Lieferung von Smartphone-Zubehör
(Panzerglasfolien, Schutzhüllen)
Für die Apple-Gerätemodelle iPhone XR, iPhone 11 und iPhone SE (2nd generation 2020) aus einem Rahmenvertrag mit einer Laufzeit von mindestens 2 Jahren.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2020-07-07.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2020-06-05.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Smartphone-Zubehör für iPhones
2019-11V-104-2
Produkte/Dienstleistungen: Freisprech-Mobiltelefone (drahtlos)📦
Kurze Beschreibung:
“Lieferung von Smartphone-Zubehör
(Panzerglasfolien, Schutzhüllen)
Für die Apple-Gerätemodelle iPhone XR, iPhone 11 und iPhone SE (2nd generation 2020) aus...”
Kurze Beschreibung
Lieferung von Smartphone-Zubehör
(Panzerglasfolien, Schutzhüllen)
Für die Apple-Gerätemodelle iPhone XR, iPhone 11 und iPhone SE (2nd generation 2020) aus einem Rahmenvertrag mit einer Laufzeit von mindestens 2 Jahren.
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Geschätzter Wert ohne MwSt: EUR 0.01 💰
1️⃣
Ort der Leistung: Hamburg🏙️
Hauptstandort oder Erfüllungsort:
“ISEC7 GmbH Service Desk
Schellerdamm 16
21079 Hamburg
Sämtliche Lieferungen haben an diesen Dienstleister in Hamburg zu erfolgen.”
Beschreibung der Beschaffung:
“Es soll aus einem Rahmenvertrag Zubehör für die Apple-Gerätemodelle iPhone XR, iPhone 11 und iPhone SE (2nd generation 2020) geliefert werden. Zu beschaffen...”
Beschreibung der Beschaffung
Es soll aus einem Rahmenvertrag Zubehör für die Apple-Gerätemodelle iPhone XR, iPhone 11 und iPhone SE (2nd generation 2020) geliefert werden. Zu beschaffen sind Panzerglasfolien und Schützhüllen.
Eine Abrufgarantie kann nur für die jeweiligen Mindestabnahmemengen gegeben werden. Pro iPhone wird mit einer Ausstattung von 1 Panzerglasfolie und 1 Schutzhülle gerechnet. In Summe werden voraussichtlich 15 000 Smartphones auszustatten sein.
Garantierte Mindestabnahmemengen / voraussichtliche Mehrabnahmemengen:
— 3 000 / 12 000 Smartphone-Hüllen für iPhone 11;
— 3 000 / 12 000 Panzerglasfolien für iPhone 11;
— 1 (eine) / 2 000 Smartphone-Hüllen für iPhone XR;
— 1 (eine) / 2 000 Panzerglasfolien für iPhone XR;
— 1 (eine) / 2 000 Smartphone-Hüllen für iPhone SE (2nd generation 2020);
— 1 (eine) / 2 000 Panzerglasfolien für iPhone SE (2nd generation 2020).
Sämtliche Lieferungen haben als Bulkware (keine Retail-Ware) im Bundle (Schutzfolie und Hülle gemeinsam) zu erfolgen.
Mehr anzeigen Vergabekriterien
Preis
Umfang der Beschaffung
Geschätzter Gesamtwert ohne MwSt: EUR 0.01 💰
Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Der nachstehende Zeitrahmen ist in Monaten ausgedrückt.
Beschreibung
Dauer: 24
Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Dieser Vertrag ist verlängerbar ✅ Beschreibung
Beschreibung der Verlängerungen:
“Die Vertragslaufzeit beginnt mit Zuschlagserteilung und endet nach 24 Monaten. Bei Bedarf des Auftraggebers kann der Rahmenvertrag zweimal um weitere 12...”
Beschreibung der Verlängerungen
Die Vertragslaufzeit beginnt mit Zuschlagserteilung und endet nach 24 Monaten. Bei Bedarf des Auftraggebers kann der Rahmenvertrag zweimal um weitere 12 Monate verlängert werden.
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen:
“— Handelsregisterauszug (mit dem Angebot mittels Dritterklärung vorzulegen): aktueller (nicht älter als 6 Monate) Auszug aus dem Berufs- oder...”
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen
— Handelsregisterauszug (mit dem Angebot mittels Dritterklärung vorzulegen): aktueller (nicht älter als 6 Monate) Auszug aus dem Berufs- oder Handelsregister, in dem Sie nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Landes der Gemeinschaft oder des Vertragsstaates des EWR-Abkommens eingetragen sind, in dem Sie bzw. Ihr Unternehmen ansässig ist/sind;
— Kopie der Gewerbeanmeldung (mit dem Angebot mittels Dritterklärung vorzulegen): Sofern kein Handelsregistereintrag besteht, muss alternativ eine Kopie der Gewerbeanmeldung vorgelegt werden.
Eigenerklärungen zu gewerberechtlichen Voraussetzung:
— Eigenerklärung, dass die gewerberechtlichen Voraussetzungen erfüllt werden (Eigenerklärung im Angebotsschreiben – Anlage 1);
— Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen im Sinne des § 123 GWB (Eigenerklärung im Angebotsschreiben – Anlage 1);
— Eigenerklärung, dass keine schweren Verfehlungen (bspw. Berufsverbot) begangen worden sind (Eigenerklärung im Angebotsschreiben Anlage 1);
— Eigenerklärung über die Erfüllung der Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben (Eigenerklärung im Angebotsschreiben Anlage 1);
— Eigenerklärung, dass weder der Mehrheitsanteilseigner oder Gesellschafter noch einen Mutter- oder Tochtergesellschaft auf einer Terrorliste der EU befindet (Eigenerklärung im Angebotsschreiben Anlage 1).
Mehr anzeigen Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“Eigenerklärung, dass über das Vermögen des Bewerbers kein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares gesetzliches Verfahren eröffnet oder die Eröffnung...”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
Eigenerklärung, dass über das Vermögen des Bewerbers kein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares gesetzliches Verfahren eröffnet oder die Eröffnung beantragt oder dieser Antrag mangels Masse abgelehnt worden ist oder das Unternehmen sich in Liquidation befindet (Eigenerklärung im Angebotsschreiben Anlage 1).
Mehr anzeigen Technische und berufliche Fähigkeiten
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“Mindestens 2 Referenzen aus den letzten 3 Jahren (2017, 2018, 2019), die mit dem hier zu vergebenden Auftrag vergleichbar sind.
Vergleichbar ist die...”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
Mindestens 2 Referenzen aus den letzten 3 Jahren (2017, 2018, 2019), die mit dem hier zu vergebenden Auftrag vergleichbar sind.
Vergleichbar ist die Lieferung
— von Schutzglas- oder Panzerglasfolien samt Schutzhüllen;
— im Bundle;
— mit einer gesamten Liefermenge von mindestens 1000 Stück des jeweiligen Produkts;
— aus einem Rahmenvertrag mit einer Laufzeit von mindestens 24 Monaten;
— mit Liefermengen pro Abruf von 200 bis 300 Stk. pro Smartphone-Folie und Hülle;
— Zur Information ist zudem der Umfang des größten belieferten Einzelabrufs als Komplettlieferung (ohne Teillieferungen) anzugeben.
Für jede der 2 Referenzen sind folgende Angaben zu machen:
— Auftraggeber;
— Ansprechpartner mit Telefonnummer und E-Mail-Adresse;
— Liefermengen aus den Abrufen und die gelieferte Gesamtmenge;
— der Auftragswert und
— der Lieferzeitraum.
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren
Informationen über eine Rahmenvereinbarung oder ein dynamisches Beschaffungssystem
Rahmenvertrag mit einem einzigen Betreiber
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2020-07-07
10:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Das Angebot muss gültig sein bis: 2020-08-31 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2020-07-07
10:00 📅
Ergänzende Informationen Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Zusätzliche Informationen
Bekanntmachungs-ID: CXR6YYDYYK3
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Baden-Württemberg im Regierungspräsidium Karlsruhe
Postanschrift: Durlacher Allee 100
Postort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76137
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 721 / 926-0📞
E-Mail: poststelle@rpk.bwl.de📧
Fax: +49 721 / 926-3985 📠
URL: http://www.rp-karlsruhe.de/servlet/PB/menu/1159131/index.html🌏 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Auszug aus dem GWB
§ 160 GWB – Einleitung, Antrag
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Auszug aus dem GWB
§ 160 GWB – Einleitung, Antrag
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
§ 161 GWB Form, Inhalt
(1) Der Antrag ist schriftlich bei der Vergabekammer einzureichen und unverzüglich zu begründen. Er soll ein bestimmtes Begehren enthalten. Ein Antragsteller ohne Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt, Sitz oder Geschäftsleitung im Geltungsbereich dieses Gesetzes hat einen Empfangsbevollmächtigten im Geltungsbereich dieses Gesetzes zu benennen.
(2) Die Begründung muss die Bezeichnung des Antragsgegners, eine Beschreibung der behaupteten Rechtsverletzung mit Sachverhaltsdarstellung und die Bezeichnung der verfügbaren Beweismittel enthalten sowie darlegen, dass die Rüge gegenüber dem Auftraggeber erfolgt ist; sie soll, soweit bekannt, die sonstigen Beteiligten benennen.
Mehr anzeigen Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Name: Präsidium Technik, Logistik, Service der Polizei Baden-Württemberg
Postanschrift: Nauheimer Straße 99-100
Postort: Stuttgart
Postleitzahl: 70372
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: polizei.bw.vergabestelle@polizei.bwl.de📧
Fax: +49 7112302-1099 📠
URL: https://pptls.polizei-bw.de/🌏
Quelle: OJS 2020/S 110-266423 (2020-06-05)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2020-08-10) Objekt Umfang der Beschaffung
Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.): EUR 0.01 💰
Beschreibung
Beschreibung der Beschaffung:
“Es soll aus einem Rahmenvertrag Zubehör für die Apple-Gerätemodelle iPhone XR, iPhone 11 und iPhone SE (2nd generation 2020) geliefert werden. Zu beschaffen...”
Beschreibung der Beschaffung
Es soll aus einem Rahmenvertrag Zubehör für die Apple-Gerätemodelle iPhone XR, iPhone 11 und iPhone SE (2nd generation 2020) geliefert werden. Zu beschaffen sind Panzerglasfolien und Schützhüllen.
Eine Abrufgarantie kann nur für die jeweiligen Mindestabnahmemengen gegeben werden. Pro iPhone wird mit einer Ausstattung von 1 Panzerglasfolie und 1 Schutzhülle gerechnet. In Summe werden voraussichtlich 15.000 Smartphones auszustatten sein.
Garantierte Mindestabnahmemengen/voraussichtliche Mehrabnahmemengen:
— 3 000/12 000 Smartphone-Hüllen für iPhone 11;
— 3 000/12 000 Panzerglasfolien für iPhone 11;
— 1 (eine)/2 000 Smartphone-Hüllen für iPhone XR;
— 1 (eine)/2 000 Panzerglasfolien für iPhone XR;
— 1 (eine)/2 000 Smartphone-Hüllen für iPhone SE (2nd generation 2020);
— 1 (eine)/2 000 Panzerglasfolien für iPhone SE (2nd generation 2020).
Sämtliche Lieferungen haben als Bulkware (keine Retail-Ware) im Bundle (Schutzfolie und Hülle gemeinsam) zu erfolgen.
Verfahren Informationen zur Rahmenvereinbarung
Die Beschaffung umfasst die Erstellung einer Rahmenvereinbarung
Administrative Informationen
Frühere Veröffentlichungen zu diesem Verfahren: 2020/S 110-266423
Auftragsvergabe
1️⃣
Vertragsnummer: 2019-11V-104-2
Titel: Smartphone-Zubehör
Datum des Vertragsabschlusses: 2020-08-07 📅
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 7
Anzahl der eingegangenen Angebote von KMU: 4
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus anderen EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus Nicht-EU-Mitgliedstaaten: 1
Anzahl der auf elektronischem Wege eingegangenen Angebote: 7
Name und Anschrift des Auftragnehmers
Name: think about IT GmbH
Postort: Münster
Postleitzahl: 48155
Land: Deutschland 🇩🇪
Region: Münster, Kreisfreie Stadt🏙️
Der Auftragnehmer ist ein KMU
Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Geschätzter Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 0.01 💰
Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 0.01 💰
Ergänzende Informationen Zusätzliche Informationen
Bekanntmachungs-ID: CXR6YYDYYUG
Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Auszug aus dem GWB
§ 160 GWB - Einleitung, Antrag
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Auszug aus dem GWB
§ 160 GWB - Einleitung, Antrag
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
§ 161 GWB Form, Inhalt
(1) Der Antrag ist schriftlich bei der Vergabekammer einzureichen und unverzüglich zu begründen. Er soll ein bestimmtes Begehren enthalten. Ein Antragsteller ohne Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt, Sitz oder Geschäftsleitung im Geltungsbereich dieses Gesetzes hat einen Empfangsbevollmächtigten im Geltungsbereich dieses Gesetzes zu benennen.
(2) Die Begründung muss die Bezeichnung des Antragsgegners, eine Beschreibung der behaupteten Rechtsverletzung mit Sachverhaltsdarstellung und die Bezeichnung der verfügbaren Beweismittel enthalten sowie darlegen, dass die Rüge gegenüber dem Auftraggeber erfolgt ist; sie soll, soweit bekannt, die sonstigen Beteiligten benennen.
Mehr anzeigen
Quelle: OJS 2020/S 157-382052 (2020-08-10)