitsbereich anzugeben. Der Mindestjahresumsatz im für die Ausschreibung relevanten Tätigkeitsbereich muss 200 000,00 EUR betragen. Übersenden Sie hierzu bitte die Anlage „Unternehmensdarstellung".
Mehr anzeigen Bedingungen für die Teilnahme
Siehe oben.
Technische und berufliche Fähigkeiten
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien: Entfällt.
Bedingungen für die Teilnahme
Bedingungen für die Teilnahme (technische und berufliche Fähigkeiten): Entfällt.
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren
Informationen über eine Rahmenvereinbarung oder ein dynamisches Beschaffungssystem
Rahmenvertrag mit einem einzigen Betreiber
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2020-06-09
11:30 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Das Angebot muss gültig sein bis: 2020-08-31 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2020-06-09
11:30 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote (Informationen über die befugten Personen und das Öffnungsverfahren): Entfällt.
Ergänzende Informationen Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Bestellung wird verwendet
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Zusätzliche Informationen
“Abrufberechtigt sind die unmittelbare Bundesverwaltung der Bundesrepublik Deutschland sowie folgende Bedarfsträger:
— Akademie der Künste;
— Bundesarchiv;
—...”
Abrufberechtigt sind die unmittelbare Bundesverwaltung der Bundesrepublik Deutschland sowie folgende Bedarfsträger:
— Akademie der Künste;
— Bundesarchiv;
— Bundesamt für Justiz;
— Bundesamt für Strahlenschutz;
— Berufsgenossenschaft Verkehrswirtschaft Post-Logistik Telekommunikation;
— Bundesinstitut für Berufsbildung;
— Bundesanstalt für Immobilienaufgaben;
— Bundeskartellamt;
— Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung;
— Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft;
— Bundesministerium für Wirtschaft und Energie;
— Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung;
— Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen;
— Bundesverwaltungsgericht;
— DBFZ — Deutsches Biomasseforschungszentrum gemeinnützige GmbH;
— Deutsches Institut für Entwicklungspolitik;
— Erdölbevorratungsverband KdöR;
— Friedrich-Löffler-Institut;
— Deutsche Stiftung für internationale rechtliche Zusammenarbeit;
— Informationstechnikzentrum Bund;
— Rosa-Luxemburg-Stiftung e. V.;
— Unfallversicherung Bund und Bahn.
Mehr anzeigen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer des Bundes
Postanschrift: Villemombler Straße 76
Postort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 2289499-0📞
E-Mail: vk@bundeskartellamt.bund.de📧
Fax: +49 2289499-163 📠
URL: http://www.bundeskartellamt.de🌏 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Unternehmen haben einen Anspruch auf Einhaltung der bieter- und bewerberschützenden Bestimmungen über das Vergabeverfahren gegenüber dem öffentlichen...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Unternehmen haben einen Anspruch auf Einhaltung der bieter- und bewerberschützenden Bestimmungen über das Vergabeverfahren gegenüber dem öffentlichen Auftraggeber, Bundesrepublik Deutschland, vertreten durch das Beschaffungsamt des Bundesministeriums des Innern (BeschA).
Sieht sich ein am Auftrag interessiertes Unternehmen durch Nichtbeachtung von Vergabe-vorschriften in seinen Rechten verletzt, ist der Verstoß innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gegenüber dem BeschA zu rügen (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)). Verstöße, die aufgrund der Bekanntmachung oder der Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zu der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder Angebotsabgabe gegenüber dem BeschA gerügt werden (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 2 und 3 GWB).
Teilt das BeschA dem Unternehmen mit, seiner Rüge nicht abhelfen zu wollen, so besteht die Möglichkeit, innerhalb von 15 Tagen nach Eingang der Mitteilung einen Antrag auf Nachprüfung bei der Vergabekammer zu stellen (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB).
Bieter, deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor dem Zuschlag gemäß § 134 Abs. 1 GWB darüber informiert. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung dieser Information durch das BeschA geschlossen werden; bei Übermittlung per Fax oder auf elektronischem Wege beträgt diese Frist 10 Kalendertage. Sie beginnt am Tag nach Absendung der Information durch das BeschA.
Ein Antrag auf Nachprüfung ist schriftlich an die Vergabekammern des Bundes beim Bundeskartellamt, Villemombler Straße 76, 53123 Bonn zu richten.
Hinweis: Das BeschA ist im Falle eines Nachprüfungsantrags verpflichtet, die Vergabeakten, die auch die abgegebenen Angebote enthalten, an die Vergabekammer weiterzuleiten. Die Beteiligten haben ein Recht auf Akteneinsicht. Um Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse zu wahren, teilen Sie uns konkret mit Bezug auf die entsprechenden Dokumente des Angebotes mit, welche Informationen als Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse zu behandeln sind.
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Quelle: OJS 2020/S 089-211870 (2020-05-06)
Ergänzende Angaben (2020-06-04)
Ergänzende Informationen Referenz der ursprünglichen Mitteilung
Nummer der Bekanntmachung im Amtsblatt S: 2020/S 089-211870
Änderungen Zu berichtigender Text in der ursprünglichen Bekanntmachung
Nummer des Abschnitts: IV.2.2)
Ort des zu ändernden Textes: Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge
Alter Wert
Datum: 2020-06-09 📅
Neuer Wert
Datum: 2020-06-16 📅
Quelle: OJS 2020/S 109-264541 (2020-06-04)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2020-07-06) Öffentlicher Auftraggeber Name und Adressen
E-Mail: zib@bescha.bund.de📧
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
“Das diesem Auftrag zugrunde liegende Vergabeverfahren wurde aufgehoben. Es fand KEINE Auftragsvergabe statt.” Beschreibung
Beschreibung der Beschaffung:
“Das diesem Auftrag zugrunde liegende Vergabeverfahren wurde aufgehoben. Es fand KEINE Auftragsvergabe statt.”
Zusätzliche Informationen:
“Das diesem Auftrag zugrunde liegende Vergabeverfahren wurde aufgehoben. Es fand KEINE Auftragsvergabe statt.”
Verfahren Informationen zur Rahmenvereinbarung
Die Beschaffung umfasst die Erstellung einer Rahmenvereinbarung
Administrative Informationen
Frühere Veröffentlichungen zu diesem Verfahren: 2020/S 089-211870
Auftragsvergabe
1️⃣ Informationen über nicht gewährte Zuschüsse
Andere Gründe (Abbruch des Verfahrens)
Ergänzende Informationen Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Unternehmen haben einen Anspruch auf Einhaltung der bieter- und bewerberschützenden Bestimmungen über das Vergabeverfahren gegenüber dem öffentlichen...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Unternehmen haben einen Anspruch auf Einhaltung der bieter- und bewerberschützenden Bestimmungen über das Vergabeverfahren gegenüber dem öffentlichen Auftraggeber, Bundesrepublik Deutschland, vertreten durch das Beschaffungsamt des Bundesministeriums des Innern (BeschA).
Sieht sich ein am Auftrag interessiertes Unternehmen durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften in seinen Rechten verletzt, ist der Verstoß innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gegenüber dem BeschA zu rügen (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)). Verstöße, die aufgrund der Bekanntmachung oder der Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zu der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder Angebotsabgabe gegenüber dem BeschA gerügt werden (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 2 und 3 GWB).
Teilt das BeschA dem Unternehmen mit, seiner Rüge nicht abhelfen zu wollen, so besteht die Möglichkeit, innerhalb von 15 Tagen nach Eingang der Mitteilung einen Antrag auf Nachprüfung bei der Vergabekammer zu stellen (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB).
Bieter, deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor dem Zuschlag gemäß § 134 Abs. 1 GWB darüber informiert. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung dieser Information durch das BeschA geschlossen werden; bei Übermittlung per Fax oder auf elektronischem Wege beträgt diese Frist 10 Kalendertage. Sie beginnt am Tag nach Absendung der Information durch das BeschA.
Ein Antrag auf Nachprüfung ist schriftlich an die Vergabekammern des Bundes beim Bundeskartellamt, Villemombler Straße 76, 53123 Bonn zu richten.
Hinweis: Das BeschA ist im Falle eines Nachprüfungsantrags verpflichtet, die Vergabeakten, die auch die abgegebenen Angebote enthalten, an die Vergabekammer weiterzuleiten. Die Beteiligten haben ein Recht auf Akteneinsicht. Um Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse zu wahren, teilen Sie uns konkret mit Bezug auf die entsprechenden Dokumente des Angebotes mit, welche Informationen als Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse zu behandeln sind.
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Quelle: OJS 2020/S 130-318940 (2020-07-06)