Sondergeschütztes Kraftfahrzeug

Zentrale Polizeidirektion Niedersachsen

Das Land Niedersachsen, vertreten durch das Niedersächsische Ministerium für Inneres und Sport, dieses vertreten durch die Zentrale Polizeidirektion Niedersachsen (ZPD), beabsichtigt aufgrund der anhaltenden Bedrohungslagen die Beschaffung eines gepanzerten Fahrzeuges.
Gegenstand der Ausschreibung ist der Abschluss eines Liefervertrages (mit einem Unternehmen) gem. § 2 Abs. 1 VSVgV über die Beschaffung ein zulassungsfähiges, ballistisch geschütztes Offensiv-Fahrzeug für die Nutzung durch Organisationseinheiten der Polizei Niedersachsen. Basierend auf einem serienmäßigen, am europäischen Markt verfügbaren zweiachsigen LKW-Fahrgestell mit Allradantrieb, muss ein Aufbau für den ergonomischen Transport von mindestens 10 Personen/Einsatzkräften + Besatzung in entsprechender persönlicher Schutzausrüstung, realisiert werden. Im Aufbau, müssen in Fahrtrichtung gesehen, jeweils 2 Türen links und rechts, sowie eine Tür am Heck für den Personenzugang vorhanden sein. Die technisch zulässige Gesamtmasse in beladenem Zustand darf 20 000 Kg nicht überschreiten.
Der (Haupt-) Einsatzraum umfasst das gesamte Land Niedersachsen. Das bedeutet, dass der potentielle Einsatzraum sich nicht nur auf urbane Gebiete beschränkt, sondern auch anspruchsvolle, zum Teil nicht befestigte Gelände einschließt. Niedriggewässer müssen daher durchfahren werden können, weite Lehm-, Sand- und Geröllböden mit wenigen Erhöhungen müssen durchfahren werden können. Der südliche Teil des Landes Niedersachsens, wird dem Bergland zurechnet. Hier finden sich zum Teil markante Steigungen, die überwunden werden müssen. Das Bergland ist grundsätzlich aus Festgestein allerdings mit einer lockeren Sandschicht überzogen. Dies bedingt eine möglichst hohe Wattiefe und Steigfähigkeit des Fahrzeugs, sowie ein bereits sich mehrfach bewährtes Fahrgestell.
Für die besonderen Anforderungen der Polizei Niedersachsen, wird eine sehr direkte und vertrauensvolle Zusammenarbeit mit dem Auftragnehmer erwartet. Das bedeutet eine ständige Betreuung dieses Projektes durch möglichst nur einen Hauptansprechpartner des Auftragnehmers, sowie einem Kernteam für die Hauptfertigungsschritte des Fahrzeugs.
Zusätzlich wird eine Abrufoption im Liefervertrag für ein zweites, baugleiches Fahrzeug vereinbart werden. Diese Option ist dann innerhalb von 36 Monaten nach der Zuschlagserteilung abrufbar.

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2020-10-23. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2020-09-23.

Anbieter

Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2020-09-23 Auftragsbekanntmachung
2021-12-06 Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Auftragsbekanntmachung (2020-09-23)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Mannschaftstransportwagen
Menge oder Umfang: 975 000,00
Gesamtwert des Auftrags: 975 000,00 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Lieferungen
Verordnung: Europäische Union
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Mannschaftstransportwagen 📦

Verfahren
Verfahrensart: Verhandlungsverfahren
Angebotsart: Unbestimmt
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Unbestimmt
Name des öffentlichen Auftraggebers: Zentrale Polizeidirektion Niedersachsen
Postanschrift: Tannenbergallee 11
Postleitzahl: 30163
Postort: Hannover
Kontakt
Internetadresse: http://www.polizei-niedersachsen.de 🌏
E-Mail: beschaffung@zpd.polizei.niedersachsen.de 📧
Telefon: +49 5119695-7438 📞
Fax: +49 5119695-648980 📠

Referenz
Daten
Absendedatum: 2020-09-23 📅
Einreichungsfrist: 2020-10-23 📅
Veröffentlichungsdatum: 2020-09-28 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2020/S 188-454939
ABl. S-Ausgabe: 188
Zusätzliche Informationen
(1) Die Zentrale Polizeidirektion Niedersachsen führt dieses Vergabeverfahren als zuständige Vergabestelle für das Land Niedersachsen als öffentlichen Auftraggeber nach den Vorschriften der Vergabeverordnung Verteidigung und Sicherheit (VSVgV) durch, da es sich bei dem ausgeschriebenen Auftrag um einen sicherheitsspezifischen Verschlusssachenauftrag i. S. d. § 104 Abs. 1 Nr. 4, Abs. 3 GWB (Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen) handelt. (2) Die Auftragsvergabe erfolgt gemäß § 11 Abs. 1 S. 1 Alt. 2 VSVgV, § 146 S. 1 GWB in einem Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb. (3) Der ausgeschriebene Auftrag wird nicht in Lose unterteilt. Einer Aufteilung in Teil- oder Fachlose stehen wirtschaftliche und technische Gründe entgegen (§ 97 Abs. 4 S. 3 GWB, § 10 Abs. 1 S. 2 VSVgV), insbesondere zur Gewährleistung der notwendigen Sicherheit, Gesamtfunktionalität, sowie eines gleichen Qualitäts- und Arbeitsstandards und weil die Leistungsbeschreibung die einheitliche Fähigkeit der Leistung verlangt und dies durch den Auftragsgegenstand gerechtfertigt ist. (4) Die für die Erstellung und Einreichung eines Teilnahmeantrags erforderlichen Vordrucke sind kostenlos über die Vergabeplattform des Landes Niedersachsen unter https://vergabe.niedersachsen.de abzurufen oder selbstverständlich auch bei der unter I.1) angegebenen Kontaktstelle auf Anforderung in Textform (Fax oder E-Mail) zu beziehen. (5) Die Vergabestelle behält sich für das durchgeführte Verhandlungsverfahren ausdrücklich die Möglichkeit vor, den ausgeschriebenen Auftrag auf der Grundlage der Erstangebote zu vergeben, ohne in Verhandlungen einzutreten. (6) Unternehmen, die nicht oder nicht vollständig die unter Abschnitt III.2.2) und III.2.3) als Mindestanforderungen gekennzeichneten Eignungskriterien erfüllen, sind zur Auftragsausführung nicht geeignet und werden nicht zur Abgabe eines Angebots aufgefordert (§ 22 Abs. 3 S. 1 VSVgV), sondern von dem weiteren Vergabeverfahren zwingend ausgeschlossen. Die verlangten Mindestanforderungen stehen mit dem Auftragsgegenstand im sachlichen Zusammenhang und sind durch ihn gerechtfertigt. (7) Der Bewerber bzw. jedes Mitglied der Bewerbergemeinschaft sowie jedes als ggf. als eignungsrelevant angegebene Unternehmen hat eine unterschriebene Eigenerklärung (Vordruck 18) zu den Ausschlussgründen gem. §§ 147, 123, 124 GWB mit dem Teilnahmeantrag einzureichen. (8) Eine Vergütung oder Erstattung von Kosten/Aufwendungen für die Erstellung der Teilnahmeanträge und Angebote sowie im Übrigen die Teilnahme am Vergabeverfahren findet nicht statt. (9) Nur die nach Abschluss des Teilnahmewettbewerbs ausgewählten und zur Angebotsabgabe aufgeforderten Bewerber erhalten die Vergabeunterlagen. Die Bewerber haben keinen Anspruch auf Auswahl zur Aufforderung der Angebotsabgabe. Interessierte Unternehmen und Bewerber haben keinen Anspruch auf Erhalt der Vergabeunterlagen. (10) Es wird darauf hingewiesen, dass das Niedersächsische Gesetz zur Sicherung von Tariftreue und Wettbewerb bei der Vergabe öffentlicher Aufträge (NTVergG) Anwendung findet. Mit dem Angebot (nicht mit dem Teilnahmeantrag) werden von Bietern und von etwaigen Nachunternehmern (Unterauftragnehmern) Erklärungen gem. §§ 4, 13 NTVergG gefordert. Auf die Aufnahme besonderer vertraglicher Bestimmungen gem. §§ 14, 15 NTVergG in den abzuschließenden Vertrag wird hingewiesen. (11) Im Falle von etwaigen unbeabsichtigten Widersprüchen zwischen dieser Bekanntmachung und weiteren nationalen Bekanntmachungsformen desselben Auftrags hat diese EU-Bekanntmachung Vorrang. Bekanntmachungs-ID: CXQ6YYCYPJQ
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Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Das Land Niedersachsen, vertreten durch das Niedersächsische Ministerium für Inneres und Sport, dieses vertreten durch die Zentrale Polizeidirektion Niedersachsen (ZPD), beabsichtigt aufgrund der anhaltenden Bedrohungslagen die Beschaffung eines gepanzerten Fahrzeuges.
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Gegenstand der Ausschreibung ist der Abschluss eines Liefervertrages (mit einem Unternehmen) gem. § 2 Abs. 1 VSVgV über die Beschaffung ein zulassungsfähiges, ballistisch geschütztes Offensiv-Fahrzeug für die Nutzung durch Organisationseinheiten der Polizei Niedersachsen. Basierend auf einem serienmäßigen, am europäischen Markt verfügbaren zweiachsigen LKW-Fahrgestell mit Allradantrieb, muss ein Aufbau für den ergonomischen Transport von mindestens 10 Personen/Einsatzkräften + Besatzung in entsprechender persönlicher Schutzausrüstung, realisiert werden. Im Aufbau, müssen in Fahrtrichtung gesehen, jeweils 2 Türen links und rechts, sowie eine Tür am Heck für den Personenzugang vorhanden sein. Die technisch zulässige Gesamtmasse in beladenem Zustand darf 20 000 Kg nicht überschreiten.
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Der (Haupt-) Einsatzraum umfasst das gesamte Land Niedersachsen. Das bedeutet, dass der potentielle Einsatzraum sich nicht nur auf urbane Gebiete beschränkt, sondern auch anspruchsvolle, zum Teil nicht befestigte Gelände einschließt. Niedriggewässer müssen daher durchfahren werden können, weite Lehm-, Sand- und Geröllböden mit wenigen Erhöhungen müssen durchfahren werden können. Der südliche Teil des Landes Niedersachsens, wird dem Bergland zurechnet. Hier finden sich zum Teil markante Steigungen, die überwunden werden müssen. Das Bergland ist grundsätzlich aus Festgestein allerdings mit einer lockeren Sandschicht überzogen. Dies bedingt eine möglichst hohe Wattiefe und Steigfähigkeit des Fahrzeugs, sowie ein bereits sich mehrfach bewährtes Fahrgestell.
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Für die besonderen Anforderungen der Polizei Niedersachsen, wird eine sehr direkte und vertrauensvolle Zusammenarbeit mit dem Auftragnehmer erwartet. Das bedeutet eine ständige Betreuung dieses Projektes durch möglichst nur einen Hauptansprechpartner des Auftragnehmers, sowie einem Kernteam für die Hauptfertigungsschritte des Fahrzeugs.
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Zusätzlich wird eine Abrufoption im Liefervertrag für ein zweites, baugleiches Fahrzeug vereinbart werden. Diese Option ist dann innerhalb von 36 Monaten nach der Zuschlagserteilung abrufbar.
Beschreibung der Optionen: Beauftragung eines baugleichen Fahrzeuges
Vorläufiger Zeitplan für die Nutzung von Optionen: 18 Monate
Referenznummer: 13.2 - 296/2020
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort:
Zentrale Polizeidirektion Niedersachsen
Tannenbergallee 11
30163 Hannover
Grundsätzlich bleibt der Hauptleistungsort Hannover, jedoch kann sich die Lieferadresse innerhalb von Hannover ändern.

Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Frist für die Sicherheitsüberprüfung: 2020-10-31 📅
Befähigung zur Berufsausübung:
Nachweis (in Kopie) über die erlaubte Berufsausübung, je nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Landes, in dem das Unternehmen ansässig ist, entweder über die Eintragung in das Berufs- oder Handelsregister dieses Staates oder durch Nachweis auf andere Weise.
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Es gelten die gleichen Anforderungen wie für Bewerber.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
Nachweis einer bestehenden, gültigen Betriebshaftpflichtversicherung oder einer vergleichbaren marktüblichen Versicherung mit einer Haftpflichtdeckungshöhe von mindestens 1 000 000 EUR für Personen- und Sachschäden je Versicherungsjahr. Die Vorlage in nicht beglaubigter Kopie ist zulässig.
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Falls eine Versicherung mit dieser Deckungshöhe derzeit nicht besteht, reicht eine unterschriebene schriftliche, unwiderrufliche und unbedingte Eigenerklärung des Unternehmens, dass es im Auftragsfall bereit ist, eine entsprechende Versicherung auf erstes Anfordern des Auftraggebers abzuschließen (Mindestanforderung).
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Nachweis einer aktuellen, allgemeinen Bankerklärung eines in der Europäischen Union (EU) oder in einem Staat, der Vertragspartei des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) oder Mitglied des WTO-Dienstleistungsübereinkommens (GATS) ist, zugelassenen Kreditinstituts oder Kreditversicherers über die bestehende Geschäftsbeziehung, bezogen auf die letzten 3 Geschäftsjahre. Die Vorlage in nicht beglaubigter Kopie ist zulässig.
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Mindeststandards:
Die unter III.2.2) geforderten Kriterien (s. Vordrucke) zum Nachweis der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit stellen jeweils eine Mindestanforderung an die Eignung gem. § 21 Abs. 2 S. 1 VSVgV dar. Diese Mindestanforderungen stehen mit dem Auftragsgegenstand im sachlichen Zusammenhang und sind durch ihn gerechtfertigt.
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Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit: Es gelten die gleichen Anforderungen wie für Bewerber.
Mindeststandards: Es gelten die gleichen Anforderungen wie für Bewerber.
Technische und berufliche Fähigkeiten:
Nachweis Fahrzeugbau / Fahrzeugausbau
Nachweis zur Zusammenarbeit mit einem in Europa ansässigen Fahrzeughersteller.
Angabe der aktuell beschäftigten technischen Fachkräfte:
— Mitarbeiter mit einem Studienabschluss (Dipl.-Ing., Master Sc., Bachelor Sc. oder gleich-wertig) im Bereich
Fahrzeugbau,
Materialwissenschaften, Maschinenbau bzw. Werkstoff- und Fertigungstechnik,
— Mitarbeiter mit abgeschlossener Meisterprüfung im Bereich Fahrzeugbau bzw. Karosseriebau,
— Facharbeiter im Bereich Elektrotechnik in der Fachrichtung Nachrichtentechnik/ Telekommunikation,
— Servicetechniker (im Vor-Ort-Service) des Unternehmens. Vollzeitäquivalente (VZÄ) sind alle Vollzeitbeschäftigten sowie die entsprechend ihrer Arbeitszeit in Vollzeitarbeitsplätze umgerechneten Teilzeitbeschäftigten,
— Projektleitung, Projektleitung mit zusätzlichem Vertreter ist für die gesamte Laufzeit des angestrebten Vorhabens vorzuhalten.
Mindestanforderung:
— fachliche Kompetenz vorausgesetzt,
— sicher in Deutsch (Sprache + Schrift),
— ständige Erreichbarkeit ist gewährleistet (ca. 40 h pro Woche, innerhalb der üblichen Geschäftszeiten zwischen 08.00 Uhr und 16.00 Uhr).
Die mögliche vorgesehene Person / vorgesehenen Personen sind mindestens per Curriculum Vitae vorzustellen und auf eigenen Vordrucken dem Teilnahmeantrag beizufügen. Eine verbindliche Benennung ist erst zur Zuschlagserteilung erforderlich.
— Kernteam, aus verschiedenen Fachbereichen ist für die gesamte Laufzeit des angestrebten Vorhabens vorzuhalten.
— eine Person aus dem Bereich „Fahrwerk“,
— eine Person aus dem Bereich „Fahrzeugaufbau — auch Ballistik“,
— eine Person aus dem Bereich „polizeispezifische Ausstattung — auch Elektrik“.
Die möglichen vorgesehenen Personen sind mindestens per Curriculum Vitae vorzustellen und auf eigenen Vordrucken dem Teilnahmeantrag beizufügen. Eine verbindliche Benennung ist erst zur Zuschlagserteilung erforderlich.
Darstellung mindestens dreier erfolgreicher Referenzen über den Aufbau bzw. Ausbau eines sondergeschützten Fahrzeuges (Definition als gepanzertes Fahrzeug im Sinne des Gesetzes über die Kontrolle von Kriegswaffen — KrWaffKontrG) für Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben in Europa innerhalb der letzten 5 Jahren (Stichtag: Ablauf der Bewerbungs-/Teilnahmefrist), wobei die folgenden Kriterien a. bis e. kumulativ erfüllt sein müssen (Mindestanforderung):
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a. Fahrzeug bis max. 20 t,
b. Fahrzeug mit Vollpanzerung mit min. STANAG Level 2,
c. Mitnahmekapazität von 8 Personen inkl. Ausrüstung,
d. aktuell in Nutzung und
e. Auftragswert bei ca. 850 000,00 EUR (brutto).
Darstellung mindestens einer erfolgreichen Referenz über den Aufbau bzw. Ausbau eines sondergeschützten Fahrzeuges (Definition als gepanzertes Fahrzeug im Sinne des Gesetzes über die Kontrolle von Kriegswaffen — KrWaffKontrG) für Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben in der Bundesrepublik Deutschland innerhalb der letzten 5 Jahren (Stichtag: Ablauf der Bewerbungs-/Teilnahmefrist), wobei die folgenden Kriterien a. bis e. kumulativ erfüllt sein müssen (Mindestanforderung):
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e. Auftragswert bei ca. 850 000,00 EUR (netto).
Mindeststandards:
Die unter III.2.3) geforderten Kriterien (s. Vordrucke) zum Nachweis der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit stellen jeweils eine Mindestanforderung an die Eignung gem. § 21 Abs. 2 S. 1 VSVgV dar. Diese Mindestanforderungen stehen mit dem Auftragsgegenstand im sachlichen Zusammenhang und sind durch ihn gerechtfertigt.
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Technische und berufliche Fähigkeiten: Es gelten die gleichen Anforderungen wie für Bewerber.
Auftragsausführung
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll: Gesamtschuldnerisch haftend.
Sonstige besondere Bedingungen:
Auftraggeber sowie Bewerber, Bieter und Auftragnehmer wahren gegenseitig die Vertraulichkeit aller Angaben und Unterlagen. Für die Anforderungen an den Schutz von Verschlusssachen einschließlich ihrer Weitergabe an Unterauftragnehmer (§ 9 VSVgV) gilt u. a. § 7 VSVgV. Bewerber, Bieter und Auftragnehmer dürfen keine von dem Auftraggeber als Verschlusssache eingestufte Information ohne Zustimmung des Auftraggebers an Dritte weitergeben. Bewerber, Bieter und Auftragnehmer müssen die Wahrung der Vertraulichkeit mit den in Aussicht genommenen Unterauftragnehmern vereinbaren.
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Die Vergabe unterfällt dem Anwendungsbereich der Vergabeverordnung Verteidigung und Sicherheit (VSVgV), da ein sicherheitsspezifischer Auftrag i. S. v. § 104 Abs. 1 Nr. 4, Abs. 3 Nr. 1 und Nr. 2 GWB vorliegt.
Unabhängig von einem Zugang zu Verschlusssachen (VS) muss in jedem Fall aus Gründen der Tätigkeit an einer sicherheitsempfindlichen Stelle innerhalb einer lebens- oder verteidigungswichtigen Einrichtung für Personal des Unternehmens eine einfache Sicherheitsüberprüfung gem. § 7 Abs. 1 Nds. SÜG (Niedersächsisches Sicherheitsüberprüfungsgesetz) oder einer vergleichbaren Bestimmung des Bundes (mindestens § 8 Sicherheitsüberprüfungsgesetz — SÜG) oder eines anderen Bundeslandes oder einer vergleichbaren Vorschrift anderer EU-Mitgliedstaaten, welche vom Bundesministerium für Wirtschaft und Energie als gleichwertig anerkannt ist, vorliegen und dem Auftraggeber gegenüber auf Verlangen nachgewiesen werden. Bewerbern bzw. Unterauftragnehmern, deren Personal zum Zeitpunkt des Ablaufs der Teilnahmefrist noch nicht sicherheitsüberprüft ist, wird gem. § 7 Abs. 6 S. 1 VSVgV zusätzliche Zeit gewährt, um diese Anforderung zu erfüllen (vergleiche Abschnitt III.1.5).
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Die Vergabestelle weist darauf hin, dass ein Unternehmen gem. § 147 S. 1, § 124 Abs. 1 GWB auch dann von der Teilnahme an dem Vergabeverfahren ausgeschlossen werden kann, wenn das Unternehmen nicht die erforderliche Vertrauenswürdigkeit aufweist, um Risiken für die nationale Sicherheit auszuschließen. Der Nachweis, dass Risiken für die nationale Sicherheit nicht auszuschließen sind, kann auch mit Hilfe geschützter Datenquellen erfolgen (§ 147 S. 2 GWB).
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Der Teilnahmeantrag muss zudem folgende unterschriebene Verpflichtungs-/Eigenerklärungen (gemäß den zur Verfügung gestellten Vordrucken) des Bewerbers oder der Bewerbergemeinschaft sowie (soweit einschlägig) der benannten Unterauftragnehmer enthalten:
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(1) Unterschriebene Verpflichtungserklärung (s. Vordruck) des Bewerbers nach § 7 Abs. 2 Nr. 2 lit. a) VSVgV, während der gesamten Vertragsdauer sowie nach Kündigung, Auflösung oder Ablauf des Vertrags den Schutz aller in seinem Besitz befindlichen oder ihm zur Kenntnis gelangter Verschlusssachen gemäß den einschlägigen Rechts- und Verwaltungsvorschriften zu gewährleisten. Als Anlage zu der vorgenannten Verpflichtungserklärung hat der Bewerber das von ihm unterschriebene Merkblatt für die Behandlung von Verschlusssachen (VS) des Geheimhaltungsgrades VS-Nur für den Dienstgebrauch (Anlage 7 der VSA) mit dem Teilnahmeantrag einzureichen.
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(2) Unterschriebene Verpflichtungserklärung (s. Vordruck) jedes benannten Unterauftragnehmers nach § 7 Abs. 2 Nr. 2 lit. b) VSVgV, während der gesamten Vertragsdauer sowie nach Kündigung, Auflösung oder Ablauf des Vertrags den Schutz aller in seinem Besitz befindlichen oder ihm zur Kenntnis gelangter Verschlusssachen gemäß den einschlägigen Rechts- und Verwaltungsvorschriften zu gewährleisten. Als Anlage zu der vorgenannten Verpflichtungserklärung hat das jeweilige Unternehmen das von ihm unterschriebene Merkblatt für die Behandlung von Verschlusssachen (VS) des Geheimhaltungsgrades VS-Nur für den Dienstgebrauch (Anlage 7 der VSA) mit dem Teilnahmeantrag einzureichen.
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(3) Unterschriebene Verpflichtungserklärung (s. Vordruck) des Bewerbers nach § 7 Abs. 2 Nr. 3 VSVgV, von Unterauftragnehmern, an die er im Zuge der Auftragsausführung Unteraufträge vergibt, Erklärungen und Verpflichtungserklärungen gemäß § 7 Abs. 2 Nr. 2 lit. b) VSVgV einzuholen und vor der Vergabe des Unterauftrags dem Auftraggeber vorzulegen.
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(4) Unterschriebene Eigenerklärung (s. Vordruck) zu sicherheitsüberprüftem Personal, mindestens gemäß einer einfachen Sicherheitsüberprüfung gem. § 7 Abs. 1 Nds. SÜG oder einer vergleichbaren Bestimmung des Bundes (mindestens § 8 SÜG) oder eines anderen Bundeslandes oder einer vergleichbaren Vorschrift anderer EU-Mitgliedstaaten, welche vom Bundesministerium für Wirtschaft und Energie als gleichwertig anerkannt ist.
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Verfahren
Daten
Tag der Absendung der Aufforderungen zur Angebotsabgabe oder zur Teilnahme an die ausgewählten Bewerber: 2020-11-09 📅
Sprachen
Sprache: Deutsch 🗣️

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Name des öffentlichen Auftraggebers: Landeskriminalamt NIedersachsen
Postanschrift: Am Waterlooplatz 11
Postleitzahl: 30169
Kontakt
Kontaktperson: Dezernat 13.2
Frau Jonas
URL der Teilnahme: https://www.dtvp.de/Center/ 🌏
E-Mail: vergabekammer@mw.niedersachsen.de 📧
URL der Dokumente: https://www.dtvp.de/Center/ 🌏

Referenz
Zusätzliche Informationen
(1) Die Zentrale Polizeidirektion Niedersachsen führt dieses Vergabeverfahren als zuständige Vergabestelle für das Land Niedersachsen als öffentlichen Auftraggeber nach den Vorschriften der Vergabeverordnung Verteidigung und Sicherheit (VSVgV) durch, da es sich bei dem ausgeschriebenen Auftrag um einen sicherheitsspezifischen Verschlusssachenauftrag i. S. d. § 104 Abs. 1 Nr. 4, Abs. 3 GWB (Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen) handelt.
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(2) Die Auftragsvergabe erfolgt gemäß § 11 Abs. 1 S. 1 Alt. 2 VSVgV, § 146 S. 1 GWB in einem Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb.
(3) Der ausgeschriebene Auftrag wird nicht in Lose unterteilt. Einer Aufteilung in Teil- oder Fachlose stehen wirtschaftliche und technische Gründe entgegen (§ 97 Abs. 4 S. 3 GWB, § 10 Abs. 1 S. 2 VSVgV), insbesondere zur Gewährleistung der notwendigen Sicherheit, Gesamtfunktionalität, sowie eines gleichen Qualitäts- und Arbeitsstandards und weil die Leistungsbeschreibung die einheitliche Fähigkeit der Leistung verlangt und dies durch den Auftragsgegenstand gerechtfertigt ist.
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(4) Die für die Erstellung und Einreichung eines Teilnahmeantrags erforderlichen Vordrucke sind kostenlos über die Vergabeplattform des Landes Niedersachsen unter https://vergabe.niedersachsen.de abzurufen oder selbstverständlich auch bei der unter I.1) angegebenen Kontaktstelle auf Anforderung in Textform (Fax oder E-Mail) zu beziehen.
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(5) Die Vergabestelle behält sich für das durchgeführte Verhandlungsverfahren ausdrücklich die Möglichkeit vor, den ausgeschriebenen Auftrag auf der Grundlage der Erstangebote zu vergeben, ohne in Verhandlungen einzutreten.
(6) Unternehmen, die nicht oder nicht vollständig die unter Abschnitt III.2.2) und III.2.3) als Mindestanforderungen gekennzeichneten Eignungskriterien erfüllen, sind zur Auftragsausführung nicht geeignet und werden nicht zur Abgabe eines Angebots aufgefordert (§ 22 Abs. 3 S. 1 VSVgV), sondern von dem weiteren Vergabeverfahren zwingend ausgeschlossen. Die verlangten Mindestanforderungen stehen mit dem Auftragsgegenstand im sachlichen Zusammenhang und sind durch ihn gerechtfertigt.
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(7) Der Bewerber bzw. jedes Mitglied der Bewerbergemeinschaft sowie jedes als ggf. als eignungsrelevant angegebene Unternehmen hat eine unterschriebene Eigenerklärung (Vordruck 18) zu den Ausschlussgründen gem. §§ 147, 123, 124 GWB mit dem Teilnahmeantrag einzureichen.
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(8) Eine Vergütung oder Erstattung von Kosten/Aufwendungen für die Erstellung der Teilnahmeanträge und Angebote sowie im Übrigen die Teilnahme am Vergabeverfahren findet nicht statt.
(9) Nur die nach Abschluss des Teilnahmewettbewerbs ausgewählten und zur Angebotsabgabe aufgeforderten Bewerber erhalten die Vergabeunterlagen. Die Bewerber haben keinen Anspruch auf Auswahl zur Aufforderung der Angebotsabgabe. Interessierte Unternehmen und Bewerber haben keinen Anspruch auf Erhalt der Vergabeunterlagen.
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(10) Es wird darauf hingewiesen, dass das Niedersächsische Gesetz zur Sicherung von Tariftreue und Wettbewerb bei der Vergabe öffentlicher Aufträge (NTVergG) Anwendung findet. Mit dem Angebot (nicht mit dem Teilnahmeantrag) werden von Bietern und von etwaigen Nachunternehmern (Unterauftragnehmern) Erklärungen gem. §§ 4, 13 NTVergG gefordert. Auf die Aufnahme besonderer vertraglicher Bestimmungen gem. §§ 14, 15 NTVergG in den abzuschließenden Vertrag wird hingewiesen.
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(11) Im Falle von etwaigen unbeabsichtigten Widersprüchen zwischen dieser Bekanntmachung und weiteren nationalen Bekanntmachungsformen desselben Auftrags hat diese EU-Bekanntmachung Vorrang.
Bekanntmachungs-ID: CXQ6YYCYPJQ

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Niedersachsen beim Nds. Ministerium für Wirtschaft, Verkehr und Digitalisierung
Postanschrift: Auf der Hude 2
Postort: Lüneburg
Postleitzahl: 21339
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vergabekammer@mw.niedersachsen.de 📧
Telefon: +49 4131151334 📞
Internetadresse: http://www.mw.niedersachsen.de/startseite/themen/aufsicht_und_recht/vergabekammer/ 🌏
Fax: +49 4131152943 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Die Vergabestelle weist ausdrücklich auf die für interessierte Unternehmen sowie Bewerber/Bieter und Bewerber-/Bietergemeinschaften bestehenden Rügeobliegenheiten und die Präklusionsregelungen gemäß § 160 Abs. 3 GWB hinsichtlich der Behauptung von Verstößen gegen die Bestimmungen über das Vergabeverfahren hin.
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§ 160 Abs. 3 GWB lautet: „Der Antrag ist unzulässig, soweit
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt;
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2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.“
Die Vergabestelle weist zudem ausdrücklich auf § 134 Abs. 1 und 2 GWB hin. § 134 Abs. 1 und 2 GWB lauten:
„(1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist.
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(2) Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach Absatz 1 geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an.“
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Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Wie: Körper überprüfen
Quelle: OJS 2020/S 188-454939 (2020-09-23)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2021-12-06)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Gesamtwert des Auftrags: 1 340 535 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge

Verfahren
Angebotsart: Entfällt

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Art des öffentlichen Auftraggebers: Einrichtung des öffentlichen Rechts
Kontakt
Internetadresse: https://www.polizei.niedersachsen.de 🌏

Referenz
Daten
Absendedatum: 2021-12-06 📅
Veröffentlichungsdatum: 2021-12-10 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2021/S 240-634027
Verweist auf Bekanntmachung: 2020/S 188-454939
ABl. S-Ausgabe: 240
Zusätzliche Informationen
Aufgrund der Pandemie zog sich das Verfahren etwas länger hin. Bekanntmachungs-ID: CXQ6YYCD48X

Objekt
Umfang der Beschaffung
Referenznummer: 13.2 - 296/2020_Aurora
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort:
Landeskriminalamt Niedersachsen
Am Waterlooplatz 11
30169 Hannover
Erfüllungsort ist Hannover. Übergabe wird auf dem Geländer der Zentralen Polizeidirektion Niedersachsen -Tannenbergallee 11, 30163 Hannover- statt finden.

Verfahren
Vergabekriterien
Kriterium: 1. technische Anforderungen (65)
2. Preis (35)

Auftragsvergabe
Name: Rheinmetall Landsysteme GmbH
Postanschrift: Postfach 10 16 80
Postort: Kassel
Postleitzahl: 34016
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: sebastian.lohe@rheinmetall.com 📧

Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
URL der Dokumente: https://vergabe.niedersachsen.de/Satellite/notice/CXQ6YYCD48X 🌏

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Nds. Ministerium für Wirtschaft, Arbeit, Verkehr und Digitalisierung
Telefon: +49 4131152943 📞
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
§ 160 Abs. 3 GWB lautet:
"Der Antrag ist unzulässig, soweit
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt."
"(1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist.
Mehr anzeigen
(2) Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach Absatz 1 geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf zehn Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an."
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Quelle: OJS 2021/S 240-634027 (2021-12-06)