Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
Der Prüfungsleiter und sein Stellvertreter sind Wirtschaftsprüfer.
Des Weiteren müssen der Prüfungsleiter und sein Stellvertreter zur Durchführung der Prüfung auf weitere Personalressourcen zurückgreifen können. Dazu sind mindestens 5 weitere Personen namentlich im Vertrag zu benennen.
Alle zur Prüfung eingesetzten Personen verfügen über Sprachkenntnisse, die ausreichen, um den Prüfungsgegenstand in englischer Sprache bearbeiten zu können. Sie müssen in der Lage sein, Interviews und Gespräche in englischer Sprache zu führen sowie Unterlagen auszuwerten, die in englischer Sprache verfasst sind.
Es ist eine Eigenerklärung des Bieters oder des Bevollmächtigten der Bietergemeinschaft zur technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit (Anlage 28.7.) vorzulegen, aus der folgendes hervorgeht:
— beim Bieter bzw. einem Mitglied der Bietergemeinschaft handelt es sich um eine/n öffentlich bestellte/n Wirtschaftsprüfer/in oder eine Wirtschaftsprüfungsgesellschaft,
— der Prüfungsleiter und sein Stellvertreter sind Wirtschaftsprüfer,
— der Prüfungsleiter und sein Stellvertreter verfügen über die erforderlichen Kenntnisse und Erfahrungen im Bereich der WpHG-Prüfung von international tätigen Wertpapierdienst-leistungsunternehmen,
— der Prüfungsleiter und sein Stellvertreter verfügen über fundierte Kenntnisse in den Bereichen WpHG, MiFID II sowie der zugehörigen Delegierten Verordnung (EU) 2017/565 und der MaComp,
— alle tatsächlich bei der Prüfung eingesetzten Personen verfügen über die für die Prüfung erforderlichen englischen Sprachkenntnisse,
— es wird nur Personal für die Auftraggeberin tätig, dass vor der Auftragsdurchführung nach dem Verpflichtungsgesetz verpflichtet wurde,
— Bestätigung, dass für den Fall, dass das vorgesehene Personal ausfällt, adäquater Ersatz an-geboten werden kann,
— Bestätigung, dass keine Interessenkonflikte mit dem zu prüfenden Institut bekannt sind.
Diese Eigenerklärung (Anlage 28.7.) ist von jeder Bietergemeinschaft bzw. jeder Kombination aus Bieter und Unterauftragnehmer nur einmal auszufüllen und dem Angebot beizulegen.
Über die Prüfungserfahrung bzw. Sprachkenntnisse ist von jeder bei der Prüfung eingesetzten Person eine Eigenerklärung zum eingesetzten Personal (Anlage 28.8.) abzugeben. In der Eigenerklärung sind nur für den Prüfungsleiter und seinen Stellvertreter auch der Name eines international tätigen Kreditinstituts bei dem innerhalb der letzten 5 Jahre an einer Prüfung gemäß §§ 88 oder gemäß 89 WpHG mitgewirkt wurde, die Bilanzsumme des geprüften Instituts, das Jahr der jeweiligen Prüfung, sowie der Name des Auftraggebers und des Ansprechpartners des geprüften Kreditinstituts mit Telefonnnummer anzugeben.