SIS100 Cold Terminals
GSI Helmholtzzentrum für Schwerionenforschung GmbH
500 St. Cold Terminals.
DeadlineDie Frist für den Eingang der Angebote war 2020-08-07. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2020-07-07.
AnbieterDie folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
| Datum | Dokument |
|---|---|
| 2020-07-07 | Auftragsbekanntmachung |
| 2020-08-28 | Bekanntmachung über vergebene Aufträge |
Auftragsbekanntmachung (2020-07-07)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Teilchenbeschleuniger
Referenznummer: 01//50066043
Kurze Beschreibung: 500 St. Cold Terminals.
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Lieferungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Teilchenbeschleuniger 📦
Ort der Leistung
NUTS-Region: Darmstadt, Kreisfreie Stadt 🏙️
Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot
Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Sonstiges
Name des öffentlichen Auftraggebers: GSI Helmholtzzentrum für Schwerionenforschung GmbH
Postanschrift: Planckstraße 1
Postleitzahl: 64291
Postort: Darmstadt
Kontakt
Internetadresse: http://www.gsi.de 🌏
E-Mail: proekf01@gsi.de 📧
Telefon: +49 6159712574 📞
Fax: +49 6159713983 📠
URL der Dokumente: https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXS0YYEYR66/documents 🌏
URL der Teilnahme: https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXS0YYEYR66 🌏
Referenz
Daten
Absendedatum: 2020-07-07 📅
Einreichungsfrist: 2020-08-07 📅
Veröffentlichungsdatum: 2020-07-09 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2020/S 131-320777
ABl. S-Ausgabe: 131
Zusätzliche Informationen
Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Dauer: 12 Monate
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort:
Verfahren
Rechtsgrundlage: 32014L0024
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 23:59
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2020-09-30 📅
Datum der Angebotseröffnung: 2020-08-10 📅
Zeitpunkt der Angebotseröffnung: 07:00
Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Andere Art des öffentlichen Auftraggebers: Großforschungseinrichtung
Kontakt
Dokumente URL: https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXS0YYEYR66/documents 🌏
Referenz
Zusätzliche Informationen
Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer des Bundes
Postanschrift: Villemomblerstr. 76
Postort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland 🇩🇪
Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Wie: Körper überprüfen
Quelle: OJS 2020/S 131-320777 (2020-07-07)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Teilchenbeschleuniger
Referenznummer: 01//50066043
Kurze Beschreibung: 500 St. Cold Terminals.
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Lieferungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Teilchenbeschleuniger 📦
Ort der Leistung
NUTS-Region: Darmstadt, Kreisfreie Stadt 🏙️
Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot
Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Sonstiges
Name des öffentlichen Auftraggebers: GSI Helmholtzzentrum für Schwerionenforschung GmbH
Postanschrift: Planckstraße 1
Postleitzahl: 64291
Postort: Darmstadt
Kontakt
Internetadresse: http://www.gsi.de 🌏
E-Mail: proekf01@gsi.de 📧
Telefon: +49 6159712574 📞
Fax: +49 6159713983 📠
URL der Dokumente: https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXS0YYEYR66/documents 🌏
URL der Teilnahme: https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXS0YYEYR66 🌏
Referenz
Daten
Absendedatum: 2020-07-07 📅
Einreichungsfrist: 2020-08-07 📅
Veröffentlichungsdatum: 2020-07-09 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2020/S 131-320777
ABl. S-Ausgabe: 131
Zusätzliche Informationen
Rechtsbehelfsbelehrung aus Bekanntmachung Punkt VI.4.3) Einlegung von Rechtsbehelfen
Die zuständige Nachprüfungsbehörde ist die Vergabekammer des Bundes, Villemombler Straße 76, 53123 Bonn, Tel.: 0228 9499-0, Fax: 0228 9499-163, E-Mail: vk@bundeskartellamt.bund.de
Internet: http://www.bundeskartellamt.de/SharedDocs/Kontaktdaten/DE/Vergabekammern.html
Der Bewerber/Bieter wird aufgefordert, die Teile seines Teilnahmeantrags (und später ggf. seines Angebots), die ein Betriebs- oder Geschäftsgeheimnis beinhalten, deutlich zu kennzeichnen. Geschieht dies nicht, kann die Vergabekammer im Falle eines Nachprüfungsverfahrens gegebenenfalls von einer Zustimmung auf Einsicht in seine Unterlagen ausgehen (§165 Abs. 3 GWB). Die GSI ist als Vergabestelle bei der Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens dazu verpflichtet, die Vergabeakten der Vergabekammer sofort zur Verfügung zu stellen (§ 163 Abs. 2 Satz 3 GWB).
Bewerber/Bieter haben einen Anspruch auf Einhaltung der bieterschützenden Bestimmungen über das Vergabeverfahren gegenüber dem Auftraggeber (§ 97 Abs. 6 GWB). Sieht sich ein am Auftrag interessierter Bewerber/Bieter durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften in seinen Rechten verletzt, ist der Verstoß innerhalb von 10 Kalendertagen bei der GSI zu rügen (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB).
Verstöße, die aufgrund der Bekanntmachung oder der Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zu der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Abgabe der Bewerbungen (bzw. Angebote) gegenüber der GSI geltend gemacht werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2-3 GWB).
Teilt die GSI dem Bewerber/Bieter mit, seiner Rüge nicht abhelfen zu wollen so besteht die Möglichkeit, innerhalb von 15 Tagen nach Eingang der Mitteilung einen Antrag auf Nachprüfung bei der o. g. Vergabekammer zu stellen (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB).
Bieter, deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor dem Zuschlag gemäß § 134 GWB darüber informiert. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertrage nach Absendung dieser Information durch die GSI geschlossen werden. Bei Übermittlung per Fax oder auf elektronischem Wege beträgt diese Frist 10 Kalendertage. Sie beginnt am Tag nach Absendung der Information durch die GSI. Nach Ablauf dieser Frist ist ein Zuschlag möglich, auch wenn eine Frist nach § 160 Abs. 3 GWB noch nicht verstrichen sein sollte. Ein Nachprüfungsantrag müsste daher zur Verhinderung eines Zuschlags vor Ablauf der Frist nach § 134 GWB der GSI durch die Vergabekammer zugestellt worden sein.
Die Unwirksamkeit einer Beauftragung kann gemäß § 135 Abs. 1 und 2 GWB nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen ab Information über den Vertragsabschluss, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Vergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Vergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
Die Bewerber werden auf den rechtlichen Bedeutungsgehalt des § 160 Abs. 3 GWB hingewiesen, Abs. 3 GWB, insbesondere dessen Nr. 4:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Bekanntmachungs-ID: CXS0YYEYR66
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Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Der Auftragnehmer (AN) soll 500 St. Stromadapter (Cold Terminals) aus supraleitendem Material für den Betrieb im SIS100-Teilchenbeschleuniger bauen, welcher Bestandteil des internationalen FAIR-Projektes ist. Die Stromadapter sind Bestandteile von Stromzuführungen für SIS100-Korrekturmagnete. Sie sind für einen Betriebsstrom von 250 A ausgelegt und sollen bei einer Betriebstemperatur von ca. 4.5 K betrieben werden.
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Der Adapter verbindet die Stromzuführung aus Hochtemperatursupraleiter mit der Magnetspule, die aus einem NiTi-Draht gefertigt ist. Er besteht aus 2 Teilen, die mit einer dünnen Schicht Glasfaser-Komposit miteinander verklebt sind. Diese Schicht stellt eine thermische Ankopplung des stromführenden Teils an die Kühlleitung dar und isoliert es elektrisch gegen die Masse. Der stromführende Teil besteht aus einem Kupferträger mit angelötetem Supraleiter. Die Fertigung erfolgt nach Zeichnungen, die vom Auftragsgeber (AG) zur Verfügung gestellt werden. Die Werksabnahme (Factory Acceptance Test) erfolgt für jeden Adapter einzeln und beinhaltet Hochspannungsprüfungen sowie einen Test im Flüssigstickstoff unter dem Betriebsstrom von bis zu 300 A DC. Diese Tests sind vom AN nach der Spezifikation des AG durchzuführen.
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Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort:
GSI Helmholtzzentrum für Schwerionenforschung GmbH
Planckstraße 1
64291 Darmstadt
Verfahren
Rechtsgrundlage: 32014L0024
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 23:59
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2020-09-30 📅
Datum der Angebotseröffnung: 2020-08-10 📅
Zeitpunkt der Angebotseröffnung: 07:00
Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Andere Art des öffentlichen Auftraggebers: Großforschungseinrichtung
Kontakt
Dokumente URL: https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXS0YYEYR66/documents 🌏
Referenz
Zusätzliche Informationen
Rechtsbehelfsbelehrung aus Bekanntmachung Punkt VI.4.3) Einlegung von Rechtsbehelfen
Die zuständige Nachprüfungsbehörde ist die Vergabekammer des Bundes, Villemombler Straße 76, 53123 Bonn, Tel.: 0228 9499-0, Fax: 0228 9499-163, E-Mail: vk@bundeskartellamt.bund.de
Der Bewerber/Bieter wird aufgefordert, die Teile seines Teilnahmeantrags (und später ggf. seines Angebots), die ein Betriebs- oder Geschäftsgeheimnis beinhalten, deutlich zu kennzeichnen. Geschieht dies nicht, kann die Vergabekammer im Falle eines Nachprüfungsverfahrens gegebenenfalls von einer Zustimmung auf Einsicht in seine Unterlagen ausgehen (§165 Abs. 3 GWB). Die GSI ist als Vergabestelle bei der Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens dazu verpflichtet, die Vergabeakten der Vergabekammer sofort zur Verfügung zu stellen (§ 163 Abs. 2 Satz 3 GWB).
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Bewerber/Bieter haben einen Anspruch auf Einhaltung der bieterschützenden Bestimmungen über das Vergabeverfahren gegenüber dem Auftraggeber (§ 97 Abs. 6 GWB). Sieht sich ein am Auftrag interessierter Bewerber/Bieter durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften in seinen Rechten verletzt, ist der Verstoß innerhalb von 10 Kalendertagen bei der GSI zu rügen (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB).
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Verstöße, die aufgrund der Bekanntmachung oder der Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zu der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Abgabe der Bewerbungen (bzw. Angebote) gegenüber der GSI geltend gemacht werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2-3 GWB).
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Teilt die GSI dem Bewerber/Bieter mit, seiner Rüge nicht abhelfen zu wollen so besteht die Möglichkeit, innerhalb von 15 Tagen nach Eingang der Mitteilung einen Antrag auf Nachprüfung bei der o. g. Vergabekammer zu stellen (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB).
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Bieter, deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor dem Zuschlag gemäß § 134 GWB darüber informiert. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertrage nach Absendung dieser Information durch die GSI geschlossen werden. Bei Übermittlung per Fax oder auf elektronischem Wege beträgt diese Frist 10 Kalendertage. Sie beginnt am Tag nach Absendung der Information durch die GSI. Nach Ablauf dieser Frist ist ein Zuschlag möglich, auch wenn eine Frist nach § 160 Abs. 3 GWB noch nicht verstrichen sein sollte. Ein Nachprüfungsantrag müsste daher zur Verhinderung eines Zuschlags vor Ablauf der Frist nach § 134 GWB der GSI durch die Vergabekammer zugestellt worden sein.
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Die Unwirksamkeit einer Beauftragung kann gemäß § 135 Abs. 1 und 2 GWB nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen ab Information über den Vertragsabschluss, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Vergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Vergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
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Die Bewerber werden auf den rechtlichen Bedeutungsgehalt des § 160 Abs. 3 GWB hingewiesen, Abs. 3 GWB, insbesondere dessen Nr. 4:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
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(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
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2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Bekanntmachungs-ID: CXS0YYEYR66
Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer des Bundes
Postanschrift: Villemomblerstr. 76
Postort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland 🇩🇪
Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Wie: Körper überprüfen
Quelle: OJS 2020/S 131-320777 (2020-07-07)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2020-08-28)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Gesamtwert des Auftrags: 0.01 EUR 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Verfahren
Angebotsart: Entfällt
Referenz
Daten
Absendedatum: 2020-08-28 📅
Veröffentlichungsdatum: 2020-09-02 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2020/S 170-411037
Verweist auf Bekanntmachung: 2020/S 131-320777
ABl. S-Ausgabe: 170
Zusätzliche Informationen
Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Verfahren
Vergabekriterien
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Testen im Flüssigstickstoff, Qualitätssicherung
Qualitätskriterium (Gewichtung): 28
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Detaillierungsgrad des Angebotes, Qualität und Plausibilität des Lieferplans
Qualitätskriterium (Gewichtung): 42
Preis (Gewichtung): 30.00
Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2020-08-28 📅
Name: ILK Dresden
Postanschrift: Bertolt Brecht Allee 20
Postort: Dresden
Postleitzahl: 01309
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 351-4081-630 📞
E-Mail: andreas.kade@ilkdresden.de 📧
Land: Dresden, Kreisfreie Stadt 🏙️
Internetadresse: https://www.ilkdresden.de 🌏
Gesamtwert des Auftrags: 0.01 EUR 💰
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 1
Referenz
Zusätzliche Informationen
Quelle: OJS 2020/S 170-411037 (2020-08-28)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Gesamtwert des Auftrags: 0.01 EUR 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Verfahren
Angebotsart: Entfällt
Referenz
Daten
Absendedatum: 2020-08-28 📅
Veröffentlichungsdatum: 2020-09-02 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2020/S 170-411037
Verweist auf Bekanntmachung: 2020/S 131-320777
ABl. S-Ausgabe: 170
Zusätzliche Informationen
Die Vergabestelle sieht von der Angabe des Auftragswertes ab, um denkbare Wettbewerbsverzerrungen hierdurch für zukünftige Ausschreibungen zu vermeiden.
Bekanntmachungs-ID: CXS0YYEYR5Z
Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Der Adapter verbindet die Stromzuführung aus Hochtemperatursupraleiter mit der Magnetspule, die aus einem NiTi-Draht gefertigt ist. Er besteht aus zwei Teilen, die mit einer dünnen Schicht Glasfaser-Komposit miteinander verklebt sind. Diese Schicht stellt eine thermische Ankopplung des stromführenden Teils an die Kühlleitung dar und isoliert es elektrisch gegen die Masse. Der stromführende Teil besteht aus einem Kupferträger mit angelötetem Supraleiter. Die Fertigung erfolgt nach Zeichnungen, die vom Auftragsgeber (AG) zur Verfügung gestellt werden. Die Werksabnahme (Factory Acceptance Test) erfolgt für jeden Adapter einzeln und beinhaltet Hochspannungsprüfungen sowie einen Test im Flüssigstickstoff unter dem Betriebsstrom von bis zu 300 A DC. Diese Tests sind vom AN nach der Spezifikation des AG durchzuführen.
Mehr anzeigen
Verfahren
Vergabekriterien
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Testen im Flüssigstickstoff, Qualitätssicherung
Qualitätskriterium (Gewichtung): 28
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Detaillierungsgrad des Angebotes, Qualität und Plausibilität des Lieferplans
Qualitätskriterium (Gewichtung): 42
Preis (Gewichtung): 30.00
Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2020-08-28 📅
Name: ILK Dresden
Postanschrift: Bertolt Brecht Allee 20
Postort: Dresden
Postleitzahl: 01309
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 351-4081-630 📞
E-Mail: andreas.kade@ilkdresden.de 📧
Land: Dresden, Kreisfreie Stadt 🏙️
Internetadresse: https://www.ilkdresden.de 🌏
Gesamtwert des Auftrags: 0.01 EUR 💰
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 1
Referenz
Zusätzliche Informationen
Die Vergabestelle sieht von der Angabe des Auftragswertes ab, um denkbare Wettbewerbsverzerrungen hierdurch für zukünftige Ausschreibungen zu vermeiden.
Bekanntmachungs-ID: CXS0YYEYR5Z
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