Auftragsbekanntmachung (2020-07-13) Öffentlicher Auftraggeber Name und Adressen
Name:
“Bundesrepublik Deutschland, vertreten durch das Beschaffungsamt des Bundesministeriums des Innern”
Postanschrift: Brühler Straße 3
Postort: Bonn
Postleitzahl: 53119
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 22899610-3535📞
E-Mail: zib@bescha.bund.de📧
Fax: +49 22899610-3537 📠
Region: Deutschland🏙️
URL: http://www.bescha.bund.de🌏 Informationen zur gemeinsamen Beschaffung
Der Auftrag wird von einer zentralen Beschaffungsstelle vergeben
Kommunikation
Dokumente URL: https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=339680🌏
Teilnahme-URL: http://www.evergabe-online.de🌏
Objekt Umfang der Beschaffung
Titel:
“Software zur Lösung und Visualisierung von mathematischen Problemen, hier: MatLab (Los 2: Pflege-, Wartungs- und Supportleistungen)
ZIB 14.01 - 9964/19/VV: 2”
Produkte/Dienstleistungen: Branchenspezifisches Softwarepaket📦
Kurze Beschreibung:
“Rahmenvereinbarung über „Software zur Lösung und Visualisierung von mathematischen Problemen, hier: MatLab".”
1️⃣
Ort der Leistung: Deutschland🏙️
Beschreibung der Beschaffung:
“Rahmenvereinbarung über „Software zur Lösung und Visualisierung von mathematischen Problemen, hier: MatLab".” Vergabekriterien
Preis
Dauer
Datum des Beginns: 2020-12-01 📅
Datum des Endes: 2024-11-30 📅
Informationen über die Begrenzung der Zahl der einzuladenden Bewerber
Voraussichtliche Anzahl von Bewerbern: 3
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen:
“Die „Anlage Eigenerklaerung-Ausschlussgruende“ ist vom Bieter auszufüllen und dem Angebot beizufügen. Vor der Auftragsvergabe wird von der Vergabestelle...”
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen
Die „Anlage Eigenerklaerung-Ausschlussgruende“ ist vom Bieter auszufüllen und dem Angebot beizufügen. Vor der Auftragsvergabe wird von der Vergabestelle eine Gewerbezentralregisterauskunft eingeholt. Für einen Zuschlag kommt nur ein Bieter in Frage, der keine auftragsverhindernden Eintragungen besitzt.
Mehr anzeigen Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Auswahlkriterien wie in den Auftragsunterlagen angegeben
Verfahren Art des Verfahrens
Wettbewerbliches Verfahren mit Verhandlung
Informationen über eine Rahmenvereinbarung oder ein dynamisches Beschaffungssystem
Rahmenvertrag mit einem einzigen Betreiber
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2020-08-13
11:30 📅
Voraussichtliches Datum der Versendung der Aufforderungen zur Angebotsabgabe oder zur Teilnahme an die ausgewählten Bewerber: 2020-09-28 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Das Angebot muss gültig sein bis: 2020-11-30 📅
Ergänzende Informationen Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Bestellung wird verwendet
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Elektronische Zahlung wird verwendet
Zusätzliche Informationen
“Abrufberechtigt sind die nachfolgenden Bedarfsträger:
— Bundesamt für Seeschifffahrt und Hydrographie;
— Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle;
—...”
Abrufberechtigt sind die nachfolgenden Bedarfsträger:
— Bundesamt für Seeschifffahrt und Hydrographie;
— Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle;
— Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin;
— Bundesnachrichtendienst;
— Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahn;
— Eisenbahn- Bundesamt;
— Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht;
— Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik;
— Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung;
— Statistisches Bundesamt;
— Zentrale Stelle für Informationstechnik im Sicherheitsbereich;
— Informationstechnikzentrum Bund;
— Bundesamt für Kartographie und Geodäsie;
— Bundesamt für Straßenwesen;
— Bundesministerium für Wirtschaft und Energie;
— Bundeskriminalamt;
— Bundesinstitut für Risikobewertung;
— Bundesanstalt für Materialforschung und -prüfung;
— Bundesanstalt für Wasserbau;
— Friedrich-Loeffler-Institut;
— Johann Heinrich von Thünen-Institut;
— Julius Kühn-Institut;
— DBFZ - Deutsches Biomasseforschungszentrum gemeinnützige GmbH;
— Deutsches GeoForschungsZentrum GFZ;
— Deutsches Institut für Entwicklungspolitik gGmbH;
— Physikalisch-Technische Bundesanstalt;
— Deutsches Zentrum für Luft- und Raumfahrt e. V.;
— Potsdam-Institut für Klimafolgenforschung e. V.;
— Bundesanstalt für Geowissenschaften und Rohstoffe;
— Robert Koch-Institut;
— Stiftung Preußischer Kulturbesitz;
— Paul-Ehrlich-Institut;
— Bundesanstalt für Gewässerkunde;
— Deutscher Wetterdienst;
— Bundesamt für Strahlenschutz;
— Eine nachträgliche Aufnahme von Bedarfsträgern der unmittelbaren Bundesverwaltung ist möglich.
Mehr anzeigen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer des Bundes
Postanschrift: Villemombler Straße 76
Postort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 2289499-0📞
E-Mail: vk@bundeskartellamt.bund.de📧
Fax: +49 2289499-163 📠
URL: http://www.bundeskartellamt.de🌏 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Unternehmen haben einen Anspruch auf Einhaltung der bieter- und bewerberschützenden Bestimmungen über das Vergabeverfahren gegenüber dem öffentlichen...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Unternehmen haben einen Anspruch auf Einhaltung der bieter- und bewerberschützenden Bestimmungen über das Vergabeverfahren gegenüber dem öffentlichen Auftraggeber, Bundesrepublik Deutschland, vertreten durch das Beschaffungsamt des Bundesministeriums des Innern (BeschA).
Sieht sich ein am Auftrag interessiertes Unternehmen durch Nichtbeachtung von Vergabe-vorschriften in seinen Rechten verletzt, ist der Verstoß innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gegenüber dem BeschA zu rügen (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)). Verstöße, die aufgrund der Bekanntmachung oder der Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zu der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder Angebotsabgabe gegenüber dem BeschA gerügt werden (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 2 und 3 GWB).
Teilt das BeschA dem Unternehmen mit, seiner Rüge nicht abhelfen zu wollen, so besteht die Möglichkeit, innerhalb von 15 Tagen nach Eingang der Mitteilung einen Antrag auf Nachprüfung bei der Vergabekammer zu stellen (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB).
Bieter, deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor dem Zuschlag gemäß § 134 Abs. 1 GWB darüber informiert. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung dieser Information durch das BeschA geschlossen werden; bei Übermittlung per Fax oder auf elektronischem Wege beträgt diese Frist zehn Kalendertage. Sie beginnt am Tag nach Absendung der Information durch das BeschA.
Ein Antrag auf Nachprüfung ist schriftlich an die Vergabekammern des Bundes beim Bundeskartellamt, Villemombler Straße 76, 53123 Bonn zu richten.
Hinweis: Das BeschA ist im Falle eines Nachprüfungsantrags verpflichtet, die Vergabeakten, die auch die abgegebenen Angebote enthalten, an die Vergabekammer weiterzuleiten. Die Beteiligten haben ein Recht auf Akteneinsicht. Um Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse zu wahren, teilen Sie uns konkret mit Bezug auf die entsprechenden Dokumente des Angebotes mit, welche Informationen als Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse zu behandeln sind.
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Quelle: OJS 2020/S 135-331861 (2020-07-13)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2020-10-23) Öffentlicher Auftraggeber Name und Adressen
Kontaktperson: Zentralstelle für IT Beschaffung
Verfahren Informationen zur Rahmenvereinbarung
Die Beschaffung umfasst die Erstellung einer Rahmenvereinbarung
Administrative Informationen
Frühere Veröffentlichungen zu diesem Verfahren: 2020/S 135-331861
Auftragsvergabe
1️⃣ Informationen über nicht gewährte Zuschüsse
Es sind keine Angebote oder Teilnahmeanträge eingegangen oder alle wurden abgelehnt
“Innerhalb der Teilnahmefrist sind keine Teilnahmeanträge eingegangen. Durch das Nichtvorliegen von Teilnahmeanträgen wurde das Verfahren nach § 63 (1) Nr. 4...”
Innerhalb der Teilnahmefrist sind keine Teilnahmeanträge eingegangen. Durch das Nichtvorliegen von Teilnahmeanträgen wurde das Verfahren nach § 63 (1) Nr. 4 VGV aufgehoben.
Mehr anzeigen Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Ein Antrag auf Nachprüfung kann schriftlich an die Vergabekammern des Bundes beim Bundeskartellamt, Villemombler Straße 76, 53123 Bonn, gerichtet werden....”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Ein Antrag auf Nachprüfung kann schriftlich an die Vergabekammern des Bundes beim Bundeskartellamt, Villemombler Straße 76, 53123 Bonn, gerichtet werden. Die Unwirksamkeit des Vertrages gemäß § 135 GWB kann innerhalb von 30 Kalendertagen nach Veröffentlichung dieser Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union geltend gemacht werden.
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Quelle: OJS 2020/S 210-512780 (2020-10-23)