Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Sonder-Kfz Thüringer Landeskriminalamt
24.55-2912-075-2020
Produkte/Dienstleistungen: Polizeifahrzeuge📦
Kurze Beschreibung: Lieferung von 2 Sonder-Kfz für das Thüringer Landeskriminalamt.
Informationen über Lose
Angebote können für alle Lose eingereicht werden
1️⃣ Umfang der Beschaffung
Titel: Sonder-Kfz Führungsfahrzeug SEK
Titel
Los-Identifikationsnummer: 1
Beschreibung
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Polizeifahrzeuge📦
Ort der Leistung: Erfurt, Kreisfreie Stadt🏙️
Beschreibung der Beschaffung:
“Lieferung von einemi Sonder-Kfz Führungsfahrzeug SEK für das Thüringer Landeskriminalamt.” Vergabekriterien
Preis
Dauer
Datum des Beginns: 2020-06-09 📅
Datum des Endes: 2021-06-30 📅
2️⃣ Umfang der Beschaffung
Titel: Sonder-Kfz Führungsfahrzeug MEK
Titel
Los-Identifikationsnummer: 2
Beschreibung
Beschreibung der Beschaffung:
“Lieferung eines Sonder-Kfz Führungsfahrzeug MEK für das Thüringer Landeskriminalamt.”
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“1. Bietererklärung zur Nichtvorliegen von Ausschlussgründen (Vordruck),
2. Eigenerklärung über das Bestehen einer Haftpflichtversicherung (Vordruck).” Bedingungen für den Vertrag
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
“1. Ergänzende Vertragsbedingungen (Vordruck) Beachtung der ILO-Kernarbeitsnormen (§§ 11 und 12 Abs. 2 ThürVgG),
2. Ergänzende Vertragsbedingungen (Vordruck)...”
Bedingungen für die Vertragserfüllung
1. Ergänzende Vertragsbedingungen (Vordruck) Beachtung der ILO-Kernarbeitsnormen (§§ 11 und 12 Abs. 2 ThürVgG),
2. Ergänzende Vertragsbedingungen (Vordruck) zu §§ 12, 15, 17 und 18 ThürVgG,
3. Verpflichtungen zu Tariftreue, Mindestentgelt und Entgeltgleichheit (§10 und 12 Abs. 2 ThürVgG),
4. Eigenerklärung (Vordruck) über die Anerkennung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Thüringer Polizei,
5. Vertraulichkeitserklärung (Vordruck).
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2020-05-07
12:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Das Angebot muss gültig sein bis: 2020-06-09 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2020-05-07
13:00 📅
Ergänzende Informationen Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Zusätzliche Informationen
“Die Vergabeunterlagen stehen auf der Vergabeplattform des Bundes kostenfrei zum Download bereit. Nähere Informationen erhalten Sie unter...”
Die Vergabeunterlagen stehen auf der Vergabeplattform des Bundes kostenfrei zum Download bereit. Nähere Informationen erhalten Sie unter www.evergabe-online.de bzw. www.portal.thueringen.de. Auch wenn die Registrierung auf der e-Vergabe-Plattform nicht mehr erforderlich ist, um Vergabeunterlagen anfordern zu können, raten wir allen Interessenten zu einer Registrierung. Denn nur registrierte Nutzer, die ihre Teilnahme an einem Vergabeverfahren über den AnA-Web der E-Vergabe angemeldet haben, werden aktiv über Veränderungen im Vergbaeverfahren informiert. Wer auf Grundlage von veralteten Angebotsunterlagen anbietet, läuft Gefahr, ausgeschlossen zu werden.
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Name: Vergabekammer des Freistaates Thüringen
Postanschrift: Jorge-Semprún-Platz 4
Postort: Weimar
Postleitzahl: 99423
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 361-37737254📞
E-Mail: vergabekammer@tlwa.thueringen.de📧
Fax: +49 361-37739354 📠
URL: http://www.thueringen.de🌏 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Die Vergabestelle weist ausdrücklich auf die Rügeobliegenheit der Unternehmen /Bewerber/Bieter sowie auf die Präkusionsregelung gemäß § 160 Abs. 3 S. 1 Nr....”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Die Vergabestelle weist ausdrücklich auf die Rügeobliegenheit der Unternehmen /Bewerber/Bieter sowie auf die Präkusionsregelung gemäß § 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1
Bis 4 GWB hinsichtlich der Behauptung von Verstößen gegen die Bestimmungen über das Vergabeverfahren hin. Solange ein wirksamer Zuschlag (Vertragsabschluss) noch nicht erteilt ist, kann der Rechtsbehelf ein Nachprüfungsantrag bei der unter VI.4.1 genannten Stelle gestellt werden. Bieter und Bewerber müssen Vergabeverstöße unverzüglich bei der unter 1.1 genannten Vergabestelle rügen, bevor sie ein Nachprüfungsantrag stellen. Ein Nachprüfungsantrag muss spätestens 15 Tage nach Eingang der Mitteilung des Auftragsgebers, eine Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer eingereicht werden (Rechtsbehelf nach § 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB). Des Weiteren weist die Informations- und Wartepflicht des Auftragsgebers nach § 134 GWB sowie für die Bieter geltenden Fristen nach § 134 Abs. 2 GWB hin.
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Quelle: OJS 2020/S 062-147652 (2020-03-26)
Ergänzende Angaben (2020-04-27)
Ergänzende Informationen Referenz der ursprünglichen Mitteilung
Nummer der Bekanntmachung im Amtsblatt S: 2020/S 062-147652
Änderungen Zu berichtigender Text in der ursprünglichen Bekanntmachung
Nummer des Abschnitts: II.2.7)
Los-Identifikationsnummer: 1
Ort des zu ändernden Textes:
“Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems” Alter Wert
Text: 09/06/2020
Neuer Wert
Text: 10/07/2020
Zu berichtigender Text in der ursprünglichen Bekanntmachung
Nummer des Abschnitts: II.2.7)
Los-Identifikationsnummer: 2
Ort des zu ändernden Textes:
“Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems” Alter Wert
Text: 09/06/2020
Neuer Wert
Text: 10/07/2020
Zu berichtigender Text in der ursprünglichen Bekanntmachung
Nummer des Abschnitts: IV.2.2)
Ort des zu ändernden Textes: Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge
Alter Wert
Datum: 2020-05-07 📅
Zeit: 12:00
Neuer Wert
Datum: 2020-06-09 📅
Zeit: 12:00
Zu berichtigender Text in der ursprünglichen Bekanntmachung
Nummer des Abschnitts: IV.2.6)
Ort des zu ändernden Textes: Bindefrist des Angebots
Alter Wert
Text: Das Angebot muss gültig bleiben bis: 09/06/2020
Neuer Wert
Text: Das Angebot muss gültig bleiben bis: 10/07/2020
Zu berichtigender Text in der ursprünglichen Bekanntmachung
Nummer des Abschnitts: IV.2.7)
Ort des zu ändernden Textes: Bedingungen für die Öffnung der Angebote
Alter Wert
Datum: 2020-05-07 📅
Zeit: 13:00
Neuer Wert
Datum: 2020-06-09 📅
Zeit: 13:00
Zu berichtigender Text in der ursprünglichen Bekanntmachung
Nummer des Abschnitts: VI.3)
Ort des zu ändernden Textes: Zusätzliche Angaben:
Alter Wert
Text:
“Die Vergabeunterlagen stehen auf der Vergabeplattform des Bundes kostenfrei zum Download bereit. Nähere Informationen erhalten Sie unter...”
Text
Die Vergabeunterlagen stehen auf der Vergabeplattform des Bundes kostenfrei zum Download bereit. Nähere Informationen erhalten Sie unter www.evergabe-online.de bzw. www.portal.thueringen.de. Auch wenn die Registrierung auf der e-Vergabe-Plattform nicht mehr erforderlich ist, um Vergabeunterlagen anfordern zu können, raten wir allen Interessenten zu einer Registrierung. Denn nur registrierte Nutzer, die ihre Teilnahme an einem Vergabeverfahren über den AnA-Web der E-Vergabe angemeldet haben, werden aktiv über Veränderungen im Vergbaeverfahren informiert. Wer auf Grundlage von veralteten Angebotsunterlagen anbietet, läuft Gefahr, ausgeschlossen zu werden.
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Text:
“Die Vergabeunterlagen stehen auf der Vergabeplattform des Bundes kostenfrei zum Download bereit. Nähere Informationen erhalten Sie unter...”
Text
Die Vergabeunterlagen stehen auf der Vergabeplattform des Bundes kostenfrei zum Download bereit. Nähere Informationen erhalten Sie unter www.evergabe-online.de. Auch wenn die Registrierung auf der e-Vergabe-Plattform nicht mehr erforderlich ist, um Vergabeunterlagen anfordern zu können, raten wir allen Interessenten zu einer Registrierung. Denn nur registrierte Nutzer, die ihre Teilnahme an einem Vergabeverfahren über den AnA-Web der E-Vergabe angemeldet haben, werden aktiv über Veränderungen im Vergbaeverfahren informiert. Wer auf Grundlage von veralteten Angebotsunterlagen anbietet, läuft Gefahr, ausgeschlossen zu werden.
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Quelle: OJS 2020/S 084-198875 (2020-04-27)
Ergänzende Angaben (2020-06-02)
Änderungen Zu berichtigender Text in der ursprünglichen Bekanntmachung
Nummer des Abschnitts: IV.2.2)
Ort des zu ändernden Textes: Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge
Alter Wert
Datum: 2020-06-09 📅
Zeit: 12:00
Neuer Wert
Datum: 2020-06-16 📅
Zeit: 12:00
Zu berichtigender Text in der ursprünglichen Bekanntmachung
Nummer des Abschnitts: IV.2.7)
Ort des zu ändernden Textes: Bedingungen für die Öffnung der Angebote
Alter Wert
Datum: 2020-06-09 📅
Zeit: 13:00
Neuer Wert
Datum: 2020-06-16 📅
Zeit: 13:00
Quelle: OJS 2020/S 107-259348 (2020-06-02)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2020-06-19) Öffentlicher Auftraggeber Name und Adressen
Name:
“Thüringer Polizei, Landespolizeidirektion, SG 24 — Zentrale Beschaffung/Dienstleistungen”
Objekt Informationen über Lose
Dieser Vertrag ist in Lose unterteilt ✅
Verfahren Administrative Informationen
Frühere Veröffentlichungen zu diesem Verfahren: 2020/S 062-147652
Auftragsvergabe
1️⃣
Vertragsnummer: 24.55-2912-075-2020
Los-Identifikationsnummer: 1
Titel: Sonder-Kfz Führungsfahrzeug SEK
Informationen über nicht gewährte Zuschüsse
Es sind keine Angebote oder Teilnahmeanträge eingegangen oder alle wurden abgelehnt
“Die Vergabeunterlagen stehen auf der Vergabeplattform des Bundes kostenfrei zum Download bereit. Nähere Informationen erhalten Sie unter:...”
Die Vergabeunterlagen stehen auf der Vergabeplattform des Bundes kostenfrei zum Download bereit. Nähere Informationen erhalten Sie unter: www.evergabe-online.de. Auch wenn die Registrierung auf der e-Vergabe-Plattform nicht mehr erforderlich ist, um Vergabeunterlagen anfordern zu können, raten wir allen Interessenten zu einer Registrierung. Denn nur registrierte Nutzer, die ihre Teilnahme an einem Vergabeverfahren über den AnA-Web der E-Vergabe angemeldet haben, werden aktiv über Veränderungen im Vergbaeverfahren informiert. Wer auf Grundlage von veralteten Angebotsunterlagen anbietet, läuft Gefahr, ausgeschlossen zu werden.
Mehr anzeigen Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Die Vergabestelle weist ausdrücklich auf die Rügeobliegenheit der Unternehmen/Bewerber/Bieter sowie auf die Präkusionsregelung gemäß § 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Die Vergabestelle weist ausdrücklich auf die Rügeobliegenheit der Unternehmen/Bewerber/Bieter sowie auf die Präkusionsregelung gemäß § 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 bis 4 GWB hinsichtlich der Behauptung von Verstößen gegen die Bestimmungen über das Vergabeverfahren hin. Solange ein wirksamer Zuschlag (Vertragsabschluss) noch nicht erteilt ist, kann der Rechtsbehelf ein Nachprüfungsantrag bei der unter VI.4.1 genannten Stelle gestellt werden. Bieter und Bewerber müssen Vergabeverstöße unverzüglich bei der unter 1.1 genannten Vergabestelle rügen, bevor sie ein Nachprüfungsantrag stellen. Ein Nachprüfungsantrag muss spätestens 15 Tage nach Eingang der Mitteilung des Auftragsgebers, eine Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer eingereicht werden (Rechtsbehelf nach § 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB). Des Weiteren weist die Informations- und Wartepflicht des Auftragsgebers nach § 134 GWB sowie für die Bieter geltenden Fristen nach § 134 Abs. 2 GWB hin.
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Quelle: OJS 2020/S 120-291747 (2020-06-19)