Alle geforderten Erklärungen/Nachweise sind zwingend vorzulegen, ein
Verweis auf frühere Bewerbungen wird nicht akzeptiert.
Nur die unter III.1.1. bis III.1.4., III.2.2. und VI.3. geforderten
Erklärungen/Nachweise werden für die Bieterauswahl berücksichtigt.
Darüber hinausgehende Unterlagen sind nicht erwünscht.
Alle unter III.1.1. bis III.1.4, III.2.2. und VI.3. geforderten
Erklärungen/Nachweise sind im Offenen Verfahren mit dem Angebot und
bei einem Aufruf zum Teilnahmewettbewerb mit dem Teilnahmeantrag
vorzulegen.
Fragen zu den Vergabeunterlagen oder dem Vergabeverfahren sind so
rechtzeitig zu stellen, dass dem Auftraggeber unter Berücksichtigung
interner Abstimmungsprozesse eine Beantwortung spätestens 6 Tage vor
Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe bzw. zur Einreichung der
Teilnahmeanträge möglich ist. Der Auftraggeber behält sich vor, nicht
rechtzeitig gestellte Fragen gar nicht oder innerhalb von weniger als 6
Tagen vor Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe bzw. zur Einreichung der
Teilnahmeanträge zu beantworten.
Der Auftraggeber behält sich die Anwendung von §§ 123, 124 GWB vor.
Die interessierten Wirtschaftsteilnehmer müssen dem Auftraggeber
mitteilen, dass sie an den Aufträgen interessiert sind; die Aufträge werden
ohne spätere Veröffentlichung eines Aufrufs zum Wettbewerb vergeben.
Durch den Wirtschaftsteilnehmer sind als Teilnahmebedingung neben den
unter III.1.1. bis III.1.3. genannten Erklärungen/Nachweisen folgende
weitere Erklärungen/Nachweise erforderlich:
Erklärung, ob und in wieweit mit dem/den vom AG beauftragten
Ingenieurbüro(s) Verbundenheit (gesellschaftsrechtlich verbunden im Sinne
§ 18 AktG/verwandtschaftliche Beziehungen zwischen Organen des Bieters
und Organen des Ingenieurbüros) oder wirtschaftliche Abhängigkeit
besteht. Bei Bietergemeinschaften gilt, dass jedes einzelne Mitglied eine
entsprechende Erklärung abzugeben hat.
Beauftragte(s) Ingenieurbüro(s):
1. DB Engineering &Consulting
2. Zetcon Ingenieure
3. Büro Drecker - Umweltplanung
4. DB Kommunikationstechnik
5. Thomas+Bökamp Ingenieurgesellschaft mbH
6. Sweco GmbH
Der Auftraggeber behält sich vor, Angebote von Bietern auszuschließen,
die unter Mitwirkung eines vom Auftraggeber beauftragten Ingenieurbüros
erstellt wurden. Gleiches gilt, wenn zwischen Bieter und beauftragtem
Ingenieurbüro eine gesellschaftsrechtliche/verwandtschaftliche
Verbundenheit oder wirtschaftliche Abhängigkeit besteht.
Corona-Virus: Der Auftraggeber behält sich vor, wegen möglicher
Undurchführbarkeit der hier ausgeschriebenen Leistungen wegen
Einschränkungen aufgrund der Corona-Epidemie den Zuschlag nicht zu
erteilen/das Vergabeverfahren aufzuheben bzw. einzustellen.
Mit der Teilnahme am Wettbewerb verzichtet der Bieter/Bewerber
unwiderruflich auf die Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen für
den Fall, dass der AG aus vorgenannten Gründen den Zuschlag nicht
erteilt/das Verfahren aufhebt bzw. einstellt.
Hinweise des Auftraggebers zu Corona:
1. Die mit Erlass des BMI vom 23.3.2020, Ziff. II (BW I 7 – 70406/21#1,
abrufbar unter
https://www.bmi.bund.de/SharedDocs/downloads/DE/vero
effentlichungen/2020/corona/erlass-bauwesen-corona-20200323.pdf?__
blob=publicationFile&v=1 herausgegebenen Hinweise zur Handhabung
von Bauablaufstörungen werden auf den abzuschließenden Vertrag
entsprechend angewendet. Die dortigen Aussagen zum Umgang mit und
Nachweis von Höherer Gewalt macht der Auftraggeber sich zu eigen.
2. Angebote müssen weiterhin verbindlich sein und den Vergabeunterlagen
entsprechen. Von den Vergabeunterlagen abweichende Angebote oder
Angebote mit Vorbehalten, z. B. bei Terminen, müssen ausgeschlossen
werden. Von entsprechenden Erklärungen bitten wir daher abzusehen.